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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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die auf den Zwischenstationen vorzunehmenden Prüfungen zu verwenden.

Eine der wichtigsten Aufgaben bei Handhabung des Fahrdienstes ist die Erzielung eines pünktlichen Zugverkehrs. Verspätungen der Züge machen Abweichungen von den durch den Fahrplan, die Fahrordnung u. s. w. getroffenen Anordnungen nötig. Die hierbei gebotene Eile begünstigt das Zustandekommen von Versehen und Irrtümern. Dem vorzubeugen und die Beamten immer von neuem auf die Bedeutung und Notwendigkeit einer pünktlichen Betriebsführung hinzuweisen, ist stete Sorge der Verwaltungen.

Für die Geschwindigkeit der verschiedenen Zuggattungen wird ebenfalls eine obere Grenze festgesetzt, die bei stark geneigten und stark gekrümmten Bahnstrecken vermindert werden muß. Ebenso ist eine Ermäßigung der Geschwindigkeit erforderlich bei der Fahrt durch Weichen im gekrümmten Strang sowie an Stellen, an denen die Unterhaltungsarbeiten an den Gleisen, Weichen und Signalen es erfordern. Überschreitungen der hiernach festgesetzten Geschwindigkeitsgrenzen gefährden die Sicherheit der Eisenbahnzüge. Die Durchführung der Vorschriften über die Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen ist lange Zeit mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, weil dem Lokomotivführer geeignete Anhaltspunkte über den Ort und das Maß für die Einschränkung der Geschwindigkeit, und dem Betriebsbeamten Mittel, die Tätigkeit des Führers zu überwachen, fehlten. Beides ist erreicht worden durch Anbringung von Geschwindigkeitsmessern auf den Lokomotiven (mit Ausnahme der stets im Verschubdienst verwendeten) sowie durch Radtaster am Fahrgleise des Zuges. Die Radtaster sind auf den langsamer zu befahrenden Bahnstrecken in bestimmten Entfernungen an den Schienen so angebracht, daß das darüber rollende Rad auf elektrischem Wege in der nächsten Station auf einem Papierstreifen ein Zeichen hervorruft. Der fahrende Zug liefert also selbsttätig die Niederschrift, aus der die Geschwindigkeit genau ersichtlich ist, mit der er die Strecke zwischen zwei Radtastern zurückgelegt hat.

Die Ausbildung und Schulung der Betriebsbeamten (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen) ist besonders wichtig für die B. Sie wird gefördert durch Abhalten von Unterrichtsstunden und praktischen Unterweisungen in dauernden Lehrkursen, unterstützt durch Beschreibungen der vorgekommenen Unfälle, durch klare, leicht verständliche Betriebsdienst- und Unfallverhütungsvorschriften (s. d.) und durch scharfe Überwachung der Beamten bei der Ausübung des Dienstes. An Stelle der früher üblichen Einzelanweisungen sind für die deutschen Eisenbahnen im Jahre 1907 gemeinsame Fahrdienstvorschriften (s. d.) getreten, in der alle auf Grund der EBO. der SO. und EVO. für die Ausführung des Betriebs bekanntzugebenden Bestimmungen enthalten sind. Die Fahrdienstvorschriften haben zur Erhöhung der B. nicht unerheblich beigetragen.

Die für die B. ebenfalls wichtige sachgemäße Einteilung des Dienstes erfolgt nach den durch Erfahrung erprobten Regeln und auf Grund der über die Dienst- und Ruhezeiten erlassenen Vorschriften (s. Diensteinteilungen).

Endlich darf es auch nirgend an der Überwachung des Betriebsdienstes fehlen, um überall Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten, gewohnheitsmäßiges Außerachtlassen von Vorschriften zu verhindern und eine pünktliche Betriebsführung zu erreichen. Sowohl die Vorsteher der Dienststellen als auch die höheren Beamten der Ämter und Behörden haben sich an diesen Überwachungen planmäßig zu beteiligen. Es darf hierbei nichts unterlassen werden, um die Betriebsbeamten zur aufmerksamen und umsichtigen Wahrnehmung ihrer Dienstobliegenheiten sowie zur Meldung etwa beobachteter Unregelmäßigkeiten an die zuständige Stelle anzuregen. Für die Auffindung von Schäden an den Bahnanlagen und Betriebsmitteln sowie für entschlossenes Handeln zur Abwendung von Betriebsgefahren sind Belohnungen zu gewähren. In der Erkenntnis, daß der Genuß von Alkohol die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, sind die Verwaltungen vielfach bemüht, den Dienst der Betriebsbeamten, insbesondere der Fahrbeamten, durch Erleichterung der Beschaffung von warmer Kost und alkoholfreien Getränken zu verbessern, vor dem Genuß von Alkohol zu warnen oder ihn ganz zu verbieten (s. Antialkoholbewegung).

Der Erfolg aller Bestrebungen zur Erhöhung der B. kommt in der Statistik deutlich zum Ausdruck. Beispielsweise betrug in Deutschland die Zahl der Entgleisungen im Jahre 1900 505, während im Jahre 1910 366 Entgleisungen vorkamen. Auf je 1 Mill. Zug/km kamen 1·03 Entgleisungen im Jahre 1900, 0·83 im Jahre 1905 und 0·53 im Jahre 1910. Die Zusammenstöße gingen in denselben Jahren zurück von 0·71 auf 0·53 und 0·42. Die Zahl der getöteten und verletzten Reisenden fiel von 0·83, bezogen auf 1 Mill. Reisende im Jahre 1900, auf 0·55 im Jahre 1905 und 0·50 im Jahre 1910. Die Zahl der getöteten und verletzten

die auf den Zwischenstationen vorzunehmenden Prüfungen zu verwenden.

Eine der wichtigsten Aufgaben bei Handhabung des Fahrdienstes ist die Erzielung eines pünktlichen Zugverkehrs. Verspätungen der Züge machen Abweichungen von den durch den Fahrplan, die Fahrordnung u. s. w. getroffenen Anordnungen nötig. Die hierbei gebotene Eile begünstigt das Zustandekommen von Versehen und Irrtümern. Dem vorzubeugen und die Beamten immer von neuem auf die Bedeutung und Notwendigkeit einer pünktlichen Betriebsführung hinzuweisen, ist stete Sorge der Verwaltungen.

Für die Geschwindigkeit der verschiedenen Zuggattungen wird ebenfalls eine obere Grenze festgesetzt, die bei stark geneigten und stark gekrümmten Bahnstrecken vermindert werden muß. Ebenso ist eine Ermäßigung der Geschwindigkeit erforderlich bei der Fahrt durch Weichen im gekrümmten Strang sowie an Stellen, an denen die Unterhaltungsarbeiten an den Gleisen, Weichen und Signalen es erfordern. Überschreitungen der hiernach festgesetzten Geschwindigkeitsgrenzen gefährden die Sicherheit der Eisenbahnzüge. Die Durchführung der Vorschriften über die Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen ist lange Zeit mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, weil dem Lokomotivführer geeignete Anhaltspunkte über den Ort und das Maß für die Einschränkung der Geschwindigkeit, und dem Betriebsbeamten Mittel, die Tätigkeit des Führers zu überwachen, fehlten. Beides ist erreicht worden durch Anbringung von Geschwindigkeitsmessern auf den Lokomotiven (mit Ausnahme der stets im Verschubdienst verwendeten) sowie durch Radtaster am Fahrgleise des Zuges. Die Radtaster sind auf den langsamer zu befahrenden Bahnstrecken in bestimmten Entfernungen an den Schienen so angebracht, daß das darüber rollende Rad auf elektrischem Wege in der nächsten Station auf einem Papierstreifen ein Zeichen hervorruft. Der fahrende Zug liefert also selbsttätig die Niederschrift, aus der die Geschwindigkeit genau ersichtlich ist, mit der er die Strecke zwischen zwei Radtastern zurückgelegt hat.

Die Ausbildung und Schulung der Betriebsbeamten (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen) ist besonders wichtig für die B. Sie wird gefördert durch Abhalten von Unterrichtsstunden und praktischen Unterweisungen in dauernden Lehrkursen, unterstützt durch Beschreibungen der vorgekommenen Unfälle, durch klare, leicht verständliche Betriebsdienst- und Unfallverhütungsvorschriften (s. d.) und durch scharfe Überwachung der Beamten bei der Ausübung des Dienstes. An Stelle der früher üblichen Einzelanweisungen sind für die deutschen Eisenbahnen im Jahre 1907 gemeinsame Fahrdienstvorschriften (s. d.) getreten, in der alle auf Grund der EBO. der SO. und EVO. für die Ausführung des Betriebs bekanntzugebenden Bestimmungen enthalten sind. Die Fahrdienstvorschriften haben zur Erhöhung der B. nicht unerheblich beigetragen.

Die für die B. ebenfalls wichtige sachgemäße Einteilung des Dienstes erfolgt nach den durch Erfahrung erprobten Regeln und auf Grund der über die Dienst- und Ruhezeiten erlassenen Vorschriften (s. Diensteinteilungen).

Endlich darf es auch nirgend an der Überwachung des Betriebsdienstes fehlen, um überall Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten, gewohnheitsmäßiges Außerachtlassen von Vorschriften zu verhindern und eine pünktliche Betriebsführung zu erreichen. Sowohl die Vorsteher der Dienststellen als auch die höheren Beamten der Ämter und Behörden haben sich an diesen Überwachungen planmäßig zu beteiligen. Es darf hierbei nichts unterlassen werden, um die Betriebsbeamten zur aufmerksamen und umsichtigen Wahrnehmung ihrer Dienstobliegenheiten sowie zur Meldung etwa beobachteter Unregelmäßigkeiten an die zuständige Stelle anzuregen. Für die Auffindung von Schäden an den Bahnanlagen und Betriebsmitteln sowie für entschlossenes Handeln zur Abwendung von Betriebsgefahren sind Belohnungen zu gewähren. In der Erkenntnis, daß der Genuß von Alkohol die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, sind die Verwaltungen vielfach bemüht, den Dienst der Betriebsbeamten, insbesondere der Fahrbeamten, durch Erleichterung der Beschaffung von warmer Kost und alkoholfreien Getränken zu verbessern, vor dem Genuß von Alkohol zu warnen oder ihn ganz zu verbieten (s. Antialkoholbewegung).

Der Erfolg aller Bestrebungen zur Erhöhung der B. kommt in der Statistik deutlich zum Ausdruck. Beispielsweise betrug in Deutschland die Zahl der Entgleisungen im Jahre 1900 505, während im Jahre 1910 366 Entgleisungen vorkamen. Auf je 1 Mill. Zug/km kamen 1·03 Entgleisungen im Jahre 1900, 0·83 im Jahre 1905 und 0·53 im Jahre 1910. Die Zusammenstöße gingen in denselben Jahren zurück von 0·71 auf 0·53 und 0·42. Die Zahl der getöteten und verletzten Reisenden fiel von 0·83, bezogen auf 1 Mill. Reisende im Jahre 1900, auf 0·55 im Jahre 1905 und 0·50 im Jahre 1910. Die Zahl der getöteten und verletzten

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[337/0347] die auf den Zwischenstationen vorzunehmenden Prüfungen zu verwenden. Eine der wichtigsten Aufgaben bei Handhabung des Fahrdienstes ist die Erzielung eines pünktlichen Zugverkehrs. Verspätungen der Züge machen Abweichungen von den durch den Fahrplan, die Fahrordnung u. s. w. getroffenen Anordnungen nötig. Die hierbei gebotene Eile begünstigt das Zustandekommen von Versehen und Irrtümern. Dem vorzubeugen und die Beamten immer von neuem auf die Bedeutung und Notwendigkeit einer pünktlichen Betriebsführung hinzuweisen, ist stete Sorge der Verwaltungen. Für die Geschwindigkeit der verschiedenen Zuggattungen wird ebenfalls eine obere Grenze festgesetzt, die bei stark geneigten und stark gekrümmten Bahnstrecken vermindert werden muß. Ebenso ist eine Ermäßigung der Geschwindigkeit erforderlich bei der Fahrt durch Weichen im gekrümmten Strang sowie an Stellen, an denen die Unterhaltungsarbeiten an den Gleisen, Weichen und Signalen es erfordern. Überschreitungen der hiernach festgesetzten Geschwindigkeitsgrenzen gefährden die Sicherheit der Eisenbahnzüge. Die Durchführung der Vorschriften über die Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen ist lange Zeit mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, weil dem Lokomotivführer geeignete Anhaltspunkte über den Ort und das Maß für die Einschränkung der Geschwindigkeit, und dem Betriebsbeamten Mittel, die Tätigkeit des Führers zu überwachen, fehlten. Beides ist erreicht worden durch Anbringung von Geschwindigkeitsmessern auf den Lokomotiven (mit Ausnahme der stets im Verschubdienst verwendeten) sowie durch Radtaster am Fahrgleise des Zuges. Die Radtaster sind auf den langsamer zu befahrenden Bahnstrecken in bestimmten Entfernungen an den Schienen so angebracht, daß das darüber rollende Rad auf elektrischem Wege in der nächsten Station auf einem Papierstreifen ein Zeichen hervorruft. Der fahrende Zug liefert also selbsttätig die Niederschrift, aus der die Geschwindigkeit genau ersichtlich ist, mit der er die Strecke zwischen zwei Radtastern zurückgelegt hat. Die Ausbildung und Schulung der Betriebsbeamten (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen) ist besonders wichtig für die B. Sie wird gefördert durch Abhalten von Unterrichtsstunden und praktischen Unterweisungen in dauernden Lehrkursen, unterstützt durch Beschreibungen der vorgekommenen Unfälle, durch klare, leicht verständliche Betriebsdienst- und Unfallverhütungsvorschriften (s. d.) und durch scharfe Überwachung der Beamten bei der Ausübung des Dienstes. An Stelle der früher üblichen Einzelanweisungen sind für die deutschen Eisenbahnen im Jahre 1907 gemeinsame Fahrdienstvorschriften (s. d.) getreten, in der alle auf Grund der EBO. der SO. und EVO. für die Ausführung des Betriebs bekanntzugebenden Bestimmungen enthalten sind. Die Fahrdienstvorschriften haben zur Erhöhung der B. nicht unerheblich beigetragen. Die für die B. ebenfalls wichtige sachgemäße Einteilung des Dienstes erfolgt nach den durch Erfahrung erprobten Regeln und auf Grund der über die Dienst- und Ruhezeiten erlassenen Vorschriften (s. Diensteinteilungen). Endlich darf es auch nirgend an der Überwachung des Betriebsdienstes fehlen, um überall Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten, gewohnheitsmäßiges Außerachtlassen von Vorschriften zu verhindern und eine pünktliche Betriebsführung zu erreichen. Sowohl die Vorsteher der Dienststellen als auch die höheren Beamten der Ämter und Behörden haben sich an diesen Überwachungen planmäßig zu beteiligen. Es darf hierbei nichts unterlassen werden, um die Betriebsbeamten zur aufmerksamen und umsichtigen Wahrnehmung ihrer Dienstobliegenheiten sowie zur Meldung etwa beobachteter Unregelmäßigkeiten an die zuständige Stelle anzuregen. Für die Auffindung von Schäden an den Bahnanlagen und Betriebsmitteln sowie für entschlossenes Handeln zur Abwendung von Betriebsgefahren sind Belohnungen zu gewähren. In der Erkenntnis, daß der Genuß von Alkohol die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, sind die Verwaltungen vielfach bemüht, den Dienst der Betriebsbeamten, insbesondere der Fahrbeamten, durch Erleichterung der Beschaffung von warmer Kost und alkoholfreien Getränken zu verbessern, vor dem Genuß von Alkohol zu warnen oder ihn ganz zu verbieten (s. Antialkoholbewegung). Der Erfolg aller Bestrebungen zur Erhöhung der B. kommt in der Statistik deutlich zum Ausdruck. Beispielsweise betrug in Deutschland die Zahl der Entgleisungen im Jahre 1900 505, während im Jahre 1910 366 Entgleisungen vorkamen. Auf je 1 Mill. Zug/km kamen 1·03 Entgleisungen im Jahre 1900, 0·83 im Jahre 1905 und 0·53 im Jahre 1910. Die Zusammenstöße gingen in denselben Jahren zurück von 0·71 auf 0·53 und 0·42. Die Zahl der getöteten und verletzten Reisenden fiel von 0·83, bezogen auf 1 Mill. Reisende im Jahre 1900, auf 0·55 im Jahre 1905 und 0·50 im Jahre 1910. Die Zahl der getöteten und verletzten

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/347>, abgerufen am 20.07.2024.