met werde. Denn eben dieß ist es, was sie, wie es scheint, Euch durch ihre lebhafte Tochter, aber ohne Wirkung (*), zu verstehen gegeben hat. Außer dem möget Jhr Euch vielleicht gegenwär- tig in gewissen Stücken nicht so klug verhalten, daß es Euch ein Recht gebe, öffentlich Gerechtig- keit zu fordern. Jst das wahr: so sey Euch Gott gnädig!
Nur noch ein Wort von dem obigen Vor- schlage: - - Euer Bewunderer, D. Lewin, ist offenbar der Meynung, daß Jhr den Bösewicht gerichtlich verfolgen solltet.
Wo Jhr Euch aber hiezu nicht entschließen wollet: so habe ich Euch, und zwar im Namen aller und jeder von der Familie, einen andern Vorschlag zu thun, welcher darinn besteht, daß Jhr Euch gefallen lasset, nach Pensylvanien zu gehen und daselbst einige Jahre Euren Aufenthalt zu nehmen, bis alles verraucht ist, und Eure un- glückliche Eltern, wo es Gott gefällt, Euch und Jhnen das Leben zu fristen, versichert seyn kön- nen, daß Jhr in Eurer Aufführung eine wahre und allezeit gleiche Reue bezeiget; wenigstens bis Jhr ein und zwanzig Jahr seyd. Nach diesem möget Jhr, wie Jhr es selbst für gut befinden werdet, entweder zu eurem eignen Gute zurück- kommen, oder Euch die Einkünfte davon dorthin schicken lassen. Die benannte Zeit setzet mein Vater, weil es die gewöhnliche Zeit ist, und weil er gedenket, daß Euer Großvater sie hätte
setzen
(*) Siehe den VI Th. den XXIV Brief.
met werde. Denn eben dieß iſt es, was ſie, wie es ſcheint, Euch durch ihre lebhafte Tochter, aber ohne Wirkung (*), zu verſtehen gegeben hat. Außer dem moͤget Jhr Euch vielleicht gegenwaͤr- tig in gewiſſen Stuͤcken nicht ſo klug verhalten, daß es Euch ein Recht gebe, oͤffentlich Gerechtig- keit zu fordern. Jſt das wahr: ſo ſey Euch Gott gnaͤdig!
Nur noch ein Wort von dem obigen Vor- ſchlage: ‒ ‒ Euer Bewunderer, D. Lewin, iſt offenbar der Meynung, daß Jhr den Boͤſewicht gerichtlich verfolgen ſolltet.
Wo Jhr Euch aber hiezu nicht entſchließen wollet: ſo habe ich Euch, und zwar im Namen aller und jeder von der Familie, einen andern Vorſchlag zu thun, welcher darinn beſteht, daß Jhr Euch gefallen laſſet, nach Penſylvanien zu gehen und daſelbſt einige Jahre Euren Aufenthalt zu nehmen, bis alles verraucht iſt, und Eure un- gluͤckliche Eltern, wo es Gott gefaͤllt, Euch und Jhnen das Leben zu friſten, verſichert ſeyn koͤn- nen, daß Jhr in Eurer Auffuͤhrung eine wahre und allezeit gleiche Reue bezeiget; wenigſtens bis Jhr ein und zwanzig Jahr ſeyd. Nach dieſem moͤget Jhr, wie Jhr es ſelbſt fuͤr gut befinden werdet, entweder zu eurem eignen Gute zuruͤck- kommen, oder Euch die Einkuͤnfte davon dorthin ſchicken laſſen. Die benannte Zeit ſetzet mein Vater, weil es die gewoͤhnliche Zeit iſt, und weil er gedenket, daß Euer Großvater ſie haͤtte
ſetzen
(*) Siehe den VI Th. den XXIV Brief.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0117"n="111"/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/>
met werde. Denn eben dieß iſt es, was ſie, wie<lb/>
es ſcheint, Euch durch ihre lebhafte Tochter, aber<lb/>
ohne Wirkung <noteplace="foot"n="(*)">Siehe den <hirendition="#aq">VI</hi> Th. den <hirendition="#aq">XXIV</hi> Brief.</note>, zu verſtehen gegeben hat.<lb/>
Außer dem moͤget Jhr Euch vielleicht gegenwaͤr-<lb/>
tig in gewiſſen Stuͤcken nicht ſo klug verhalten,<lb/>
daß es Euch ein Recht gebe, oͤffentlich Gerechtig-<lb/>
keit zu fordern. Jſt das wahr: ſo ſey Euch Gott<lb/>
gnaͤdig!</p><lb/><p>Nur noch ein Wort von dem obigen Vor-<lb/>ſchlage: ‒‒ Euer Bewunderer, D. Lewin, iſt<lb/>
offenbar der Meynung, daß Jhr den Boͤſewicht<lb/>
gerichtlich verfolgen ſolltet.</p><lb/><p>Wo Jhr Euch aber hiezu nicht entſchließen<lb/>
wollet: ſo habe ich Euch, und zwar im Namen<lb/>
aller und jeder von der Familie, einen andern<lb/>
Vorſchlag zu thun, welcher darinn beſteht, daß<lb/>
Jhr Euch gefallen laſſet, nach Penſylvanien zu<lb/>
gehen und daſelbſt einige Jahre Euren Aufenthalt<lb/>
zu nehmen, bis alles verraucht iſt, und Eure un-<lb/>
gluͤckliche Eltern, wo es Gott gefaͤllt, Euch und<lb/>
Jhnen das Leben zu friſten, verſichert ſeyn koͤn-<lb/>
nen, daß Jhr in Eurer Auffuͤhrung eine wahre<lb/>
und allezeit gleiche Reue bezeiget; wenigſtens bis<lb/>
Jhr ein und zwanzig Jahr ſeyd. Nach dieſem<lb/>
moͤget Jhr, wie Jhr es ſelbſt fuͤr gut befinden<lb/>
werdet, entweder zu eurem eignen Gute zuruͤck-<lb/>
kommen, oder Euch die Einkuͤnfte davon dorthin<lb/>ſchicken laſſen. Die benannte Zeit ſetzet mein<lb/>
Vater, weil es die <hirendition="#fr">gewoͤhnliche Zeit</hi> iſt, und<lb/>
weil er gedenket, daß Euer <hirendition="#fr">Großvater</hi>ſie haͤtte<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſetzen</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[111/0117]
met werde. Denn eben dieß iſt es, was ſie, wie
es ſcheint, Euch durch ihre lebhafte Tochter, aber
ohne Wirkung (*), zu verſtehen gegeben hat.
Außer dem moͤget Jhr Euch vielleicht gegenwaͤr-
tig in gewiſſen Stuͤcken nicht ſo klug verhalten,
daß es Euch ein Recht gebe, oͤffentlich Gerechtig-
keit zu fordern. Jſt das wahr: ſo ſey Euch Gott
gnaͤdig!
Nur noch ein Wort von dem obigen Vor-
ſchlage: ‒ ‒ Euer Bewunderer, D. Lewin, iſt
offenbar der Meynung, daß Jhr den Boͤſewicht
gerichtlich verfolgen ſolltet.
Wo Jhr Euch aber hiezu nicht entſchließen
wollet: ſo habe ich Euch, und zwar im Namen
aller und jeder von der Familie, einen andern
Vorſchlag zu thun, welcher darinn beſteht, daß
Jhr Euch gefallen laſſet, nach Penſylvanien zu
gehen und daſelbſt einige Jahre Euren Aufenthalt
zu nehmen, bis alles verraucht iſt, und Eure un-
gluͤckliche Eltern, wo es Gott gefaͤllt, Euch und
Jhnen das Leben zu friſten, verſichert ſeyn koͤn-
nen, daß Jhr in Eurer Auffuͤhrung eine wahre
und allezeit gleiche Reue bezeiget; wenigſtens bis
Jhr ein und zwanzig Jahr ſeyd. Nach dieſem
moͤget Jhr, wie Jhr es ſelbſt fuͤr gut befinden
werdet, entweder zu eurem eignen Gute zuruͤck-
kommen, oder Euch die Einkuͤnfte davon dorthin
ſchicken laſſen. Die benannte Zeit ſetzet mein
Vater, weil es die gewoͤhnliche Zeit iſt, und
weil er gedenket, daß Euer Großvater ſie haͤtte
ſetzen
(*) Siehe den VI Th. den XXIV Brief.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/117>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.