Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Fünftes Capitel. Reichstag zu Speier im J. 1529. Seitdem der Reichstag im Jahre 1526 selbst daran Die Gesandtschaft an den Kaiser, die man damals Eine Fürstenzusammenkunft zu Eßlingen im Dec. 1526 Im Mai 1527 kam ein Reichstag zu Regensburg zu Fuͤnftes Capitel. Reichstag zu Speier im J. 1529. Seitdem der Reichstag im Jahre 1526 ſelbſt daran Die Geſandtſchaft an den Kaiſer, die man damals Eine Fürſtenzuſammenkunft zu Eßlingen im Dec. 1526 Im Mai 1527 kam ein Reichstag zu Regensburg zu <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0158" n="[142]"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Fuͤnftes Capitel</hi>.<lb/> Reichstag zu Speier im J. 1529.</head><lb/> <p>Seitdem der Reichstag im Jahre 1526 ſelbſt daran<lb/> verzweifelt hatte, allgemein verbindliche Maaßregeln in re-<lb/> ligiöſer Hinſicht durchzuſetzen, hatte es zu keiner nachhal-<lb/> tigen und wirkſamen Reichshandlung weiter gebracht wer-<lb/> den können.</p><lb/> <p>Die Geſandtſchaft an den Kaiſer, die man damals<lb/> beſchloſſen, war unter nichtigen Vorwänden zurückgehalten<lb/> worden. Wenigſtens ſächſiſcher Seits behauptete man zu-<lb/> verſichtlich, daß dieß lediglich in Folge geheimer Betrei-<lb/> bungen der geiſtlichen Stände geſchehen ſey. Bei den da-<lb/> mals noch wachſenden Irrungen zwiſchen Kaiſer und Papſt<lb/> ſchienen ſie zu fürchten, die kaiſerliche Entſcheidung möchte<lb/> zu ihrem Nachtheil ausfallen.</p><lb/> <p>Eine Fürſtenzuſammenkunft zu Eßlingen im Dec. 1526<lb/> bezog ſich nur auf die Vertheidigung gegen die Osmanen;<lb/> die Beſchlüſſe, welche ſie faßte, waren weder an ſich be-<lb/> deutend, noch ward ihnen die mindeſte Folge gegeben.</p><lb/> <p>Im Mai 1527 kam ein Reichstag zu Regensburg zu<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[142]/0158]
Fuͤnftes Capitel.
Reichstag zu Speier im J. 1529.
Seitdem der Reichstag im Jahre 1526 ſelbſt daran
verzweifelt hatte, allgemein verbindliche Maaßregeln in re-
ligiöſer Hinſicht durchzuſetzen, hatte es zu keiner nachhal-
tigen und wirkſamen Reichshandlung weiter gebracht wer-
den können.
Die Geſandtſchaft an den Kaiſer, die man damals
beſchloſſen, war unter nichtigen Vorwänden zurückgehalten
worden. Wenigſtens ſächſiſcher Seits behauptete man zu-
verſichtlich, daß dieß lediglich in Folge geheimer Betrei-
bungen der geiſtlichen Stände geſchehen ſey. Bei den da-
mals noch wachſenden Irrungen zwiſchen Kaiſer und Papſt
ſchienen ſie zu fürchten, die kaiſerliche Entſcheidung möchte
zu ihrem Nachtheil ausfallen.
Eine Fürſtenzuſammenkunft zu Eßlingen im Dec. 1526
bezog ſich nur auf die Vertheidigung gegen die Osmanen;
die Beſchlüſſe, welche ſie faßte, waren weder an ſich be-
deutend, noch ward ihnen die mindeſte Folge gegeben.
Im Mai 1527 kam ein Reichstag zu Regensburg zu
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