Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Sechstes Buch. Achtes Capitel. dinal war damit, wie sich denken läßt, nicht zufrieden, aberFürst Georg bestand darauf, daß die geistliche Jurisdiction zunächst ihm, dem Archidiaconus zustehe, wobei dem Cardi- nal die erzbischofliche Aufsicht vorbehalten bleibe. Er ließ sich nicht abhalten, nach und nach die Pfarren diesseit der Elbe mit Schülern Luthers zu besetzen. Als nun aber die Re- form auch in dem jenseitigen Gebiete beginnen sollte, wo die Jurisdiction dem Bischof von Brandenburg zustand, änderte sich das Verhältniß. Anfangs ersuchte Fürst Georg den Bischof, die Priester zu ordiniren, die er ihm zusenden wolle. Natürlich weigerte sich dieser, verheiratheten Prie- stern die Weihen der katholischen Kirche zu geben. Aber auch Fürst Georg trug dann kein Bedenken weiter, seine Can- didaten nach Wittenberg zu Luther zu schicken, der sie prüfte, und wenn er fand, daß sie der reinen Lehre zugethan, ih- nen darüber ein Zeugniß ausstellte und sie ordinirte. Ein Glück war es auf jeden Fall, wenn die Sachen In andern Ländern, wie in Pommern, kam es dage- Sechstes Buch. Achtes Capitel. dinal war damit, wie ſich denken läßt, nicht zufrieden, aberFürſt Georg beſtand darauf, daß die geiſtliche Jurisdiction zunächſt ihm, dem Archidiaconus zuſtehe, wobei dem Cardi- nal die erzbiſchofliche Aufſicht vorbehalten bleibe. Er ließ ſich nicht abhalten, nach und nach die Pfarren dieſſeit der Elbe mit Schülern Luthers zu beſetzen. Als nun aber die Re- form auch in dem jenſeitigen Gebiete beginnen ſollte, wo die Jurisdiction dem Biſchof von Brandenburg zuſtand, änderte ſich das Verhältniß. Anfangs erſuchte Fürſt Georg den Biſchof, die Prieſter zu ordiniren, die er ihm zuſenden wolle. Natürlich weigerte ſich dieſer, verheiratheten Prie- ſtern die Weihen der katholiſchen Kirche zu geben. Aber auch Fürſt Georg trug dann kein Bedenken weiter, ſeine Can- didaten nach Wittenberg zu Luther zu ſchicken, der ſie prüfte, und wenn er fand, daß ſie der reinen Lehre zugethan, ih- nen darüber ein Zeugniß ausſtellte und ſie ordinirte. Ein Glück war es auf jeden Fall, wenn die Sachen In andern Ländern, wie in Pommern, kam es dage- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0506" n="490"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Sechstes Buch. Achtes Capitel</hi>.</fw><lb/> dinal war damit, wie ſich denken läßt, nicht zufrieden, aber<lb/> Fürſt Georg beſtand darauf, daß die geiſtliche Jurisdiction<lb/> zunächſt ihm, dem Archidiaconus zuſtehe, wobei dem Cardi-<lb/> nal die erzbiſchofliche Aufſicht vorbehalten bleibe. Er ließ ſich<lb/> nicht abhalten, nach und nach die Pfarren dieſſeit der Elbe<lb/> mit Schülern Luthers zu beſetzen. Als nun aber die Re-<lb/> form auch in dem jenſeitigen Gebiete beginnen ſollte, wo<lb/> die Jurisdiction dem Biſchof von Brandenburg zuſtand,<lb/> änderte ſich das Verhältniß. Anfangs erſuchte Fürſt Georg<lb/> den Biſchof, die Prieſter zu ordiniren, die er ihm zuſenden<lb/> wolle. Natürlich weigerte ſich dieſer, verheiratheten Prie-<lb/> ſtern die Weihen der katholiſchen Kirche zu geben. Aber<lb/> auch Fürſt Georg trug dann kein Bedenken weiter, ſeine Can-<lb/> didaten nach Wittenberg zu Luther zu ſchicken, der ſie prüfte,<lb/> und wenn er fand, daß ſie der reinen Lehre zugethan, ih-<lb/> nen darüber ein Zeugniß ausſtellte und ſie ordinirte.</p><lb/> <p>Ein Glück war es auf jeden Fall, wenn die Sachen<lb/> irgendwo ſo in Ruhe ſich entwickelten.</p><lb/> <p>In andern Ländern, wie in Pommern, kam es dage-<lb/> gen zu den heftigſten innern Kämpfen. Hier waren die<lb/> Gegenſätze ſchon immer überaus heftig geweſen. In den<lb/> Bürgerſchaften war es hie und da zu bilderſtürmeriſchen Un-<lb/> ruhen gekommen: mit welchem Haſſe ihnen die Anhänger des<lb/> Papſtthums dafür begegneten, davon zeugen ihre Schimpf-<lb/> lieder, die uns übrig ſind. Adel und Clerus des ganzen<lb/> Landes hielten den Städten gegenüber zuſammen. Die bei-<lb/> den Fürſten, Georg und Barnim entzweiten ſich. Von<lb/> Georg fürchteten die Proteſtanten noch 1531 thätige Theil-<lb/> nahme an dem Kriege, der ſie bedrohte. Aber Barnim,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [490/0506]
Sechstes Buch. Achtes Capitel.
dinal war damit, wie ſich denken läßt, nicht zufrieden, aber
Fürſt Georg beſtand darauf, daß die geiſtliche Jurisdiction
zunächſt ihm, dem Archidiaconus zuſtehe, wobei dem Cardi-
nal die erzbiſchofliche Aufſicht vorbehalten bleibe. Er ließ ſich
nicht abhalten, nach und nach die Pfarren dieſſeit der Elbe
mit Schülern Luthers zu beſetzen. Als nun aber die Re-
form auch in dem jenſeitigen Gebiete beginnen ſollte, wo
die Jurisdiction dem Biſchof von Brandenburg zuſtand,
änderte ſich das Verhältniß. Anfangs erſuchte Fürſt Georg
den Biſchof, die Prieſter zu ordiniren, die er ihm zuſenden
wolle. Natürlich weigerte ſich dieſer, verheiratheten Prie-
ſtern die Weihen der katholiſchen Kirche zu geben. Aber
auch Fürſt Georg trug dann kein Bedenken weiter, ſeine Can-
didaten nach Wittenberg zu Luther zu ſchicken, der ſie prüfte,
und wenn er fand, daß ſie der reinen Lehre zugethan, ih-
nen darüber ein Zeugniß ausſtellte und ſie ordinirte.
Ein Glück war es auf jeden Fall, wenn die Sachen
irgendwo ſo in Ruhe ſich entwickelten.
In andern Ländern, wie in Pommern, kam es dage-
gen zu den heftigſten innern Kämpfen. Hier waren die
Gegenſätze ſchon immer überaus heftig geweſen. In den
Bürgerſchaften war es hie und da zu bilderſtürmeriſchen Un-
ruhen gekommen: mit welchem Haſſe ihnen die Anhänger des
Papſtthums dafür begegneten, davon zeugen ihre Schimpf-
lieder, die uns übrig ſind. Adel und Clerus des ganzen
Landes hielten den Städten gegenüber zuſammen. Die bei-
den Fürſten, Georg und Barnim entzweiten ſich. Von
Georg fürchteten die Proteſtanten noch 1531 thätige Theil-
nahme an dem Kriege, der ſie bedrohte. Aber Barnim,
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