Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Verhandlungen mit Rom 1549. Domkirche zu Augsburg. Er bestieg eine Kanzel die eigensfür ihn aufgerichtet und mit rothem Sammet überzogen war, um zu erklären, daß in dem Interim nichts Schädliches noch Beschwerliches enthalten sey. 1 Die Indulte welche der Papst gewährt, giengen man- Und auch in Hinsicht des Conciliums gab der Papst Höchlich erfreut war der Kaiser, als der Papst hierauf 1 Aus einem Schreiben des Card. Otto, Dillingen 3 August 1549 (Winter II, p. 151), ergiebt sich, daß seine Indulte nicht allein den Genuß beider Gestalt, sondern auch die Priesterehe umfaßten. Welche Schwierigkeiten dieß gemacht, indem dadurch der Unterschied zwischen Priestern und Laien aufgehoben zu werden geschienen, sehen wir aus dem judicium variorum pracsulum, Rainaldus 1548, nr 66 -- 72. Ich bemerke daß sich trotz aller Gelehrsamkeit diese Herrn doch auf die untergeschobenen Canones apostolici beziehen (nr. 68). 8*
Verhandlungen mit Rom 1549. Domkirche zu Augsburg. Er beſtieg eine Kanzel die eigensfür ihn aufgerichtet und mit rothem Sammet überzogen war, um zu erklären, daß in dem Interim nichts Schädliches noch Beſchwerliches enthalten ſey. 1 Die Indulte welche der Papſt gewährt, giengen man- Und auch in Hinſicht des Conciliums gab der Papſt Höchlich erfreut war der Kaiſer, als der Papſt hierauf 1 Aus einem Schreiben des Card. Otto, Dillingen 3 Auguſt 1549 (Winter II, p. 151), ergiebt ſich, daß ſeine Indulte nicht allein den Genuß beider Geſtalt, ſondern auch die Prieſterehe umfaßten. Welche Schwierigkeiten dieß gemacht, indem dadurch der Unterſchied zwiſchen Prieſtern und Laien aufgehoben zu werden geſchienen, ſehen wir aus dem judicium variorum pracsulum, Rainaldus 1548, nr 66 — 72. Ich bemerke daß ſich trotz aller Gelehrſamkeit dieſe Herrn doch auf die untergeſchobenen Canones apostolici beziehen (nr. 68). 8*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0127" n="115"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Verhandlungen mit Rom</hi> 1549.</fw><lb/> Domkirche zu Augsburg. Er beſtieg eine Kanzel die eigens<lb/> für ihn aufgerichtet und mit rothem Sammet überzogen war,<lb/> um zu erklären, daß in dem Interim nichts Schädliches noch<lb/> Beſchwerliches enthalten ſey. <note place="foot" n="1">Aus einem Schreiben des Card. Otto, Dillingen 3 Auguſt<lb/> 1549 (Winter <hi rendition="#aq">II, p.</hi> 151), ergiebt ſich, daß ſeine Indulte nicht allein<lb/> den Genuß beider Geſtalt, ſondern auch die Prieſterehe umfaßten.<lb/> Welche Schwierigkeiten dieß gemacht, indem dadurch der Unterſchied<lb/> zwiſchen Prieſtern und Laien aufgehoben zu werden geſchienen, ſehen<lb/> wir aus dem <hi rendition="#aq">judicium variorum pracsulum,</hi> Rainaldus 1548, <hi rendition="#aq">nr</hi> 66<lb/> — 72. Ich bemerke daß ſich trotz aller Gelehrſamkeit dieſe Herrn<lb/> doch auf die untergeſchobenen <hi rendition="#aq">Canones apostolici</hi> beziehen (<hi rendition="#aq">nr.</hi> 68).</note></p><lb/> <p>Die Indulte welche der Papſt gewährt, giengen man-<lb/> chem Eiferer faſt ſchon zu weit, und der Kaiſer mußte durch<lb/> eine beſondere Declaration ihre Anwendung auf die Länder<lb/> und Städte beſchränken, in welchen die neue Lehre Platz ge-<lb/> griffen. Für dieſe aber waren ſie nicht allein erwünſcht,<lb/> ſondern unentbehrlich. Die Anerkennung der Hierarchie auch<lb/> in den proteſtantiſchen Ländern war nur unter dieſer Bedin-<lb/> gung denkbar.</p><lb/> <p>Und auch in Hinſicht des Conciliums gab der Papſt<lb/> dem Haſſe des Kaiſers gegen die Verſammlung zu Bologna<lb/> ſo weit nach, daß er ſie im September 1549 auflöſte. Ihm<lb/> ſelbſt fiel ſie bereits zur Laſt, da ſie unter den Umſtänden<lb/> der Zeit doch nichts ausrichten konnte.</p><lb/> <p>Höchlich erfreut war der Kaiſer, als der Papſt hierauf<lb/> die Abſicht kund gab, in einer andern Verſammlung, zu<lb/> Rom, die Reformation ernſtlich vor die Hand zu nehmen.<lb/> Er machte nur noch die Bedingung, daß kein Beſchluß der-<lb/> ſelben den Anordnungen ſeines Interims oder der von ihm<lb/> <fw place="bottom" type="sig">8*</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [115/0127]
Verhandlungen mit Rom 1549.
Domkirche zu Augsburg. Er beſtieg eine Kanzel die eigens
für ihn aufgerichtet und mit rothem Sammet überzogen war,
um zu erklären, daß in dem Interim nichts Schädliches noch
Beſchwerliches enthalten ſey. 1
Die Indulte welche der Papſt gewährt, giengen man-
chem Eiferer faſt ſchon zu weit, und der Kaiſer mußte durch
eine beſondere Declaration ihre Anwendung auf die Länder
und Städte beſchränken, in welchen die neue Lehre Platz ge-
griffen. Für dieſe aber waren ſie nicht allein erwünſcht,
ſondern unentbehrlich. Die Anerkennung der Hierarchie auch
in den proteſtantiſchen Ländern war nur unter dieſer Bedin-
gung denkbar.
Und auch in Hinſicht des Conciliums gab der Papſt
dem Haſſe des Kaiſers gegen die Verſammlung zu Bologna
ſo weit nach, daß er ſie im September 1549 auflöſte. Ihm
ſelbſt fiel ſie bereits zur Laſt, da ſie unter den Umſtänden
der Zeit doch nichts ausrichten konnte.
Höchlich erfreut war der Kaiſer, als der Papſt hierauf
die Abſicht kund gab, in einer andern Verſammlung, zu
Rom, die Reformation ernſtlich vor die Hand zu nehmen.
Er machte nur noch die Bedingung, daß kein Beſchluß der-
ſelben den Anordnungen ſeines Interims oder der von ihm
1 Aus einem Schreiben des Card. Otto, Dillingen 3 Auguſt
1549 (Winter II, p. 151), ergiebt ſich, daß ſeine Indulte nicht allein
den Genuß beider Geſtalt, ſondern auch die Prieſterehe umfaßten.
Welche Schwierigkeiten dieß gemacht, indem dadurch der Unterſchied
zwiſchen Prieſtern und Laien aufgehoben zu werden geſchienen, ſehen
wir aus dem judicium variorum pracsulum, Rainaldus 1548, nr 66
— 72. Ich bemerke daß ſich trotz aller Gelehrſamkeit dieſe Herrn
doch auf die untergeſchobenen Canones apostolici beziehen (nr. 68).
8*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |