Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16).stimmen zu dürfen, wenn ihre Wohnungen über drei engl. Meilen von einer Die Bill wurde am 18. Dezember 1894 morgens angenommen. Sie war
Aus diesen Ziffern ist ersichtlich, dass im ersten Jahre das Verhältnis Die Annahme des Frauenwahlrechtes im Parlamente von Westaustralien stimmen zu dürfen, wenn ihre Wohnungen über drei engl. Meilen von einer Die Bill wurde am 18. Dezember 1894 morgens angenommen. Sie war
Aus diesen Ziffern ist ersichtlich, dass im ersten Jahre das Verhältnis Die Annahme des Frauenwahlrechtes im Parlamente von Westaustralien <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0023" n="21"/> stimmen zu dürfen, wenn ihre Wohnungen über drei engl. Meilen von einer<lb/> Wahlbude entfernt oder wenn sie durch ihren Gesundheitszustand am per-<lb/> sönlichen Erscheinen verhindert wären. Die Wahlrechtpartei nahm lieber die<lb/> beiden unverlangten Begünstigungen an, um nur nicht die Früchte ihres<lb/> Sieges aufzugeben, und der Konflikt endete damit, dass den Frauen die<lb/> politischen Rechte in ihrer vollständigsten Gestaltung eingeräumt wurden.</p><lb/> <p>Die Bill wurde am 18. Dezember 1894 morgens angenommen. Sie war<lb/> jedoch der Genehmigung Ihrer Majestät vorbehalten und musste zu diesem<lb/> Behufe nach England übersendet werden. Die Genehmigung wurde in<lb/> Adelaide durch eine Kabelbotschaft am 9. Februar 1895 verkündet, die Zu-<lb/> stimmungsurkunde traf aber erst am 17. März ein. Es lag jedoch kein<lb/> Grund zur Eile oder Besorgnis vor, wie dies in Neuseeland der Fall gewesen,<lb/> denn die allgemeinen Wahlen sollten erst am 25. April 1896 stattfinden. Es<lb/> blieb daher Zeit genug für die Anlegung der Wählerlisten und diese Arbeit<lb/> wurde so gründlich durchgeführt, dass von kaum mehr als 80000 Frauen des<lb/> Staates nahezu drei Viertel unverzüglich eingetragen wurden. Der Wahlakt<lb/> selbst ging in derselben gemütlichen, geordneten Weise vor sich und bot fast<lb/> die gleichen Szenen, wie sie sich siebzehn Monate vorher in Neuseeland ab-<lb/> gespielt hatten. Das Resultat vermehrte nicht – wie in der Inselkolonie –<lb/> die Majorität der Progressisten, verminderte sie aber auch nicht merklich.<lb/> Weder bei dieser Wahl, noch drei Jahre später – 1899 – machten die<lb/> Frauen besonderen Gebrauch von dem Rechte der schriftlichen Abstimmung,<lb/> wie man geglaubt hatte. Die folgenden Ziffern zeigen das Verhältnis der<lb/> beiden Geschlechter, die bei den zwei allgemeinen Wahlen in den Listen ein-<lb/> getragen waren und abgestimmt hatten.</p><lb/> <table> <row> <cell rows="2" cols="1">All-<lb/> gemeine<lb/> Wahl</cell> <cell rows="1" cols="3">Registrierte Wähler</cell> <cell rows="1" cols="3">Abgestimmt haben</cell> </row><lb/> <row> <cell>Männer</cell> <cell>Frauen</cell> <cell>Gesamtsumme</cell> <cell>Männer</cell> <cell>Frauen</cell> <cell>Insgesamt</cell> </row><lb/> <row> <cell>1896</cell> <cell>77972</cell> <cell>59044</cell> <cell>137781</cell> <cell>51668</cell> <cell>39355</cell> <cell>93348</cell> </row><lb/> <row> <cell>1899</cell> <cell>83698</cell> <cell>68695</cell> <cell>152393</cell> <cell>54972</cell> <cell>38438</cell> <cell>93410</cell> </row><lb/> </table> <p>Aus diesen Ziffern ist ersichtlich, dass im ersten Jahre das Verhältnis<lb/> der Abstimmenden bei 137781 eingetragenen Wählern 66:30 % erreichte<lb/> und dass die Frauen von ihrem Rechte ausgedehnten Gebrauch machten.<lb/> 1899 war das Verhältnis bei beiden Geschlechtern ein niedrigeres, doch war<lb/> der Niedergang bei den Frauen ein beträchtlicherer als bei den Männern.<lb/> Aber selbst damals erreichte die Anzahl der von Frauen abgegebenen Stimmen<lb/> eine bedeutende Höhe, indem sie weit mehr als die Hälfte der Eintragungen<lb/> ergab. Bei keiner der beiden Wahlen war eine Frau als Parlaments-<lb/> kandidatin aufgetreten. Immerhin wurde Miss Spence annimiert, Südaustralien<lb/> in der Bundesversammlung von 1897 zu vertreten und sie erhielt bei der im<lb/> März desselben Jahres stattgehabten Wahl 7000 Stimmen – eine Ziffer,<lb/> welche einer sehr beachtenswerten Minorität entspricht.</p><lb/> <p>Die Annahme des Frauenwahlrechtes im Parlamente von Westaustralien<lb/> im Juli 1899 war eine unerwartete und die Umstände, unter welchen sie er-<lb/> folgte, einigermassen sonderbar. Die Bevölkerungsstatistik Westaustraliens<lb/> wies ein seltsames Verhältnis der beiden Geschlechter auf. Die Flut der<lb/>   </p> </div> </body> </text> </TEI> [21/0023]
stimmen zu dürfen, wenn ihre Wohnungen über drei engl. Meilen von einer
Wahlbude entfernt oder wenn sie durch ihren Gesundheitszustand am per-
sönlichen Erscheinen verhindert wären. Die Wahlrechtpartei nahm lieber die
beiden unverlangten Begünstigungen an, um nur nicht die Früchte ihres
Sieges aufzugeben, und der Konflikt endete damit, dass den Frauen die
politischen Rechte in ihrer vollständigsten Gestaltung eingeräumt wurden.
Die Bill wurde am 18. Dezember 1894 morgens angenommen. Sie war
jedoch der Genehmigung Ihrer Majestät vorbehalten und musste zu diesem
Behufe nach England übersendet werden. Die Genehmigung wurde in
Adelaide durch eine Kabelbotschaft am 9. Februar 1895 verkündet, die Zu-
stimmungsurkunde traf aber erst am 17. März ein. Es lag jedoch kein
Grund zur Eile oder Besorgnis vor, wie dies in Neuseeland der Fall gewesen,
denn die allgemeinen Wahlen sollten erst am 25. April 1896 stattfinden. Es
blieb daher Zeit genug für die Anlegung der Wählerlisten und diese Arbeit
wurde so gründlich durchgeführt, dass von kaum mehr als 80000 Frauen des
Staates nahezu drei Viertel unverzüglich eingetragen wurden. Der Wahlakt
selbst ging in derselben gemütlichen, geordneten Weise vor sich und bot fast
die gleichen Szenen, wie sie sich siebzehn Monate vorher in Neuseeland ab-
gespielt hatten. Das Resultat vermehrte nicht – wie in der Inselkolonie –
die Majorität der Progressisten, verminderte sie aber auch nicht merklich.
Weder bei dieser Wahl, noch drei Jahre später – 1899 – machten die
Frauen besonderen Gebrauch von dem Rechte der schriftlichen Abstimmung,
wie man geglaubt hatte. Die folgenden Ziffern zeigen das Verhältnis der
beiden Geschlechter, die bei den zwei allgemeinen Wahlen in den Listen ein-
getragen waren und abgestimmt hatten.
All-
gemeine
Wahl Registrierte Wähler Abgestimmt haben
Männer Frauen Gesamtsumme Männer Frauen Insgesamt
1896 77972 59044 137781 51668 39355 93348
1899 83698 68695 152393 54972 38438 93410
Aus diesen Ziffern ist ersichtlich, dass im ersten Jahre das Verhältnis
der Abstimmenden bei 137781 eingetragenen Wählern 66:30 % erreichte
und dass die Frauen von ihrem Rechte ausgedehnten Gebrauch machten.
1899 war das Verhältnis bei beiden Geschlechtern ein niedrigeres, doch war
der Niedergang bei den Frauen ein beträchtlicherer als bei den Männern.
Aber selbst damals erreichte die Anzahl der von Frauen abgegebenen Stimmen
eine bedeutende Höhe, indem sie weit mehr als die Hälfte der Eintragungen
ergab. Bei keiner der beiden Wahlen war eine Frau als Parlaments-
kandidatin aufgetreten. Immerhin wurde Miss Spence annimiert, Südaustralien
in der Bundesversammlung von 1897 zu vertreten und sie erhielt bei der im
März desselben Jahres stattgehabten Wahl 7000 Stimmen – eine Ziffer,
welche einer sehr beachtenswerten Minorität entspricht.
Die Annahme des Frauenwahlrechtes im Parlamente von Westaustralien
im Juli 1899 war eine unerwartete und die Umstände, unter welchen sie er-
folgte, einigermassen sonderbar. Die Bevölkerungsstatistik Westaustraliens
wies ein seltsames Verhältnis der beiden Geschlechter auf. Die Flut der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2018-12-06T12:34:34Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2018-12-06T12:34:34Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |