[Rochow, Friedrich Eberhard von]: Versuch eines Schulbuches. Berlin, 1772.len lassen, so wurden sie nicht angenommen sondern abgewiesen. Sie versprachen es also schriftlich oder mündlich; und daher kommen die Dienste, Pächte, und andere Abgaben; nemlich, eure Vorfahren haben angelobt, wenn man ihnen dieses Gut, oder diese Stelle, ein- räumen wollte, so übernähmen sie dafür die geforderten Dienste, Pächte, und Gaben, zu thun und zu geben. Ihr, als ihre Nachkom- men auf dem Gute oder in der Stelle, seyd auch in eben der Verbindlichkeit, das zu hal- ten, was eure Väter gelobten, sonst wird euch das Gut genommen, oder ihr werdet der Stra- fe nicht entgehen, und überdem noch euer Ge- wissen beflecken. Der Dienst muß ehrlich geschehen; die Pacht Wer
len laſſen, ſo wurden ſie nicht angenommen ſondern abgewieſen. Sie verſprachen es alſo ſchriftlich oder muͤndlich; und daher kommen die Dienſte, Paͤchte, und andere Abgaben; nemlich, eure Vorfahren haben angelobt, wenn man ihnen dieſes Gut, oder dieſe Stelle, ein- raͤumen wollte, ſo uͤbernaͤhmen ſie dafuͤr die geforderten Dienſte, Paͤchte, und Gaben, zu thun und zu geben. Ihr, als ihre Nachkom- men auf dem Gute oder in der Stelle, ſeyd auch in eben der Verbindlichkeit, das zu hal- ten, was eure Vaͤter gelobten, ſonſt wird euch das Gut genommen, oder ihr werdet der Stra- fe nicht entgehen, und uͤberdem noch euer Ge- wiſſen beflecken. Der Dienſt muß ehrlich geſchehen; die Pacht Wer
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len laſſen, ſo wurden ſie nicht angenommen
ſondern abgewieſen. Sie verſprachen es alſo
ſchriftlich oder muͤndlich; und daher kommen
die Dienſte, Paͤchte, und andere Abgaben;
nemlich, eure Vorfahren haben angelobt, wenn
man ihnen dieſes Gut, oder dieſe Stelle, ein-
raͤumen wollte, ſo uͤbernaͤhmen ſie dafuͤr die
geforderten Dienſte, Paͤchte, und Gaben, zu
thun und zu geben. Ihr, als ihre Nachkom-
men auf dem Gute oder in der Stelle, ſeyd
auch in eben der Verbindlichkeit, das zu hal-
ten, was eure Vaͤter gelobten, ſonſt wird euch
das Gut genommen, oder ihr werdet der Stra-
fe nicht entgehen, und uͤberdem noch euer Ge-
wiſſen beflecken.
Der Dienſt muß ehrlich geſchehen; die Pacht
ehrlich gegeben werden; ihr muͤßt der Herr-
ſchaft Beſtes, bey dem Hofdienſte, wirklich ſu-
chen; ſie nicht darum betruͤgen; den Hofdienſt
nicht ſaumſeelig und ſchlecht thun; als ſchlecht
pfluͤgen, eggen, ſaͤen, maͤhen, kleine Fuder la-
den, wenig Holz zerhauen, wenig Futter und
grob ſchneiden, und wie die Dienſte alle heißen
koͤnnen, dazu ihr an den Hoftagen gebraucht
werdet. Ihr muͤßt den Tag nicht verkuͤrzen,
daß ihr ſpaͤt kommt, und zu lange Mittag
macht, und fruͤh wieder abgeht: ſondern, ſo
wie der Dienſt abgeredet iſt, muͤßt ihr dienen.
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