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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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In allen Einschnitten oder Abträgen sind zu beiden Seiten der Gleise entsprechend große Entwässerungsgräben mit ausreichendem Gefälle erforderlich, um das von den Böschungen abfließende und das aus der Oberbaubettung abzuleitende Wasser aufnehmen und abführen zu können; s. Bahngräben und Böschungen. An den Oberkanten der Einschnitte sind Entwässerungsgräben dann anzuordnen, wenn größere auf geneigtem Gelände abfließende Wassermengen nicht in den Einschnitt gelangen sollen. E. sind auch zur Trockenlegung des Geländes unter oder neben Dämmen vor Beginn der Erdarbeiten erforderlich, um Bewegungen der Dämme auf nassem Untergrunde zu vermeiden; sie erfolgen mit Hilfe von Gräben, Sickerschlitzen oder Saugröhren, ausnahmsweise auch durch Stollen. In dem zum Rutschen geneigten Gelände sind in Einschnitten und unter Dämmen Entwässerungsanlagen erforderlich, die nicht nur in der Herstellung von Steinsickerungen und Saugröhren, sondern auch aus gemauerten Kanälen sowie erforderlichen Falles aus Stollen und Schächten bestehen; s. hierüber Rutschungen.

Der Erdkörper hinter Stütz- und Futtermauern muß in vielen Fällen entwässert werden, um Verminderung des Reibungswertes und Vermehrung des Gewichtes des Bodens zu verhindern. Die E. erfolgt durch Steinhinterpackung der Mauern und durch mit 5 bis 10% nach außen geneigte Schlitze oder Kanäle, in und unter den Mauern, die das Wasser nach außen abführen (s. Stütz- und Futtermauern). In Tunneln sind an deren Sohlen Röhren oder gemauerte Kanäle erforderlich, die das zufließende Wasser aufnehmen und nach außen abführen; außerdem sind Gewölbe und Widerlager entsprechend zu entwässern, damit das Wasser nicht das Mauerwerk näßt oder durchfließt und dessen Bestand gefährdet. Unter Umständen wird das Wasser schon vom Gelände über dem Tunnel entweder an der Oberfläche oder durch tiefer liegende Entwässerungsschlitze oder Stollen zweckmäßig abzuführen sein (s. Tunnelbau). Gewölbte Brücken und Durchlässe sowie auch eiserne Brücken sind so zu entwässern, damit das Wasser nicht über dem Gewölbe oder dem die Bettung aufnehmenden


Abb. 282.
Eisenbelag stehen bleibt und das Mauerwerk oder den Eisenbau schädigt oder die Bettung dauernd näßt; das Wasser wird in der Regel durch, Rohren seltener durch Schlitze nach außen abgeführt; s. Art. Gewölbte Brücken und Eiserne Brücken.


Abb. 283.
Abb. 284.


Abb. 285.

Die Entwässerungen im Oberbau bezwecken die Trockenlegung der Bettung, die für die Erhaltung des Oberbaues von besonderer Wichtigkeit ist. Das Unterbauplanum, auf das die Bettung aufgebracht wird, erhält meist entsprechende Neigung von der Bahnachse nach außen (2-5%), damit das in die Bettung eindringende Wasser rasch abfließen kann, Abb. 282. In ungünstigen Fällen, namentlich auf stärker sackenden und undurchlässigen Dämmen, genügt diese E. nicht; es sind dann Sickerschlitze mit Steinpackung oder auch Röhren oder gemauerte Kanäle senkrecht zur Bahnachse in kleineren oder größeren Abständen je nach der Beschaffenheit des Unterbauplanums erforderlich, die das Wasser nach außen Abb. 283 u. 284. oder in besonderen Fällen bei ungünstiger

In allen Einschnitten oder Abträgen sind zu beiden Seiten der Gleise entsprechend große Entwässerungsgräben mit ausreichendem Gefälle erforderlich, um das von den Böschungen abfließende und das aus der Oberbaubettung abzuleitende Wasser aufnehmen und abführen zu können; s. Bahngräben und Böschungen. An den Oberkanten der Einschnitte sind Entwässerungsgräben dann anzuordnen, wenn größere auf geneigtem Gelände abfließende Wassermengen nicht in den Einschnitt gelangen sollen. E. sind auch zur Trockenlegung des Geländes unter oder neben Dämmen vor Beginn der Erdarbeiten erforderlich, um Bewegungen der Dämme auf nassem Untergrunde zu vermeiden; sie erfolgen mit Hilfe von Gräben, Sickerschlitzen oder Saugröhren, ausnahmsweise auch durch Stollen. In dem zum Rutschen geneigten Gelände sind in Einschnitten und unter Dämmen Entwässerungsanlagen erforderlich, die nicht nur in der Herstellung von Steinsickerungen und Saugröhren, sondern auch aus gemauerten Kanälen sowie erforderlichen Falles aus Stollen und Schächten bestehen; s. hierüber Rutschungen.

Der Erdkörper hinter Stütz- und Futtermauern muß in vielen Fällen entwässert werden, um Verminderung des Reibungswertes und Vermehrung des Gewichtes des Bodens zu verhindern. Die E. erfolgt durch Steinhinterpackung der Mauern und durch mit 5 bis 10% nach außen geneigte Schlitze oder Kanäle, in und unter den Mauern, die das Wasser nach außen abführen (s. Stütz- und Futtermauern). In Tunneln sind an deren Sohlen Röhren oder gemauerte Kanäle erforderlich, die das zufließende Wasser aufnehmen und nach außen abführen; außerdem sind Gewölbe und Widerlager entsprechend zu entwässern, damit das Wasser nicht das Mauerwerk näßt oder durchfließt und dessen Bestand gefährdet. Unter Umständen wird das Wasser schon vom Gelände über dem Tunnel entweder an der Oberfläche oder durch tiefer liegende Entwässerungsschlitze oder Stollen zweckmäßig abzuführen sein (s. Tunnelbau). Gewölbte Brücken und Durchlässe sowie auch eiserne Brücken sind so zu entwässern, damit das Wasser nicht über dem Gewölbe oder dem die Bettung aufnehmenden


Abb. 282.
Eisenbelag stehen bleibt und das Mauerwerk oder den Eisenbau schädigt oder die Bettung dauernd näßt; das Wasser wird in der Regel durch, Rohren seltener durch Schlitze nach außen abgeführt; s. Art. Gewölbte Brücken und Eiserne Brücken.


Abb. 283.
Abb. 284.


Abb. 285.

Die Entwässerungen im Oberbau bezwecken die Trockenlegung der Bettung, die für die Erhaltung des Oberbaues von besonderer Wichtigkeit ist. Das Unterbauplanum, auf das die Bettung aufgebracht wird, erhält meist entsprechende Neigung von der Bahnachse nach außen (2–5%), damit das in die Bettung eindringende Wasser rasch abfließen kann, Abb. 282. In ungünstigen Fällen, namentlich auf stärker sackenden und undurchlässigen Dämmen, genügt diese E. nicht; es sind dann Sickerschlitze mit Steinpackung oder auch Röhren oder gemauerte Kanäle senkrecht zur Bahnachse in kleineren oder größeren Abständen je nach der Beschaffenheit des Unterbauplanums erforderlich, die das Wasser nach außen Abb. 283 u. 284. oder in besonderen Fällen bei ungünstiger

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[365/0381] In allen Einschnitten oder Abträgen sind zu beiden Seiten der Gleise entsprechend große Entwässerungsgräben mit ausreichendem Gefälle erforderlich, um das von den Böschungen abfließende und das aus der Oberbaubettung abzuleitende Wasser aufnehmen und abführen zu können; s. Bahngräben und Böschungen. An den Oberkanten der Einschnitte sind Entwässerungsgräben dann anzuordnen, wenn größere auf geneigtem Gelände abfließende Wassermengen nicht in den Einschnitt gelangen sollen. E. sind auch zur Trockenlegung des Geländes unter oder neben Dämmen vor Beginn der Erdarbeiten erforderlich, um Bewegungen der Dämme auf nassem Untergrunde zu vermeiden; sie erfolgen mit Hilfe von Gräben, Sickerschlitzen oder Saugröhren, ausnahmsweise auch durch Stollen. In dem zum Rutschen geneigten Gelände sind in Einschnitten und unter Dämmen Entwässerungsanlagen erforderlich, die nicht nur in der Herstellung von Steinsickerungen und Saugröhren, sondern auch aus gemauerten Kanälen sowie erforderlichen Falles aus Stollen und Schächten bestehen; s. hierüber Rutschungen. Der Erdkörper hinter Stütz- und Futtermauern muß in vielen Fällen entwässert werden, um Verminderung des Reibungswertes und Vermehrung des Gewichtes des Bodens zu verhindern. Die E. erfolgt durch Steinhinterpackung der Mauern und durch mit 5 bis 10% nach außen geneigte Schlitze oder Kanäle, in und unter den Mauern, die das Wasser nach außen abführen (s. Stütz- und Futtermauern). In Tunneln sind an deren Sohlen Röhren oder gemauerte Kanäle erforderlich, die das zufließende Wasser aufnehmen und nach außen abführen; außerdem sind Gewölbe und Widerlager entsprechend zu entwässern, damit das Wasser nicht das Mauerwerk näßt oder durchfließt und dessen Bestand gefährdet. Unter Umständen wird das Wasser schon vom Gelände über dem Tunnel entweder an der Oberfläche oder durch tiefer liegende Entwässerungsschlitze oder Stollen zweckmäßig abzuführen sein (s. Tunnelbau). Gewölbte Brücken und Durchlässe sowie auch eiserne Brücken sind so zu entwässern, damit das Wasser nicht über dem Gewölbe oder dem die Bettung aufnehmenden [Abbildung Abb. 282. ] Eisenbelag stehen bleibt und das Mauerwerk oder den Eisenbau schädigt oder die Bettung dauernd näßt; das Wasser wird in der Regel durch, Rohren seltener durch Schlitze nach außen abgeführt; s. Art. Gewölbte Brücken und Eiserne Brücken. [Abbildung Abb. 283. ] [Abbildung Abb. 284. ] [Abbildung Abb. 285. ] Die Entwässerungen im Oberbau bezwecken die Trockenlegung der Bettung, die für die Erhaltung des Oberbaues von besonderer Wichtigkeit ist. Das Unterbauplanum, auf das die Bettung aufgebracht wird, erhält meist entsprechende Neigung von der Bahnachse nach außen (2–5%), damit das in die Bettung eindringende Wasser rasch abfließen kann, Abb. 282. In ungünstigen Fällen, namentlich auf stärker sackenden und undurchlässigen Dämmen, genügt diese E. nicht; es sind dann Sickerschlitze mit Steinpackung oder auch Röhren oder gemauerte Kanäle senkrecht zur Bahnachse in kleineren oder größeren Abständen je nach der Beschaffenheit des Unterbauplanums erforderlich, die das Wasser nach außen Abb. 283 u. 284. oder in besonderen Fällen bei ungünstiger

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/381>, abgerufen am 24.11.2024.