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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Die Drehgestelle der Wagen werden gewöhnlich aus gepreßten oder mit Profileisen verstärkten Blechteilen hergestellt, die durch Querstreben derart miteinander verbunden sind, daß ein schädliches Verziehen nicht stattfinden kann. Die amerikanische Ausführungsweise aus Stahlguß ist in Europa weniger gebräuchlich. Die Achsen werden aus Siemens-Martinstahl mit einem Durchmesser von 90-130 mm hergestellt und mit geschmiedeten oder gewalzten Laufrädern mit aufgezogenen Bandagen versehen. Die Kraftübertragung erfolgt durch ein auf der Achse aufgekeiltes Stahlgußzahnrad, in das ein auf der Motorwelle sitzendes kleineres Zahnrad eingreift. Die Achslager werden gewöhnlich einteilig mit auswechselbaren Lagerschalen ausgeführt.

Zur Abfederung, die gerade bei Motorwagen eine große Rolle spielt, werden je nach den Verhältnissen Blatt-, Spiral- oder Volutfedern verwendet.

Das Untergestell (der eigentliche Träger des Wagenkastens) wird sowohl als besonderer (abmontierbarer) eiserner Rahmen mit entsprechenden Quer- und Diagonalversteifungen als auch mit dem Kasten vereinigt (nicht abmontierbar) aus Holz oder Eisen hergestellt. Sehr häufig erhält das Untergestell an den Stirnseiten rund gebogene Prellschienen, sog. Rammbohlen, die zum Schutze bei Zusammenstößen mit Fuhrwerken dienen sollen.

Der Wagenkasten besteht gewöhnlich aus dem eigentlichen Wagenkasten und den Plattformen.

Der Wagenkasten ruht entweder unmittelbar auf dem Untergestelle und ist mit diesem fest verschraubt, oder es ist die Verbindung derart gebildet, daß die Gehänge der Blattfedern oder die Teller und Bolzen für die Volutfedern am Wagenkasten befestigt sind, bzw. aufliegen. Meistens ist der Wagenkasten von den an beiden Wagenenden angeordneten Plattformen aus zugänglich, doch findet man auch Wagen mit mittleren Einstiegen und mittlerer Plattform, an der sich dann an beiden Seiten Personenabteile und an den Wagenenden die Führerstände anschließen. Eine besondere Abart ist der von Amerika übernommene Pay-as-you-enter-car ("Bezahle-beim-Einsteigen"-Wagen), dessen Plattformen einen geteilten Tourniquet-Ein- und Ausstieg erhalten.

Das Wageninnere dient zur Aufnahme der Sitzbänke, die entweder als Längs- oder als Quersitze mit Lattenbelag oder mit Polsterung eingerichtet sein können. Stehplätze dienen als Notbehelf.

Der Wagenfußboden wird mit Lattenteppichen oder Ledermatten abgedeckt und enthält durch Klappdeckel verschlossene Revisionsöffnungen oberhalb der Motoren. Die Seitenwandfenster, die immer möglichst groß zu halten sind, sind meist zum Herablassen eingerichtet und mit Schub- oder Rollvorhängen versehen. Das Dach enthält in der Regel einen Lüftungsaufbau und wird häufig zum Schutze gegen zu starke äußere Abkühlung, als Doppeldach ausgeführt. Die Kasteneingangstüren und Türen in etwaigen Mittelwänden sind fast immer Schubtüren mit oberer oder unterer Rollenführung.

Die Plattformen sind bei den neueren Ausführungen sehr groß gehalten und enthalten außer den für die Führung des Wagens erforderlichen Schalt-, Regulier- und Bremseinrichtungen nur Stehplätze. Zum Schutze gegen die Witterungsunbilden werden die Plattformen entweder nur mit vorderseitiger oder mit vollständiger Verglasung versehen. Das mittlere Fenster wird stets herablaßbar eingerichtet. Um den Einstieg möglichst bequem und niedrig zu halten, werden die Plattformen in den meisten Fällen als sog. versenkte Plattformen ausgebildet, d. h. es ist zwischen dem eigentlichen Wagen und der Plattform eine Stufe gebildet, um eine möglichst niedrige Plattformfußbodenhöhe zu erhalten. Die Plattformen besitzen fast immer beiderseits Einstiege, die durch Ketten oder Abschlußtürchen, seltener durch Schubtüren abgesperrt werden können. Die Fußtritte sind als Holz- oder Eisenrost ausgestaltet.

An den Unterzügen des Wagenkastens ist die Zug- und Stoßvorrichtung angebracht, die aus einer zentralen um einen Zapfen drehbaren und durch Spiral- oder Volutfedern gefederten Pufferstange mit Pufferknopf besteht, welch letzterer das Maul zur Aufnahme des Kuppeleisens enthält.

Die Kuppelung mit Anhängewagen geschieht meistens durch ein Kuppelglied und einsteckbare Kuppelbolzen.

Die Bremsen für Handbetrieb werden als Ketten-, seltener als Schraubenspindelbremsen mit gewöhnlichen oder Ratschenkurbeln ausgeführt; es sind aber auch solche mit vertikalem Zahnradantrieb und Übersetzung mittels Kegelrädern oder Gelenkkette, besonders bei geschlossenen Plattformen gebräuchlich. Sie wirken fast immer ausgeglichen auf alle Räder und können von beiden Perrons aus betätigt werden. Bei den zweiachsigen Motorwagen sind die Bremsen vier- oder achtklötzig, bei den vierachsigen Motorwagen acht- oder sechzehnklötzig, je nachdem die Räder einseitig oder beiderseits gebremst werden sollen. Die Bremsklötze sind meistens in Bremsklotzschuhen gehalten, um eine leichte und rasche Auswechslung

Die Drehgestelle der Wagen werden gewöhnlich aus gepreßten oder mit Profileisen verstärkten Blechteilen hergestellt, die durch Querstreben derart miteinander verbunden sind, daß ein schädliches Verziehen nicht stattfinden kann. Die amerikanische Ausführungsweise aus Stahlguß ist in Europa weniger gebräuchlich. Die Achsen werden aus Siemens-Martinstahl mit einem Durchmesser von 90–130 mm hergestellt und mit geschmiedeten oder gewalzten Laufrädern mit aufgezogenen Bandagen versehen. Die Kraftübertragung erfolgt durch ein auf der Achse aufgekeiltes Stahlgußzahnrad, in das ein auf der Motorwelle sitzendes kleineres Zahnrad eingreift. Die Achslager werden gewöhnlich einteilig mit auswechselbaren Lagerschalen ausgeführt.

Zur Abfederung, die gerade bei Motorwagen eine große Rolle spielt, werden je nach den Verhältnissen Blatt-, Spiral- oder Volutfedern verwendet.

Das Untergestell (der eigentliche Träger des Wagenkastens) wird sowohl als besonderer (abmontierbarer) eiserner Rahmen mit entsprechenden Quer- und Diagonalversteifungen als auch mit dem Kasten vereinigt (nicht abmontierbar) aus Holz oder Eisen hergestellt. Sehr häufig erhält das Untergestell an den Stirnseiten rund gebogene Prellschienen, sog. Rammbohlen, die zum Schutze bei Zusammenstößen mit Fuhrwerken dienen sollen.

Der Wagenkasten besteht gewöhnlich aus dem eigentlichen Wagenkasten und den Plattformen.

Der Wagenkasten ruht entweder unmittelbar auf dem Untergestelle und ist mit diesem fest verschraubt, oder es ist die Verbindung derart gebildet, daß die Gehänge der Blattfedern oder die Teller und Bolzen für die Volutfedern am Wagenkasten befestigt sind, bzw. aufliegen. Meistens ist der Wagenkasten von den an beiden Wagenenden angeordneten Plattformen aus zugänglich, doch findet man auch Wagen mit mittleren Einstiegen und mittlerer Plattform, an der sich dann an beiden Seiten Personenabteile und an den Wagenenden die Führerstände anschließen. Eine besondere Abart ist der von Amerika übernommene Pay-as-you-enter-car („Bezahle-beim-Einsteigen“-Wagen), dessen Plattformen einen geteilten Tourniquet-Ein- und Ausstieg erhalten.

Das Wageninnere dient zur Aufnahme der Sitzbänke, die entweder als Längs- oder als Quersitze mit Lattenbelag oder mit Polsterung eingerichtet sein können. Stehplätze dienen als Notbehelf.

Der Wagenfußboden wird mit Lattenteppichen oder Ledermatten abgedeckt und enthält durch Klappdeckel verschlossene Revisionsöffnungen oberhalb der Motoren. Die Seitenwandfenster, die immer möglichst groß zu halten sind, sind meist zum Herablassen eingerichtet und mit Schub- oder Rollvorhängen versehen. Das Dach enthält in der Regel einen Lüftungsaufbau und wird häufig zum Schutze gegen zu starke äußere Abkühlung, als Doppeldach ausgeführt. Die Kasteneingangstüren und Türen in etwaigen Mittelwänden sind fast immer Schubtüren mit oberer oder unterer Rollenführung.

Die Plattformen sind bei den neueren Ausführungen sehr groß gehalten und enthalten außer den für die Führung des Wagens erforderlichen Schalt-, Regulier- und Bremseinrichtungen nur Stehplätze. Zum Schutze gegen die Witterungsunbilden werden die Plattformen entweder nur mit vorderseitiger oder mit vollständiger Verglasung versehen. Das mittlere Fenster wird stets herablaßbar eingerichtet. Um den Einstieg möglichst bequem und niedrig zu halten, werden die Plattformen in den meisten Fällen als sog. versenkte Plattformen ausgebildet, d. h. es ist zwischen dem eigentlichen Wagen und der Plattform eine Stufe gebildet, um eine möglichst niedrige Plattformfußbodenhöhe zu erhalten. Die Plattformen besitzen fast immer beiderseits Einstiege, die durch Ketten oder Abschlußtürchen, seltener durch Schubtüren abgesperrt werden können. Die Fußtritte sind als Holz- oder Eisenrost ausgestaltet.

An den Unterzügen des Wagenkastens ist die Zug- und Stoßvorrichtung angebracht, die aus einer zentralen um einen Zapfen drehbaren und durch Spiral- oder Volutfedern gefederten Pufferstange mit Pufferknopf besteht, welch letzterer das Maul zur Aufnahme des Kuppeleisens enthält.

Die Kuppelung mit Anhängewagen geschieht meistens durch ein Kuppelglied und einsteckbare Kuppelbolzen.

Die Bremsen für Handbetrieb werden als Ketten-, seltener als Schraubenspindelbremsen mit gewöhnlichen oder Ratschenkurbeln ausgeführt; es sind aber auch solche mit vertikalem Zahnradantrieb und Übersetzung mittels Kegelrädern oder Gelenkkette, besonders bei geschlossenen Plattformen gebräuchlich. Sie wirken fast immer ausgeglichen auf alle Räder und können von beiden Perrons aus betätigt werden. Bei den zweiachsigen Motorwagen sind die Bremsen vier- oder achtklötzig, bei den vierachsigen Motorwagen acht- oder sechzehnklötzig, je nachdem die Räder einseitig oder beiderseits gebremst werden sollen. Die Bremsklötze sind meistens in Bremsklotzschuhen gehalten, um eine leichte und rasche Auswechslung

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[236/0246] Die Drehgestelle der Wagen werden gewöhnlich aus gepreßten oder mit Profileisen verstärkten Blechteilen hergestellt, die durch Querstreben derart miteinander verbunden sind, daß ein schädliches Verziehen nicht stattfinden kann. Die amerikanische Ausführungsweise aus Stahlguß ist in Europa weniger gebräuchlich. Die Achsen werden aus Siemens-Martinstahl mit einem Durchmesser von 90–130 mm hergestellt und mit geschmiedeten oder gewalzten Laufrädern mit aufgezogenen Bandagen versehen. Die Kraftübertragung erfolgt durch ein auf der Achse aufgekeiltes Stahlgußzahnrad, in das ein auf der Motorwelle sitzendes kleineres Zahnrad eingreift. Die Achslager werden gewöhnlich einteilig mit auswechselbaren Lagerschalen ausgeführt. Zur Abfederung, die gerade bei Motorwagen eine große Rolle spielt, werden je nach den Verhältnissen Blatt-, Spiral- oder Volutfedern verwendet. Das Untergestell (der eigentliche Träger des Wagenkastens) wird sowohl als besonderer (abmontierbarer) eiserner Rahmen mit entsprechenden Quer- und Diagonalversteifungen als auch mit dem Kasten vereinigt (nicht abmontierbar) aus Holz oder Eisen hergestellt. Sehr häufig erhält das Untergestell an den Stirnseiten rund gebogene Prellschienen, sog. Rammbohlen, die zum Schutze bei Zusammenstößen mit Fuhrwerken dienen sollen. Der Wagenkasten besteht gewöhnlich aus dem eigentlichen Wagenkasten und den Plattformen. Der Wagenkasten ruht entweder unmittelbar auf dem Untergestelle und ist mit diesem fest verschraubt, oder es ist die Verbindung derart gebildet, daß die Gehänge der Blattfedern oder die Teller und Bolzen für die Volutfedern am Wagenkasten befestigt sind, bzw. aufliegen. Meistens ist der Wagenkasten von den an beiden Wagenenden angeordneten Plattformen aus zugänglich, doch findet man auch Wagen mit mittleren Einstiegen und mittlerer Plattform, an der sich dann an beiden Seiten Personenabteile und an den Wagenenden die Führerstände anschließen. Eine besondere Abart ist der von Amerika übernommene Pay-as-you-enter-car („Bezahle-beim-Einsteigen“-Wagen), dessen Plattformen einen geteilten Tourniquet-Ein- und Ausstieg erhalten. Das Wageninnere dient zur Aufnahme der Sitzbänke, die entweder als Längs- oder als Quersitze mit Lattenbelag oder mit Polsterung eingerichtet sein können. Stehplätze dienen als Notbehelf. Der Wagenfußboden wird mit Lattenteppichen oder Ledermatten abgedeckt und enthält durch Klappdeckel verschlossene Revisionsöffnungen oberhalb der Motoren. Die Seitenwandfenster, die immer möglichst groß zu halten sind, sind meist zum Herablassen eingerichtet und mit Schub- oder Rollvorhängen versehen. Das Dach enthält in der Regel einen Lüftungsaufbau und wird häufig zum Schutze gegen zu starke äußere Abkühlung, als Doppeldach ausgeführt. Die Kasteneingangstüren und Türen in etwaigen Mittelwänden sind fast immer Schubtüren mit oberer oder unterer Rollenführung. Die Plattformen sind bei den neueren Ausführungen sehr groß gehalten und enthalten außer den für die Führung des Wagens erforderlichen Schalt-, Regulier- und Bremseinrichtungen nur Stehplätze. Zum Schutze gegen die Witterungsunbilden werden die Plattformen entweder nur mit vorderseitiger oder mit vollständiger Verglasung versehen. Das mittlere Fenster wird stets herablaßbar eingerichtet. Um den Einstieg möglichst bequem und niedrig zu halten, werden die Plattformen in den meisten Fällen als sog. versenkte Plattformen ausgebildet, d. h. es ist zwischen dem eigentlichen Wagen und der Plattform eine Stufe gebildet, um eine möglichst niedrige Plattformfußbodenhöhe zu erhalten. Die Plattformen besitzen fast immer beiderseits Einstiege, die durch Ketten oder Abschlußtürchen, seltener durch Schubtüren abgesperrt werden können. Die Fußtritte sind als Holz- oder Eisenrost ausgestaltet. An den Unterzügen des Wagenkastens ist die Zug- und Stoßvorrichtung angebracht, die aus einer zentralen um einen Zapfen drehbaren und durch Spiral- oder Volutfedern gefederten Pufferstange mit Pufferknopf besteht, welch letzterer das Maul zur Aufnahme des Kuppeleisens enthält. Die Kuppelung mit Anhängewagen geschieht meistens durch ein Kuppelglied und einsteckbare Kuppelbolzen. Die Bremsen für Handbetrieb werden als Ketten-, seltener als Schraubenspindelbremsen mit gewöhnlichen oder Ratschenkurbeln ausgeführt; es sind aber auch solche mit vertikalem Zahnradantrieb und Übersetzung mittels Kegelrädern oder Gelenkkette, besonders bei geschlossenen Plattformen gebräuchlich. Sie wirken fast immer ausgeglichen auf alle Räder und können von beiden Perrons aus betätigt werden. Bei den zweiachsigen Motorwagen sind die Bremsen vier- oder achtklötzig, bei den vierachsigen Motorwagen acht- oder sechzehnklötzig, je nachdem die Räder einseitig oder beiderseits gebremst werden sollen. Die Bremsklötze sind meistens in Bremsklotzschuhen gehalten, um eine leichte und rasche Auswechslung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/246>, abgerufen am 01.11.2024.