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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Neuntes Buch. Drittes Capitel.
den geistlichen Ständen vorgeschriebenen Reformation wider-
sprechen dürfe.

Ehe es aber so weit kam, starb Paul III; und eine Wahl
trat ein, welche dem Kaiser sogar die Möglichkeit eröffnete,
seine geistlichen Absichten noch in aller Form zu erreichen.

Die kaiserliche Partei war es -- unter Vermittelung
des Herzogs von Florenz -- durch welche der neue Papst
Julius III auf den römischen Stuhl gelangte.

In seinem ersten Schreiben erkannte Julius dieß an:
nächst Gott keinem Andern als dem Kaiser schrieb er seine
Erhebung zu; durch seinen ersten Gesandten versprach er,
den Kaiser in allen allgemeinen Angelegenheiten der Chri-
stenheit zufrieden zu stellen, namentlich in der Sache des Con-
ciliums; es war wirklich einer seiner ersten Beschlüsse (wie
denn Jedermann einsah, daß dieß unumgänglich sey, und die
Conciliarcongregation selbst dafür stimmte), daß das Con-
cilium in Trient wieder eröffnet werden solle. 1 Nichts Bes-
seres hatte bisher der Kaiser gewünscht: in einem seiner Briefe
an seinen Gesandten in Rom findet sich der Ausdruck: er be-
dürfe keiner Versicherung daß der Papst gute Absichten hege,
er nehme sie aus seinen Handlungen ab.

Es war schon eine glänzende Rechtfertigung seines bis-
herigen Verhaltens, daß derjenige Mann der so lange den
Vorsitz im Concilium geführt und dabei, als Abgeordneter

1 Es lautet nicht sehr wahrscheinlich, wenn Verantius wissen
will, Julius III habe dem Kaiser erklärt, über den Ort des Concils
wolle er nicht streiten, "etiamsi illud imperator in Belgio Bruxellae
haberi velit." Viennae 29 Aprilis
1550, bei Katona 21, 1041. Aber
der clevische Abgeordnete Masius versichert: Julius sage "ausdrücklich
er wölle das das Concilium einen Fürgangk (habe) es sey zu Trient
oder wo es kaiserlicher Maj. gelegen."

Neuntes Buch. Drittes Capitel.
den geiſtlichen Ständen vorgeſchriebenen Reformation wider-
ſprechen dürfe.

Ehe es aber ſo weit kam, ſtarb Paul III; und eine Wahl
trat ein, welche dem Kaiſer ſogar die Möglichkeit eröffnete,
ſeine geiſtlichen Abſichten noch in aller Form zu erreichen.

Die kaiſerliche Partei war es — unter Vermittelung
des Herzogs von Florenz — durch welche der neue Papſt
Julius III auf den römiſchen Stuhl gelangte.

In ſeinem erſten Schreiben erkannte Julius dieß an:
nächſt Gott keinem Andern als dem Kaiſer ſchrieb er ſeine
Erhebung zu; durch ſeinen erſten Geſandten verſprach er,
den Kaiſer in allen allgemeinen Angelegenheiten der Chri-
ſtenheit zufrieden zu ſtellen, namentlich in der Sache des Con-
ciliums; es war wirklich einer ſeiner erſten Beſchlüſſe (wie
denn Jedermann einſah, daß dieß unumgänglich ſey, und die
Conciliarcongregation ſelbſt dafür ſtimmte), daß das Con-
cilium in Trient wieder eröffnet werden ſolle. 1 Nichts Beſ-
ſeres hatte bisher der Kaiſer gewünſcht: in einem ſeiner Briefe
an ſeinen Geſandten in Rom findet ſich der Ausdruck: er be-
dürfe keiner Verſicherung daß der Papſt gute Abſichten hege,
er nehme ſie aus ſeinen Handlungen ab.

Es war ſchon eine glänzende Rechtfertigung ſeines bis-
herigen Verhaltens, daß derjenige Mann der ſo lange den
Vorſitz im Concilium geführt und dabei, als Abgeordneter

1 Es lautet nicht ſehr wahrſcheinlich, wenn Verantius wiſſen
will, Julius III habe dem Kaiſer erklaͤrt, uͤber den Ort des Concils
wolle er nicht ſtreiten, „etiamsi illud imperator in Belgio Bruxellae
haberi velit.“ Viennae 29 Aprilis
1550, bei Katona 21, 1041. Aber
der cleviſche Abgeordnete Maſius verſichert: Julius ſage „ausdruͤcklich
er woͤlle das das Concilium einen Fuͤrgangk (habe) es ſey zu Trient
oder wo es kaiſerlicher Maj. gelegen.“
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[116/0128] Neuntes Buch. Drittes Capitel. den geiſtlichen Ständen vorgeſchriebenen Reformation wider- ſprechen dürfe. Ehe es aber ſo weit kam, ſtarb Paul III; und eine Wahl trat ein, welche dem Kaiſer ſogar die Möglichkeit eröffnete, ſeine geiſtlichen Abſichten noch in aller Form zu erreichen. Die kaiſerliche Partei war es — unter Vermittelung des Herzogs von Florenz — durch welche der neue Papſt Julius III auf den römiſchen Stuhl gelangte. In ſeinem erſten Schreiben erkannte Julius dieß an: nächſt Gott keinem Andern als dem Kaiſer ſchrieb er ſeine Erhebung zu; durch ſeinen erſten Geſandten verſprach er, den Kaiſer in allen allgemeinen Angelegenheiten der Chri- ſtenheit zufrieden zu ſtellen, namentlich in der Sache des Con- ciliums; es war wirklich einer ſeiner erſten Beſchlüſſe (wie denn Jedermann einſah, daß dieß unumgänglich ſey, und die Conciliarcongregation ſelbſt dafür ſtimmte), daß das Con- cilium in Trient wieder eröffnet werden ſolle. 1 Nichts Beſ- ſeres hatte bisher der Kaiſer gewünſcht: in einem ſeiner Briefe an ſeinen Geſandten in Rom findet ſich der Ausdruck: er be- dürfe keiner Verſicherung daß der Papſt gute Abſichten hege, er nehme ſie aus ſeinen Handlungen ab. Es war ſchon eine glänzende Rechtfertigung ſeines bis- herigen Verhaltens, daß derjenige Mann der ſo lange den Vorſitz im Concilium geführt und dabei, als Abgeordneter 1 Es lautet nicht ſehr wahrſcheinlich, wenn Verantius wiſſen will, Julius III habe dem Kaiſer erklaͤrt, uͤber den Ort des Concils wolle er nicht ſtreiten, „etiamsi illud imperator in Belgio Bruxellae haberi velit.“ Viennae 29 Aprilis 1550, bei Katona 21, 1041. Aber der cleviſche Abgeordnete Maſius verſichert: Julius ſage „ausdruͤcklich er woͤlle das das Concilium einen Fuͤrgangk (habe) es ſey zu Trient oder wo es kaiſerlicher Maj. gelegen.“

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/128>, abgerufen am 21.11.2024.