Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.Jede Eisenbahngesellschaft, jeder Verwaltungsrat, Direktor oder Superintendent, der diese Bestimmungen verletzt, wird für jeden einzelnen Fall mit 100 $ und für jeden Tag der Nichtbeachtung des Gesetzes mit weiteren 100 $ bestraft. Der Inspektor, der wissentlich ein falsches Zertifikat ausstellt und an Eidesstatt zeichnet, macht sich einer Übertretung schuldig. Die Public Service-Commission stellte ebenfalls Vorschriften für die Erprobung und Untersuchung der D. fest. Literatur: Hütte, II. Bd., 1908, IV, S. 40. - Die Dampfkessel, von F. Tetzner, 3. Aufl., Berlin 1907. - Die Dampfkessel von O. Herre, Stuttgart 1906. - Die Dampfkessel, von Schmidt, Wiesbaden. - Die Dampfkessel, von Prof. Meyer und Czap. - Häder, Die Dampfkessel. Wiesbaden. - M. Dittrich, Der moderne Dampfkessel. - Dampfkesselkonstruktionen und -feuerungen mit Rücksicht auf Rauchverbrennung. Herausgegeben vom Verband deutscher Dampfkessel-Überwachungsvereine. - Zeitschrift für Dampfkessel- und Maschinenbetrieb. Berlin. - Thoxen, Dampfkessel- und Apparatebau. Charlottenburg 1909. - Zeitschrift der Dampfkesseluntersuchungs- und Versicherungsgesellschaft, A. G. Wien. - Grundsätze für die Berechnung der Materialdicken neuer Dampfkessel (Hamburger Normen 1905). - Allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Landdampfkesseln u. s. w. vom 17. Dezember 1908, Hamburg 1909, Boysen & Maasch. - Prof. Bach, Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Kesselwandungen, I. - IV. Heft. - Prof. Bach, Versuche über die Widerstandsfähigkeit ebener Platten, Springer, Berlin. - Schäden an Lokomotiven, Lokomobilen, Heft 1, Wien 1891; Schäden an Stabilkesseln, Heft 2, Wien 1896, beide Hefte herausgegeben vom Österr. Ing.- u. Arch.-Verein, Selbstverlag des Vereines, (Neuauflage in Arbeit). - Dr. R. v. Thaa, Das Dampfkesselwesen in Österreich. Wien 1908. - Felix Kagerer, Das autogene Schweißen. Erschienen bei der Verlagsaktiengesellschaft Jos. Eberle &Co., Wien 1909. - Glasers Annalen 1909, Bd. 64, Heft 2, S. 64. - Henri Mathieu, Manuel du chauffeurmecanicien et du proprietaire d'appareils a vapeur Paris 1902. - Disposizioni di legge e Regolamento per l'esercizio e per la sorveglianza delle caldaie e dei recipiente di vapore - Rom 1907. Dampfkolben s. Dampfzylinder. Dampfläutewerke (steam bell; sonnerie ou timbre a vapeur; soneria a vapore), Glockensignalvorrichtungen an der Lokomotive, die durch Dampf betätigt werden. Die ursprünglichste, aus Amerika stammende, Form der Läutewerke sind Glocken, die mittels einer Schnur vom Maschinenführer beim Kreuzen von Wegübergängen in Bewegung gesetzt werden. Jede amerikanische Lokomotive besitzt eine solche Glocke. Zum Geben der Glockensignale wird der amerikanische Lokomotivführer durch längs der Bahnlinie aufgestellte; mit einem B (Bell = Glocke) im Gegensatze zu W (Whistle = Pfeife) beschriebene Tafeln aufgefordert. Mit dem Beginn des Baues von Nebenbahnen, die teils ganz auf öffentlicher Straße liegen, teils unbewachte Wegübergänge zu übersetzen haben, stellte sich auch in Deutschland das Bedürfnis ein, die schrillen, insbesondere die Pferde scheu machenden Dampfpfeifen durch Glocken zu ersetzen. Anfangs wurden für solche Linien bestimmte Lokomotiven mit Handglocken versehen, deren Bedienung jedoch gerade an den gefährlichsten Stellen dem Lokomotivführer bei Handhabung der Bremse u. s. w. hinderlich war. Diesem Übelstande sollten die Läutewerke von Pohl und Schichau (s. ersteres im Organ 1870, S. 38, letzteres ebenda 1883, S. 242) abhelfen. Sie sind im wesentlichen kleine Kolbendampfmaschinen, bei denen der Schwengel einer Glocke an die Kolben gekuppelt ist. Weitaus einfacher ist das Läutewerk von Latowski, bestehend aus einem innerhalb der Glocke angebrachten, durch eine Klappe oben geschlossenen Abb. 173. Gölsdorf. Dampfmangel entsteht, wenn der Kessel nicht so viel Dampf entwickelt, als von der Dampfmaschine verbraucht wird und infolgedessen der Dampfdruck so weit sinkt, daß dessen Spannung nicht mehr hinreicht, um die erforderliche Geschwindigkeit der Maschine zu Jede Eisenbahngesellschaft, jeder Verwaltungsrat, Direktor oder Superintendent, der diese Bestimmungen verletzt, wird für jeden einzelnen Fall mit 100 $ und für jeden Tag der Nichtbeachtung des Gesetzes mit weiteren 100 $ bestraft. Der Inspektor, der wissentlich ein falsches Zertifikat ausstellt und an Eidesstatt zeichnet, macht sich einer Übertretung schuldig. Die Public Service-Commission stellte ebenfalls Vorschriften für die Erprobung und Untersuchung der D. fest. Literatur: Hütte, II. Bd., 1908, IV, S. 40. – Die Dampfkessel, von F. Tetzner, 3. Aufl., Berlin 1907. – Die Dampfkessel von O. Herre, Stuttgart 1906. – Die Dampfkessel, von Schmidt, Wiesbaden. – Die Dampfkessel, von Prof. Meyer und Czap. – Häder, Die Dampfkessel. Wiesbaden. – M. Dittrich, Der moderne Dampfkessel. – Dampfkesselkonstruktionen und -feuerungen mit Rücksicht auf Rauchverbrennung. Herausgegeben vom Verband deutscher Dampfkessel-Überwachungsvereine. – Zeitschrift für Dampfkessel- und Maschinenbetrieb. Berlin. – Thoxen, Dampfkessel- und Apparatebau. Charlottenburg 1909. – Zeitschrift der Dampfkesseluntersuchungs- und Versicherungsgesellschaft, A. G. Wien. – Grundsätze für die Berechnung der Materialdicken neuer Dampfkessel (Hamburger Normen 1905). – Allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Landdampfkesseln u. s. w. vom 17. Dezember 1908, Hamburg 1909, Boysen & Maasch. – Prof. Bach, Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Kesselwandungen, I. – IV. Heft. – Prof. Bach, Versuche über die Widerstandsfähigkeit ebener Platten, Springer, Berlin. – Schäden an Lokomotiven, Lokomobilen, Heft 1, Wien 1891; Schäden an Stabilkesseln, Heft 2, Wien 1896, beide Hefte herausgegeben vom Österr. Ing.- u. Arch.-Verein, Selbstverlag des Vereines, (Neuauflage in Arbeit). – Dr. R. v. Thaa, Das Dampfkesselwesen in Österreich. Wien 1908. – Felix Kagerer, Das autogene Schweißen. Erschienen bei der Verlagsaktiengesellschaft Jos. Eberle &Co., Wien 1909. – Glasers Annalen 1909, Bd. 64, Heft 2, S. 64. – Henri Mathieu, Manuel du chauffeurmecanicien et du propriétaire d'appareils à vapeur Paris 1902. – Disposizioni di legge e Regolamento per l'esercizio e per la sorveglianza delle caldaie e dei recipiente di vapore – Rom 1907. Dampfkolben s. Dampfzylinder. Dampfläutewerke (steam bell; sonnerie ou timbre à vapeur; soneria a vapore), Glockensignalvorrichtungen an der Lokomotive, die durch Dampf betätigt werden. Die ursprünglichste, aus Amerika stammende, Form der Läutewerke sind Glocken, die mittels einer Schnur vom Maschinenführer beim Kreuzen von Wegübergängen in Bewegung gesetzt werden. Jede amerikanische Lokomotive besitzt eine solche Glocke. Zum Geben der Glockensignale wird der amerikanische Lokomotivführer durch längs der Bahnlinie aufgestellte; mit einem B (Bell = Glocke) im Gegensatze zu W (Whistle = Pfeife) beschriebene Tafeln aufgefordert. Mit dem Beginn des Baues von Nebenbahnen, die teils ganz auf öffentlicher Straße liegen, teils unbewachte Wegübergänge zu übersetzen haben, stellte sich auch in Deutschland das Bedürfnis ein, die schrillen, insbesondere die Pferde scheu machenden Dampfpfeifen durch Glocken zu ersetzen. Anfangs wurden für solche Linien bestimmte Lokomotiven mit Handglocken versehen, deren Bedienung jedoch gerade an den gefährlichsten Stellen dem Lokomotivführer bei Handhabung der Bremse u. s. w. hinderlich war. Diesem Übelstande sollten die Läutewerke von Pohl und Schichau (s. ersteres im Organ 1870, S. 38, letzteres ebenda 1883, S. 242) abhelfen. Sie sind im wesentlichen kleine Kolbendampfmaschinen, bei denen der Schwengel einer Glocke an die Kolben gekuppelt ist. Weitaus einfacher ist das Läutewerk von Latowski, bestehend aus einem innerhalb der Glocke angebrachten, durch eine Klappe oben geschlossenen Abb. 173. Gölsdorf. Dampfmangel entsteht, wenn der Kessel nicht so viel Dampf entwickelt, als von der Dampfmaschine verbraucht wird und infolgedessen der Dampfdruck so weit sinkt, daß dessen Spannung nicht mehr hinreicht, um die erforderliche Geschwindigkeit der Maschine zu <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0247" n="233"/> </p><lb/> <p>Jede Eisenbahngesellschaft, jeder Verwaltungsrat, Direktor oder Superintendent, der diese Bestimmungen verletzt, wird für jeden einzelnen Fall mit 100 <hi rendition="#i">$</hi> und für jeden Tag der Nichtbeachtung des Gesetzes mit weiteren 100 <hi rendition="#i">$</hi> bestraft. Der Inspektor, der wissentlich ein falsches Zertifikat ausstellt und an Eidesstatt zeichnet, macht sich einer Übertretung schuldig.</p><lb/> <p>Die Public Service-Commission stellte ebenfalls Vorschriften für die Erprobung und Untersuchung der D. fest.</p><lb/> <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi> Hütte, II. 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Durch die hierdurch in den Hohlraum eintretende Druckverminderung und eine elastische Hubbegrenzung (Prellvorrichtung) erfolgt ein rasches Schließen der Klappe. Dieses Spiel wiederholt sich durch Nachströmen des Dampfes in den Hohlraum. Die neuere in Abb. 173 dargestellte Bauart dieses Läutewerks unterscheidet sich von der beschriebenen nur dadurch, daß statt der Klappe ein Ventil an gebracht ist, durch das der Dampf in einen äußeren, den inneren Hohlraum umgebenden Raum von ringförmigem Querschnitt abströmt und von da in den Tender oder unter die Maschine geleitet werden kann. Die Läute werke sind in Deutschland für Nebenbahnen im § 36 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom Jahre 1904 vorgeschrieben. Die Bestimmung lautet: „Die Lokomotiven und Triebwagen einer Bahn, auf der Wegübergänge ohne Schranken vorkommen, sind mit einer Läutevorrichtung auszurüsten.“</p><lb/> <p rendition="#right">Gölsdorf.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Dampfmangel</hi> entsteht, wenn der Kessel nicht so viel Dampf entwickelt, als von der Dampfmaschine verbraucht wird und infolgedessen der Dampfdruck so weit sinkt, daß dessen Spannung nicht mehr hinreicht, um die erforderliche Geschwindigkeit der Maschine zu </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [233/0247]
Jede Eisenbahngesellschaft, jeder Verwaltungsrat, Direktor oder Superintendent, der diese Bestimmungen verletzt, wird für jeden einzelnen Fall mit 100 $ und für jeden Tag der Nichtbeachtung des Gesetzes mit weiteren 100 $ bestraft. Der Inspektor, der wissentlich ein falsches Zertifikat ausstellt und an Eidesstatt zeichnet, macht sich einer Übertretung schuldig.
Die Public Service-Commission stellte ebenfalls Vorschriften für die Erprobung und Untersuchung der D. fest.
Literatur: Hütte, II. Bd., 1908, IV, S. 40. – Die Dampfkessel, von F. Tetzner, 3. Aufl., Berlin 1907. – Die Dampfkessel von O. Herre, Stuttgart 1906. – Die Dampfkessel, von Schmidt, Wiesbaden. – Die Dampfkessel, von Prof. Meyer und Czap. – Häder, Die Dampfkessel. Wiesbaden. – M. Dittrich, Der moderne Dampfkessel. – Dampfkesselkonstruktionen und -feuerungen mit Rücksicht auf Rauchverbrennung. Herausgegeben vom Verband deutscher Dampfkessel-Überwachungsvereine. – Zeitschrift für Dampfkessel- und Maschinenbetrieb. Berlin. – Thoxen, Dampfkessel- und Apparatebau. Charlottenburg 1909. – Zeitschrift der Dampfkesseluntersuchungs- und Versicherungsgesellschaft, A. G. Wien. – Grundsätze für die Berechnung der Materialdicken neuer Dampfkessel (Hamburger Normen 1905). – Allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Landdampfkesseln u. s. w. vom 17. Dezember 1908, Hamburg 1909, Boysen & Maasch. – Prof. Bach, Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Kesselwandungen, I. – IV. Heft. – Prof. Bach, Versuche über die Widerstandsfähigkeit ebener Platten, Springer, Berlin. – Schäden an Lokomotiven, Lokomobilen, Heft 1, Wien 1891; Schäden an Stabilkesseln, Heft 2, Wien 1896, beide Hefte herausgegeben vom Österr. Ing.- u. Arch.-Verein, Selbstverlag des Vereines, (Neuauflage in Arbeit). – Dr. R. v. Thaa, Das Dampfkesselwesen in Österreich. Wien 1908. – Felix Kagerer, Das autogene Schweißen. Erschienen bei der Verlagsaktiengesellschaft Jos. Eberle &Co., Wien 1909. – Glasers Annalen 1909, Bd. 64, Heft 2, S. 64. – Henri Mathieu, Manuel du chauffeurmecanicien et du propriétaire d'appareils à vapeur Paris 1902. – Disposizioni di legge e Regolamento per l'esercizio e per la sorveglianza delle caldaie e dei recipiente di vapore – Rom 1907.
Dampfkolben s. Dampfzylinder.
Dampfläutewerke (steam bell; sonnerie ou timbre à vapeur; soneria a vapore), Glockensignalvorrichtungen an der Lokomotive, die durch Dampf betätigt werden.
Die ursprünglichste, aus Amerika stammende, Form der Läutewerke sind Glocken, die mittels einer Schnur vom Maschinenführer beim Kreuzen von Wegübergängen in Bewegung gesetzt werden. Jede amerikanische Lokomotive besitzt eine solche Glocke. Zum Geben der Glockensignale wird der amerikanische Lokomotivführer durch längs der Bahnlinie aufgestellte; mit einem B (Bell = Glocke) im Gegensatze zu W (Whistle = Pfeife) beschriebene Tafeln aufgefordert.
Mit dem Beginn des Baues von Nebenbahnen, die teils ganz auf öffentlicher Straße liegen, teils unbewachte Wegübergänge zu übersetzen haben, stellte sich auch in Deutschland das Bedürfnis ein, die schrillen, insbesondere die Pferde scheu machenden Dampfpfeifen durch Glocken zu ersetzen. Anfangs wurden für solche Linien bestimmte Lokomotiven mit Handglocken versehen, deren Bedienung jedoch gerade an den gefährlichsten Stellen dem Lokomotivführer bei Handhabung der Bremse u. s. w. hinderlich war. Diesem Übelstande sollten die Läutewerke von Pohl und Schichau (s. ersteres im Organ 1870, S. 38, letzteres ebenda 1883, S. 242) abhelfen. Sie sind im wesentlichen kleine Kolbendampfmaschinen, bei denen der Schwengel einer Glocke an die Kolben gekuppelt ist. Weitaus einfacher ist das Läutewerk von Latowski, bestehend aus einem innerhalb der Glocke angebrachten, durch eine Klappe oben geschlossenen
[Abbildung Abb. 173.
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Hohlraum, der durch ein dünnes abschließbares Rohr mit dem Dampfkessel in Verbindung steht. Mit der Klappe elastisch verbunden ist der Schwengel der Glocke, dessen Bewegung da durch erfolgt, daß der in dem Hohlraum an gesammelte Dampf die Klappe hebt und aus strömt. Durch die hierdurch in den Hohlraum eintretende Druckverminderung und eine elastische Hubbegrenzung (Prellvorrichtung) erfolgt ein rasches Schließen der Klappe. Dieses Spiel wiederholt sich durch Nachströmen des Dampfes in den Hohlraum. Die neuere in Abb. 173 dargestellte Bauart dieses Läutewerks unterscheidet sich von der beschriebenen nur dadurch, daß statt der Klappe ein Ventil an gebracht ist, durch das der Dampf in einen äußeren, den inneren Hohlraum umgebenden Raum von ringförmigem Querschnitt abströmt und von da in den Tender oder unter die Maschine geleitet werden kann. Die Läute werke sind in Deutschland für Nebenbahnen im § 36 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom Jahre 1904 vorgeschrieben. Die Bestimmung lautet: „Die Lokomotiven und Triebwagen einer Bahn, auf der Wegübergänge ohne Schranken vorkommen, sind mit einer Läutevorrichtung auszurüsten.“
Gölsdorf.
Dampfmangel entsteht, wenn der Kessel nicht so viel Dampf entwickelt, als von der Dampfmaschine verbraucht wird und infolgedessen der Dampfdruck so weit sinkt, daß dessen Spannung nicht mehr hinreicht, um die erforderliche Geschwindigkeit der Maschine zu
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