Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Viertes Capitel. Katastrophe der Reformation in der Schweiz. Der Angriff Savoyens auf Genf ward noch 1530 Die fünf Orte klagten, und in der That nicht mit Un- Dagegen waren die evangelischen Städte wohl noch Viertes Capitel. Kataſtrophe der Reformation in der Schweiz. Der Angriff Savoyens auf Genf ward noch 1530 Die fünf Orte klagten, und in der That nicht mit Un- Dagegen waren die evangeliſchen Städte wohl noch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0368" n="[352]"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Viertes Capitel</hi>.<lb/> Kataſtrophe der Reformation in der Schweiz.</head><lb/> <p>Der Angriff Savoyens auf Genf ward noch 1530<lb/> zurückgeſchlagen; im Frühjahr 1531 ward auch der Caſtel-<lb/> lan von Muſſo aus Graubünden vertrieben. So wenig<lb/> die Städte in den ſchmalkaldiſchen Bund getreten, ſo we-<lb/> nig war eine wirkliche Verbindung der fünf Orte mit<lb/> Oeſtreich geſchloſſen worden. Auf ſich allein beſchränkt,<lb/> ſtanden die beiden Theile der Eidgenoſſenſchaft einander ge-<lb/> genüber; aber erbitterter als je.</p><lb/> <p>Die fünf Orte klagten, und in der That nicht mit Un-<lb/> recht, daß man ihre Mehrheit nicht mehr anerkenne, ſie<lb/> ihres Rechtes entſetze. Sie weigerten ſich, in Ordnungen<lb/> zu willigen, wie ſie z. B. in St. Gallen getroffen worden.<lb/> Der erſte Hauptmann, der nach der neuen Einrichtung da-<lb/> ſelbſt antreten ſollte — er war von Lucern — verſchmähte<lb/> den Bauern zu ſchwören und ritt davon.</p><lb/> <p>Dagegen waren die evangeliſchen Städte wohl noch<lb/> mit augenſcheinlicherm Rechte entrüſtet, daß man ſie in je-<lb/> nen gemeineidgenöſſiſchen Sachen nicht unterſtützt hatte;<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[352]/0368]
Viertes Capitel.
Kataſtrophe der Reformation in der Schweiz.
Der Angriff Savoyens auf Genf ward noch 1530
zurückgeſchlagen; im Frühjahr 1531 ward auch der Caſtel-
lan von Muſſo aus Graubünden vertrieben. So wenig
die Städte in den ſchmalkaldiſchen Bund getreten, ſo we-
nig war eine wirkliche Verbindung der fünf Orte mit
Oeſtreich geſchloſſen worden. Auf ſich allein beſchränkt,
ſtanden die beiden Theile der Eidgenoſſenſchaft einander ge-
genüber; aber erbitterter als je.
Die fünf Orte klagten, und in der That nicht mit Un-
recht, daß man ihre Mehrheit nicht mehr anerkenne, ſie
ihres Rechtes entſetze. Sie weigerten ſich, in Ordnungen
zu willigen, wie ſie z. B. in St. Gallen getroffen worden.
Der erſte Hauptmann, der nach der neuen Einrichtung da-
ſelbſt antreten ſollte — er war von Lucern — verſchmähte
den Bauern zu ſchwören und ritt davon.
Dagegen waren die evangeliſchen Städte wohl noch
mit augenſcheinlicherm Rechte entrüſtet, daß man ſie in je-
nen gemeineidgenöſſiſchen Sachen nicht unterſtützt hatte;
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |