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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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In den angeführten Artikeln des Berliner Vertrages; die gleichlautend (für Bulgarien und für Serbien) sind, wurde bestimmt: "La principaute de Bulgarie (Serbie) est (de meme) substituee, pour sa part, aux engagements que S. Porte a contractes tant envers l'Autriche-Hongrie, qu'envers la compagnie pour l'exploitation des chemins de fer de la Turquie d'Europe par rapport a l'achevement et au raccordement, ainsi qu'a l'exploitation des lignes ferrees, situees sur son territoire".

Meinungsverschiedenheiten, die über die im Art. X des Berliner Vertrages festgestellten früheren Verpflichtungen der Türkei, zwischen der englischen Gesellschaft und dem bulgarischen Staate entstanden, wurden dadurch ausgeglichen, daß die bulgarische Regierung die Bahn Rustschuk-Varna käuflich zu erwerben beschloß.

Bulgarien erklärte sich bereit, 441/2 Mill. Fr. zu zahlen, u. zw. 6 Mill. bar, den Rest in 6%igen Staatsschuldscheinen, die zum Nennwert angenommen werden sollen. Die Zinsen sollten vom 1. Januar 1885 ab laufen und halbjährig bezahlt werden.

Am 10. Juli 1886 bestätigte die bulgarische Nationalversammlung dieses Übereinkommen und am 10./22. August 1888 übernahm die bulgarische Regierung den Betrieb der Linie Rustschuk-Varna.

In dem zweiten Absätze der Art. X und XXXVIII des Berliner Vertrages wurde zur Verständigung über die Führung der Linien und Feststellung der Bahnanschlüsse die Einsetzung einer Kommission vorgesehen, bestehend aus Vertretern Österreich-Ungarns, Serbiens, Bulgariens und der Türkei. Diese traten im Jahre 1881 als sog. "Conference a quatre" in Wien zusammen und einigten sich im Jahre 1883 unter anderem auch über den Anschluß der serbisch-bulgarisch-türkischen Bahnen, u. zw. in Belgrad, Zaribrod, Vakarel und Bellovo. Nach der Konvention verpflichteten sich die beteiligten Staaten zur Ausführung der auf ihr Gebiet fallenden Linien bis zum 15. Oktober 1886.

Eine besondere serbisch-bulgarische Kommission vom Jahre 1884 traf die Abmachung, daß die bulgarische Verbindungslinie zwischen den serbischen und türkischen Bahnen über Zaribrod-Sofia nach Vakarel (an der damaligen ostrumelischen Grenze) zu führen sei.

Nach einem Gesetz vom Dezember 1884 hatte die bulgarische Nationalversammlung die Art und Weise, wie die geplanten Bahnen gebaut werden sollten, zu genehmigen. Dasselbe Gesetz erklärte sich auf Grund der gemachten Erfahrungen für den staatlichen Betrieb. Dementsprechend werden die Eisenbahnen in Bulgarien als Staatsbahnen gebaut und vom Staate selbst verwaltet.

Durch den im Jahre 1885 zwischen Serbien und Bulgarien ausgebrochenen Krieg wurde der Bahnbau verzögert, so daß erst am 7. Juli 1888 auf der bulgarischen Strecke der lokale Verkehr und am 27. Juli desselben Jahres der internationale Durchgangsverkehr eröffnet werden konnte, nachdem vorher die auf Kosten des türkischen Staates durch die "Societe des raccordements" fertiggestellte Linie Vakarel-Bellovo in bulgarischen Staatsbetrieb übernommen worden war. Später verständigte sich die bulgarische Regierung mit der türkischen dahin, daß erstere an die letztere für die Strecke Vakarel-Bellovo eine jährliche Pacht von 1500 Fr. für 1 km zu zahlen hatte.

In dem Gesetze vom 18. Dezember 1888 wurde ein Plan für den Ausbau des bulgarischen Eisenbahnnetzes festgestellt, nach dem folgende vollspurige Linien hergestellt werden sollten:

1. Die Zentralbahn bulgarisch-türkische Grenze- Küstendil-Radomir-Pernik-Sofia-Roman-Mezdra- Pleven-Gornia Orechowitza-Kaspitschan (Station der Linie Rustschuk-Varna);

2. die Transbalkanbahn Rustschuk-Gornia Orechowitza-Tirnovo-Nova Zagora, bzw. Stara Zagora;

3. die Parallelbahn Nova Zagora-Stara Zagora-Tschirpan-Philippopel-Sarambey sowie mehrere Zweig- und Nebenbahnen.

Zur Ausführung dieses Programmes wurden 105 Mill. Lews (Fr.) bewilligt.

Um die Zweigbahn Tirnovo Seymen-Jamboli (der orientalischen Eisenbahnen), die den Verkehr aus dem fruchtbarsten Teile Südbulgariens nach dem von letzterer Station 333 km entfernten türkischen Meereshafen Dedeagatsch vermittelte, mit dem nur 111 km entfernten bulgarischen Hafen von Burgas zur Förderung des Außenhandels Bulgariens zu verbinden, wurden Ende 1887 von der bulgarischen Nationalversammlung für den Bau dieser Strecke die nötigen Mittel bewilligt, und konnte die Linie Jamboli-Burgas am 18. Mai 1890 dem Verkehre übergeben werden.

Durch die am 9./21. Dezember 1893 fertiggestellte Strecke Sofia-Pernik wurde das für das ganze Land so wichtige Kohlenbergwerk Pernik erschlossen.

Die Teilstrecke Kaspitschan-Schumla wurde im Juni 1895, die Linie Radomir-Pernik am 6./18. Februar 1897 und die Linie Sofia-Roman am 8./20. Februar desselben Jahres eröffnet.

Vorher, am 8. März 1894, wurde aus verkehrstechnischen Rücksichten zwischen der

In den angeführten Artikeln des Berliner Vertrages; die gleichlautend (für Bulgarien und für Serbien) sind, wurde bestimmt: „La principauté de Bulgarie (Serbie) est (de même) substituée, pour sa part, aux engagements que S. Porte a contractés tant envers l'Autriche-Hongrie, qu'envers la compagnie pour l'exploitation des chemins de fer de la Turquie d'Europe par rapport à l'achèvement et au raccordement, ainsi qu'à l'exploitation des lignes ferrées, situées sur son territoire“.

Meinungsverschiedenheiten, die über die im Art. X des Berliner Vertrages festgestellten früheren Verpflichtungen der Türkei, zwischen der englischen Gesellschaft und dem bulgarischen Staate entstanden, wurden dadurch ausgeglichen, daß die bulgarische Regierung die Bahn Rustschuk-Varna käuflich zu erwerben beschloß.

Bulgarien erklärte sich bereit, 441/2 Mill. Fr. zu zahlen, u. zw. 6 Mill. bar, den Rest in 6%igen Staatsschuldscheinen, die zum Nennwert angenommen werden sollen. Die Zinsen sollten vom 1. Januar 1885 ab laufen und halbjährig bezahlt werden.

Am 10. Juli 1886 bestätigte die bulgarische Nationalversammlung dieses Übereinkommen und am 10./22. August 1888 übernahm die bulgarische Regierung den Betrieb der Linie Rustschuk-Varna.

In dem zweiten Absätze der Art. X und XXXVIII des Berliner Vertrages wurde zur Verständigung über die Führung der Linien und Feststellung der Bahnanschlüsse die Einsetzung einer Kommission vorgesehen, bestehend aus Vertretern Österreich-Ungarns, Serbiens, Bulgariens und der Türkei. Diese traten im Jahre 1881 als sog. „Conférence à quatre“ in Wien zusammen und einigten sich im Jahre 1883 unter anderem auch über den Anschluß der serbisch-bulgarisch-türkischen Bahnen, u. zw. in Belgrad, Zaribrod, Vakarel und Bellovo. Nach der Konvention verpflichteten sich die beteiligten Staaten zur Ausführung der auf ihr Gebiet fallenden Linien bis zum 15. Oktober 1886.

Eine besondere serbisch-bulgarische Kommission vom Jahre 1884 traf die Abmachung, daß die bulgarische Verbindungslinie zwischen den serbischen und türkischen Bahnen über Zaribrod-Sofia nach Vakarel (an der damaligen ostrumelischen Grenze) zu führen sei.

Nach einem Gesetz vom Dezember 1884 hatte die bulgarische Nationalversammlung die Art und Weise, wie die geplanten Bahnen gebaut werden sollten, zu genehmigen. Dasselbe Gesetz erklärte sich auf Grund der gemachten Erfahrungen für den staatlichen Betrieb. Dementsprechend werden die Eisenbahnen in Bulgarien als Staatsbahnen gebaut und vom Staate selbst verwaltet.

Durch den im Jahre 1885 zwischen Serbien und Bulgarien ausgebrochenen Krieg wurde der Bahnbau verzögert, so daß erst am 7. Juli 1888 auf der bulgarischen Strecke der lokale Verkehr und am 27. Juli desselben Jahres der internationale Durchgangsverkehr eröffnet werden konnte, nachdem vorher die auf Kosten des türkischen Staates durch die „Société des raccordements“ fertiggestellte Linie Vakarel-Bellovo in bulgarischen Staatsbetrieb übernommen worden war. Später verständigte sich die bulgarische Regierung mit der türkischen dahin, daß erstere an die letztere für die Strecke Vakarel-Bellovo eine jährliche Pacht von 1500 Fr. für 1 km zu zahlen hatte.

In dem Gesetze vom 18. Dezember 1888 wurde ein Plan für den Ausbau des bulgarischen Eisenbahnnetzes festgestellt, nach dem folgende vollspurige Linien hergestellt werden sollten:

1. Die Zentralbahn bulgarisch-türkische Grenze- Küstendil-Radomir-Pernik-Sofia-Roman-Mezdra- Pleven-Gornia Orechowitza-Kaspitschan (Station der Linie Rustschuk-Varna);

2. die Transbalkanbahn Rustschuk-Gornia Orechowitza-Tirnovo-Nova Zagora, bzw. Stara Zagora;

3. die Parallelbahn Nova Zagora-Stara Zagora-Tschirpan-Philippopel-Sarambey sowie mehrere Zweig- und Nebenbahnen.

Zur Ausführung dieses Programmes wurden 105 Mill. Lews (Fr.) bewilligt.

Um die Zweigbahn Tirnovo Seymen-Jamboli (der orientalischen Eisenbahnen), die den Verkehr aus dem fruchtbarsten Teile Südbulgariens nach dem von letzterer Station 333 km entfernten türkischen Meereshafen Dedeagatsch vermittelte, mit dem nur 111 km entfernten bulgarischen Hafen von Burgas zur Förderung des Außenhandels Bulgariens zu verbinden, wurden Ende 1887 von der bulgarischen Nationalversammlung für den Bau dieser Strecke die nötigen Mittel bewilligt, und konnte die Linie Jamboli-Burgas am 18. Mai 1890 dem Verkehre übergeben werden.

Durch die am 9./21. Dezember 1893 fertiggestellte Strecke Sofia-Pernik wurde das für das ganze Land so wichtige Kohlenbergwerk Pernik erschlossen.

Die Teilstrecke Kaspitschan-Schumla wurde im Juni 1895, die Linie Radomir-Pernik am 6./18. Februar 1897 und die Linie Sofia-Roman am 8./20. Februar desselben Jahres eröffnet.

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[157/0169] In den angeführten Artikeln des Berliner Vertrages; die gleichlautend (für Bulgarien und für Serbien) sind, wurde bestimmt: „La principauté de Bulgarie (Serbie) est (de même) substituée, pour sa part, aux engagements que S. Porte a contractés tant envers l'Autriche-Hongrie, qu'envers la compagnie pour l'exploitation des chemins de fer de la Turquie d'Europe par rapport à l'achèvement et au raccordement, ainsi qu'à l'exploitation des lignes ferrées, situées sur son territoire“. Meinungsverschiedenheiten, die über die im Art. X des Berliner Vertrages festgestellten früheren Verpflichtungen der Türkei, zwischen der englischen Gesellschaft und dem bulgarischen Staate entstanden, wurden dadurch ausgeglichen, daß die bulgarische Regierung die Bahn Rustschuk-Varna käuflich zu erwerben beschloß. Bulgarien erklärte sich bereit, 441/2 Mill. Fr. zu zahlen, u. zw. 6 Mill. bar, den Rest in 6%igen Staatsschuldscheinen, die zum Nennwert angenommen werden sollen. Die Zinsen sollten vom 1. Januar 1885 ab laufen und halbjährig bezahlt werden. Am 10. Juli 1886 bestätigte die bulgarische Nationalversammlung dieses Übereinkommen und am 10./22. August 1888 übernahm die bulgarische Regierung den Betrieb der Linie Rustschuk-Varna. In dem zweiten Absätze der Art. X und XXXVIII des Berliner Vertrages wurde zur Verständigung über die Führung der Linien und Feststellung der Bahnanschlüsse die Einsetzung einer Kommission vorgesehen, bestehend aus Vertretern Österreich-Ungarns, Serbiens, Bulgariens und der Türkei. Diese traten im Jahre 1881 als sog. „Conférence à quatre“ in Wien zusammen und einigten sich im Jahre 1883 unter anderem auch über den Anschluß der serbisch-bulgarisch-türkischen Bahnen, u. zw. in Belgrad, Zaribrod, Vakarel und Bellovo. Nach der Konvention verpflichteten sich die beteiligten Staaten zur Ausführung der auf ihr Gebiet fallenden Linien bis zum 15. Oktober 1886. Eine besondere serbisch-bulgarische Kommission vom Jahre 1884 traf die Abmachung, daß die bulgarische Verbindungslinie zwischen den serbischen und türkischen Bahnen über Zaribrod-Sofia nach Vakarel (an der damaligen ostrumelischen Grenze) zu führen sei. Nach einem Gesetz vom Dezember 1884 hatte die bulgarische Nationalversammlung die Art und Weise, wie die geplanten Bahnen gebaut werden sollten, zu genehmigen. Dasselbe Gesetz erklärte sich auf Grund der gemachten Erfahrungen für den staatlichen Betrieb. Dementsprechend werden die Eisenbahnen in Bulgarien als Staatsbahnen gebaut und vom Staate selbst verwaltet. Durch den im Jahre 1885 zwischen Serbien und Bulgarien ausgebrochenen Krieg wurde der Bahnbau verzögert, so daß erst am 7. Juli 1888 auf der bulgarischen Strecke der lokale Verkehr und am 27. Juli desselben Jahres der internationale Durchgangsverkehr eröffnet werden konnte, nachdem vorher die auf Kosten des türkischen Staates durch die „Société des raccordements“ fertiggestellte Linie Vakarel-Bellovo in bulgarischen Staatsbetrieb übernommen worden war. Später verständigte sich die bulgarische Regierung mit der türkischen dahin, daß erstere an die letztere für die Strecke Vakarel-Bellovo eine jährliche Pacht von 1500 Fr. für 1 km zu zahlen hatte. In dem Gesetze vom 18. Dezember 1888 wurde ein Plan für den Ausbau des bulgarischen Eisenbahnnetzes festgestellt, nach dem folgende vollspurige Linien hergestellt werden sollten: 1. Die Zentralbahn bulgarisch-türkische Grenze- Küstendil-Radomir-Pernik-Sofia-Roman-Mezdra- Pleven-Gornia Orechowitza-Kaspitschan (Station der Linie Rustschuk-Varna); 2. die Transbalkanbahn Rustschuk-Gornia Orechowitza-Tirnovo-Nova Zagora, bzw. Stara Zagora; 3. die Parallelbahn Nova Zagora-Stara Zagora-Tschirpan-Philippopel-Sarambey sowie mehrere Zweig- und Nebenbahnen. Zur Ausführung dieses Programmes wurden 105 Mill. Lews (Fr.) bewilligt. Um die Zweigbahn Tirnovo Seymen-Jamboli (der orientalischen Eisenbahnen), die den Verkehr aus dem fruchtbarsten Teile Südbulgariens nach dem von letzterer Station 333 km entfernten türkischen Meereshafen Dedeagatsch vermittelte, mit dem nur 111 km entfernten bulgarischen Hafen von Burgas zur Förderung des Außenhandels Bulgariens zu verbinden, wurden Ende 1887 von der bulgarischen Nationalversammlung für den Bau dieser Strecke die nötigen Mittel bewilligt, und konnte die Linie Jamboli-Burgas am 18. Mai 1890 dem Verkehre übergeben werden. Durch die am 9./21. Dezember 1893 fertiggestellte Strecke Sofia-Pernik wurde das für das ganze Land so wichtige Kohlenbergwerk Pernik erschlossen. Die Teilstrecke Kaspitschan-Schumla wurde im Juni 1895, die Linie Radomir-Pernik am 6./18. Februar 1897 und die Linie Sofia-Roman am 8./20. Februar desselben Jahres eröffnet. Vorher, am 8. März 1894, wurde aus verkehrstechnischen Rücksichten zwischen der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/169>, abgerufen am 01.11.2024.