Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

Antwort. Das reimet sich eben/ als wenn man sägte: Christus sprach zu Petro: Weide meine Schaaffe/ ergo so ist der Türchische Muffti Hoher-Priester zu Constantinopel. Im übrigen sagt auch Petrus: Weidet die Heerde Christi/ nicht um des schändlichen Gewinnes willen I. Pet. 5. v. 2. dis will aber dem Pabst in seinem Ablaß-Kram nicht dienen.

VII. Man sagt viel von Mißbrauch des päbstischen Ablaß: als könte der Pabst um Geld und Gutthaten den Ablaß zuwenden wem er nur wölle: aber eine solche Bewantnüß hat es ja nicht: dann Bellarminus l. I. de indulg. c. 12. Suarez in tert. part. Tom. 4. d. 54. Sect. 3. Tannerus tomo 4. d. 6. q. 8. lehren austrücklich/ daß wenn der Pabst oder ein ander von ihm Bevollmächtigter keine gnugsahme und erhebliche Ursach hat/ einem den Ablaß zu ertheilen/ ein solcher Ablaß seye krafftloß/ vergebens/ und ungültig. Ja so gar Valentia Tom. 4. d. 7. q. 20. pun. 4. lehrt: daß der Pabst sündige/ durch Ertheilung eines solchen/ ohne gnugsahme Ursach gegebenen Ablaß.

Antwort. Drum ist Krafft dieser eigenen Lehr/ der päbstische Ablaß eine doppelte Betriegerey/ daun das Geld wird verschwendet/ und die arme Leut in ihrem Ablaß betrogen.

VIII. Hat doch S. Paulus jenem Corinther, so eine Bluth-Schande begangen hatte/ den Ablaß ertheilet/ da er schreibt: Welchem ihr etwas vergeben habt/ dem hab ich auch vergeben. 2. Cor. 2. v. 10.

Antwort. Dieser Corinther, ware wegen der gegebenen Aergernüß der Bluht-Schand von dem H. Paulo aus der Christlichen Gemeine verbannet und verwiesen I. Cor. 5. Diesen büssenden Sünder nimmt Paulus wiedrum zu Gnaden auf/ und sagt: dieweilen die Corinther selbst durch Titum seinen Jünger begehrt hätten/ daß dieser büssender Sünder möchte wiedrum zu ihrer Christlichen Gemeinschafft zugelassen und ausgenommen werden/ so wolle erselbiges gestatten und verleyen/ im Nahmen Christi. Wie reymet sich das auf den päbstischen Ablaß?

IX. Hat doch Christus dem Pabst die Vollmacht ertheilet zu lösen und zu binden. Matth. 16. v. 19. So muß ja der Pabst von den Sünden lösen können durch Verleyhung des Ablasses.

Antwort. Christus weiß von keiner Vollmacht des Pabsts: die Vollmacht aber zu lösen gehört nur auf das Predig-Ampt/ wobey GOtt durch seine kräfftige Gnade wirckt den rechtfertigenden Glauben im Hertzen des reumühtigen Sünders/ der also von den Banden seiner Sünden wird gelöset: und dis ist der wahre Ablaß Christi in der Evangelischen Kirchen. Zu dem Christus spricht: Was du lösen wirst auf Erden/ was hat dann der Pabst / wann er ja lösen solte/ unter der Erden im Fegfeuer zu schaffen?

X. Es seynd aber viele Gelehrte Papisten/ welche dem Pabst die Gewalt zu lösen oder den Ablaß zuertheilen nicht allein den Menschen auf Erden/ sondern auch den Seelen im Fegfeur einhelliglich zumessen: so ist diese Gewalt und Vollmacht kein eiteles Gedicht?

Antwort. Es müssen sich aber diese Gelehrte Papisten gnugsahm den Pabst zu gefallen / peinigen/ damit sie eine Weise und Manier ersinnen/ wodurch den Seelen im Fegfeur der Ablaß werde zugewendet/ und ihnen zu statten kommen möge: dann ob schon die Pabisten gemeiniglich (doch nicht allerdings) in so weit einig seyen/ daß der Pabst über die Seelen im Fegfeur in

Antwort. Das reimet sich eben/ als wenn man sägte: Christus sprach zu Petro: Weide meine Schaaffe/ ergo so ist der Türchische Muffti Hoher-Priester zu Constantinopel. Im übrigen sagt auch Petrus: Weidet die Heerde Christi/ nicht um des schändlichen Gewinnes willen I. Pet. 5. v. 2. dis will aber dem Pabst in seinem Ablaß-Kram nicht dienen.

VII. Man sagt viel von Mißbrauch des päbstischen Ablaß: als könte der Pabst um Geld und Gutthaten den Ablaß zuwenden wem er nur wölle: aber eine solche Bewantnüß hat es ja nicht: dann Bellarminus l. I. de indulg. c. 12. Suarez in tert. part. Tom. 4. d. 54. Sect. 3. Tannerus tomo 4. d. 6. q. 8. lehren austrücklich/ daß wenn der Pabst oder ein ander von ihm Bevollmächtigter keine gnugsahme und erhebliche Ursach hat/ einem den Ablaß zu ertheilen/ ein solcher Ablaß seye krafftloß/ vergebens/ und ungültig. Ja so gar Valentia Tom. 4. d. 7. q. 20. pun. 4. lehrt: daß der Pabst sündige/ durch Ertheilung eines solchen/ ohne gnugsahme Ursach gegebenen Ablaß.

Antwort. Drum ist Krafft dieser eigenen Lehr/ der päbstische Ablaß eine doppelte Betriegerey/ daun das Geld wird verschwendet/ und die arme Leut in ihrem Ablaß betrogen.

VIII. Hat doch S. Paulus jenem Corinther, so eine Bluth-Schande begangen hatte/ den Ablaß ertheilet/ da er schreibt: Welchem ihr etwas vergeben habt/ dem hab ich auch vergeben. 2. Cor. 2. v. 10.

Antwort. Dieser Corinther, ware wegen der gegebenen Aergernüß der Bluht-Schand von dem H. Paulo aus der Christlichen Gemeine verbannet und verwiesen I. Cor. 5. Diesen büssenden Sünder nimmt Paulus wiedrum zu Gnaden auf/ und sagt: dieweilen die Corinther selbst durch Titum seinen Jünger begehrt hätten/ daß dieser büssender Sünder möchte wiedrum zu ihrer Christlichen Gemeinschafft zugelassen und ausgenommen werden/ so wolle erselbiges gestatten und verleyen/ im Nahmen Christi. Wie reymet sich das auf den päbstischen Ablaß?

IX. Hat doch Christus dem Pabst die Vollmacht ertheilet zu lösen und zu binden. Matth. 16. v. 19. So muß ja der Pabst von den Sünden lösen können durch Verleyhung des Ablasses.

Antwort. Christus weiß von keiner Vollmacht des Pabsts: die Vollmacht aber zu lösen gehört nur auf das Predig-Ampt/ wobey GOtt durch seine kräfftige Gnade wirckt den rechtfertigenden Glauben im Hertzen des reumühtigen Sünders/ der also von den Banden seiner Sünden wird gelöset: und dis ist der wahre Ablaß Christi in der Evangelischen Kirchen. Zu dem Christus spricht: Was du lösen wirst auf Erden/ was hat dann der Pabst / wann er ja lösen solte/ unter der Erden im Fegfeuer zu schaffen?

X. Es seynd aber viele Gelehrte Papisten/ welche dem Pabst die Gewalt zu lösen oder den Ablaß zuertheilen nicht allein den Menschen auf Erden/ sondern auch den Seelen im Fegfeur einhelliglich zumessen: so ist diese Gewalt und Vollmacht kein eiteles Gedicht?

Antwort. Es müssen sich aber diese Gelehrte Papisten gnugsahm den Pabst zu gefallen / peinigen/ damit sie eine Weise und Manier ersinnen/ wodurch den Seelen im Fegfeur der Ablaß werde zugewendet/ und ihnen zu statten kommen möge: dann ob schon die Pabisten gemeiniglich (doch nicht allerdings) in so weit einig seyen/ daß der Pabst über die Seelen im Fegfeur in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0358" n="58"/>
        <p>Antwort. Das reimet sich eben/ als wenn man sägte: Christus sprach zu Petro: Weide meine            Schaaffe/ ergo so ist der Türchische Muffti Hoher-Priester zu Constantinopel. Im übrigen            sagt auch Petrus: Weidet die Heerde Christi/ nicht um des schändlichen Gewinnes willen I.            Pet. 5. v. 2. dis will aber dem Pabst in seinem Ablaß-Kram nicht dienen.</p>
        <p>VII. Man sagt viel von Mißbrauch des päbstischen Ablaß: als könte der Pabst um Geld und            Gutthaten den Ablaß zuwenden wem er nur wölle: aber eine solche Bewantnüß hat es ja nicht:            dann Bellarminus l. I. de indulg. c. 12. Suarez in tert. part. Tom. 4. d. 54. Sect. 3.            Tannerus tomo 4. d. 6. q. 8. lehren austrücklich/ daß wenn der Pabst oder ein ander von            ihm Bevollmächtigter keine gnugsahme und erhebliche Ursach hat/ einem den Ablaß zu            ertheilen/ ein solcher Ablaß seye krafftloß/ vergebens/ und ungültig. Ja so gar            Valentia Tom. 4. d. 7. q. 20. pun. 4. lehrt: daß der Pabst sündige/ durch Ertheilung            eines solchen/ ohne gnugsahme Ursach gegebenen Ablaß.</p>
        <p>Antwort. Drum ist Krafft dieser eigenen Lehr/ der päbstische Ablaß eine doppelte            Betriegerey/ daun das Geld wird verschwendet/ und die arme Leut in ihrem Ablaß            betrogen.</p>
        <p>VIII. Hat doch S. Paulus jenem Corinther, so eine Bluth-Schande begangen hatte/ den            Ablaß ertheilet/ da er schreibt: Welchem ihr etwas vergeben habt/ dem hab ich auch            vergeben. 2. Cor. 2. v. 10.</p>
        <p>Antwort. Dieser Corinther, ware wegen der gegebenen Aergernüß der Bluht-Schand von dem H.            Paulo aus der Christlichen Gemeine verbannet und verwiesen I. Cor. 5. Diesen büssenden            Sünder nimmt Paulus wiedrum zu Gnaden auf/ und sagt: dieweilen die Corinther selbst durch            Titum seinen Jünger begehrt hätten/ daß dieser büssender Sünder möchte wiedrum zu ihrer            Christlichen Gemeinschafft zugelassen und ausgenommen werden/ so wolle erselbiges            gestatten und verleyen/ im Nahmen Christi. Wie reymet sich das auf den päbstischen            Ablaß?</p>
        <p>IX. Hat doch Christus dem Pabst die Vollmacht ertheilet zu lösen und zu binden. Matth.            16. v. 19. So muß ja der Pabst von den Sünden lösen können durch Verleyhung des            Ablasses.</p>
        <p>Antwort. Christus weiß von keiner Vollmacht des Pabsts: die Vollmacht aber zu lösen            gehört nur auf das Predig-Ampt/ wobey GOtt durch seine kräfftige Gnade wirckt den            rechtfertigenden Glauben im Hertzen des reumühtigen Sünders/ der also von den Banden            seiner Sünden wird gelöset: und dis ist der wahre Ablaß Christi in der Evangelischen            Kirchen. Zu dem Christus spricht: Was du lösen wirst auf Erden/ was hat dann der Pabst /            wann er ja lösen solte/ unter der Erden im Fegfeuer zu schaffen?</p>
        <p>X. Es seynd aber viele Gelehrte Papisten/ welche dem Pabst die Gewalt zu lösen oder den            Ablaß zuertheilen nicht allein den Menschen auf Erden/ sondern auch den Seelen im Fegfeur            einhelliglich zumessen: so ist diese Gewalt und Vollmacht kein eiteles Gedicht?</p>
        <p>Antwort. Es müssen sich aber diese Gelehrte Papisten gnugsahm den Pabst zu gefallen /            peinigen/ damit sie eine Weise und Manier ersinnen/ wodurch den Seelen im Fegfeur der            Ablaß werde zugewendet/ und ihnen zu statten kommen möge: dann ob schon die Pabisten            gemeiniglich (doch nicht allerdings) in so weit einig seyen/ daß der Pabst über die            Seelen im Fegfeur in
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[58/0358] Antwort. Das reimet sich eben/ als wenn man sägte: Christus sprach zu Petro: Weide meine Schaaffe/ ergo so ist der Türchische Muffti Hoher-Priester zu Constantinopel. Im übrigen sagt auch Petrus: Weidet die Heerde Christi/ nicht um des schändlichen Gewinnes willen I. Pet. 5. v. 2. dis will aber dem Pabst in seinem Ablaß-Kram nicht dienen. VII. Man sagt viel von Mißbrauch des päbstischen Ablaß: als könte der Pabst um Geld und Gutthaten den Ablaß zuwenden wem er nur wölle: aber eine solche Bewantnüß hat es ja nicht: dann Bellarminus l. I. de indulg. c. 12. Suarez in tert. part. Tom. 4. d. 54. Sect. 3. Tannerus tomo 4. d. 6. q. 8. lehren austrücklich/ daß wenn der Pabst oder ein ander von ihm Bevollmächtigter keine gnugsahme und erhebliche Ursach hat/ einem den Ablaß zu ertheilen/ ein solcher Ablaß seye krafftloß/ vergebens/ und ungültig. Ja so gar Valentia Tom. 4. d. 7. q. 20. pun. 4. lehrt: daß der Pabst sündige/ durch Ertheilung eines solchen/ ohne gnugsahme Ursach gegebenen Ablaß. Antwort. Drum ist Krafft dieser eigenen Lehr/ der päbstische Ablaß eine doppelte Betriegerey/ daun das Geld wird verschwendet/ und die arme Leut in ihrem Ablaß betrogen. VIII. Hat doch S. Paulus jenem Corinther, so eine Bluth-Schande begangen hatte/ den Ablaß ertheilet/ da er schreibt: Welchem ihr etwas vergeben habt/ dem hab ich auch vergeben. 2. Cor. 2. v. 10. Antwort. Dieser Corinther, ware wegen der gegebenen Aergernüß der Bluht-Schand von dem H. Paulo aus der Christlichen Gemeine verbannet und verwiesen I. Cor. 5. Diesen büssenden Sünder nimmt Paulus wiedrum zu Gnaden auf/ und sagt: dieweilen die Corinther selbst durch Titum seinen Jünger begehrt hätten/ daß dieser büssender Sünder möchte wiedrum zu ihrer Christlichen Gemeinschafft zugelassen und ausgenommen werden/ so wolle erselbiges gestatten und verleyen/ im Nahmen Christi. Wie reymet sich das auf den päbstischen Ablaß? IX. Hat doch Christus dem Pabst die Vollmacht ertheilet zu lösen und zu binden. Matth. 16. v. 19. So muß ja der Pabst von den Sünden lösen können durch Verleyhung des Ablasses. Antwort. Christus weiß von keiner Vollmacht des Pabsts: die Vollmacht aber zu lösen gehört nur auf das Predig-Ampt/ wobey GOtt durch seine kräfftige Gnade wirckt den rechtfertigenden Glauben im Hertzen des reumühtigen Sünders/ der also von den Banden seiner Sünden wird gelöset: und dis ist der wahre Ablaß Christi in der Evangelischen Kirchen. Zu dem Christus spricht: Was du lösen wirst auf Erden/ was hat dann der Pabst / wann er ja lösen solte/ unter der Erden im Fegfeuer zu schaffen? X. Es seynd aber viele Gelehrte Papisten/ welche dem Pabst die Gewalt zu lösen oder den Ablaß zuertheilen nicht allein den Menschen auf Erden/ sondern auch den Seelen im Fegfeur einhelliglich zumessen: so ist diese Gewalt und Vollmacht kein eiteles Gedicht? Antwort. Es müssen sich aber diese Gelehrte Papisten gnugsahm den Pabst zu gefallen / peinigen/ damit sie eine Weise und Manier ersinnen/ wodurch den Seelen im Fegfeur der Ablaß werde zugewendet/ und ihnen zu statten kommen möge: dann ob schon die Pabisten gemeiniglich (doch nicht allerdings) in so weit einig seyen/ daß der Pabst über die Seelen im Fegfeur in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/358
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/358>, abgerufen am 21.11.2024.