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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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schon viel früher geltend als jenes nach schulgerechter Ausbildung, da die in früherer Zeit aufgenommenen Beamten den verschiedensten Bildungsstufen angehörten, so daß sich bald ihre Unzulänglichkeit, infolgedessen Mängel im Dienste, Anstände im Verkehre mit dem Publikum u. s. w. zeigten. Diesem Übelstande suchte der Klub österr. Eisenbahnbeamten durch Gründung einer besonderen Fortbildungsschule für Eisenbahnbeamte (Wien 1882) abzuhelfen. Die Schule zerfiel in 2 Jahrgänge und sollte den Hörern (im Dienste stehenden Beamten) eine höhere allgemeine und fachliche Bildung vermitteln, als sie sich durch Selbststudium anzueignen vermochten. Im ersten Jahrgange wurde gelehrt: Eisenbahntechnologie, Verkehrsgeographie, Warenkunde und Buchhaltung; im zweiten Eisenbahnrecht, Verkehrsstatistik, Zollvorschriften, Nationalökonomie, Tariflehre und Elektrotechnik. Hörer, die die Prüfungen mit gutem Erfolge abgelegt hatten, erlangten bei ihren Verwaltungen verschiedene Begünstigungen. Die Kosten wurden von den in Wien einmündenden Eisenbahnen nach Verhältnis ihrer Streckenlängen getragen. Im Zusammenhange mit der Errichtung besonderer Fachkurse für Beamtenanwärter entschloß man sich auch zur Auflassung der besprochenen Fortbildungsschule.

In Preußen sind durch die vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassene Prüfungsordnung vom 1. Mai 1912 die Vorbedingungen genau geregelt, deren Erfüllung für die Anstellung im Eisenbahndienst gefordert wird.

So ist die Vorbedingung für den Eintritt in die Laufbahn eines bautechnischen Eisenbahnsekretärs, eines Betriebsingenieurs, eines bautechnischen Bureauassistenten und eines Bahnmeisters entweder das Reifezeugnis einer anerkannten Baugewerkschule (Baugewerbeschule) oder das Zeugnis der Reife für die Unterprima einer 9stufigen höheren Lehranstalt und ein dreijähriger Besuch einer deutschen Technischen Hochschule, wonach eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuß des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bestanden werden muß.

Hiernach sind die Baugewerkschulen als Eisenbahnfachschulen anzusehen. Unter den Absolventen haben die Besitzer des Reifezeugnisses einer Tiefbauabteilung bei der Bewerbung den Vorzug. Tatsächlich haben seit einigen Jahren nur noch die Absolventen von Tiefbauabteilungen Aussicht auf Anstellung. In Preußen sind zurzeit 52 Baugewerkschulen seitens der Eisenbahnverwaltung anerkannt, von denen die meisten in Preußen, einige auch in anderen Bundesstaaten liegen.

Die preußischen Baugewerkschulen sind fast durchweg Staatsanstalten. Ihre Organisation und ihr Lehrplan sind durch die vom Minister für Handel und Gewerbe erlassenen "Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der preußischen Baugewerkschulen" vom 1. Juni 1908 geregelt. Die eintretenden Schüler müssen eine 12monatige handwerksmäßige Tätigkeit hinter sich haben und eine mehrklassige Volksschule besucht haben. Das Eintrittsalter beträgt 16 Jahre. Der Lehrplan sieht 5 Klassen von halbjähriger Dauer vor; für besonders schwache Schüler sind Vorklassen eingerichtet. Die beiden höchsten Klassen sind in je eine Hochbau- und eine Tiefbauabteilung getrennt. Bei der Reifeprüfung wirkt ein Vertreter der Staatseisenbahnverwaltung mit. Das Schulgeld beträgt 80-100 M. im Semester; durch Stipendien und Erlaß des Schulgeldes wird würdigen, aber bedürftigen Schülern der Besuch ermöglicht.

Eine ähnliche Rolle spielen die deutschen Maschinenbauschulen. Sie zerfallen in höhere Maschinenbauschulen, deren Reifezeugnis eine Vorbedingung für die Anstellung in der Laufbahn eines maschinentechnischen Eisenbahnsekretärs und Betriebsingenieurs ist, und in gewöhnliche Maschinenbauschulen, deren Absolvierung für die Laufbahn der maschinentechnischen Bureauassistenten und Werkmeister genügt.

Gegenwärtig sind 15 höhere Maschinenbauschulen von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung anerkannt. Sie zerfallen in 5 Klassen mit halbjährigen Lehrkursen. Die gewöhnlichen Maschinenbauschulen, von denen zurzeit 13 anerkannt sind, haben nur 4 halbjährige Kurse. Die Aufnahmebedingungen sind weniger streng als bei den höheren Maschinenbauschulen. Bei beiden sind der Lehrplan und die Organisation durch Ministerialverordnung geregelt.

Für andere mittlere Beamte ist in Preußen der Besuch einer besonderen Fachschule nicht vorgeschrieben. Die eigentliche Fachbildung wird erst im Dienst gewonnen. Neben der praktischen Tätigkeit wird aber den mittleren (und unteren) Beamten Gelegenheit geboten, sich durch die von der Verwaltung eingerichteten theoretischen Kurse fortzubilden. Solche Kurse bestehen:

1. bei jeder Eisenbahndirektion in den sog. "Eisenbahnschulen", zur Fortbildung der Dienstanfänger des mittleren Dienstes.

Unter den Lehrstoffen sind hervorzuheben: Allgemeine Verwaltung, Etatswesen und Finanzordnung, Betriebsdienst, Verkehrsdienst, technische Einrichtungen, Tarifwesen. Nach dem

schon viel früher geltend als jenes nach schulgerechter Ausbildung, da die in früherer Zeit aufgenommenen Beamten den verschiedensten Bildungsstufen angehörten, so daß sich bald ihre Unzulänglichkeit, infolgedessen Mängel im Dienste, Anstände im Verkehre mit dem Publikum u. s. w. zeigten. Diesem Übelstande suchte der Klub österr. Eisenbahnbeamten durch Gründung einer besonderen Fortbildungsschule für Eisenbahnbeamte (Wien 1882) abzuhelfen. Die Schule zerfiel in 2 Jahrgänge und sollte den Hörern (im Dienste stehenden Beamten) eine höhere allgemeine und fachliche Bildung vermitteln, als sie sich durch Selbststudium anzueignen vermochten. Im ersten Jahrgange wurde gelehrt: Eisenbahntechnologie, Verkehrsgeographie, Warenkunde und Buchhaltung; im zweiten Eisenbahnrecht, Verkehrsstatistik, Zollvorschriften, Nationalökonomie, Tariflehre und Elektrotechnik. Hörer, die die Prüfungen mit gutem Erfolge abgelegt hatten, erlangten bei ihren Verwaltungen verschiedene Begünstigungen. Die Kosten wurden von den in Wien einmündenden Eisenbahnen nach Verhältnis ihrer Streckenlängen getragen. Im Zusammenhange mit der Errichtung besonderer Fachkurse für Beamtenanwärter entschloß man sich auch zur Auflassung der besprochenen Fortbildungsschule.

In Preußen sind durch die vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassene Prüfungsordnung vom 1. Mai 1912 die Vorbedingungen genau geregelt, deren Erfüllung für die Anstellung im Eisenbahndienst gefordert wird.

So ist die Vorbedingung für den Eintritt in die Laufbahn eines bautechnischen Eisenbahnsekretärs, eines Betriebsingenieurs, eines bautechnischen Bureauassistenten und eines Bahnmeisters entweder das Reifezeugnis einer anerkannten Baugewerkschule (Baugewerbeschule) oder das Zeugnis der Reife für die Unterprima einer 9stufigen höheren Lehranstalt und ein dreijähriger Besuch einer deutschen Technischen Hochschule, wonach eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuß des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bestanden werden muß.

Hiernach sind die Baugewerkschulen als Eisenbahnfachschulen anzusehen. Unter den Absolventen haben die Besitzer des Reifezeugnisses einer Tiefbauabteilung bei der Bewerbung den Vorzug. Tatsächlich haben seit einigen Jahren nur noch die Absolventen von Tiefbauabteilungen Aussicht auf Anstellung. In Preußen sind zurzeit 52 Baugewerkschulen seitens der Eisenbahnverwaltung anerkannt, von denen die meisten in Preußen, einige auch in anderen Bundesstaaten liegen.

Die preußischen Baugewerkschulen sind fast durchweg Staatsanstalten. Ihre Organisation und ihr Lehrplan sind durch die vom Minister für Handel und Gewerbe erlassenen „Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der preußischen Baugewerkschulen“ vom 1. Juni 1908 geregelt. Die eintretenden Schüler müssen eine 12monatige handwerksmäßige Tätigkeit hinter sich haben und eine mehrklassige Volksschule besucht haben. Das Eintrittsalter beträgt 16 Jahre. Der Lehrplan sieht 5 Klassen von halbjähriger Dauer vor; für besonders schwache Schüler sind Vorklassen eingerichtet. Die beiden höchsten Klassen sind in je eine Hochbau- und eine Tiefbauabteilung getrennt. Bei der Reifeprüfung wirkt ein Vertreter der Staatseisenbahnverwaltung mit. Das Schulgeld beträgt 80–100 M. im Semester; durch Stipendien und Erlaß des Schulgeldes wird würdigen, aber bedürftigen Schülern der Besuch ermöglicht.

Eine ähnliche Rolle spielen die deutschen Maschinenbauschulen. Sie zerfallen in höhere Maschinenbauschulen, deren Reifezeugnis eine Vorbedingung für die Anstellung in der Laufbahn eines maschinentechnischen Eisenbahnsekretärs und Betriebsingenieurs ist, und in gewöhnliche Maschinenbauschulen, deren Absolvierung für die Laufbahn der maschinentechnischen Bureauassistenten und Werkmeister genügt.

Gegenwärtig sind 15 höhere Maschinenbauschulen von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung anerkannt. Sie zerfallen in 5 Klassen mit halbjährigen Lehrkursen. Die gewöhnlichen Maschinenbauschulen, von denen zurzeit 13 anerkannt sind, haben nur 4 halbjährige Kurse. Die Aufnahmebedingungen sind weniger streng als bei den höheren Maschinenbauschulen. Bei beiden sind der Lehrplan und die Organisation durch Ministerialverordnung geregelt.

Für andere mittlere Beamte ist in Preußen der Besuch einer besonderen Fachschule nicht vorgeschrieben. Die eigentliche Fachbildung wird erst im Dienst gewonnen. Neben der praktischen Tätigkeit wird aber den mittleren (und unteren) Beamten Gelegenheit geboten, sich durch die von der Verwaltung eingerichteten theoretischen Kurse fortzubilden. Solche Kurse bestehen:

1. bei jeder Eisenbahndirektion in den sog. „Eisenbahnschulen“, zur Fortbildung der Dienstanfänger des mittleren Dienstes.

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[124/0133] schon viel früher geltend als jenes nach schulgerechter Ausbildung, da die in früherer Zeit aufgenommenen Beamten den verschiedensten Bildungsstufen angehörten, so daß sich bald ihre Unzulänglichkeit, infolgedessen Mängel im Dienste, Anstände im Verkehre mit dem Publikum u. s. w. zeigten. Diesem Übelstande suchte der Klub österr. Eisenbahnbeamten durch Gründung einer besonderen Fortbildungsschule für Eisenbahnbeamte (Wien 1882) abzuhelfen. Die Schule zerfiel in 2 Jahrgänge und sollte den Hörern (im Dienste stehenden Beamten) eine höhere allgemeine und fachliche Bildung vermitteln, als sie sich durch Selbststudium anzueignen vermochten. Im ersten Jahrgange wurde gelehrt: Eisenbahntechnologie, Verkehrsgeographie, Warenkunde und Buchhaltung; im zweiten Eisenbahnrecht, Verkehrsstatistik, Zollvorschriften, Nationalökonomie, Tariflehre und Elektrotechnik. Hörer, die die Prüfungen mit gutem Erfolge abgelegt hatten, erlangten bei ihren Verwaltungen verschiedene Begünstigungen. Die Kosten wurden von den in Wien einmündenden Eisenbahnen nach Verhältnis ihrer Streckenlängen getragen. Im Zusammenhange mit der Errichtung besonderer Fachkurse für Beamtenanwärter entschloß man sich auch zur Auflassung der besprochenen Fortbildungsschule. In Preußen sind durch die vom Minister der öffentlichen Arbeiten erlassene Prüfungsordnung vom 1. Mai 1912 die Vorbedingungen genau geregelt, deren Erfüllung für die Anstellung im Eisenbahndienst gefordert wird. So ist die Vorbedingung für den Eintritt in die Laufbahn eines bautechnischen Eisenbahnsekretärs, eines Betriebsingenieurs, eines bautechnischen Bureauassistenten und eines Bahnmeisters entweder das Reifezeugnis einer anerkannten Baugewerkschule (Baugewerbeschule) oder das Zeugnis der Reife für die Unterprima einer 9stufigen höheren Lehranstalt und ein dreijähriger Besuch einer deutschen Technischen Hochschule, wonach eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuß des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bestanden werden muß. Hiernach sind die Baugewerkschulen als Eisenbahnfachschulen anzusehen. Unter den Absolventen haben die Besitzer des Reifezeugnisses einer Tiefbauabteilung bei der Bewerbung den Vorzug. Tatsächlich haben seit einigen Jahren nur noch die Absolventen von Tiefbauabteilungen Aussicht auf Anstellung. In Preußen sind zurzeit 52 Baugewerkschulen seitens der Eisenbahnverwaltung anerkannt, von denen die meisten in Preußen, einige auch in anderen Bundesstaaten liegen. Die preußischen Baugewerkschulen sind fast durchweg Staatsanstalten. Ihre Organisation und ihr Lehrplan sind durch die vom Minister für Handel und Gewerbe erlassenen „Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der preußischen Baugewerkschulen“ vom 1. Juni 1908 geregelt. Die eintretenden Schüler müssen eine 12monatige handwerksmäßige Tätigkeit hinter sich haben und eine mehrklassige Volksschule besucht haben. Das Eintrittsalter beträgt 16 Jahre. Der Lehrplan sieht 5 Klassen von halbjähriger Dauer vor; für besonders schwache Schüler sind Vorklassen eingerichtet. Die beiden höchsten Klassen sind in je eine Hochbau- und eine Tiefbauabteilung getrennt. Bei der Reifeprüfung wirkt ein Vertreter der Staatseisenbahnverwaltung mit. Das Schulgeld beträgt 80–100 M. im Semester; durch Stipendien und Erlaß des Schulgeldes wird würdigen, aber bedürftigen Schülern der Besuch ermöglicht. Eine ähnliche Rolle spielen die deutschen Maschinenbauschulen. Sie zerfallen in höhere Maschinenbauschulen, deren Reifezeugnis eine Vorbedingung für die Anstellung in der Laufbahn eines maschinentechnischen Eisenbahnsekretärs und Betriebsingenieurs ist, und in gewöhnliche Maschinenbauschulen, deren Absolvierung für die Laufbahn der maschinentechnischen Bureauassistenten und Werkmeister genügt. Gegenwärtig sind 15 höhere Maschinenbauschulen von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung anerkannt. Sie zerfallen in 5 Klassen mit halbjährigen Lehrkursen. Die gewöhnlichen Maschinenbauschulen, von denen zurzeit 13 anerkannt sind, haben nur 4 halbjährige Kurse. Die Aufnahmebedingungen sind weniger streng als bei den höheren Maschinenbauschulen. Bei beiden sind der Lehrplan und die Organisation durch Ministerialverordnung geregelt. Für andere mittlere Beamte ist in Preußen der Besuch einer besonderen Fachschule nicht vorgeschrieben. Die eigentliche Fachbildung wird erst im Dienst gewonnen. Neben der praktischen Tätigkeit wird aber den mittleren (und unteren) Beamten Gelegenheit geboten, sich durch die von der Verwaltung eingerichteten theoretischen Kurse fortzubilden. Solche Kurse bestehen: 1. bei jeder Eisenbahndirektion in den sog. „Eisenbahnschulen“, zur Fortbildung der Dienstanfänger des mittleren Dienstes. Unter den Lehrstoffen sind hervorzuheben: Allgemeine Verwaltung, Etatswesen und Finanzordnung, Betriebsdienst, Verkehrsdienst, technische Einrichtungen, Tarifwesen. Nach dem

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/133>, abgerufen am 21.11.2024.