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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Bahn von Mendoza oder San Juan in der Richtung nach San Felipe de los Andes (Chile) bis zur Grenze mit Chile, den los Patos- oder Uspallata-Paß über die Kordilleren benutzend.

Der Vertrag wurde mit Juan E. Clark abgeschlossen (26. Januar 1874); er erlitt verschiedene Änderungen, wurde später durch einen neuen (19. März 1878) ersetzt, dieser im Jahre 1881 neuerdings verändert und in dieser Form im Jahre 1887 der heutigen Kompanie F. C. Trans-Andino überwiesen. Bedingungen waren: 7% Zinsengarantie auf ein Kapital von 123.923 M. für das km während 20 Jahren.

Clark beendete die Bahn bis zum Rio Blanco (ungefähr 134 km von Mendoza); der übrige Teil bis zum Kordilleren-Paß in Las-Cuevas, 54 km lang, wurde von der gegenwärtigen Bahngesellschaft beendet, nachdem die Regierung ihr für Ablösung der Garantie die Summe von 25,600.000 M. ausgezahlt hatte.

Diese Eisenbahn ist gegenwärtig bis Chile beendet. Sie erreicht eine Paßhöhe von 3200 m mit einem Scheiteltunnel von 3200 m Länge. Einzelne Strecken mit 6% Steigung auf der argentinischen und 8% Steigung auf der chilenischen Seite sind mit Zahnstange nach System Abt versehen. Die Adhäsionsstrecken haben Gefälle, bzw. Steigungen bis 25%.

Die Konzession der Oeste Santa-Fecino-Bahn erwarb Carlos Casado durch Gesetz der Provinz Santa Fe (17. Oktober 1881). Die Bahn wurde am 6. Februar 1888 dem Betrieb übergeben. Am 9. Januar 1898 wurde sie staatlich, weil sie inzwischen über die Grenzen der Provinz hinaus verlängert worden war; einige Jahre später ging sie durch Verkauf in den Besitz der Central Argentino-Bahn über.

Die Vorstudien für die Argentino del Norte-Bahn wurden durch Gesetz vom 22. August 1881 angeordnet. Ein Teil der Bahn (Dean Funes Padquia und Chumbicha Catamarca) wurde durch die Bauunternehmer Lucas Gonsalez & Co., die übrigen Teilstrecken (Patquia-Rioja, Patquia-Chilecito, Serrezuela-San Juan, Dean Funes-Santa Fe, Cebollar-Mazan, Mazan-Tinogasta, Mazan-Adalgala) im Regiebau unter der Leitung von Staatsingenieuren ausgeführt.

Die unter dem Namen Provincia de Santa Fe-Eisenbahnen bekannten Linien bilden drei Gruppen, für die durch die Gesetze vom 3. November 1882, 10. September 1886 und 19. September 1889 die Bauerlaubnis erteilt wurde. Der Bau der beiden ersten Gruppen wurde durch J. G. Meiggs (Hume Hermanos), die Linien der dritten Gruppe durch die "Compania Francesa de los Ferro Carriles de la Provincia de Santa Fe" ausgeführt; wobei zu erwähnen ist, daß die Bahnen der ersten Gruppe auf Kosten der Provinzialregierung von Santa Fe erbaut wurden, während den übrigen Gruppen von der Provinz eine Zinsengarantie von 5% während 55 Jahren auf ein Kapital von 3750 L für das km zugesichert wurde.

Die Regierung von Santa Fe geriet jedoch in finanzielle Schwierigkeiten und konnte ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Aus diesem Grunde beschloß sie im Jahre 1888 das ganze Bahnnetz der französischen Gesellschaft zu verpachten, um diese durch seinen Ertrag für die rückständigen Garantien zu entschädigen.

Der Zwischenhandel, den diese Bahnen vermittelten, wuchs bald zu solcher Bedeutung, daß sich die Bundesregierung veranlaßt sah, die Bahnen am 31. August 1898 zu staatlichen zu machen.

Gegenwärtig bilden die Bahnen dieser Gesellschaft ein bedeutendes Netz, das sich weit über die Grenzen der Provinz hinaus ausdehnt.

Die Central-Entre-Rios-Bahn wurde durch ein Gesetz der Provinz Entre-Rios vom 7. Juni 1883 zwischen Parana und Concepcion del Uruguay genehmigt und durch die Bauunternehmer Lucas Gonsalez & Co. ausgeführt.

Da die Provinzialregierung aber nicht die Mittel besaß, um den Bau dieser Bahn allein durchzuführen, suchte sie bei der Bundesregierung um Unterstützung an. Diese verpflichtete sich durch Gesetz vom 9. Oktober 1884, die Hälfte der Bauanleihe der Provinz auf sich zu nehmen.

Nach Beendigung des Baus wurde die Bahn von der Provinz unter dem Namen "Ferro Carril Central Entre Riano", bis zum 24. August 1891 verwaltet und dann den Inhabern der Anleihetitel überlassen, denen die Provinz die Zinsen schuldig war. Diese erhielten außerdem 350.000 L Provinzial- und 500.000 L Nationaltitel, letztere zur Ablösung der von der Nation übernommenen Verpflichtungen.

Dieselbe Gesellschaft kaufte im Dezember 1896 von der Nation die "Primer Entre Riano"-Bahn, die seit 1866 Gualeguay mit Puerto Ruiz verbindet und eine Länge von 10 km hat. Diese kleine Bahn war von einer Gruppe von Kaufleuten gebaut worden, die die Bahn im Oktober 1878 der Nationalregierung schenkten. Die Kaufsumme betrug 140.000 M. Die Lokomotiven wurden von Krauß in München bezogen - ein deutscher Ingenieur war der Erbauer der Bahn - und da die Spurweite nicht angegeben war, wurde die Spur der deutschen Bahnen angenommen, die gegenwärtig in den Provinzen Entre Rios und Corrientes ausschließlich angewendet wird; so war auch hier der Zufall Anlaß zur mittleren Spur in A.

Bahn von Mendoza oder San Juan in der Richtung nach San Felipe de los Andes (Chile) bis zur Grenze mit Chile, den los Patos- oder Uspallata-Paß über die Kordilleren benutzend.

Der Vertrag wurde mit Juan E. Clark abgeschlossen (26. Januar 1874); er erlitt verschiedene Änderungen, wurde später durch einen neuen (19. März 1878) ersetzt, dieser im Jahre 1881 neuerdings verändert und in dieser Form im Jahre 1887 der heutigen Kompanie F. C. Trans-Andino überwiesen. Bedingungen waren: 7% Zinsengarantie auf ein Kapital von 123.923 M. für das km während 20 Jahren.

Clark beendete die Bahn bis zum Rio Blanco (ungefähr 134 km von Mendoza); der übrige Teil bis zum Kordilleren-Paß in Las-Cuevas, 54 km lang, wurde von der gegenwärtigen Bahngesellschaft beendet, nachdem die Regierung ihr für Ablösung der Garantie die Summe von 25,600.000 M. ausgezahlt hatte.

Diese Eisenbahn ist gegenwärtig bis Chile beendet. Sie erreicht eine Paßhöhe von 3200 m mit einem Scheiteltunnel von 3200 m Länge. Einzelne Strecken mit 6% Steigung auf der argentinischen und 8% Steigung auf der chilenischen Seite sind mit Zahnstange nach System Abt versehen. Die Adhäsionsstrecken haben Gefälle, bzw. Steigungen bis 25%.

Die Konzession der Oeste Santa-Fecino-Bahn erwarb Carlos Casado durch Gesetz der Provinz Santa Fé (17. Oktober 1881). Die Bahn wurde am 6. Februar 1888 dem Betrieb übergeben. Am 9. Januar 1898 wurde sie staatlich, weil sie inzwischen über die Grenzen der Provinz hinaus verlängert worden war; einige Jahre später ging sie durch Verkauf in den Besitz der Central Argentino-Bahn über.

Die Vorstudien für die Argentino del Norte-Bahn wurden durch Gesetz vom 22. August 1881 angeordnet. Ein Teil der Bahn (Dean Funes Padquia und Chumbicha Catamarca) wurde durch die Bauunternehmer Lucas Gonsalez & Co., die übrigen Teilstrecken (Patquia-Rioja, Patquia-Chilecito, Serrezuela-San Juan, Dean Funes-Santa Fé, Cebollar-Mazan, Mazan-Tinogasta, Mazan-Adalgala) im Regiebau unter der Leitung von Staatsingenieuren ausgeführt.

Die unter dem Namen Provincia de Santa Fé-Eisenbahnen bekannten Linien bilden drei Gruppen, für die durch die Gesetze vom 3. November 1882, 10. September 1886 und 19. September 1889 die Bauerlaubnis erteilt wurde. Der Bau der beiden ersten Gruppen wurde durch J. G. Meiggs (Hume Hermanos), die Linien der dritten Gruppe durch die „Compania Francesa de los Ferro Carriles de la Provincia de Santa Fé“ ausgeführt; wobei zu erwähnen ist, daß die Bahnen der ersten Gruppe auf Kosten der Provinzialregierung von Santa Fé erbaut wurden, während den übrigen Gruppen von der Provinz eine Zinsengarantie von 5% während 55 Jahren auf ein Kapital von 3750 für das km zugesichert wurde.

Die Regierung von Santa Fé geriet jedoch in finanzielle Schwierigkeiten und konnte ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Aus diesem Grunde beschloß sie im Jahre 1888 das ganze Bahnnetz der französischen Gesellschaft zu verpachten, um diese durch seinen Ertrag für die rückständigen Garantien zu entschädigen.

Der Zwischenhandel, den diese Bahnen vermittelten, wuchs bald zu solcher Bedeutung, daß sich die Bundesregierung veranlaßt sah, die Bahnen am 31. August 1898 zu staatlichen zu machen.

Gegenwärtig bilden die Bahnen dieser Gesellschaft ein bedeutendes Netz, das sich weit über die Grenzen der Provinz hinaus ausdehnt.

Die Central-Entre-Rios-Bahn wurde durch ein Gesetz der Provinz Entre-Rios vom 7. Juni 1883 zwischen Parana und Concepcion del Uruguay genehmigt und durch die Bauunternehmer Lucas Gonsalez & Co. ausgeführt.

Da die Provinzialregierung aber nicht die Mittel besaß, um den Bau dieser Bahn allein durchzuführen, suchte sie bei der Bundesregierung um Unterstützung an. Diese verpflichtete sich durch Gesetz vom 9. Oktober 1884, die Hälfte der Bauanleihe der Provinz auf sich zu nehmen.

Nach Beendigung des Baus wurde die Bahn von der Provinz unter dem Namen „Ferro Carril Central Entre Riano“, bis zum 24. August 1891 verwaltet und dann den Inhabern der Anleihetitel überlassen, denen die Provinz die Zinsen schuldig war. Diese erhielten außerdem 350.000 Provinzial- und 500.000 Nationaltitel, letztere zur Ablösung der von der Nation übernommenen Verpflichtungen.

Dieselbe Gesellschaft kaufte im Dezember 1896 von der Nation die „Primer Entre Riano“-Bahn, die seit 1866 Gualeguay mit Puerto Ruiz verbindet und eine Länge von 10 km hat. Diese kleine Bahn war von einer Gruppe von Kaufleuten gebaut worden, die die Bahn im Oktober 1878 der Nationalregierung schenkten. Die Kaufsumme betrug 140.000 M. Die Lokomotiven wurden von Krauß in München bezogen – ein deutscher Ingenieur war der Erbauer der Bahn – und da die Spurweite nicht angegeben war, wurde die Spur der deutschen Bahnen angenommen, die gegenwärtig in den Provinzen Entre Rios und Corrientes ausschließlich angewendet wird; so war auch hier der Zufall Anlaß zur mittleren Spur in A.

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[248/0257] Bahn von Mendoza oder San Juan in der Richtung nach San Felipe de los Andes (Chile) bis zur Grenze mit Chile, den los Patos- oder Uspallata-Paß über die Kordilleren benutzend. Der Vertrag wurde mit Juan E. Clark abgeschlossen (26. Januar 1874); er erlitt verschiedene Änderungen, wurde später durch einen neuen (19. März 1878) ersetzt, dieser im Jahre 1881 neuerdings verändert und in dieser Form im Jahre 1887 der heutigen Kompanie F. C. Trans-Andino überwiesen. Bedingungen waren: 7% Zinsengarantie auf ein Kapital von 123.923 M. für das km während 20 Jahren. Clark beendete die Bahn bis zum Rio Blanco (ungefähr 134 km von Mendoza); der übrige Teil bis zum Kordilleren-Paß in Las-Cuevas, 54 km lang, wurde von der gegenwärtigen Bahngesellschaft beendet, nachdem die Regierung ihr für Ablösung der Garantie die Summe von 25,600.000 M. ausgezahlt hatte. Diese Eisenbahn ist gegenwärtig bis Chile beendet. Sie erreicht eine Paßhöhe von 3200 m mit einem Scheiteltunnel von 3200 m Länge. Einzelne Strecken mit 6% Steigung auf der argentinischen und 8% Steigung auf der chilenischen Seite sind mit Zahnstange nach System Abt versehen. Die Adhäsionsstrecken haben Gefälle, bzw. Steigungen bis 25%. Die Konzession der Oeste Santa-Fecino-Bahn erwarb Carlos Casado durch Gesetz der Provinz Santa Fé (17. Oktober 1881). Die Bahn wurde am 6. Februar 1888 dem Betrieb übergeben. Am 9. Januar 1898 wurde sie staatlich, weil sie inzwischen über die Grenzen der Provinz hinaus verlängert worden war; einige Jahre später ging sie durch Verkauf in den Besitz der Central Argentino-Bahn über. Die Vorstudien für die Argentino del Norte-Bahn wurden durch Gesetz vom 22. August 1881 angeordnet. Ein Teil der Bahn (Dean Funes Padquia und Chumbicha Catamarca) wurde durch die Bauunternehmer Lucas Gonsalez & Co., die übrigen Teilstrecken (Patquia-Rioja, Patquia-Chilecito, Serrezuela-San Juan, Dean Funes-Santa Fé, Cebollar-Mazan, Mazan-Tinogasta, Mazan-Adalgala) im Regiebau unter der Leitung von Staatsingenieuren ausgeführt. Die unter dem Namen Provincia de Santa Fé-Eisenbahnen bekannten Linien bilden drei Gruppen, für die durch die Gesetze vom 3. November 1882, 10. September 1886 und 19. September 1889 die Bauerlaubnis erteilt wurde. Der Bau der beiden ersten Gruppen wurde durch J. G. Meiggs (Hume Hermanos), die Linien der dritten Gruppe durch die „Compania Francesa de los Ferro Carriles de la Provincia de Santa Fé“ ausgeführt; wobei zu erwähnen ist, daß die Bahnen der ersten Gruppe auf Kosten der Provinzialregierung von Santa Fé erbaut wurden, während den übrigen Gruppen von der Provinz eine Zinsengarantie von 5% während 55 Jahren auf ein Kapital von 3750 ₤ für das km zugesichert wurde. Die Regierung von Santa Fé geriet jedoch in finanzielle Schwierigkeiten und konnte ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Aus diesem Grunde beschloß sie im Jahre 1888 das ganze Bahnnetz der französischen Gesellschaft zu verpachten, um diese durch seinen Ertrag für die rückständigen Garantien zu entschädigen. Der Zwischenhandel, den diese Bahnen vermittelten, wuchs bald zu solcher Bedeutung, daß sich die Bundesregierung veranlaßt sah, die Bahnen am 31. August 1898 zu staatlichen zu machen. Gegenwärtig bilden die Bahnen dieser Gesellschaft ein bedeutendes Netz, das sich weit über die Grenzen der Provinz hinaus ausdehnt. Die Central-Entre-Rios-Bahn wurde durch ein Gesetz der Provinz Entre-Rios vom 7. Juni 1883 zwischen Parana und Concepcion del Uruguay genehmigt und durch die Bauunternehmer Lucas Gonsalez & Co. ausgeführt. Da die Provinzialregierung aber nicht die Mittel besaß, um den Bau dieser Bahn allein durchzuführen, suchte sie bei der Bundesregierung um Unterstützung an. Diese verpflichtete sich durch Gesetz vom 9. Oktober 1884, die Hälfte der Bauanleihe der Provinz auf sich zu nehmen. Nach Beendigung des Baus wurde die Bahn von der Provinz unter dem Namen „Ferro Carril Central Entre Riano“, bis zum 24. August 1891 verwaltet und dann den Inhabern der Anleihetitel überlassen, denen die Provinz die Zinsen schuldig war. Diese erhielten außerdem 350.000 ₤ Provinzial- und 500.000 ₤ Nationaltitel, letztere zur Ablösung der von der Nation übernommenen Verpflichtungen. Dieselbe Gesellschaft kaufte im Dezember 1896 von der Nation die „Primer Entre Riano“-Bahn, die seit 1866 Gualeguay mit Puerto Ruiz verbindet und eine Länge von 10 km hat. Diese kleine Bahn war von einer Gruppe von Kaufleuten gebaut worden, die die Bahn im Oktober 1878 der Nationalregierung schenkten. Die Kaufsumme betrug 140.000 M. Die Lokomotiven wurden von Krauß in München bezogen – ein deutscher Ingenieur war der Erbauer der Bahn – und da die Spurweite nicht angegeben war, wurde die Spur der deutschen Bahnen angenommen, die gegenwärtig in den Provinzen Entre Rios und Corrientes ausschließlich angewendet wird; so war auch hier der Zufall Anlaß zur mittleren Spur in A.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/257>, abgerufen am 16.07.2024.