Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Sechstes Buch. Fünftes Capitel. thers, welchen Bugenhagen dann theoretisch in Büchern 1und praktisch durch seine Einrichtungen in Braunschweig weiter ausgebildet, bei jedem Kirchspiele Gotteskasten zu errichten, um aus dem Kirchenvermögen die Bedürfnisse der Pfarrer und Schulen zu bestreiten, und Fürsorge für die Armen zu tragen, und wählte zu Vorstehern derselben zwölf angesehene Bürger, die zum Theil schon früher das Amt von Kirchengeschwornen bekleidet, denen man aber jetzt noch 24 Mitglieder jedes Kirchspiels an die Seite setzte. Aehn- lich war man auch in den meisten andern Städten ver- fahren: Hamburg unterscheidet es, daß die Einrichtung zu einer neuen politischen Organisation diente. Die Kirch- spielsvorsteher bildeten das Collegium der Acht und vierzig und mit ihren Beigegebenen vereinigt das der Hundert vier und vierzig, zwei Collegien, die als eine wahre Re- präsentation der erbgesessenen Bürgerschaft angesehen wer- den konnten. Ueberdieß richtete man noch einen fünften Hauptkasten ein, bei welchem die Verwaltung des gesamm- ten Kirchenvermögens sich vereinigen sollte, 2 und ernannte hiezu die drei Oberalten der verschiedenen Kirchspielvorste- her. Dieß geschah mit Vollwort eines ehrbaren Rathes, am Michaelistag 1528. Es leuchtet ein, welche Bedeutung 1 In dem Anhang zu der Schrift vom rechten Glauben, welche Bugenhagen 1526 hochdeutsch und niederdeutsch herausgab und Bür- germeister, Rathsleuten und der ganzen Gemeinde der ehrenreichen Stadt Hamburg widmete. 2 Nichtesdeweyniger schollen de veer Kisten in den Carspel-
karcken, wo se nu stahn, tho Versamelinge der Almiszen blyven, so doch, dathme allendt wes bether tho daeinn gegeven, und hyrnamals tho allen Tyden darinn gegeven werden mag, alles getrouwlik in und by de Hövetkysten presentere und averantwehrde -- -- Urkunde der Stiftung der Overalten; Michaelistag 1528. Sechstes Buch. Fuͤnftes Capitel. thers, welchen Bugenhagen dann theoretiſch in Büchern 1und praktiſch durch ſeine Einrichtungen in Braunſchweig weiter ausgebildet, bei jedem Kirchſpiele Gotteskaſten zu errichten, um aus dem Kirchenvermögen die Bedürfniſſe der Pfarrer und Schulen zu beſtreiten, und Fürſorge für die Armen zu tragen, und wählte zu Vorſtehern derſelben zwölf angeſehene Bürger, die zum Theil ſchon früher das Amt von Kirchengeſchwornen bekleidet, denen man aber jetzt noch 24 Mitglieder jedes Kirchſpiels an die Seite ſetzte. Aehn- lich war man auch in den meiſten andern Städten ver- fahren: Hamburg unterſcheidet es, daß die Einrichtung zu einer neuen politiſchen Organiſation diente. Die Kirch- ſpielsvorſteher bildeten das Collegium der Acht und vierzig und mit ihren Beigegebenen vereinigt das der Hundert vier und vierzig, zwei Collegien, die als eine wahre Re- präſentation der erbgeſeſſenen Bürgerſchaft angeſehen wer- den konnten. Ueberdieß richtete man noch einen fünften Hauptkaſten ein, bei welchem die Verwaltung des geſamm- ten Kirchenvermögens ſich vereinigen ſollte, 2 und ernannte hiezu die drei Oberalten der verſchiedenen Kirchſpielvorſte- her. Dieß geſchah mit Vollwort eines ehrbaren Rathes, am Michaelistag 1528. Es leuchtet ein, welche Bedeutung 1 In dem Anhang zu der Schrift vom rechten Glauben, welche Bugenhagen 1526 hochdeutſch und niederdeutſch herausgab und Buͤr- germeiſter, Rathsleuten und der ganzen Gemeinde der ehrenreichen Stadt Hamburg widmete. 2 Nichtesdeweyniger ſchollen de veer Kiſten in den Carſpel-
karcken, wo ſe nu ſtahn, tho Verſamelinge der Almiszen blyven, ſo doch, dathme allendt wes bether tho daeinn gegeven, und hyrnamals tho allen Tyden darinn gegeven werden mag, alles getrouwlik in und by de Hoͤvetkyſten preſentere und averantwehrde — — Urkunde der Stiftung der Overalten; Michaelistag 1528. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0398" n="382"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Sechstes Buch. Fuͤnftes Capitel</hi>.</fw><lb/> thers, welchen Bugenhagen dann theoretiſch in Büchern <note place="foot" n="1">In dem Anhang zu der Schrift vom rechten Glauben, welche<lb/> Bugenhagen 1526 hochdeutſch und niederdeutſch herausgab und Buͤr-<lb/> germeiſter, Rathsleuten und der ganzen Gemeinde der ehrenreichen<lb/> Stadt Hamburg widmete.</note><lb/> und praktiſch durch ſeine Einrichtungen in Braunſchweig<lb/> weiter ausgebildet, bei jedem Kirchſpiele Gotteskaſten zu<lb/> errichten, um aus dem Kirchenvermögen die Bedürfniſſe der<lb/> Pfarrer und Schulen zu beſtreiten, und Fürſorge für die<lb/> Armen zu tragen, und wählte zu Vorſtehern derſelben zwölf<lb/> angeſehene Bürger, die zum Theil ſchon früher das Amt<lb/> von Kirchengeſchwornen bekleidet, denen man aber jetzt noch<lb/> 24 Mitglieder jedes Kirchſpiels an die Seite ſetzte. Aehn-<lb/> lich war man auch in den meiſten andern Städten ver-<lb/> fahren: Hamburg unterſcheidet es, daß die Einrichtung zu<lb/> einer neuen politiſchen Organiſation diente. Die Kirch-<lb/> ſpielsvorſteher bildeten das Collegium der Acht und vierzig<lb/> und mit ihren Beigegebenen vereinigt das der Hundert<lb/> vier und vierzig, zwei Collegien, die als eine wahre Re-<lb/> präſentation der erbgeſeſſenen Bürgerſchaft angeſehen wer-<lb/> den konnten. Ueberdieß richtete man noch einen fünften<lb/> Hauptkaſten ein, bei welchem die Verwaltung des geſamm-<lb/> ten Kirchenvermögens ſich vereinigen ſollte, <note place="foot" n="2">Nichtesdeweyniger ſchollen de veer Kiſten in den Carſpel-<lb/> karcken, wo ſe nu ſtahn, tho Verſamelinge der Almiszen blyven, ſo<lb/> doch, dathme allendt wes bether tho daeinn gegeven, und hyrnamals<lb/> tho allen Tyden darinn gegeven werden mag, alles getrouwlik in und<lb/> by de Hoͤvetkyſten preſentere und averantwehrde — — Urkunde der<lb/> Stiftung der Overalten; Michaelistag 1528.</note> und ernannte<lb/> hiezu die drei Oberalten der verſchiedenen Kirchſpielvorſte-<lb/> her. Dieß geſchah mit Vollwort eines ehrbaren Rathes,<lb/> am Michaelistag 1528. Es leuchtet ein, welche Bedeutung<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [382/0398]
Sechstes Buch. Fuͤnftes Capitel.
thers, welchen Bugenhagen dann theoretiſch in Büchern 1
und praktiſch durch ſeine Einrichtungen in Braunſchweig
weiter ausgebildet, bei jedem Kirchſpiele Gotteskaſten zu
errichten, um aus dem Kirchenvermögen die Bedürfniſſe der
Pfarrer und Schulen zu beſtreiten, und Fürſorge für die
Armen zu tragen, und wählte zu Vorſtehern derſelben zwölf
angeſehene Bürger, die zum Theil ſchon früher das Amt
von Kirchengeſchwornen bekleidet, denen man aber jetzt noch
24 Mitglieder jedes Kirchſpiels an die Seite ſetzte. Aehn-
lich war man auch in den meiſten andern Städten ver-
fahren: Hamburg unterſcheidet es, daß die Einrichtung zu
einer neuen politiſchen Organiſation diente. Die Kirch-
ſpielsvorſteher bildeten das Collegium der Acht und vierzig
und mit ihren Beigegebenen vereinigt das der Hundert
vier und vierzig, zwei Collegien, die als eine wahre Re-
präſentation der erbgeſeſſenen Bürgerſchaft angeſehen wer-
den konnten. Ueberdieß richtete man noch einen fünften
Hauptkaſten ein, bei welchem die Verwaltung des geſamm-
ten Kirchenvermögens ſich vereinigen ſollte, 2 und ernannte
hiezu die drei Oberalten der verſchiedenen Kirchſpielvorſte-
her. Dieß geſchah mit Vollwort eines ehrbaren Rathes,
am Michaelistag 1528. Es leuchtet ein, welche Bedeutung
1 In dem Anhang zu der Schrift vom rechten Glauben, welche
Bugenhagen 1526 hochdeutſch und niederdeutſch herausgab und Buͤr-
germeiſter, Rathsleuten und der ganzen Gemeinde der ehrenreichen
Stadt Hamburg widmete.
2 Nichtesdeweyniger ſchollen de veer Kiſten in den Carſpel-
karcken, wo ſe nu ſtahn, tho Verſamelinge der Almiszen blyven, ſo
doch, dathme allendt wes bether tho daeinn gegeven, und hyrnamals
tho allen Tyden darinn gegeven werden mag, alles getrouwlik in und
by de Hoͤvetkyſten preſentere und averantwehrde — — Urkunde der
Stiftung der Overalten; Michaelistag 1528.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |