gottlosen Wege abzubringen, ihr den Vorschlag: Sie möchte das Haus der schändlichen Sinclair verlassen, sich mit ihr auf das Land begeben, wo ihre gottlose Lebensart nicht bekannt wäre, und sich dort nur äusserlich ehrbar aufführen. Die einzige Tugend, welche sie je ihre Tochter gelehret hatte, nebst der, daß sie sich mehr be- mühen müßte, andre zu betriegen, als sich be- triegen zu lassen!
Sally willigte darein, aber in keiner andern Absicht, wie sie oft, gleichsam triumphirend, bekannte, als ihre Mutter um den grössesten Theil ihres Vermögens zu betriegen, und sich dadurch an ihr zu rächen, daß sie in ihre Ver- stossung aus ihres Vaters Hause gewilliget, und, wie sie ihr Schuld gab, ihren Vater beredet hätte, sie in seinem Testament gänzlich zu ent- erben.
Diese unnatürliche Bosheit vollführete sie, in einer Zeit von einem halben Jahre; und da flohe die listige Schlange mit ihrem Raube wie- der in ihre Höle, wo sie sich über ihren Betrug lustig machte: Ja selbst nachdem die Mutter vor Gram und Wemuth wenig Monate nach- her aus der Welt gegangen war. Eine harte aber gerechte Strafe für die schlechte Erziehung, welche sie ihr gegeben hatte!
Jch muß noch hinzusetzen, daß dies eine Bos- heit war, deren sie sich selbst in des Herrn Lo- velace, oder seiner Freunde, Gegenwart nicht rühmen durfte. Sie konnten es nicht ertragen.
Sie
gottloſen Wege abzubringen, ihr den Vorſchlag: Sie moͤchte das Haus der ſchaͤndlichen Sinclair verlaſſen, ſich mit ihr auf das Land begeben, wo ihre gottloſe Lebensart nicht bekannt waͤre, und ſich dort nur aͤuſſerlich ehrbar auffuͤhren. Die einzige Tugend, welche ſie je ihre Tochter gelehret hatte, nebſt der, daß ſie ſich mehr be- muͤhen muͤßte, andre zu betriegen, als ſich be- triegen zu laſſen!
Sally willigte darein, aber in keiner andern Abſicht, wie ſie oft, gleichſam triumphirend, bekannte, als ihre Mutter um den groͤſſeſten Theil ihres Vermoͤgens zu betriegen, und ſich dadurch an ihr zu raͤchen, daß ſie in ihre Ver- ſtoſſung aus ihres Vaters Hauſe gewilliget, und, wie ſie ihr Schuld gab, ihren Vater beredet haͤtte, ſie in ſeinem Teſtament gaͤnzlich zu ent- erben.
Dieſe unnatuͤrliche Bosheit vollfuͤhrete ſie, in einer Zeit von einem halben Jahre; und da flohe die liſtige Schlange mit ihrem Raube wie- der in ihre Hoͤle, wo ſie ſich uͤber ihren Betrug luſtig machte: Ja ſelbſt nachdem die Mutter vor Gram und Wemuth wenig Monate nach- her aus der Welt gegangen war. Eine harte aber gerechte Strafe fuͤr die ſchlechte Erziehung, welche ſie ihr gegeben hatte!
Jch muß noch hinzuſetzen, daß dies eine Bos- heit war, deren ſie ſich ſelbſt in des Herrn Lo- velace, oder ſeiner Freunde, Gegenwart nicht ruͤhmen durfte. Sie konnten es nicht ertragen.
Sie
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gottloſen Wege abzubringen, ihr den Vorſchlag:
Sie moͤchte das Haus der ſchaͤndlichen Sinclair
verlaſſen, ſich mit ihr auf das Land begeben,
wo ihre gottloſe Lebensart nicht bekannt waͤre,
und ſich dort nur aͤuſſerlich ehrbar auffuͤhren.
Die einzige Tugend, welche ſie je ihre Tochter
gelehret hatte, nebſt der, daß ſie ſich mehr be-
muͤhen muͤßte, andre zu betriegen, als ſich be-
triegen zu laſſen!
Sally willigte darein, aber in keiner andern
Abſicht, wie ſie oft, gleichſam triumphirend,
bekannte, als ihre Mutter um den groͤſſeſten
Theil ihres Vermoͤgens zu betriegen, und ſich
dadurch an ihr zu raͤchen, daß ſie in ihre Ver-
ſtoſſung aus ihres Vaters Hauſe gewilliget, und,
wie ſie ihr Schuld gab, ihren Vater beredet
haͤtte, ſie in ſeinem Teſtament gaͤnzlich zu ent-
erben.
Dieſe unnatuͤrliche Bosheit vollfuͤhrete ſie,
in einer Zeit von einem halben Jahre; und da
flohe die liſtige Schlange mit ihrem Raube wie-
der in ihre Hoͤle, wo ſie ſich uͤber ihren Betrug
luſtig machte: Ja ſelbſt nachdem die Mutter
vor Gram und Wemuth wenig Monate nach-
her aus der Welt gegangen war. Eine harte
aber gerechte Strafe fuͤr die ſchlechte Erziehung,
welche ſie ihr gegeben hatte!
Jch muß noch hinzuſetzen, daß dies eine Bos-
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 8. Göttingen, 1753, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa08_1753/330>, abgerufen am 17.06.2024.
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