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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Verhandlungen mit Rom 1549.
Domkirche zu Augsburg. Er bestieg eine Kanzel die eigens
für ihn aufgerichtet und mit rothem Sammet überzogen war,
um zu erklären, daß in dem Interim nichts Schädliches noch
Beschwerliches enthalten sey. 1

Die Indulte welche der Papst gewährt, giengen man-
chem Eiferer fast schon zu weit, und der Kaiser mußte durch
eine besondere Declaration ihre Anwendung auf die Länder
und Städte beschränken, in welchen die neue Lehre Platz ge-
griffen. Für diese aber waren sie nicht allein erwünscht,
sondern unentbehrlich. Die Anerkennung der Hierarchie auch
in den protestantischen Ländern war nur unter dieser Bedin-
gung denkbar.

Und auch in Hinsicht des Conciliums gab der Papst
dem Hasse des Kaisers gegen die Versammlung zu Bologna
so weit nach, daß er sie im September 1549 auflöste. Ihm
selbst fiel sie bereits zur Last, da sie unter den Umständen
der Zeit doch nichts ausrichten konnte.

Höchlich erfreut war der Kaiser, als der Papst hierauf
die Absicht kund gab, in einer andern Versammlung, zu
Rom, die Reformation ernstlich vor die Hand zu nehmen.
Er machte nur noch die Bedingung, daß kein Beschluß der-
selben den Anordnungen seines Interims oder der von ihm

1 Aus einem Schreiben des Card. Otto, Dillingen 3 August
1549 (Winter II, p. 151), ergiebt sich, daß seine Indulte nicht allein
den Genuß beider Gestalt, sondern auch die Priesterehe umfaßten.
Welche Schwierigkeiten dieß gemacht, indem dadurch der Unterschied
zwischen Priestern und Laien aufgehoben zu werden geschienen, sehen
wir aus dem judicium variorum pracsulum, Rainaldus 1548, nr 66
-- 72. Ich bemerke daß sich trotz aller Gelehrsamkeit diese Herrn
doch auf die untergeschobenen Canones apostolici beziehen (nr. 68).
8*

Verhandlungen mit Rom 1549.
Domkirche zu Augsburg. Er beſtieg eine Kanzel die eigens
für ihn aufgerichtet und mit rothem Sammet überzogen war,
um zu erklären, daß in dem Interim nichts Schädliches noch
Beſchwerliches enthalten ſey. 1

Die Indulte welche der Papſt gewährt, giengen man-
chem Eiferer faſt ſchon zu weit, und der Kaiſer mußte durch
eine beſondere Declaration ihre Anwendung auf die Länder
und Städte beſchränken, in welchen die neue Lehre Platz ge-
griffen. Für dieſe aber waren ſie nicht allein erwünſcht,
ſondern unentbehrlich. Die Anerkennung der Hierarchie auch
in den proteſtantiſchen Ländern war nur unter dieſer Bedin-
gung denkbar.

Und auch in Hinſicht des Conciliums gab der Papſt
dem Haſſe des Kaiſers gegen die Verſammlung zu Bologna
ſo weit nach, daß er ſie im September 1549 auflöſte. Ihm
ſelbſt fiel ſie bereits zur Laſt, da ſie unter den Umſtänden
der Zeit doch nichts ausrichten konnte.

Höchlich erfreut war der Kaiſer, als der Papſt hierauf
die Abſicht kund gab, in einer andern Verſammlung, zu
Rom, die Reformation ernſtlich vor die Hand zu nehmen.
Er machte nur noch die Bedingung, daß kein Beſchluß der-
ſelben den Anordnungen ſeines Interims oder der von ihm

1 Aus einem Schreiben des Card. Otto, Dillingen 3 Auguſt
1549 (Winter II, p. 151), ergiebt ſich, daß ſeine Indulte nicht allein
den Genuß beider Geſtalt, ſondern auch die Prieſterehe umfaßten.
Welche Schwierigkeiten dieß gemacht, indem dadurch der Unterſchied
zwiſchen Prieſtern und Laien aufgehoben zu werden geſchienen, ſehen
wir aus dem judicium variorum pracsulum, Rainaldus 1548, nr 66
— 72. Ich bemerke daß ſich trotz aller Gelehrſamkeit dieſe Herrn
doch auf die untergeſchobenen Canones apostolici beziehen (nr. 68).
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[115/0127] Verhandlungen mit Rom 1549. Domkirche zu Augsburg. Er beſtieg eine Kanzel die eigens für ihn aufgerichtet und mit rothem Sammet überzogen war, um zu erklären, daß in dem Interim nichts Schädliches noch Beſchwerliches enthalten ſey. 1 Die Indulte welche der Papſt gewährt, giengen man- chem Eiferer faſt ſchon zu weit, und der Kaiſer mußte durch eine beſondere Declaration ihre Anwendung auf die Länder und Städte beſchränken, in welchen die neue Lehre Platz ge- griffen. Für dieſe aber waren ſie nicht allein erwünſcht, ſondern unentbehrlich. Die Anerkennung der Hierarchie auch in den proteſtantiſchen Ländern war nur unter dieſer Bedin- gung denkbar. Und auch in Hinſicht des Conciliums gab der Papſt dem Haſſe des Kaiſers gegen die Verſammlung zu Bologna ſo weit nach, daß er ſie im September 1549 auflöſte. Ihm ſelbſt fiel ſie bereits zur Laſt, da ſie unter den Umſtänden der Zeit doch nichts ausrichten konnte. Höchlich erfreut war der Kaiſer, als der Papſt hierauf die Abſicht kund gab, in einer andern Verſammlung, zu Rom, die Reformation ernſtlich vor die Hand zu nehmen. Er machte nur noch die Bedingung, daß kein Beſchluß der- ſelben den Anordnungen ſeines Interims oder der von ihm 1 Aus einem Schreiben des Card. Otto, Dillingen 3 Auguſt 1549 (Winter II, p. 151), ergiebt ſich, daß ſeine Indulte nicht allein den Genuß beider Geſtalt, ſondern auch die Prieſterehe umfaßten. Welche Schwierigkeiten dieß gemacht, indem dadurch der Unterſchied zwiſchen Prieſtern und Laien aufgehoben zu werden geſchienen, ſehen wir aus dem judicium variorum pracsulum, Rainaldus 1548, nr 66 — 72. Ich bemerke daß ſich trotz aller Gelehrſamkeit dieſe Herrn doch auf die untergeſchobenen Canones apostolici beziehen (nr. 68). 8*

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/127>, abgerufen am 21.11.2024.