Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Im allgemeinen ist auf eine möglichst einfache, klare Grundrißeinteilung hinzuwirken, da eine solche in den meisten Fällen auch innerhalb der durch die Bauvorschriften für die Stärke der einzelnen Mauern gezogenen Grenzen das geringste Ausmaß an Mauerwerk ergibt. Alle Wohnräume mit Einschluß etwa vorhandener Dachkammern sind heizbar einzurichten, wobei es zweckdienlich ist, die Küchenherde und Schornsteine so anzuordnen, daß deren Wärme auch zur Erwärmung der benachbarten Wohnräume mitwirkt. Wohnungen mit mehr als zwei bewohnbaren Räumen sind womöglich mit einem kleinen Vorraum zu versehen, der den Zugang zur Küche und mindestens noch zu einem Wohnraum vermittelt. Solche Vorräume, in denen nasse oder beschmutzte Kleider und Schuhe abgelegt werden können, sind auch für Wohnungen, die nur aus Zimmer und Küche bestehen, insbesondere dann empfehlenswert, wenn mehrere Wohnungen von einer Flur oder einem Stiegenvorplatz zugänglich sind. Es ist nicht nötig, daß der Vorraum ein Fenster unmittelbar ins Freie erhält, jedoch ist für eine genügende Erhellung und Lüftbarkeit Sorge zu tragen. Der in älteren Anlagen bei Erdgeschoßwohnungen noch zu findende Eingang unmittelbar vom Freien in die Küche ist grundsätzlich zu vermeiden; für solche Wohnungen ist der Eingang entweder von einer gemeinsamen Hausflur oder in einen Vorraum vorzusehen. Zu jeder Wohnung ist ein trockener, gut lüftbarer Kellerraum und eine versperrbare Dachbodenabteilung beizustellen. Ist aus besonderen Gründen die Anlage oder Beistellung von Kellerräumen nicht tunlich, so ist eine ins Freie lüftbare Speisekammer notwendig. Sonst ist eine solche bei A. entbehrlich, jedoch ist es zweckmäßig, in die Brüstung des Küchenfensters einen ins Freie lüftbaren Speiseschrank einzubauen, dessen Platte als Küchentisch verwendbar ist. Jede Wohnung soll grundsätzlich einen eigenen Abort erhalten. Wird eine Wasserspülung der Aborte eingerichtet oder ist durch andere Vorkehrungen eine Geruchbelästigung durch die Aborte vermieden, so sollen die Aborte im Hause und in demselben Geschoß wie die betreffende Wohnung angelegt werden; bei Wohnungen mit Vorräumen ist der Abort womöglich in die Wohnung einzubeziehen und vom Vorraum aus zugänglich zu machen, andernfalls von einer gemeinsamen Hausflur oder von den Stiegenvorplätzen, wobei jedoch zwischen den Aborten und der Flur oder dem Stiegenvorplatz ein lüftbarer Vorraum einzuschalten ist. Die Anlage der Aborte zwischen den Geschossen an den Stiegenruheplätzen ist zu vermeiden. Die Anlage der Aborte kann auch in eigenen Vorbauten oder Anbauten mit Zugang über Galerien erfolgen. Die Vorsorge einer Badegelegenheit für jede einzelne Wohnung wird in den meisten Fällen aus bauökonomischen Gründen unterbleiben müssen. Bei reichlichen zur Verfügung stehenden Mitteln werden solche Badegelegenheiten entweder in eigenen Baderäumen oder, zum Zweck der Ersparnis von solchen, durch Anbringung einer in den Fußboden versenkten, überdeckbaren Wanne oder einer in eine Wandnische aufklappbaren Wanne geschaffen. Bei größeren Wohnhausanlagen erweist sich, namentlich wenn für die Bäderbenutzung ein kleines Entgelt eingehoben wird, die Anlage eines gemeinsamen Bades, allenfalls in einem Nebengebäude, mit Wannen- und Brausebädern als wünschenswert und ohne wesentliche Mehrbelastung des Anlagekapitals durchführbar. Als weitere für mehrere Wohnungen gemeinschaftliche Anlagen sind zu erwähnen: Waschküchen, Trockenböden und Klopfbalkone. Für je höchstens 12 Wohnungen ist eine Waschküche herzustellen, so daß, von den Sonntagen abgesehen, jeder Wohnpartei die Waschküche alle zwei Wochen zur Benützung steht. Die Waschküche ist entweder, wenn für eine genügende Beleuchtung und Lüftung vorgesorgt wird und die Abwässerung der Sohle möglich ist, im Kellergeschoß, sonst in einem Nebengebäude anzulegen; in diesem Falle sind womöglich in einem solchen Nebengebäude die Waschküchen für mehrere Wohnhäuser zu vereinigen. In Städten, wo ein genügender Druck der Wasserleitung vorhanden ist, erweist sich die Anlage der Waschküche im Dachgeschoß als zweckmäßig. Auf einen gemeinschaftlichen Trockenboden ist bei Austeilung der Dachbodenverschläge Rücksicht zu nehmen. Wo es bei der Grundrißeinteilung in ungezwungener Weise tunlich ist, sind Klopfbalkone anzuordnen, die zur Vermeidung des Lärmes im Hausflur und zur Reinhaltung des Hausinneren beitragen. Die Stiegenhäuser sollen unter Bedachtnahme auf das Hinaufbringen größerer Möbelstücke in bewohnbare. Räume der oberen Geschosse nicht größer angelegt werden, als es die Bauvorschriften, die Sicherheit und die Bequemlichkeit des Begehens erfordern. Auf die genügende Erhellung der Stiegenhäuser durch das Tageslicht und eine leichte Lüftung Im allgemeinen ist auf eine möglichst einfache, klare Grundrißeinteilung hinzuwirken, da eine solche in den meisten Fällen auch innerhalb der durch die Bauvorschriften für die Stärke der einzelnen Mauern gezogenen Grenzen das geringste Ausmaß an Mauerwerk ergibt. Alle Wohnräume mit Einschluß etwa vorhandener Dachkammern sind heizbar einzurichten, wobei es zweckdienlich ist, die Küchenherde und Schornsteine so anzuordnen, daß deren Wärme auch zur Erwärmung der benachbarten Wohnräume mitwirkt. Wohnungen mit mehr als zwei bewohnbaren Räumen sind womöglich mit einem kleinen Vorraum zu versehen, der den Zugang zur Küche und mindestens noch zu einem Wohnraum vermittelt. Solche Vorräume, in denen nasse oder beschmutzte Kleider und Schuhe abgelegt werden können, sind auch für Wohnungen, die nur aus Zimmer und Küche bestehen, insbesondere dann empfehlenswert, wenn mehrere Wohnungen von einer Flur oder einem Stiegenvorplatz zugänglich sind. Es ist nicht nötig, daß der Vorraum ein Fenster unmittelbar ins Freie erhält, jedoch ist für eine genügende Erhellung und Lüftbarkeit Sorge zu tragen. Der in älteren Anlagen bei Erdgeschoßwohnungen noch zu findende Eingang unmittelbar vom Freien in die Küche ist grundsätzlich zu vermeiden; für solche Wohnungen ist der Eingang entweder von einer gemeinsamen Hausflur oder in einen Vorraum vorzusehen. Zu jeder Wohnung ist ein trockener, gut lüftbarer Kellerraum und eine versperrbare Dachbodenabteilung beizustellen. Ist aus besonderen Gründen die Anlage oder Beistellung von Kellerräumen nicht tunlich, so ist eine ins Freie lüftbare Speisekammer notwendig. Sonst ist eine solche bei A. entbehrlich, jedoch ist es zweckmäßig, in die Brüstung des Küchenfensters einen ins Freie lüftbaren Speiseschrank einzubauen, dessen Platte als Küchentisch verwendbar ist. Jede Wohnung soll grundsätzlich einen eigenen Abort erhalten. Wird eine Wasserspülung der Aborte eingerichtet oder ist durch andere Vorkehrungen eine Geruchbelästigung durch die Aborte vermieden, so sollen die Aborte im Hause und in demselben Geschoß wie die betreffende Wohnung angelegt werden; bei Wohnungen mit Vorräumen ist der Abort womöglich in die Wohnung einzubeziehen und vom Vorraum aus zugänglich zu machen, andernfalls von einer gemeinsamen Hausflur oder von den Stiegenvorplätzen, wobei jedoch zwischen den Aborten und der Flur oder dem Stiegenvorplatz ein lüftbarer Vorraum einzuschalten ist. Die Anlage der Aborte zwischen den Geschossen an den Stiegenruheplätzen ist zu vermeiden. Die Anlage der Aborte kann auch in eigenen Vorbauten oder Anbauten mit Zugang über Galerien erfolgen. Die Vorsorge einer Badegelegenheit für jede einzelne Wohnung wird in den meisten Fällen aus bauökonomischen Gründen unterbleiben müssen. Bei reichlichen zur Verfügung stehenden Mitteln werden solche Badegelegenheiten entweder in eigenen Baderäumen oder, zum Zweck der Ersparnis von solchen, durch Anbringung einer in den Fußboden versenkten, überdeckbaren Wanne oder einer in eine Wandnische aufklappbaren Wanne geschaffen. Bei größeren Wohnhausanlagen erweist sich, namentlich wenn für die Bäderbenutzung ein kleines Entgelt eingehoben wird, die Anlage eines gemeinsamen Bades, allenfalls in einem Nebengebäude, mit Wannen- und Brausebädern als wünschenswert und ohne wesentliche Mehrbelastung des Anlagekapitals durchführbar. Als weitere für mehrere Wohnungen gemeinschaftliche Anlagen sind zu erwähnen: Waschküchen, Trockenböden und Klopfbalkone. Für je höchstens 12 Wohnungen ist eine Waschküche herzustellen, so daß, von den Sonntagen abgesehen, jeder Wohnpartei die Waschküche alle zwei Wochen zur Benützung steht. Die Waschküche ist entweder, wenn für eine genügende Beleuchtung und Lüftung vorgesorgt wird und die Abwässerung der Sohle möglich ist, im Kellergeschoß, sonst in einem Nebengebäude anzulegen; in diesem Falle sind womöglich in einem solchen Nebengebäude die Waschküchen für mehrere Wohnhäuser zu vereinigen. In Städten, wo ein genügender Druck der Wasserleitung vorhanden ist, erweist sich die Anlage der Waschküche im Dachgeschoß als zweckmäßig. Auf einen gemeinschaftlichen Trockenboden ist bei Austeilung der Dachbodenverschläge Rücksicht zu nehmen. Wo es bei der Grundrißeinteilung in ungezwungener Weise tunlich ist, sind Klopfbalkone anzuordnen, die zur Vermeidung des Lärmes im Hausflur und zur Reinhaltung des Hausinneren beitragen. Die Stiegenhäuser sollen unter Bedachtnahme auf das Hinaufbringen größerer Möbelstücke in bewohnbare. Räume der oberen Geschosse nicht größer angelegt werden, als es die Bauvorschriften, die Sicherheit und die Bequemlichkeit des Begehens erfordern. 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Die Anlage der Aborte kann auch in eigenen Vorbauten oder Anbauten mit Zugang über Galerien erfolgen.</p><lb/> <p>Die Vorsorge einer Badegelegenheit für jede einzelne Wohnung wird in den meisten Fällen aus bauökonomischen Gründen unterbleiben müssen. Bei reichlichen zur Verfügung stehenden Mitteln werden solche Badegelegenheiten entweder in eigenen Baderäumen oder, zum Zweck der Ersparnis von solchen, durch Anbringung einer in den Fußboden versenkten, überdeckbaren Wanne oder einer in eine Wandnische aufklappbaren Wanne geschaffen. Bei größeren Wohnhausanlagen erweist sich, namentlich wenn für die Bäderbenutzung ein kleines Entgelt eingehoben wird, die Anlage eines gemeinsamen Bades, allenfalls in einem Nebengebäude, mit Wannen- und Brausebädern als wünschenswert und ohne wesentliche Mehrbelastung des Anlagekapitals durchführbar.</p><lb/> <p>Als weitere für mehrere Wohnungen gemeinschaftliche Anlagen sind zu erwähnen: Waschküchen, Trockenböden und Klopfbalkone.</p><lb/> <p>Für je höchstens 12 Wohnungen ist eine Waschküche herzustellen, so daß, von den Sonntagen abgesehen, jeder Wohnpartei die Waschküche alle zwei Wochen zur Benützung steht. Die Waschküche ist entweder, wenn für eine genügende Beleuchtung und Lüftung vorgesorgt wird und die Abwässerung der Sohle möglich ist, im Kellergeschoß, sonst in einem Nebengebäude anzulegen; in diesem Falle sind womöglich in einem solchen Nebengebäude die Waschküchen für mehrere Wohnhäuser zu vereinigen. 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Im allgemeinen ist auf eine möglichst einfache, klare Grundrißeinteilung hinzuwirken, da eine solche in den meisten Fällen auch innerhalb der durch die Bauvorschriften für die Stärke der einzelnen Mauern gezogenen Grenzen das geringste Ausmaß an Mauerwerk ergibt.
Alle Wohnräume mit Einschluß etwa vorhandener Dachkammern sind heizbar einzurichten, wobei es zweckdienlich ist, die Küchenherde und Schornsteine so anzuordnen, daß deren Wärme auch zur Erwärmung der benachbarten Wohnräume mitwirkt.
Wohnungen mit mehr als zwei bewohnbaren Räumen sind womöglich mit einem kleinen Vorraum zu versehen, der den Zugang zur Küche und mindestens noch zu einem Wohnraum vermittelt. Solche Vorräume, in denen nasse oder beschmutzte Kleider und Schuhe abgelegt werden können, sind auch für Wohnungen, die nur aus Zimmer und Küche bestehen, insbesondere dann empfehlenswert, wenn mehrere Wohnungen von einer Flur oder einem Stiegenvorplatz zugänglich sind. Es ist nicht nötig, daß der Vorraum ein Fenster unmittelbar ins Freie erhält, jedoch ist für eine genügende Erhellung und Lüftbarkeit Sorge zu tragen. Der in älteren Anlagen bei Erdgeschoßwohnungen noch zu findende Eingang unmittelbar vom Freien in die Küche ist grundsätzlich zu vermeiden; für solche Wohnungen ist der Eingang entweder von einer gemeinsamen Hausflur oder in einen Vorraum vorzusehen.
Zu jeder Wohnung ist ein trockener, gut lüftbarer Kellerraum und eine versperrbare Dachbodenabteilung beizustellen. Ist aus besonderen Gründen die Anlage oder Beistellung von Kellerräumen nicht tunlich, so ist eine ins Freie lüftbare Speisekammer notwendig. Sonst ist eine solche bei A. entbehrlich, jedoch ist es zweckmäßig, in die Brüstung des Küchenfensters einen ins Freie lüftbaren Speiseschrank einzubauen, dessen Platte als Küchentisch verwendbar ist.
Jede Wohnung soll grundsätzlich einen eigenen Abort erhalten. Wird eine Wasserspülung der Aborte eingerichtet oder ist durch andere Vorkehrungen eine Geruchbelästigung durch die Aborte vermieden, so sollen die Aborte im Hause und in demselben Geschoß wie die betreffende Wohnung angelegt werden; bei Wohnungen mit Vorräumen ist der Abort womöglich in die Wohnung einzubeziehen und vom Vorraum aus zugänglich zu machen, andernfalls von einer gemeinsamen Hausflur oder von den Stiegenvorplätzen, wobei jedoch zwischen den Aborten und der Flur oder dem Stiegenvorplatz ein lüftbarer Vorraum einzuschalten ist. Die Anlage der Aborte zwischen den Geschossen an den Stiegenruheplätzen ist zu vermeiden. Die Anlage der Aborte kann auch in eigenen Vorbauten oder Anbauten mit Zugang über Galerien erfolgen.
Die Vorsorge einer Badegelegenheit für jede einzelne Wohnung wird in den meisten Fällen aus bauökonomischen Gründen unterbleiben müssen. Bei reichlichen zur Verfügung stehenden Mitteln werden solche Badegelegenheiten entweder in eigenen Baderäumen oder, zum Zweck der Ersparnis von solchen, durch Anbringung einer in den Fußboden versenkten, überdeckbaren Wanne oder einer in eine Wandnische aufklappbaren Wanne geschaffen. Bei größeren Wohnhausanlagen erweist sich, namentlich wenn für die Bäderbenutzung ein kleines Entgelt eingehoben wird, die Anlage eines gemeinsamen Bades, allenfalls in einem Nebengebäude, mit Wannen- und Brausebädern als wünschenswert und ohne wesentliche Mehrbelastung des Anlagekapitals durchführbar.
Als weitere für mehrere Wohnungen gemeinschaftliche Anlagen sind zu erwähnen: Waschküchen, Trockenböden und Klopfbalkone.
Für je höchstens 12 Wohnungen ist eine Waschküche herzustellen, so daß, von den Sonntagen abgesehen, jeder Wohnpartei die Waschküche alle zwei Wochen zur Benützung steht. Die Waschküche ist entweder, wenn für eine genügende Beleuchtung und Lüftung vorgesorgt wird und die Abwässerung der Sohle möglich ist, im Kellergeschoß, sonst in einem Nebengebäude anzulegen; in diesem Falle sind womöglich in einem solchen Nebengebäude die Waschküchen für mehrere Wohnhäuser zu vereinigen. In Städten, wo ein genügender Druck der Wasserleitung vorhanden ist, erweist sich die Anlage der Waschküche im Dachgeschoß als zweckmäßig.
Auf einen gemeinschaftlichen Trockenboden ist bei Austeilung der Dachbodenverschläge Rücksicht zu nehmen.
Wo es bei der Grundrißeinteilung in ungezwungener Weise tunlich ist, sind Klopfbalkone anzuordnen, die zur Vermeidung des Lärmes im Hausflur und zur Reinhaltung des Hausinneren beitragen.
Die Stiegenhäuser sollen unter Bedachtnahme auf das Hinaufbringen größerer Möbelstücke in bewohnbare. Räume der oberen Geschosse nicht größer angelegt werden, als es die Bauvorschriften, die Sicherheit und die Bequemlichkeit des Begehens erfordern. Auf die genügende Erhellung der Stiegenhäuser durch das Tageslicht und eine leichte Lüftung
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/238>, abgerufen am 17.07.2024. |