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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Rechtsentscheidungen.
Sache auf, die zu Augsburg aufs neue in Anregung kam.
Der Deutschmeister Wolfgang Schutzbar von Milchling for-
derte die Execution der vorlängst über Herzog Albrecht aus-
gesprochenen Reichsacht. Dagegen brachte ein polnischer Ge-
sandter, weil Preußen der Krone Polen angehöre, die Auf-
hebung derselben in Antrag. 1 Ende Januar 1548 ward
ein Ausschuß für diese Angelegenheit niedergesetzt. Die-
ser vereinigte sich leicht darüber -- selbst der Churfürst von
Brandenburg stimmte dafür -- daß die Acht ohne ein neues
Rechtsverfahren nicht aufgehoben werden dürfe. Streit er-
hob sich erst, als man nun fragte, ob sie exequirt werden
solle oder nicht. Mit vielem Eifer erklärte Baiern, man
müsse dem Rechte seinen Lauf lassen, und die ergangenen Ur-
tel ausführen, ohne erst auf Gefahren die daher entspringen
könnten, Rücksicht zu nehmen: sonst werde bald Niemand
mehr zur Erhaltung des Kammergerichts beitragen wollen.
Damit drang nun Baiern zwar nicht vollständig durch; -- die
Majorität des Ausschusses, welche keinen Bruch mit Polen
wollte, der den Osmanen zu Statten kommen könne, empfahl
dem Kaiser einen erneuten Versuch gütlicher Beilegung -- aber
es bildete sich doch eine Minorität, die auf unbedingte Vollzie-
hung des Rechtes antrug. Der Kaiser hütete sich wohl den
Streit zu entscheiden. Er war ein Mittel mehr, das Haus
Brandenburg, das an dieser Sache ein so großes Interesse
hatte, und dieß auch gar nicht verhehlte, an sich zu fesseln.

Uberhaupt gab es kein großes Haus im Reiche, das

1 Petit rex serenissimus odiosam illam proscriptionem ab-
rogari, evelli et eradicari. Oratio Stanislai Laski ap. Dogiel
Cod. dipl. Poloniae IV,
318.
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Rechtsentſcheidungen.
Sache auf, die zu Augsburg aufs neue in Anregung kam.
Der Deutſchmeiſter Wolfgang Schutzbar von Milchling for-
derte die Execution der vorlängſt über Herzog Albrecht aus-
geſprochenen Reichsacht. Dagegen brachte ein polniſcher Ge-
ſandter, weil Preußen der Krone Polen angehöre, die Auf-
hebung derſelben in Antrag. 1 Ende Januar 1548 ward
ein Ausſchuß für dieſe Angelegenheit niedergeſetzt. Die-
ſer vereinigte ſich leicht darüber — ſelbſt der Churfürſt von
Brandenburg ſtimmte dafür — daß die Acht ohne ein neues
Rechtsverfahren nicht aufgehoben werden dürfe. Streit er-
hob ſich erſt, als man nun fragte, ob ſie exequirt werden
ſolle oder nicht. Mit vielem Eifer erklärte Baiern, man
müſſe dem Rechte ſeinen Lauf laſſen, und die ergangenen Ur-
tel ausführen, ohne erſt auf Gefahren die daher entſpringen
könnten, Rückſicht zu nehmen: ſonſt werde bald Niemand
mehr zur Erhaltung des Kammergerichts beitragen wollen.
Damit drang nun Baiern zwar nicht vollſtändig durch; — die
Majorität des Ausſchuſſes, welche keinen Bruch mit Polen
wollte, der den Osmanen zu Statten kommen könne, empfahl
dem Kaiſer einen erneuten Verſuch gütlicher Beilegung — aber
es bildete ſich doch eine Minorität, die auf unbedingte Vollzie-
hung des Rechtes antrug. Der Kaiſer hütete ſich wohl den
Streit zu entſcheiden. Er war ein Mittel mehr, das Haus
Brandenburg, das an dieſer Sache ein ſo großes Intereſſe
hatte, und dieß auch gar nicht verhehlte, an ſich zu feſſeln.

Uberhaupt gab es kein großes Haus im Reiche, das

1 Petit rex serenissimus odiosam illam proscriptionem ab-
rogari, evelli et eradicari. Oratio Stanislai Laski ap. Dogiel
Cod. dipl. Poloniae IV,
318.
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[35/0047] Rechtsentſcheidungen. Sache auf, die zu Augsburg aufs neue in Anregung kam. Der Deutſchmeiſter Wolfgang Schutzbar von Milchling for- derte die Execution der vorlängſt über Herzog Albrecht aus- geſprochenen Reichsacht. Dagegen brachte ein polniſcher Ge- ſandter, weil Preußen der Krone Polen angehöre, die Auf- hebung derſelben in Antrag. 1 Ende Januar 1548 ward ein Ausſchuß für dieſe Angelegenheit niedergeſetzt. Die- ſer vereinigte ſich leicht darüber — ſelbſt der Churfürſt von Brandenburg ſtimmte dafür — daß die Acht ohne ein neues Rechtsverfahren nicht aufgehoben werden dürfe. Streit er- hob ſich erſt, als man nun fragte, ob ſie exequirt werden ſolle oder nicht. Mit vielem Eifer erklärte Baiern, man müſſe dem Rechte ſeinen Lauf laſſen, und die ergangenen Ur- tel ausführen, ohne erſt auf Gefahren die daher entſpringen könnten, Rückſicht zu nehmen: ſonſt werde bald Niemand mehr zur Erhaltung des Kammergerichts beitragen wollen. Damit drang nun Baiern zwar nicht vollſtändig durch; — die Majorität des Ausſchuſſes, welche keinen Bruch mit Polen wollte, der den Osmanen zu Statten kommen könne, empfahl dem Kaiſer einen erneuten Verſuch gütlicher Beilegung — aber es bildete ſich doch eine Minorität, die auf unbedingte Vollzie- hung des Rechtes antrug. Der Kaiſer hütete ſich wohl den Streit zu entſcheiden. Er war ein Mittel mehr, das Haus Brandenburg, das an dieſer Sache ein ſo großes Intereſſe hatte, und dieß auch gar nicht verhehlte, an ſich zu feſſeln. Uberhaupt gab es kein großes Haus im Reiche, das 1 Petit rex serenissimus odiosam illam proscriptionem ab- rogari, evelli et eradicari. Oratio Stanislai Laski ap. Dogiel Cod. dipl. Poloniae IV, 318. 3*

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/47>, abgerufen am 21.11.2024.