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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Berathungen über die Executionsordnung.
Sorge für sich selbst überlassen werden dürfe, sondern daß
in jedem erheblichen Fall deren fünf zusammentreten, die Ko-
sten tragen und die Mannschaften stellen sollten. 1 Die An-
führung bestimmte man alle Mal dem Obersten desjenigen
Kreises, welcher der Überwältigte sey und die Hülfe der an-
dern in Anspruch nehme. Die Säumigen wurden mit den
schwersten Strafen bedroht.

Als dieser Entwurf in den Fürstenrath gelangte, gieng
es damit wie es mit den übrigen Entwürfen gegangen war:
die geistlichen Fürsten suchten ihn nach ihren eigenthümlichen
Bedürfnissen und Gesichtspuncten umzugestalten.

Da sie besorgten, die neue Einrichtung dürfte doch in
den Händen der weltlichen Fürsten ihnen zum Nachtheil ge-
reichen, so suchten sie die Ernennung der Kreisobersten wo
möglich in die Hände des Kaisers zu bringen, von dem sie
ihrerseits Rückhalt und Unterstützung erwarteten. In die-
sem Sinne arbeitete besonders der Canzler des Bischofs von
Augsburg, Dr Braun. 2 Die allgemeine Stimmung aber
war nicht der Art, um ein solches Vorhaben zu befördern.
Nachdem der Einfluß des Kaisers seit mehreren Jahren so
tief herabgekommen, konnte man nicht daran denken densel-
ben auf diesem Wege wieder zu erneuern. Von jenen Vor-

1 "Damit nicht etwa, wenn Einem ein Rad übers Bein gehe,
ein Andrer sich freuen möge."
2 Sächsische Gesandte 5 Aug.: "Der Ausschuß (des Fürsten-
raths) hat wiederumb einen engen Ausschuß, als nemlich des Hz.
von Wirtenpergk und D. Braun des Cardinal von Augspurg Ge-
sandten erwelet. Des Hz. v. W. Gesandter hat Dr Braun das Con-
cept ganz allein übergeben, welcher dann das Concept gestelt und
und unsre Ordnung mit Fleiß invertirt." (Anfang August kam der
Entwurf in den Churfürstenrath zurück.)

Berathungen uͤber die Executionsordnung.
Sorge für ſich ſelbſt überlaſſen werden dürfe, ſondern daß
in jedem erheblichen Fall deren fünf zuſammentreten, die Ko-
ſten tragen und die Mannſchaften ſtellen ſollten. 1 Die An-
führung beſtimmte man alle Mal dem Oberſten desjenigen
Kreiſes, welcher der Überwältigte ſey und die Hülfe der an-
dern in Anſpruch nehme. Die Säumigen wurden mit den
ſchwerſten Strafen bedroht.

Als dieſer Entwurf in den Fürſtenrath gelangte, gieng
es damit wie es mit den übrigen Entwürfen gegangen war:
die geiſtlichen Fürſten ſuchten ihn nach ihren eigenthümlichen
Bedürfniſſen und Geſichtspuncten umzugeſtalten.

Da ſie beſorgten, die neue Einrichtung dürfte doch in
den Händen der weltlichen Fürſten ihnen zum Nachtheil ge-
reichen, ſo ſuchten ſie die Ernennung der Kreisoberſten wo
möglich in die Hände des Kaiſers zu bringen, von dem ſie
ihrerſeits Rückhalt und Unterſtützung erwarteten. In die-
ſem Sinne arbeitete beſonders der Canzler des Biſchofs von
Augsburg, Dr Braun. 2 Die allgemeine Stimmung aber
war nicht der Art, um ein ſolches Vorhaben zu befördern.
Nachdem der Einfluß des Kaiſers ſeit mehreren Jahren ſo
tief herabgekommen, konnte man nicht daran denken denſel-
ben auf dieſem Wege wieder zu erneuern. Von jenen Vor-

1 „Damit nicht etwa, wenn Einem ein Rad uͤbers Bein gehe,
ein Andrer ſich freuen moͤge.“
2 Saͤchſiſche Geſandte 5 Aug.: „Der Ausſchuß (des Fuͤrſten-
raths) hat wiederumb einen engen Ausſchuß, als nemlich des Hz.
von Wirtenpergk und D. Braun des Cardinal von Augſpurg Ge-
ſandten erwelet. Des Hz. v. W. Geſandter hat Dr Braun das Con-
cept ganz allein uͤbergeben, welcher dann das Concept geſtelt und
und unſre Ordnung mit Fleiß invertirt.“ (Anfang Auguſt kam der
Entwurf in den Churfuͤrſtenrath zuruͤck.)
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[377/0389] Berathungen uͤber die Executionsordnung. Sorge für ſich ſelbſt überlaſſen werden dürfe, ſondern daß in jedem erheblichen Fall deren fünf zuſammentreten, die Ko- ſten tragen und die Mannſchaften ſtellen ſollten. 1 Die An- führung beſtimmte man alle Mal dem Oberſten desjenigen Kreiſes, welcher der Überwältigte ſey und die Hülfe der an- dern in Anſpruch nehme. Die Säumigen wurden mit den ſchwerſten Strafen bedroht. Als dieſer Entwurf in den Fürſtenrath gelangte, gieng es damit wie es mit den übrigen Entwürfen gegangen war: die geiſtlichen Fürſten ſuchten ihn nach ihren eigenthümlichen Bedürfniſſen und Geſichtspuncten umzugeſtalten. Da ſie beſorgten, die neue Einrichtung dürfte doch in den Händen der weltlichen Fürſten ihnen zum Nachtheil ge- reichen, ſo ſuchten ſie die Ernennung der Kreisoberſten wo möglich in die Hände des Kaiſers zu bringen, von dem ſie ihrerſeits Rückhalt und Unterſtützung erwarteten. In die- ſem Sinne arbeitete beſonders der Canzler des Biſchofs von Augsburg, Dr Braun. 2 Die allgemeine Stimmung aber war nicht der Art, um ein ſolches Vorhaben zu befördern. Nachdem der Einfluß des Kaiſers ſeit mehreren Jahren ſo tief herabgekommen, konnte man nicht daran denken denſel- ben auf dieſem Wege wieder zu erneuern. Von jenen Vor- 1 „Damit nicht etwa, wenn Einem ein Rad uͤbers Bein gehe, ein Andrer ſich freuen moͤge.“ 2 Saͤchſiſche Geſandte 5 Aug.: „Der Ausſchuß (des Fuͤrſten- raths) hat wiederumb einen engen Ausſchuß, als nemlich des Hz. von Wirtenpergk und D. Braun des Cardinal von Augſpurg Ge- ſandten erwelet. Des Hz. v. W. Geſandter hat Dr Braun das Con- cept ganz allein uͤbergeben, welcher dann das Concept geſtelt und und unſre Ordnung mit Fleiß invertirt.“ (Anfang Auguſt kam der Entwurf in den Churfuͤrſtenrath zuruͤck.)

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/389>, abgerufen am 24.11.2024.