dieses Collegium für die Ewickelung der Stadt bekommen konnte, und man weiß, daß es dieselbe wirklich gehabt hat. Nach dreihundert Jahren hat man noch den Tag der ersten Einrichtung derselben mit städtischen Festlichkeiten begangen. 1
Auch in Rostock schlossen sich Rath und Bürgerschaft im Gegensatz gegen die meklenburgischen Fürsten, welche sich im Jahr 1531 einen Augenblick der katholischen Geist- lichkeit annahmen, nur um so enger an einander. 2
Aber nicht allenthalben kam es zu diesem friedlichen Einverständniß. In Bremen, wo die Kirchen schon 1525 in die Hände lutherischer Prediger gerathen, schon 1527 die beiden Klöster der Stadt, das eine in eine Schule, das andre in ein Spital verwandelt worden waren, hatte sich in der Bürgerschaft, während der unaufhörlichen Streitig- keiten, in die sie mit der Geistlichkeit am Dome verwickelt war, ein so heftiger Widerwille gegen dieselbe gebildet, daß ihr noch nicht genügte, sie ihres geistlichen Einflusses auf die Stadt beraubt zu haben. Sie erhob vielmehr Anspruch auf eine ganze Anzahl von Wiesen, Gärten und Kämpe, welche der Dom der Stadt unrechtmäßig entrissen habe; und da der Rath ihr hierin nicht beipflichtete, so wählte sie sich einen demokratischen Vorstand von hundert und vier Männern, der nun nicht allein diese Sache durch- zufechten, sondern die gesammte Verfassung zu ändern
1 Lappenberg: Programm zur dritten Säcularfeier der bürger- schaftlichen Verfassung Hamburgs am 29. September 1528, worin gelehrt und belehrend ausgeführt wird, was die Reden des Bürger- meisters Bartels und des Präses der Oberalten Rücker populärer an- deuten oder entwickeln.
2 Rudlof N. Gesch. Mklnbg. I, 81.
Ref. in d. niederdeutſch. Staͤdten. Bremen
dieſes Collegium für die Ewickelung der Stadt bekommen konnte, und man weiß, daß es dieſelbe wirklich gehabt hat. Nach dreihundert Jahren hat man noch den Tag der erſten Einrichtung derſelben mit ſtädtiſchen Feſtlichkeiten begangen. 1
Auch in Roſtock ſchloſſen ſich Rath und Bürgerſchaft im Gegenſatz gegen die meklenburgiſchen Fürſten, welche ſich im Jahr 1531 einen Augenblick der katholiſchen Geiſt- lichkeit annahmen, nur um ſo enger an einander. 2
Aber nicht allenthalben kam es zu dieſem friedlichen Einverſtändniß. In Bremen, wo die Kirchen ſchon 1525 in die Hände lutheriſcher Prediger gerathen, ſchon 1527 die beiden Klöſter der Stadt, das eine in eine Schule, das andre in ein Spital verwandelt worden waren, hatte ſich in der Bürgerſchaft, während der unaufhörlichen Streitig- keiten, in die ſie mit der Geiſtlichkeit am Dome verwickelt war, ein ſo heftiger Widerwille gegen dieſelbe gebildet, daß ihr noch nicht genügte, ſie ihres geiſtlichen Einfluſſes auf die Stadt beraubt zu haben. Sie erhob vielmehr Anſpruch auf eine ganze Anzahl von Wieſen, Gärten und Kämpe, welche der Dom der Stadt unrechtmäßig entriſſen habe; und da der Rath ihr hierin nicht beipflichtete, ſo wählte ſie ſich einen demokratiſchen Vorſtand von hundert und vier Männern, der nun nicht allein dieſe Sache durch- zufechten, ſondern die geſammte Verfaſſung zu ändern
1 Lappenberg: Programm zur dritten Saͤcularfeier der buͤrger- ſchaftlichen Verfaſſung Hamburgs am 29. September 1528, worin gelehrt und belehrend ausgefuͤhrt wird, was die Reden des Buͤrger- meiſters Bartels und des Praͤſes der Oberalten Ruͤcker populaͤrer an- deuten oder entwickeln.
2 Rudlof N. Geſch. Mklnbg. I, 81.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0399"n="383"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Ref. in d. niederdeutſch. Staͤdten. Bremen</hi></fw><lb/>
dieſes Collegium für die Ewickelung der Stadt bekommen<lb/>
konnte, und man weiß, daß es dieſelbe wirklich gehabt hat.<lb/>
Nach dreihundert Jahren hat man noch den Tag der erſten<lb/>
Einrichtung derſelben mit ſtädtiſchen Feſtlichkeiten begangen. <noteplace="foot"n="1">Lappenberg: Programm zur dritten Saͤcularfeier der buͤrger-<lb/>ſchaftlichen Verfaſſung Hamburgs am 29. September 1528, worin<lb/>
gelehrt und belehrend ausgefuͤhrt wird, was die Reden des Buͤrger-<lb/>
meiſters Bartels und des Praͤſes der Oberalten Ruͤcker populaͤrer an-<lb/>
deuten oder entwickeln.</note></p><lb/><p>Auch in Roſtock ſchloſſen ſich Rath und Bürgerſchaft<lb/>
im Gegenſatz gegen die meklenburgiſchen Fürſten, welche<lb/>ſich im Jahr 1531 einen Augenblick der katholiſchen Geiſt-<lb/>
lichkeit annahmen, nur um ſo enger an einander. <noteplace="foot"n="2">Rudlof N. Geſch. Mklnbg. <hirendition="#aq">I,</hi> 81.</note></p><lb/><p>Aber nicht allenthalben kam es zu dieſem friedlichen<lb/>
Einverſtändniß. In Bremen, wo die Kirchen ſchon 1525<lb/>
in die Hände lutheriſcher Prediger gerathen, ſchon 1527<lb/>
die beiden Klöſter der Stadt, das eine in eine Schule, das<lb/>
andre in ein Spital verwandelt worden waren, hatte ſich<lb/>
in der Bürgerſchaft, während der unaufhörlichen Streitig-<lb/>
keiten, in die ſie mit der Geiſtlichkeit am Dome verwickelt<lb/>
war, ein ſo heftiger Widerwille gegen dieſelbe gebildet, daß<lb/>
ihr noch nicht genügte, ſie ihres geiſtlichen Einfluſſes auf<lb/>
die Stadt beraubt zu haben. Sie erhob vielmehr Anſpruch<lb/>
auf eine ganze Anzahl von Wieſen, Gärten und Kämpe,<lb/>
welche der Dom der Stadt unrechtmäßig entriſſen habe;<lb/>
und da der Rath ihr hierin nicht beipflichtete, ſo wählte<lb/>ſie ſich einen demokratiſchen Vorſtand von hundert und<lb/>
vier Männern, der nun nicht allein dieſe Sache durch-<lb/>
zufechten, ſondern die geſammte Verfaſſung zu ändern<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[383/0399]
Ref. in d. niederdeutſch. Staͤdten. Bremen
dieſes Collegium für die Ewickelung der Stadt bekommen
konnte, und man weiß, daß es dieſelbe wirklich gehabt hat.
Nach dreihundert Jahren hat man noch den Tag der erſten
Einrichtung derſelben mit ſtädtiſchen Feſtlichkeiten begangen. 1
Auch in Roſtock ſchloſſen ſich Rath und Bürgerſchaft
im Gegenſatz gegen die meklenburgiſchen Fürſten, welche
ſich im Jahr 1531 einen Augenblick der katholiſchen Geiſt-
lichkeit annahmen, nur um ſo enger an einander. 2
Aber nicht allenthalben kam es zu dieſem friedlichen
Einverſtändniß. In Bremen, wo die Kirchen ſchon 1525
in die Hände lutheriſcher Prediger gerathen, ſchon 1527
die beiden Klöſter der Stadt, das eine in eine Schule, das
andre in ein Spital verwandelt worden waren, hatte ſich
in der Bürgerſchaft, während der unaufhörlichen Streitig-
keiten, in die ſie mit der Geiſtlichkeit am Dome verwickelt
war, ein ſo heftiger Widerwille gegen dieſelbe gebildet, daß
ihr noch nicht genügte, ſie ihres geiſtlichen Einfluſſes auf
die Stadt beraubt zu haben. Sie erhob vielmehr Anſpruch
auf eine ganze Anzahl von Wieſen, Gärten und Kämpe,
welche der Dom der Stadt unrechtmäßig entriſſen habe;
und da der Rath ihr hierin nicht beipflichtete, ſo wählte
ſie ſich einen demokratiſchen Vorſtand von hundert und
vier Männern, der nun nicht allein dieſe Sache durch-
zufechten, ſondern die geſammte Verfaſſung zu ändern
1 Lappenberg: Programm zur dritten Saͤcularfeier der buͤrger-
ſchaftlichen Verfaſſung Hamburgs am 29. September 1528, worin
gelehrt und belehrend ausgefuͤhrt wird, was die Reden des Buͤrger-
meiſters Bartels und des Praͤſes der Oberalten Ruͤcker populaͤrer an-
deuten oder entwickeln.
2 Rudlof N. Geſch. Mklnbg. I, 81.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 383. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/399>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.