Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Bund der fünf Orte mit Oestreich. gerstädten, die ihnen dieß Bündniß zum Vorwurf machten,entgegneten, daß ja auch sie selbst sich mit Auswärtigen verbündet; aber ein großer Unterschied war da doch alle- mal. Durch das Burgrecht, das Zürich mit Constanz ge- schlossen, ward diese Stadt auf das engste mit der Eidge- nossenschaft verbunden. Es war immer ein Gesichtspunkt der östreichischen Politik gewesen, dieß nicht zu gestatten, und Maximilian hatte einst deshalb einen großen Theil der Gemeinde in seine Dienste genommen; die Fünforte über- ließen jetzt Constanz an Oestreich. Merkwürdig, daß dieß in denselben Zeiten geschah, in Ferdinand suchte die schweizerische Vereinigung so gut Konnte jedoch ein Bund dieser Art den fünf Orten wohl 1 Werbung an die Würtemberg, Landschaft II, Urk. nr. 144.
"das dieselbig eidgenossenschaft durch bemelte Vereynigung in irer Macht zertrennt, S. Kön. Maj. und die Iren, so dem alten christ- lichen Glauben anhangen mit frembder Hilf als obgemeldter fünf Orte erstärkt." Bund der fuͤnf Orte mit Oeſtreich. gerſtädten, die ihnen dieß Bündniß zum Vorwurf machten,entgegneten, daß ja auch ſie ſelbſt ſich mit Auswärtigen verbündet; aber ein großer Unterſchied war da doch alle- mal. Durch das Burgrecht, das Zürich mit Conſtanz ge- ſchloſſen, ward dieſe Stadt auf das engſte mit der Eidge- noſſenſchaft verbunden. Es war immer ein Geſichtspunkt der öſtreichiſchen Politik geweſen, dieß nicht zu geſtatten, und Maximilian hatte einſt deshalb einen großen Theil der Gemeinde in ſeine Dienſte genommen; die Fünforte über- ließen jetzt Conſtanz an Oeſtreich. Merkwürdig, daß dieß in denſelben Zeiten geſchah, in Ferdinand ſuchte die ſchweizeriſche Vereinigung ſo gut Konnte jedoch ein Bund dieſer Art den fünf Orten wohl 1 Werbung an die Wuͤrtemberg, Landſchaft II, Urk. nr. 144.
„das dieſelbig eidgenoſſenſchaft durch bemelte Vereynigung in irer Macht zertrennt, S. Koͤn. Maj. und die Iren, ſo dem alten chriſt- lichen Glauben anhangen mit frembder Hilf als obgemeldter fuͤnf Orte erſtaͤrkt.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0343" n="327"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Bund der fuͤnf Orte mit Oeſtreich</hi>.</fw><lb/> gerſtädten, die ihnen dieß Bündniß zum Vorwurf machten,<lb/> entgegneten, daß ja auch ſie ſelbſt ſich mit Auswärtigen<lb/> verbündet; aber ein großer Unterſchied war da doch alle-<lb/> mal. Durch das Burgrecht, das Zürich mit Conſtanz ge-<lb/> ſchloſſen, ward dieſe Stadt auf das engſte mit der Eidge-<lb/> noſſenſchaft verbunden. Es war immer ein Geſichtspunkt<lb/> der öſtreichiſchen Politik geweſen, dieß nicht zu geſtatten,<lb/> und Maximilian hatte einſt deshalb einen großen Theil der<lb/> Gemeinde in ſeine Dienſte genommen; die Fünforte über-<lb/> ließen jetzt Conſtanz an Oeſtreich.</p><lb/> <p>Merkwürdig, daß dieß in denſelben Zeiten geſchah, in<lb/> den erſten Monaten des Jahres 1529, in welchen auch<lb/> die Majorität der Reichsſtände ſich wieder an das Haus<lb/> Oeſtreich anſchloß. Aller politiſche Widerwille verſchwand<lb/> in dieſem Augenblick vor der religiöſen Gemeinſchaft.</p><lb/> <p>Ferdinand ſuchte die ſchweizeriſche Vereinigung ſo gut<lb/> wie möglich zu befeſtigen. In Insbruck, wo ſie beſchloſ-<lb/> ſen ward, hatte er auch einen Theil der tyroler Landſaſ-<lb/> ſen zu Rathe gezogen; alle vordern Länder, Würtemberg<lb/> eingeſchloſſen, ſollten in dieſelbe eintreten. Er hoffte damit<lb/> vielleicht die Macht der Eidgenoſſen <choice><sic>anf</sic><corr>auf</corr></choice> immer zu brechen, <note place="foot" n="1">Werbung an die Wuͤrtemberg, Landſchaft <hi rendition="#aq">II</hi>, Urk. <hi rendition="#aq">nr.</hi> 144.<lb/> „das dieſelbig eidgenoſſenſchaft durch bemelte Vereynigung in irer<lb/> Macht zertrennt, S. Koͤn. Maj. und die Iren, ſo dem alten chriſt-<lb/> lichen Glauben anhangen mit frembder Hilf als obgemeldter fuͤnf Orte<lb/> erſtaͤrkt.“</note><lb/> gewiß aber den weiter vordringenden neuen Meinungen ein<lb/> unüberwindliches Bollwerk entgegenzuſetzen.</p><lb/> <p>Konnte jedoch ein Bund dieſer Art den fünf Orten wohl<lb/> wirklich Schutz gewähren? Ihre Schritte waren, wenn<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [327/0343]
Bund der fuͤnf Orte mit Oeſtreich.
gerſtädten, die ihnen dieß Bündniß zum Vorwurf machten,
entgegneten, daß ja auch ſie ſelbſt ſich mit Auswärtigen
verbündet; aber ein großer Unterſchied war da doch alle-
mal. Durch das Burgrecht, das Zürich mit Conſtanz ge-
ſchloſſen, ward dieſe Stadt auf das engſte mit der Eidge-
noſſenſchaft verbunden. Es war immer ein Geſichtspunkt
der öſtreichiſchen Politik geweſen, dieß nicht zu geſtatten,
und Maximilian hatte einſt deshalb einen großen Theil der
Gemeinde in ſeine Dienſte genommen; die Fünforte über-
ließen jetzt Conſtanz an Oeſtreich.
Merkwürdig, daß dieß in denſelben Zeiten geſchah, in
den erſten Monaten des Jahres 1529, in welchen auch
die Majorität der Reichsſtände ſich wieder an das Haus
Oeſtreich anſchloß. Aller politiſche Widerwille verſchwand
in dieſem Augenblick vor der religiöſen Gemeinſchaft.
Ferdinand ſuchte die ſchweizeriſche Vereinigung ſo gut
wie möglich zu befeſtigen. In Insbruck, wo ſie beſchloſ-
ſen ward, hatte er auch einen Theil der tyroler Landſaſ-
ſen zu Rathe gezogen; alle vordern Länder, Würtemberg
eingeſchloſſen, ſollten in dieſelbe eintreten. Er hoffte damit
vielleicht die Macht der Eidgenoſſen auf immer zu brechen, 1
gewiß aber den weiter vordringenden neuen Meinungen ein
unüberwindliches Bollwerk entgegenzuſetzen.
Konnte jedoch ein Bund dieſer Art den fünf Orten wohl
wirklich Schutz gewähren? Ihre Schritte waren, wenn
1 Werbung an die Wuͤrtemberg, Landſchaft II, Urk. nr. 144.
„das dieſelbig eidgenoſſenſchaft durch bemelte Vereynigung in irer
Macht zertrennt, S. Koͤn. Maj. und die Iren, ſo dem alten chriſt-
lichen Glauben anhangen mit frembder Hilf als obgemeldter fuͤnf Orte
erſtaͤrkt.“
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