Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Mängel der Verfassung. sache in Betracht. In dem Receß, der daselbst abgefaßtworden, drückten sie sich über den wichtigsten Punct, die Eucharistie, auf eine der Fortbildung der Concordie gemäße Weise aus. Es schien ihnen genug daß sie von der we- sentlichen, substanziellen Gegenwart redeten: der körperlichen zu gedenken enthielten sie sich. 1 Der Gegensatz den sie aus- sprechen ist noch immer hauptsächlich gegen die alte Kirche, gegen die Anbetung des Sacraments gerichtet. Wenn sie die Lehre verdammen, daß die Zeichen bloß äußerliche Zeichen seyen, so konnte das wahrhaftig Calvin nicht treffen. In einer sehr zahlreich besuchten Versammlung, zu Mit alle dem gelangte man jedoch nicht zur Herstel- Und nicht allein von bösem Willen dürfte man das Die große Hauptsache war gewonnen, ein legales Da- 1 Die merkwürdigste Auffassung dieses Recesses ist wohl die von Hospinian Historia sacramentaria II, 438. 2 Neque animus est nobis, quod discedere ab ea (confes-
sione) quae anno XL exhibita est vel in minimo velimus. Prae- fatio ad Ferdinandum bei Gelbke Naumburger Fürstentag p. 184. Maͤngel der Verfaſſung. ſache in Betracht. In dem Receß, der daſelbſt abgefaßtworden, drückten ſie ſich über den wichtigſten Punct, die Euchariſtie, auf eine der Fortbildung der Concordie gemäße Weiſe aus. Es ſchien ihnen genug daß ſie von der we- ſentlichen, ſubſtanziellen Gegenwart redeten: der körperlichen zu gedenken enthielten ſie ſich. 1 Der Gegenſatz den ſie aus- ſprechen iſt noch immer hauptſächlich gegen die alte Kirche, gegen die Anbetung des Sacraments gerichtet. Wenn ſie die Lehre verdammen, daß die Zeichen bloß äußerliche Zeichen ſeyen, ſo konnte das wahrhaftig Calvin nicht treffen. In einer ſehr zahlreich beſuchten Verſammlung, zu Mit alle dem gelangte man jedoch nicht zur Herſtel- Und nicht allein von böſem Willen dürfte man das Die große Hauptſache war gewonnen, ein legales Da- 1 Die merkwuͤrdigſte Auffaſſung dieſes Receſſes iſt wohl die von Hospinian Historia sacramentaria II, 438. 2 Neque animus est nobis, quod discedere ab ea (confes-
sione) quae anno XL exhibita est vel in minimo velimus. Prae- fatio ad Ferdinandum bei Gelbke Naumburger Fuͤrſtentag p. 184. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0473" n="461"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Maͤngel der Verfaſſung</hi>.</fw><lb/> ſache in Betracht. In dem Receß, der daſelbſt abgefaßt<lb/> worden, drückten ſie ſich über den wichtigſten Punct, die<lb/> Euchariſtie, auf eine der Fortbildung der Concordie gemäße<lb/> Weiſe aus. Es ſchien ihnen genug daß ſie von der we-<lb/> ſentlichen, ſubſtanziellen Gegenwart redeten: der körperlichen<lb/> zu gedenken enthielten ſie ſich. <note place="foot" n="1">Die merkwuͤrdigſte Auffaſſung dieſes Receſſes iſt wohl die<lb/> von Hospinian <hi rendition="#aq">Historia sacramentaria II,</hi> 438.</note> Der Gegenſatz den ſie aus-<lb/> ſprechen iſt noch immer hauptſächlich gegen die alte Kirche,<lb/> gegen die Anbetung des Sacraments gerichtet. Wenn ſie<lb/> die Lehre verdammen, daß die Zeichen bloß äußerliche Zeichen<lb/> ſeyen, ſo konnte das wahrhaftig Calvin nicht treffen.</p><lb/> <p>In einer ſehr zahlreich beſuchten Verſammlung, zu<lb/> Naumburg im Jahre 1561, erkannten ſie aufs neue die<lb/> abgeänderte augsburgiſche Confeſſion an: <note place="foot" n="2"><hi rendition="#aq">Neque animus est nobis, quod discedere ab ea (confes-<lb/> sione) quae anno XL exhibita est vel in minimo velimus. Prae-<lb/> fatio ad Ferdinandum</hi> bei Gelbke Naumburger Fuͤrſtentag <hi rendition="#aq">p.</hi> 184.</note> mit den Erklä-<lb/> rungen die der Churfürſt von der Pfalz gab, der ſchon als<lb/> ein Calviniſt betrachtet wurde, zeigten ſie ſich zufrieden.</p><lb/> <p>Mit alle dem gelangte man jedoch nicht zur Herſtel-<lb/> lung der Eintracht: es gab jedes Mal Fürſten und Stände<lb/> die ſich abſonderten und Widerſpruch erhoben.</p><lb/> <p>Und nicht allein von böſem Willen dürfte man das<lb/> herleiten. Die Dinge hatten innere Schwierigkeiten, denen<lb/> auf dieſe Weiſe nicht beizukommen war. Vielmehr zeigte<lb/> ſich eben in den Verſuchen ſie zu erledigen eine neue, und<lb/> zwar eine ſolche die nicht geringer war als die übrigen.</p><lb/> <p>Die große Hauptſache war gewonnen, ein legales Da-<lb/> ſeyn gegründet; für die Entwickelung deſſelben auf dem glück-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [461/0473]
Maͤngel der Verfaſſung.
ſache in Betracht. In dem Receß, der daſelbſt abgefaßt
worden, drückten ſie ſich über den wichtigſten Punct, die
Euchariſtie, auf eine der Fortbildung der Concordie gemäße
Weiſe aus. Es ſchien ihnen genug daß ſie von der we-
ſentlichen, ſubſtanziellen Gegenwart redeten: der körperlichen
zu gedenken enthielten ſie ſich. 1 Der Gegenſatz den ſie aus-
ſprechen iſt noch immer hauptſächlich gegen die alte Kirche,
gegen die Anbetung des Sacraments gerichtet. Wenn ſie
die Lehre verdammen, daß die Zeichen bloß äußerliche Zeichen
ſeyen, ſo konnte das wahrhaftig Calvin nicht treffen.
In einer ſehr zahlreich beſuchten Verſammlung, zu
Naumburg im Jahre 1561, erkannten ſie aufs neue die
abgeänderte augsburgiſche Confeſſion an: 2 mit den Erklä-
rungen die der Churfürſt von der Pfalz gab, der ſchon als
ein Calviniſt betrachtet wurde, zeigten ſie ſich zufrieden.
Mit alle dem gelangte man jedoch nicht zur Herſtel-
lung der Eintracht: es gab jedes Mal Fürſten und Stände
die ſich abſonderten und Widerſpruch erhoben.
Und nicht allein von böſem Willen dürfte man das
herleiten. Die Dinge hatten innere Schwierigkeiten, denen
auf dieſe Weiſe nicht beizukommen war. Vielmehr zeigte
ſich eben in den Verſuchen ſie zu erledigen eine neue, und
zwar eine ſolche die nicht geringer war als die übrigen.
Die große Hauptſache war gewonnen, ein legales Da-
ſeyn gegründet; für die Entwickelung deſſelben auf dem glück-
1 Die merkwuͤrdigſte Auffaſſung dieſes Receſſes iſt wohl die
von Hospinian Historia sacramentaria II, 438.
2 Neque animus est nobis, quod discedere ab ea (confes-
sione) quae anno XL exhibita est vel in minimo velimus. Prae-
fatio ad Ferdinandum bei Gelbke Naumburger Fuͤrſtentag p. 184.
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