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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Fünftes Buch. Viertes Capitel.
seiner Nebenbuhler, es ringsum einschließend, auf Frank-
reich allein zu beschränken.

Wohl dürfte man nicht glauben, es sey nun damit
alles beendigt gewesen. Franz I hat gegen den Vertrag
von Cambrai, so gut wie gegen den Madrider protestirt.
Er ist dabei geblieben, Asti und Mailand seyen sein und
seiner Kinder unveräußerliches Erbtheil, Genua gehöre ihm
an, unmöglich könne ein erst durch die eigne, dann durch
die Gefangenschaft seiner Kinder ihm abgezwungener Ver-
trag ihn verpflichten. 1 Als die Verification desselben im
Parlamente vor sich gehen sollte, protestirte der General-
procurator Maitre Franz Rogier feierlich dagegen; denn
die Gewaltthätigkeit eines Lehnsmannes gegen seinen Lehns-
herrn habe denselben bewirkt, er streite gegen die Grund-
gesetze des Reiches. 2 Allein in diesen Protestationen liegt
nur der Ausdruck des Gefühls, daß man der Gewalt, und
zwar sehr ungern weiche; sie sind ein Vorbehalt für die
Zukunft, der für den Augenblick nichts bedeutet und ganz
unbemerkt bleibt.

Zunächst war Jedermann glücklich, daß der Friede
wirklich zu Stande gekommen. In allen Punkten, wo man
nicht eine ausdrückliche Veränderung beliebt hatte, deren
es doch im Ganzen nur vier gab, war der Madrider Ver-
trag bestätigt worden; sie wurden jetzt beide mit einander
ausgerufen und in die Staatsregister eingetragen. Sehr
bezeichnend ist der Brief, mit welchem Herzogin Luise ihrem

1 Protestation du roy Francois contre les traites de Ma-
drid et de Cambray.
So lautet der Titel der bei Du Mont ab-
gedruckten Urkunde in der Sammlung von Dupuy 179.
2 Protestation du procureur general DuM. IV: II, 52, nr. 39.

Fuͤnftes Buch. Viertes Capitel.
ſeiner Nebenbuhler, es ringsum einſchließend, auf Frank-
reich allein zu beſchränken.

Wohl dürfte man nicht glauben, es ſey nun damit
alles beendigt geweſen. Franz I hat gegen den Vertrag
von Cambrai, ſo gut wie gegen den Madrider proteſtirt.
Er iſt dabei geblieben, Aſti und Mailand ſeyen ſein und
ſeiner Kinder unveräußerliches Erbtheil, Genua gehöre ihm
an, unmöglich könne ein erſt durch die eigne, dann durch
die Gefangenſchaft ſeiner Kinder ihm abgezwungener Ver-
trag ihn verpflichten. 1 Als die Verification deſſelben im
Parlamente vor ſich gehen ſollte, proteſtirte der General-
procurator Maitre Franz Rogier feierlich dagegen; denn
die Gewaltthätigkeit eines Lehnsmannes gegen ſeinen Lehns-
herrn habe denſelben bewirkt, er ſtreite gegen die Grund-
geſetze des Reiches. 2 Allein in dieſen Proteſtationen liegt
nur der Ausdruck des Gefühls, daß man der Gewalt, und
zwar ſehr ungern weiche; ſie ſind ein Vorbehalt für die
Zukunft, der für den Augenblick nichts bedeutet und ganz
unbemerkt bleibt.

Zunächſt war Jedermann glücklich, daß der Friede
wirklich zu Stande gekommen. In allen Punkten, wo man
nicht eine ausdrückliche Veränderung beliebt hatte, deren
es doch im Ganzen nur vier gab, war der Madrider Ver-
trag beſtätigt worden; ſie wurden jetzt beide mit einander
ausgerufen und in die Staatsregiſter eingetragen. Sehr
bezeichnend iſt der Brief, mit welchem Herzogin Luiſe ihrem

1 Protestation du roy François contre les traités de Ma-
drid et de Cambray.
So lautet der Titel der bei Du Mont ab-
gedruckten Urkunde in der Sammlung von Dupuy 179.
2 Protestation du procureur général DuM. IV: II, 52, nr. 39.
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[128/0144] Fuͤnftes Buch. Viertes Capitel. ſeiner Nebenbuhler, es ringsum einſchließend, auf Frank- reich allein zu beſchränken. Wohl dürfte man nicht glauben, es ſey nun damit alles beendigt geweſen. Franz I hat gegen den Vertrag von Cambrai, ſo gut wie gegen den Madrider proteſtirt. Er iſt dabei geblieben, Aſti und Mailand ſeyen ſein und ſeiner Kinder unveräußerliches Erbtheil, Genua gehöre ihm an, unmöglich könne ein erſt durch die eigne, dann durch die Gefangenſchaft ſeiner Kinder ihm abgezwungener Ver- trag ihn verpflichten. 1 Als die Verification deſſelben im Parlamente vor ſich gehen ſollte, proteſtirte der General- procurator Maitre Franz Rogier feierlich dagegen; denn die Gewaltthätigkeit eines Lehnsmannes gegen ſeinen Lehns- herrn habe denſelben bewirkt, er ſtreite gegen die Grund- geſetze des Reiches. 2 Allein in dieſen Proteſtationen liegt nur der Ausdruck des Gefühls, daß man der Gewalt, und zwar ſehr ungern weiche; ſie ſind ein Vorbehalt für die Zukunft, der für den Augenblick nichts bedeutet und ganz unbemerkt bleibt. Zunächſt war Jedermann glücklich, daß der Friede wirklich zu Stande gekommen. In allen Punkten, wo man nicht eine ausdrückliche Veränderung beliebt hatte, deren es doch im Ganzen nur vier gab, war der Madrider Ver- trag beſtätigt worden; ſie wurden jetzt beide mit einander ausgerufen und in die Staatsregiſter eingetragen. Sehr bezeichnend iſt der Brief, mit welchem Herzogin Luiſe ihrem 1 Protestation du roy François contre les traités de Ma- drid et de Cambray. So lautet der Titel der bei Du Mont ab- gedruckten Urkunde in der Sammlung von Dupuy 179. 2 Protestation du procureur général DuM. IV: II, 52, nr. 39.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/144>, abgerufen am 21.11.2024.