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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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einen Abgott und Herzscher über die Glaubens-Sachen der Kirchen fürzustellen/ wie heutiges Tages die Papisten sich unterfangen; dan die Wort des Concilii im obgemelten canone lauten also: Es geziemet sich / daß der Bischoff zu Constantinopel habe den Ober-sitz nechst dem Römischen Bischoff: aus Ursachen/ dieweilen die Stadt Constantinopel ist die neue Stadt Rom; Woraus dan erhellet / daß die Väter des Concilii keine Absicht gehabt haben auf die Ober-Gewalt in Glaubens-Sachen: sondern weilen die Stadt Rom in Italien die ältiste/ aber die unter dem Nahmen der neuen Stadt Rom nachmahls vom Kayser Constantino erbauete Stadt Constantinopel gleichfals eine Tochter der alten Stadt Rom ware/ so vergönneten die versammlete Kirchen-Väter dem Römischen Bischoff wegen Alterthum seiner Residentz-Stadt die Oberhand. Welche Policey-Ordnung auch im geistlichen Staet heutiges Tages bey Versammlung anderer Bischöffen üblich ist/ und nicht tadelhafft. Dannoch das Concilium zu Nicaea can. 7. will von dieser Ordnung nicht wissen: sondern ertheilt im geistlichen rang den Vorzug dem Bischoff zu Jerusalem/ und can. 6. ertheilt es die zweyte Stelle dem Bischoff zu Alexandria, die dritte dem Bischoff zu Antiochia. Wiedrum das dritte Concilium zu Carthago can. 26. macht keinen Unterscheid zwischen der Würde aller Bischöffen insgemein. Wie dan auch das Concilium Chalcedonense act. 16. gleich-schätzet die Gewalt des Bischoffs zu Constantinopel mit der Gewalt des Bischoffs zu Rom. Welchem Ausspruch des Concilii obschon Pabst Leo hat widersprochen/ und ihn für kraff-loß erkläret/ so trauet man doch in diesem Stück dem Pabst nicht/ als welcher/ wan er gegen die concilia in seiner eigenen Sach Richter seyn will/ billig verdächtig zuhalten/ und dessen Urtheil nicht hoch zu achten ist.

XV. Hat doch Pabst Innocentius III. an. 1244. den Römischen Cardinälen einen rohten Hut zu tragen angeordnet/ damit anzuzeigen/ daß sie auch bereit und willig seyn sollen für den Pabst und dessen Lehr ihr Blut zu vergiessen/ so ist ja der Pabst das Ober-Haubt und höchster Gewalts-haber der Kirchen.

Antwort. Es ist auch nach Zeugnüß Cardinalis de Lugo de fide disp. 18. n. 85. den Juden zu Rom anbefohlen einen gelben Hut zu tragen/ und bleiben sie dannoch Juden vor wie nach: Kan also dieser rohte Huet des Pabstes stoltze Vermessenheit/ und die Schand der rohten Huren im Römischen Babylon nicht bedecken.

Die siebente Frage.

Ob dan der Römische Pabst seye der Anti-Christ?

HIer auff antworten wir kurtz: Wans der Pabst nicht ist/ der sich so stoltz und frech über Kayser und Könige erbebt/ sich im Tempel zeiget als wäre er Gott/ und mit abergläubischen und abgöttischen Satzungen und Gewissens-Tyranney die elende Seelen verwirret und marteret/ summa sich also auff führt wie Paulus 2. Thess. 2. den Anti-Christ abbildet/ und dessen Abriß fürstellet/ so wüste man nicht wers seyn solte oder könnte: gewünne auch das Ansehen nicht/ daß wir iemahlen einen Anti-Christ würden zu erwarten haben.

Einrede der Papisten.

I. Können doch die Widersacher selbsten sich nicht darüber dergleichen noch vertragen /

einen Abgott und Herzscher über die Glaubens-Sachen der Kirchen fürzustellen/ wie heutiges Tages die Papisten sich unterfangen; dan die Wort des Concilii im obgemelten canone lauten also: Es geziemet sich / daß der Bischoff zu Constantinopel habe den Ober-sitz nechst dem Römischen Bischoff: aus Ursachen/ dieweilen die Stadt Constantinopel ist die neue Stadt Rom; Woraus dan erhellet / daß die Väter des Concilii keine Absicht gehabt haben auf die Ober-Gewalt in Glaubens-Sachen: sondern weilen die Stadt Rom in Italien die ältiste/ aber die unter dem Nahmen der neuen Stadt Rom nachmahls vom Kayser Constantino erbauete Stadt Constantinopel gleichfals eine Tochter der alten Stadt Rom ware/ so vergönneten die versammlete Kirchen-Väter dem Römischen Bischoff wegen Alterthum seiner Residentz-Stadt die Oberhand. Welche Policey-Ordnung auch im geistlichen Staet heutiges Tages bey Versammlung anderer Bischöffen üblich ist/ und nicht tadelhafft. Dannoch das Concilium zu Nicaea can. 7. will von dieser Ordnung nicht wissen: sondern ertheilt im geistlichen rang den Vorzug dem Bischoff zu Jerusalem/ und can. 6. ertheilt es die zweyte Stelle dem Bischoff zu Alexandria, die dritte dem Bischoff zu Antiochia. Wiedrum das dritte Concilium zu Carthago can. 26. macht keinen Unterscheid zwischen der Würde aller Bischöffen insgemein. Wie dan auch das Concilium Chalcedonense act. 16. gleich-schätzet die Gewalt des Bischoffs zu Constantinopel mit der Gewalt des Bischoffs zu Rom. Welchem Ausspruch des Concilii obschon Pabst Leo hat widersprochen/ und ihn für kraff-loß erkläret/ so trauet man doch in diesem Stück dem Pabst nicht/ als welcher/ wan er gegen die concilia in seiner eigenen Sach Richter seyn will/ billig verdächtig zuhalten/ und dessen Urtheil nicht hoch zu achten ist.

XV. Hat doch Pabst Innocentius III. an. 1244. den Römischen Cardinälen einen rohten Hut zu tragen angeordnet/ damit anzuzeigen/ daß sie auch bereit und willig seyn sollen für den Pabst und dessen Lehr ihr Blut zu vergiessen/ so ist ja der Pabst das Ober-Haubt und höchster Gewalts-haber der Kirchen.

Antwort. Es ist auch nach Zeugnüß Cardinalis de Lugo de fide disp. 18. n. 85. den Juden zu Rom anbefohlen einen gelben Hut zu tragen/ und bleiben sie dannoch Juden vor wie nach: Kan also dieser rohte Huet des Pabstes stoltze Vermessenheit/ und die Schand der rohten Huren im Römischen Babylon nicht bedecken.

Die siebente Frage.

Ob dan der Römische Pabst seye der Anti-Christ?

HIer auff antworten wir kurtz: Wans der Pabst nicht ist/ der sich so stoltz und frech über Kayser und Könige erbebt/ sich im Tempel zeiget als wäre er Gott/ und mit abergläubischen und abgöttischen Satzungen und Gewissens-Tyranney die elende Seelen verwirret und marteret/ summa sich also auff führt wie Paulus 2. Thess. 2. den Anti-Christ abbildet/ und dessen Abriß fürstellet/ so wüste man nicht wers seyn solte oder könnte: gewünne auch das Ansehen nicht/ daß wir iemahlen einen Anti-Christ würden zu erwarten haben.

Einrede der Papisten.

I. Können doch die Widersacher selbsten sich nicht darüber dergleichen noch vertragen /

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        <p>XV. Hat doch Pabst Innocentius III. an. 1244. den Römischen Cardinälen einen rohten Hut            zu tragen angeordnet/ damit anzuzeigen/ daß sie auch bereit und willig seyn sollen für            den Pabst und dessen Lehr ihr Blut zu vergiessen/ so ist ja der Pabst das Ober-Haubt und            höchster Gewalts-haber der Kirchen.</p>
        <p>Antwort. Es ist auch nach Zeugnüß Cardinalis de Lugo de fide disp. 18. n. 85. den Juden            zu Rom anbefohlen einen gelben Hut zu tragen/ und bleiben sie dannoch Juden vor wie nach:            Kan also dieser rohte Huet des Pabstes stoltze Vermessenheit/ und die Schand der rohten            Huren im Römischen Babylon nicht bedecken.</p>
        <p>Die siebente Frage.</p>
        <p>Ob dan der Römische Pabst seye der Anti-Christ?</p>
        <p>HIer auff antworten wir kurtz: Wans der Pabst nicht ist/ der sich so stoltz und frech            über Kayser und Könige erbebt/ sich im Tempel zeiget als wäre er Gott/ und mit            abergläubischen und abgöttischen Satzungen und Gewissens-Tyranney die elende Seelen            verwirret und marteret/ summa sich also auff führt wie Paulus 2. Thess. 2. den            Anti-Christ abbildet/ und dessen Abriß fürstellet/ so wüste man nicht wers seyn solte            oder könnte: gewünne auch das Ansehen nicht/ daß wir iemahlen einen Anti-Christ würden zu            erwarten haben.</p>
        <p>Einrede der Papisten.</p>
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[115/0135] einen Abgott und Herzscher über die Glaubens-Sachen der Kirchen fürzustellen/ wie heutiges Tages die Papisten sich unterfangen; dan die Wort des Concilii im obgemelten canone lauten also: Es geziemet sich / daß der Bischoff zu Constantinopel habe den Ober-sitz nechst dem Römischen Bischoff: aus Ursachen/ dieweilen die Stadt Constantinopel ist die neue Stadt Rom; Woraus dan erhellet / daß die Väter des Concilii keine Absicht gehabt haben auf die Ober-Gewalt in Glaubens-Sachen: sondern weilen die Stadt Rom in Italien die ältiste/ aber die unter dem Nahmen der neuen Stadt Rom nachmahls vom Kayser Constantino erbauete Stadt Constantinopel gleichfals eine Tochter der alten Stadt Rom ware/ so vergönneten die versammlete Kirchen-Väter dem Römischen Bischoff wegen Alterthum seiner Residentz-Stadt die Oberhand. Welche Policey-Ordnung auch im geistlichen Staet heutiges Tages bey Versammlung anderer Bischöffen üblich ist/ und nicht tadelhafft. Dannoch das Concilium zu Nicaea can. 7. will von dieser Ordnung nicht wissen: sondern ertheilt im geistlichen rang den Vorzug dem Bischoff zu Jerusalem/ und can. 6. ertheilt es die zweyte Stelle dem Bischoff zu Alexandria, die dritte dem Bischoff zu Antiochia. Wiedrum das dritte Concilium zu Carthago can. 26. macht keinen Unterscheid zwischen der Würde aller Bischöffen insgemein. Wie dan auch das Concilium Chalcedonense act. 16. gleich-schätzet die Gewalt des Bischoffs zu Constantinopel mit der Gewalt des Bischoffs zu Rom. Welchem Ausspruch des Concilii obschon Pabst Leo hat widersprochen/ und ihn für kraff-loß erkläret/ so trauet man doch in diesem Stück dem Pabst nicht/ als welcher/ wan er gegen die concilia in seiner eigenen Sach Richter seyn will/ billig verdächtig zuhalten/ und dessen Urtheil nicht hoch zu achten ist. XV. Hat doch Pabst Innocentius III. an. 1244. den Römischen Cardinälen einen rohten Hut zu tragen angeordnet/ damit anzuzeigen/ daß sie auch bereit und willig seyn sollen für den Pabst und dessen Lehr ihr Blut zu vergiessen/ so ist ja der Pabst das Ober-Haubt und höchster Gewalts-haber der Kirchen. Antwort. Es ist auch nach Zeugnüß Cardinalis de Lugo de fide disp. 18. n. 85. den Juden zu Rom anbefohlen einen gelben Hut zu tragen/ und bleiben sie dannoch Juden vor wie nach: Kan also dieser rohte Huet des Pabstes stoltze Vermessenheit/ und die Schand der rohten Huren im Römischen Babylon nicht bedecken. Die siebente Frage. Ob dan der Römische Pabst seye der Anti-Christ? HIer auff antworten wir kurtz: Wans der Pabst nicht ist/ der sich so stoltz und frech über Kayser und Könige erbebt/ sich im Tempel zeiget als wäre er Gott/ und mit abergläubischen und abgöttischen Satzungen und Gewissens-Tyranney die elende Seelen verwirret und marteret/ summa sich also auff führt wie Paulus 2. Thess. 2. den Anti-Christ abbildet/ und dessen Abriß fürstellet/ so wüste man nicht wers seyn solte oder könnte: gewünne auch das Ansehen nicht/ daß wir iemahlen einen Anti-Christ würden zu erwarten haben. Einrede der Papisten. I. Können doch die Widersacher selbsten sich nicht darüber dergleichen noch vertragen /

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/135>, abgerufen am 24.11.2024.