Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

Bild:
<< vorherige Seite

Ministerialerlaß vom 29. Dezember 1902 hat der Unterricht in den E. den Zweck:

"die praktische Ausbildung der Dienstanfänger dadurch zu vervollständigen, daß ihnen im Zusammenhang ein Überblick über das Wesen der verschiedenen Dienstzweige, die Bedeutung und den Zweck ihrer Einrichtungen, über den Inhalt der hauptsächlichsten Bestimmungen sowie über den Zusammenhang und das Ineinandergreifen der einzelnen Dienstzweige gegeben wird. Er soll die Dienstanfänger in dem durch den Dienst bereits Gelernten befestigen und ihnen die rasche und sachgemäße Anwendung der Bestimmungen erleichtern."

Die Lehrer sind vom Minister bestimmte höhere oder mittlere Beamte; sie sollen die Hauptgesichtspunkte in großen Umrissen vortragen, im übrigen aber die Schüler auf das Selbststudium verweisen. Der Unterricht wird in den Winterhalbjahren vom 1. Oktober bis 31. März erteilt. Zum Besuch sind verpflichtet: a) die Zivilsupernumerare im dritten Ausbildungsjahr, b) die bau- und maschinentechnischen Bureauaspiranten I. Klasse während ihrer Ausbildung zum technischen Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur, c) die Bahnmeisteraspiranten und Dienstanfänger des Werkmeisterdienstes. Für einige dieser Gruppen ist nur ein Teil der Vorlesungen obligatorisch.

2. in den Stationsschulen, die in den wichtigeren Stationsorten zur Vervollkommnung der theoretischen Ausbildung der bei den äußeren Dienststellen beschäftigten Anwärter für den mittleren Dienst - Stationsaspiranten (Militäranwärter), Zivilsupernumerare, Bahnmeisteraspiranten, Dienstanfänger für den Werkmeisterdienst - eingerichtet sind. Die Kurse finden im Sommerhalbjahr auf den geeigneten Stationen statt; sie werden meist unter Aufsicht des Amtsvorstandes durch Beamte des mittleren Dienstes erteilt.

In Bayern ist seit dem 1. September 1901 die Ausbildung der Anwärter für den mittleren Eisenbahnbetriebs- und Verwaltungsdienst neu geregelt worden. Die zugelassenen Bewerber haben sich nach einer zweimonatigen Beschäftigung auf einer Station mit gemischtem Dienste, auf die Dauer eines Semesters einem Vorbereitungsunterricht zu unterziehen, der unter der Leitung der Eisenbahnbetriebsdirektion München von Eisenbahnbeamten erteilt wird. Er umfaßt die wichtigsten Bestimmungen des Verwaltungsrechts, des Rechnungswesens, des Verkehrs- und Betriebsdienstes, der Fahrdienstvorschriften, der Signal- und Betriebsordnung, der Eisenbahnverkehrsordnung, des internationalen Frachtrechtes, ferner Übungen in der Bedienung und Unterhaltung der Telegraphen-, Telephon- und Sicherungsapparate u. s. w.

Am Schluß des Vorbereitungsunterrichtes wird die Aufnahmeprüfung von einer Kommission abgenommen. Nach deren Bestehen erfolgt die Zulassung als Aspirant und die Überweisung an ein Oberbahnamt zum Antritt eines mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der der Zulassung zur Anstellungsprüfung voranzugehen hat. Erst nach Ablegung dieser Prüfung kann die Anstellung nach Maßgabe der verfügbaren Etatsstellen erfolgen.

In Württemberg haben einige Privatpersonen (Lehrer, Inhaber von Handelsschulen) sog. Verkehrsbeamtenschulen, teilweise mit Internat, eingerichtet, in denen sie junge Leute auf die Fächer der Aufnahmeprüfung für den Eisenbahnassistentendienst vorbereiten. Die Eisenbahnverwaltung steht aber in keinerlei Verbindung mit diesen Schulen.

Dagegen werden jeden Winter staatliche Unterrichtskurse für die jungen Beamten abgehalten, die mindestens 3 Jahre im Eisenbahndienst beschäftigt gewesen sind und die Dienstprüfung im folgenden Frühjahr abzulegen haben. Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht vorgeschrieben; die Kandidaten besuchen sie aber in eigenem Interesse fast ohne Ausnahme. Die Kurse umfassen etwa zwei Monate und 250 Unterrichtsstunden, die von mehreren höheren Beamten erteilt werden.

Im Königreich Sachsen besteht seit dem 1. Januar 1890 eine E. in Altenberg (Erzgebirge), die seit 1911 mit der dortigen städtischen höheren Lehranstalt verbunden ist und den Namen "Höhere Lehranstalt für künftige Verkehrsbeamte" trägt. Sie hat die Berechtigung zur Ausstellung des Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und ist vom Finanzministerium als eine den Realschulen im Lehrziele gleichstehende Anstalt anerkannt; ihre Abgangszeugnisse genügen somit gemäß der Prüfungsordnung für die Beamten der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung vom 1. April 1899 für die Zulassung zur Bewerbung um die mittleren Eisenbahnbeamtenstellen, für die der Abschluß der Realschule verlangt wird. Die Schule ist eine Privatanstalt, steht aber unter Aufsicht der Generaldirektion der Staatsbahnen als Vertreterin des Finanzministeriums.

Das auf 4 Jahrgänge verteilte Unterrichtsprogramm umfaßt neben den allgemeinen Bildungsfächern solche, die auf den Eisenbahndienst zugeschnitten sind, wie Verwaltungswesen,

Ministerialerlaß vom 29. Dezember 1902 hat der Unterricht in den E. den Zweck:

„die praktische Ausbildung der Dienstanfänger dadurch zu vervollständigen, daß ihnen im Zusammenhang ein Überblick über das Wesen der verschiedenen Dienstzweige, die Bedeutung und den Zweck ihrer Einrichtungen, über den Inhalt der hauptsächlichsten Bestimmungen sowie über den Zusammenhang und das Ineinandergreifen der einzelnen Dienstzweige gegeben wird. Er soll die Dienstanfänger in dem durch den Dienst bereits Gelernten befestigen und ihnen die rasche und sachgemäße Anwendung der Bestimmungen erleichtern.“

Die Lehrer sind vom Minister bestimmte höhere oder mittlere Beamte; sie sollen die Hauptgesichtspunkte in großen Umrissen vortragen, im übrigen aber die Schüler auf das Selbststudium verweisen. Der Unterricht wird in den Winterhalbjahren vom 1. Oktober bis 31. März erteilt. Zum Besuch sind verpflichtet: a) die Zivilsupernumerare im dritten Ausbildungsjahr, b) die bau- und maschinentechnischen Bureauaspiranten I. Klasse während ihrer Ausbildung zum technischen Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur, c) die Bahnmeisteraspiranten und Dienstanfänger des Werkmeisterdienstes. Für einige dieser Gruppen ist nur ein Teil der Vorlesungen obligatorisch.

2. in den Stationsschulen, die in den wichtigeren Stationsorten zur Vervollkommnung der theoretischen Ausbildung der bei den äußeren Dienststellen beschäftigten Anwärter für den mittleren Dienst – Stationsaspiranten (Militäranwärter), Zivilsupernumerare, Bahnmeisteraspiranten, Dienstanfänger für den Werkmeisterdienst – eingerichtet sind. Die Kurse finden im Sommerhalbjahr auf den geeigneten Stationen statt; sie werden meist unter Aufsicht des Amtsvorstandes durch Beamte des mittleren Dienstes erteilt.

In Bayern ist seit dem 1. September 1901 die Ausbildung der Anwärter für den mittleren Eisenbahnbetriebs- und Verwaltungsdienst neu geregelt worden. Die zugelassenen Bewerber haben sich nach einer zweimonatigen Beschäftigung auf einer Station mit gemischtem Dienste, auf die Dauer eines Semesters einem Vorbereitungsunterricht zu unterziehen, der unter der Leitung der Eisenbahnbetriebsdirektion München von Eisenbahnbeamten erteilt wird. Er umfaßt die wichtigsten Bestimmungen des Verwaltungsrechts, des Rechnungswesens, des Verkehrs- und Betriebsdienstes, der Fahrdienstvorschriften, der Signal- und Betriebsordnung, der Eisenbahnverkehrsordnung, des internationalen Frachtrechtes, ferner Übungen in der Bedienung und Unterhaltung der Telegraphen-, Telephon- und Sicherungsapparate u. s. w.

Am Schluß des Vorbereitungsunterrichtes wird die Aufnahmeprüfung von einer Kommission abgenommen. Nach deren Bestehen erfolgt die Zulassung als Aspirant und die Überweisung an ein Oberbahnamt zum Antritt eines mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der der Zulassung zur Anstellungsprüfung voranzugehen hat. Erst nach Ablegung dieser Prüfung kann die Anstellung nach Maßgabe der verfügbaren Etatsstellen erfolgen.

In Württemberg haben einige Privatpersonen (Lehrer, Inhaber von Handelsschulen) sog. Verkehrsbeamtenschulen, teilweise mit Internat, eingerichtet, in denen sie junge Leute auf die Fächer der Aufnahmeprüfung für den Eisenbahnassistentendienst vorbereiten. Die Eisenbahnverwaltung steht aber in keinerlei Verbindung mit diesen Schulen.

Dagegen werden jeden Winter staatliche Unterrichtskurse für die jungen Beamten abgehalten, die mindestens 3 Jahre im Eisenbahndienst beschäftigt gewesen sind und die Dienstprüfung im folgenden Frühjahr abzulegen haben. Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht vorgeschrieben; die Kandidaten besuchen sie aber in eigenem Interesse fast ohne Ausnahme. Die Kurse umfassen etwa zwei Monate und 250 Unterrichtsstunden, die von mehreren höheren Beamten erteilt werden.

Im Königreich Sachsen besteht seit dem 1. Januar 1890 eine E. in Altenberg (Erzgebirge), die seit 1911 mit der dortigen städtischen höheren Lehranstalt verbunden ist und den Namen „Höhere Lehranstalt für künftige Verkehrsbeamte“ trägt. Sie hat die Berechtigung zur Ausstellung des Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und ist vom Finanzministerium als eine den Realschulen im Lehrziele gleichstehende Anstalt anerkannt; ihre Abgangszeugnisse genügen somit gemäß der Prüfungsordnung für die Beamten der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung vom 1. April 1899 für die Zulassung zur Bewerbung um die mittleren Eisenbahnbeamtenstellen, für die der Abschluß der Realschule verlangt wird. Die Schule ist eine Privatanstalt, steht aber unter Aufsicht der Generaldirektion der Staatsbahnen als Vertreterin des Finanzministeriums.

Das auf 4 Jahrgänge verteilte Unterrichtsprogramm umfaßt neben den allgemeinen Bildungsfächern solche, die auf den Eisenbahndienst zugeschnitten sind, wie Verwaltungswesen,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0134" n="125"/>
Ministerialerlaß vom 29. Dezember 1902 hat der Unterricht in den E. den Zweck:</p><lb/>
          <p>&#x201E;die praktische Ausbildung der Dienstanfänger dadurch zu vervollständigen, daß ihnen im Zusammenhang ein Überblick über das Wesen der verschiedenen Dienstzweige, die Bedeutung und den Zweck ihrer Einrichtungen, über den Inhalt der hauptsächlichsten Bestimmungen sowie über den Zusammenhang und das Ineinandergreifen der einzelnen Dienstzweige gegeben wird. Er soll die Dienstanfänger in dem durch den Dienst bereits Gelernten befestigen und ihnen die rasche und sachgemäße Anwendung der Bestimmungen erleichtern.&#x201C;</p><lb/>
          <p>Die Lehrer sind vom Minister bestimmte höhere oder mittlere Beamte; sie sollen die <hi rendition="#g">Hauptgesichtspunkte</hi> in großen Umrissen vortragen, im übrigen aber die Schüler auf das Selbststudium verweisen. Der Unterricht wird in den Winterhalbjahren vom 1. Oktober bis 31. März erteilt. Zum Besuch sind verpflichtet: <hi rendition="#i">a)</hi> die Zivilsupernumerare im dritten Ausbildungsjahr, <hi rendition="#i">b)</hi> die bau- und maschinentechnischen Bureauaspiranten I. Klasse während ihrer Ausbildung zum technischen Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur, <hi rendition="#i">c)</hi> die Bahnmeisteraspiranten und Dienstanfänger des Werkmeisterdienstes. Für einige dieser Gruppen ist nur ein Teil der Vorlesungen obligatorisch.</p><lb/>
          <p>2. in den <hi rendition="#g">Stationsschulen</hi>, die in den wichtigeren Stationsorten zur Vervollkommnung der theoretischen Ausbildung der bei den äußeren Dienststellen beschäftigten Anwärter für den mittleren Dienst &#x2013; Stationsaspiranten (Militäranwärter), Zivilsupernumerare, Bahnmeisteraspiranten, Dienstanfänger für den Werkmeisterdienst &#x2013; eingerichtet sind. Die Kurse finden im Sommerhalbjahr auf den geeigneten Stationen statt; sie werden meist unter Aufsicht des Amtsvorstandes durch Beamte des mittleren Dienstes erteilt.</p><lb/>
          <p>In <hi rendition="#g">Bayern</hi> ist seit dem 1. September 1901 die Ausbildung der Anwärter für den mittleren Eisenbahnbetriebs- und Verwaltungsdienst neu geregelt worden. Die zugelassenen Bewerber haben sich nach einer zweimonatigen Beschäftigung auf einer Station mit gemischtem Dienste, auf die Dauer eines Semesters einem Vorbereitungsunterricht zu unterziehen, der unter der Leitung der Eisenbahnbetriebsdirektion München von Eisenbahnbeamten erteilt wird. Er umfaßt die wichtigsten Bestimmungen des Verwaltungsrechts, des Rechnungswesens, des Verkehrs- und Betriebsdienstes, der Fahrdienstvorschriften, der Signal- und Betriebsordnung, der Eisenbahnverkehrsordnung, des internationalen Frachtrechtes, ferner Übungen in der Bedienung und Unterhaltung der Telegraphen-, Telephon- und Sicherungsapparate u. s. w.</p><lb/>
          <p>Am Schluß des Vorbereitungsunterrichtes wird die Aufnahmeprüfung von einer Kommission abgenommen. Nach deren Bestehen erfolgt die Zulassung als Aspirant und die Überweisung an ein Oberbahnamt zum Antritt eines mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der der Zulassung zur Anstellungsprüfung voranzugehen hat. Erst nach Ablegung dieser Prüfung kann die Anstellung nach Maßgabe der verfügbaren Etatsstellen erfolgen.</p><lb/>
          <p>In <hi rendition="#g">Württemberg</hi> haben einige Privatpersonen (Lehrer, Inhaber von Handelsschulen) sog. <hi rendition="#g">Verkehrsbeamtenschulen</hi>, teilweise mit Internat, eingerichtet, in denen sie junge Leute auf die Fächer der Aufnahmeprüfung für den Eisenbahnassistentendienst vorbereiten. Die Eisenbahnverwaltung steht aber in keinerlei Verbindung mit diesen Schulen.</p><lb/>
          <p>Dagegen werden jeden Winter <hi rendition="#g">staatliche Unterrichtskurse</hi> für die jungen Beamten abgehalten, die mindestens 3 Jahre im Eisenbahndienst beschäftigt gewesen sind und die Dienstprüfung im folgenden Frühjahr abzulegen haben. Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht vorgeschrieben; die Kandidaten besuchen sie aber in eigenem Interesse fast ohne Ausnahme. Die Kurse umfassen etwa zwei Monate und 250 Unterrichtsstunden, die von mehreren höheren Beamten erteilt werden.</p><lb/>
          <p>Im Königreich <hi rendition="#g">Sachsen</hi> besteht seit dem 1. Januar 1890 eine E. in <hi rendition="#g">Altenberg</hi> (Erzgebirge), die seit 1911 mit der dortigen städtischen höheren Lehranstalt verbunden ist und den Namen <hi rendition="#g">&#x201E;Höhere Lehranstalt für künftige Verkehrsbeamte&#x201C;</hi> trägt. Sie hat die Berechtigung zur Ausstellung des Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und ist vom Finanzministerium als eine den Realschulen im Lehrziele gleichstehende Anstalt anerkannt; ihre Abgangszeugnisse genügen somit gemäß der Prüfungsordnung für die Beamten der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung vom 1. April 1899 für die Zulassung zur Bewerbung um die mittleren Eisenbahnbeamtenstellen, für die der Abschluß der Realschule verlangt wird. Die Schule ist eine Privatanstalt, steht aber unter Aufsicht der Generaldirektion der Staatsbahnen als Vertreterin des Finanzministeriums.</p><lb/>
          <p>Das auf 4 Jahrgänge verteilte Unterrichtsprogramm umfaßt neben den allgemeinen Bildungsfächern solche, die auf den Eisenbahndienst zugeschnitten sind, wie Verwaltungswesen,
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[125/0134] Ministerialerlaß vom 29. Dezember 1902 hat der Unterricht in den E. den Zweck: „die praktische Ausbildung der Dienstanfänger dadurch zu vervollständigen, daß ihnen im Zusammenhang ein Überblick über das Wesen der verschiedenen Dienstzweige, die Bedeutung und den Zweck ihrer Einrichtungen, über den Inhalt der hauptsächlichsten Bestimmungen sowie über den Zusammenhang und das Ineinandergreifen der einzelnen Dienstzweige gegeben wird. Er soll die Dienstanfänger in dem durch den Dienst bereits Gelernten befestigen und ihnen die rasche und sachgemäße Anwendung der Bestimmungen erleichtern.“ Die Lehrer sind vom Minister bestimmte höhere oder mittlere Beamte; sie sollen die Hauptgesichtspunkte in großen Umrissen vortragen, im übrigen aber die Schüler auf das Selbststudium verweisen. Der Unterricht wird in den Winterhalbjahren vom 1. Oktober bis 31. März erteilt. Zum Besuch sind verpflichtet: a) die Zivilsupernumerare im dritten Ausbildungsjahr, b) die bau- und maschinentechnischen Bureauaspiranten I. Klasse während ihrer Ausbildung zum technischen Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur, c) die Bahnmeisteraspiranten und Dienstanfänger des Werkmeisterdienstes. Für einige dieser Gruppen ist nur ein Teil der Vorlesungen obligatorisch. 2. in den Stationsschulen, die in den wichtigeren Stationsorten zur Vervollkommnung der theoretischen Ausbildung der bei den äußeren Dienststellen beschäftigten Anwärter für den mittleren Dienst – Stationsaspiranten (Militäranwärter), Zivilsupernumerare, Bahnmeisteraspiranten, Dienstanfänger für den Werkmeisterdienst – eingerichtet sind. Die Kurse finden im Sommerhalbjahr auf den geeigneten Stationen statt; sie werden meist unter Aufsicht des Amtsvorstandes durch Beamte des mittleren Dienstes erteilt. In Bayern ist seit dem 1. September 1901 die Ausbildung der Anwärter für den mittleren Eisenbahnbetriebs- und Verwaltungsdienst neu geregelt worden. Die zugelassenen Bewerber haben sich nach einer zweimonatigen Beschäftigung auf einer Station mit gemischtem Dienste, auf die Dauer eines Semesters einem Vorbereitungsunterricht zu unterziehen, der unter der Leitung der Eisenbahnbetriebsdirektion München von Eisenbahnbeamten erteilt wird. Er umfaßt die wichtigsten Bestimmungen des Verwaltungsrechts, des Rechnungswesens, des Verkehrs- und Betriebsdienstes, der Fahrdienstvorschriften, der Signal- und Betriebsordnung, der Eisenbahnverkehrsordnung, des internationalen Frachtrechtes, ferner Übungen in der Bedienung und Unterhaltung der Telegraphen-, Telephon- und Sicherungsapparate u. s. w. Am Schluß des Vorbereitungsunterrichtes wird die Aufnahmeprüfung von einer Kommission abgenommen. Nach deren Bestehen erfolgt die Zulassung als Aspirant und die Überweisung an ein Oberbahnamt zum Antritt eines mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der der Zulassung zur Anstellungsprüfung voranzugehen hat. Erst nach Ablegung dieser Prüfung kann die Anstellung nach Maßgabe der verfügbaren Etatsstellen erfolgen. In Württemberg haben einige Privatpersonen (Lehrer, Inhaber von Handelsschulen) sog. Verkehrsbeamtenschulen, teilweise mit Internat, eingerichtet, in denen sie junge Leute auf die Fächer der Aufnahmeprüfung für den Eisenbahnassistentendienst vorbereiten. Die Eisenbahnverwaltung steht aber in keinerlei Verbindung mit diesen Schulen. Dagegen werden jeden Winter staatliche Unterrichtskurse für die jungen Beamten abgehalten, die mindestens 3 Jahre im Eisenbahndienst beschäftigt gewesen sind und die Dienstprüfung im folgenden Frühjahr abzulegen haben. Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht vorgeschrieben; die Kandidaten besuchen sie aber in eigenem Interesse fast ohne Ausnahme. Die Kurse umfassen etwa zwei Monate und 250 Unterrichtsstunden, die von mehreren höheren Beamten erteilt werden. Im Königreich Sachsen besteht seit dem 1. Januar 1890 eine E. in Altenberg (Erzgebirge), die seit 1911 mit der dortigen städtischen höheren Lehranstalt verbunden ist und den Namen „Höhere Lehranstalt für künftige Verkehrsbeamte“ trägt. Sie hat die Berechtigung zur Ausstellung des Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und ist vom Finanzministerium als eine den Realschulen im Lehrziele gleichstehende Anstalt anerkannt; ihre Abgangszeugnisse genügen somit gemäß der Prüfungsordnung für die Beamten der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung vom 1. April 1899 für die Zulassung zur Bewerbung um die mittleren Eisenbahnbeamtenstellen, für die der Abschluß der Realschule verlangt wird. Die Schule ist eine Privatanstalt, steht aber unter Aufsicht der Generaldirektion der Staatsbahnen als Vertreterin des Finanzministeriums. Das auf 4 Jahrgänge verteilte Unterrichtsprogramm umfaßt neben den allgemeinen Bildungsfächern solche, die auf den Eisenbahndienst zugeschnitten sind, wie Verwaltungswesen,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:48Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:48Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/134
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/134>, abgerufen am 01.11.2024.