Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rétif de La Bretonne, Nicolas-Edme: Der fliegende Mensch. Übers. v. Wilhelm Christhelf Siegmund Mylius. 2. Aufl. Dresden u. a., 1785.

Bild:
<< vorherige Seite


"Raub: unmöglich."

"Verleumdung oder üble Nachrede: Be-
raubung der öffentlichen Vergnügen."

"Glücksgüter: in Gemeinschaft."

"Ehebruch: Sklave des Gatten zwey Jahr
lang."

"Nothzucht: Sklave des Mädchens, so lange
sie es verlangt."

"Schläge: die Wiedervergeltung von dem
Vorgesetzten."

"Ungehorsame Kinder: Sollen zur Strafe
von ihren Gespielen entfernt leben."

"Ungerathner Sohn oder ungerathene
Tochter:
werden entfernt, und so lange zum un-
ehelichen Stande verurtheilt, bis man von ihrer Bes-
serung überzeugt ist."

"Unverbesserliche: werden heruntergestürzt."

"Edle Handlungen, Dienstleistungen:
werden durch Unterscheidungszeichen beehrt und be-
lohnt."

"Die Fähigsten: zum Lohn ihrer Arbeit sol-
len die Wahl der schönsten Mädchen zu Weibern
haben."

"Wenn Mann und Frau sich nicht ver-
"tragen.
Die ganze Republik versammlet sich dann
"mit ihrem Oberhaupt, und scheidet nach Befinden
"die Ehe, wenn die angewandten Vesöhnungsmittel

nichts


Raub: unmoͤglich.‟

Verleumdung oder uͤble Nachrede: Be-
raubung der oͤffentlichen Vergnuͤgen.‟

Gluͤcksguͤter: in Gemeinſchaft.‟

Ehebruch: Sklave des Gatten zwey Jahr
lang.‟

Nothzucht: Sklave des Maͤdchens, ſo lange
ſie es verlangt.‟

Schlaͤge: die Wiedervergeltung von dem
Vorgeſetzten.‟

Ungehorſame Kinder: Sollen zur Strafe
von ihren Geſpielen entfernt leben.‟

Ungerathner Sohn oder ungerathene
Tochter:
werden entfernt, und ſo lange zum un-
ehelichen Stande verurtheilt, bis man von ihrer Beſ-
ſerung uͤberzeugt iſt.‟

Unverbeſſerliche: werden heruntergeſtuͤrzt.‟

Edle Handlungen, Dienſtleiſtungen:
werden durch Unterſcheidungszeichen beehrt und be-
lohnt.‟

Die Faͤhigſten: zum Lohn ihrer Arbeit ſol-
len die Wahl der ſchoͤnſten Maͤdchen zu Weibern
haben.‟

Wenn Mann und Frau ſich nicht ver-
„tragen.
Die ganze Republik verſammlet ſich dann
„mit ihrem Oberhaupt, und ſcheidet nach Befinden
„die Ehe, wenn die angewandten Veſoͤhnungsmittel

nichts
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0112" n="104"/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Raub:</hi> unmo&#x0364;glich.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Verleumdung</hi> oder <hi rendition="#fr">u&#x0364;ble Nachrede:</hi> Be-<lb/>
raubung der o&#x0364;ffentlichen Vergnu&#x0364;gen.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Glu&#x0364;cksgu&#x0364;ter:</hi> in Gemein&#x017F;chaft.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Ehebruch:</hi> Sklave des Gatten zwey Jahr<lb/>
lang.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Nothzucht:</hi> Sklave des Ma&#x0364;dchens, &#x017F;o lange<lb/>
&#x017F;ie es verlangt.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Schla&#x0364;ge:</hi> die Wiedervergeltung von dem<lb/>
Vorge&#x017F;etzten.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Ungehor&#x017F;ame Kinder:</hi> Sollen zur Strafe<lb/>
von ihren Ge&#x017F;pielen entfernt leben.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Ungerathner Sohn oder ungerathene<lb/>
Tochter:</hi> werden entfernt, und &#x017F;o lange zum un-<lb/>
ehelichen Stande verurtheilt, bis man von ihrer Be&#x017F;-<lb/>
&#x017F;erung u&#x0364;berzeugt i&#x017F;t.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Unverbe&#x017F;&#x017F;erliche:</hi> werden herunterge&#x017F;tu&#x0364;rzt.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Edle Handlungen, Dien&#x017F;tlei&#x017F;tungen:</hi><lb/>
werden durch Unter&#x017F;cheidungszeichen beehrt und be-<lb/>
lohnt.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Die Fa&#x0364;hig&#x017F;ten:</hi> zum Lohn ihrer Arbeit &#x017F;ol-<lb/>
len die Wahl der &#x017F;cho&#x0364;n&#x017F;ten Ma&#x0364;dchen zu Weibern<lb/>
haben.&#x201F;</p><lb/>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#fr">Wenn Mann und Frau &#x017F;ich nicht ver-<lb/>
&#x201E;tragen.</hi> Die ganze Republik ver&#x017F;ammlet &#x017F;ich dann<lb/>
&#x201E;mit ihrem Oberhaupt, und &#x017F;cheidet nach Befinden<lb/>
&#x201E;die Ehe, wenn die angewandten Ve&#x017F;o&#x0364;hnungsmittel<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">nichts</fw><lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[104/0112] „Raub: unmoͤglich.‟ „Verleumdung oder uͤble Nachrede: Be- raubung der oͤffentlichen Vergnuͤgen.‟ „Gluͤcksguͤter: in Gemeinſchaft.‟ „Ehebruch: Sklave des Gatten zwey Jahr lang.‟ „Nothzucht: Sklave des Maͤdchens, ſo lange ſie es verlangt.‟ „Schlaͤge: die Wiedervergeltung von dem Vorgeſetzten.‟ „Ungehorſame Kinder: Sollen zur Strafe von ihren Geſpielen entfernt leben.‟ „Ungerathner Sohn oder ungerathene Tochter: werden entfernt, und ſo lange zum un- ehelichen Stande verurtheilt, bis man von ihrer Beſ- ſerung uͤberzeugt iſt.‟ „Unverbeſſerliche: werden heruntergeſtuͤrzt.‟ „Edle Handlungen, Dienſtleiſtungen: werden durch Unterſcheidungszeichen beehrt und be- lohnt.‟ „Die Faͤhigſten: zum Lohn ihrer Arbeit ſol- len die Wahl der ſchoͤnſten Maͤdchen zu Weibern haben.‟ „Wenn Mann und Frau ſich nicht ver- „tragen. Die ganze Republik verſammlet ſich dann „mit ihrem Oberhaupt, und ſcheidet nach Befinden „die Ehe, wenn die angewandten Veſoͤhnungsmittel nichts

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/retif_mensch_1785
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/retif_mensch_1785/112
Zitationshilfe: Rétif de La Bretonne, Nicolas-Edme: Der fliegende Mensch. Übers. v. Wilhelm Christhelf Siegmund Mylius. 2. Aufl. Dresden u. a., 1785, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/retif_mensch_1785/112>, abgerufen am 24.11.2024.