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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Bei der Anforderung ist ein Bedarf von zwei bis vier Monaten anzusprechen. Das Verlangen wird in der Regel mittels im Pauseverfahren hergestellten Bestellscheinen, Bedarfslisten gestellt.

Die in den Druckereien der Bahnanstalten oder in Privatdruckereien hergestellten Karten werden den Verkaufsstellen gegen Bestätigung in der Regel derart verpackt überwiesen, daß von jedem Paket - zu 50 oder 100 Stück - die oberste Karte mit der höchsten Nummer sichtbar liegt.

Beim Empfang sind die Karten zu prüfen. Verschlossene Pakete brauchen nur nach ihrer Anzahl sowie nach den Bestimmungsstationen, den Kontrollnummern, den Preisen und den Wagenklassen durchgesehen zu werden. Bei den nicht in verschlossenen Paketen ankommenden Fahrkarten ist außerdem noch die Stückzahl der Karten und ihre Reihenfolge zu prüfen. Fahrkartenpakete, die mit verletztem Verschluß ankommen oder sonst vorzeitig geöffnet wurden, sind auf die Richtigkeit des Inhaltes zu prüfen, nach Richtigbefund neu zu verpacken und unter Beisetzung einer mit Datum und Unterschrift zu versehenden Bemerkung auf dem Umschlag wieder zu verschließen. Ergeben sich bei der Prüfung eines Pakets Anstände, so ist Anzeige zu erstatten. Soweit die F. nicht sofort gebraucht werden, verbleiben sie in ihrer ursprünglichen Verpackung und sind bis zur Einlegung in den Verkaufsschrank an einem sicheren Ort oder in dem hierzu etwa gelieferten Behälter unter Verschluß aufzubewahren. Vor Einlegung in den Verkaufsschrank sind die Karten nachzuzählen. Die Karten sind in den Verkaufsschrank so zu legen, daß die niedrigste Nummer zuerst ausgegeben wird. Außer der Verkaufszeit ist der Verkaufsschrank stets unter Verschluß zu halten. Die überwiesenen F. haben für die Verkaufsstelle den Wert baren Geldes, da jede fehlende Karte als verkauft angesehen und die Verkaufsstelle hierfür mit dem tarifmäßigen Fahrgeld belastet wird.

Blankokarten sind gelegentlich der Prüfung an den hierfür bestimmten Stellen mit dem Namen der Verkaufsstation, wenn dieser nicht schon vorgedruckt ist, zu versehen.

Besondere Vorschriften bestehen für die Bestellung und Lieferung zusammenstellbarer Fahrscheine des VDEV.

Die Rechnungslegung umfaßt die Zusammenstellung und den Abschluß der Tagesrechnungen, die Monatsrechnungen u. s. w. Im Verkehr mit fremden Bahnen wird in der Regel für jede Fahrkartengattung, jede Bestimmungsbahn oder jeden Verkehr und jeden Bahnweg besondere Rechnung gelegt, während im Lokalverkehr nur die Trennung nach Fahrkartengattungen stattfindet.

Die Rechnungslegung der Stationen wird von den Kontrollbureaus der betreffenden Bahnen geprüft, die für den Anschlußverkehr mit den Abrechnungsbureaus oder mit der abrechnenden Verwaltung den Ausgleich der auf die einzelnen Bahnen entfallenden Anteile pflegen.

Die Geldabfuhr erfolgt zumeist täglich.

Von Zeit zu Zeit wird durch Organe der vorgesetzten Dienststelle eine Skontrierung der Fahrkartenrechnungsleger (Kassasturz) zwecks Überprüfung der Gebarung vorgenommen.

VIII. Ausgabe der F. an die Reisenden.

Diese erfolgt hauptsächlich an den Fahrkartenschaltern, außerdem aber auch in den Stadtbureaus der Eisenbahnen und durch private Unternehmer (in größeren Städten und nächst unbesetzten Haltestellen), zuweilen auf Dampfschiffen, die Anschluß an Eisenbahnlinien haben und in größeren Hotels. Die Lösung von F. kann in einzelnen Ländern (so in Österreich und Ungarn) gegen Zahlung eines Zuschlages auch im Zuge erfolgen.

Die Fahrkartenausgabe beginnt zu einer festgesetzten Zeit vor Abgang des Zuges; doch werden die Schalter bei starkem Verkehr früher eröffnet; in besonders großen Durchgangsstationen bleiben sie sogar ununterbrochen offen.

Der Beginn der Fahrkartenausgabe ist verschieden festgesetzt. Der Versuch einer einheitlichen Gestaltung bei den kontinentalen Eisenbahnen ergab, daß in den einzelnen Ländern verschiedene und schwer zu vereinbarende Gepflogenheiten hinsichtlich des Offenhaltens der Fahrkartenschalter bestehen. Das Bedürfnis einer einheitlichen Regelung wurde verneint.

In Deutschland, Österreich und Ungarn und der Schweiz sind die Fahrkartenschalter auf Stationen mit geringerem Verkehr eine halbe Stunde, auf (von der vorgesetzten Dienststelle zu bestimmenden) Stationen mit größerem Verkehr mindestens eine Stunde vor der Abfahrtszeit offen zu halten. Fünf Minuten vor der Abfahrtszeit erlischt der Anspruch auf Verabfolgung einer Fahrkarte.

Tatsächlich werden F. so lange verabfolgt, als die sonstigen Dienstesobliegenheiten des

Bei der Anforderung ist ein Bedarf von zwei bis vier Monaten anzusprechen. Das Verlangen wird in der Regel mittels im Pauseverfahren hergestellten Bestellscheinen, Bedarfslisten gestellt.

Die in den Druckereien der Bahnanstalten oder in Privatdruckereien hergestellten Karten werden den Verkaufsstellen gegen Bestätigung in der Regel derart verpackt überwiesen, daß von jedem Paket – zu 50 oder 100 Stück – die oberste Karte mit der höchsten Nummer sichtbar liegt.

Beim Empfang sind die Karten zu prüfen. Verschlossene Pakete brauchen nur nach ihrer Anzahl sowie nach den Bestimmungsstationen, den Kontrollnummern, den Preisen und den Wagenklassen durchgesehen zu werden. Bei den nicht in verschlossenen Paketen ankommenden Fahrkarten ist außerdem noch die Stückzahl der Karten und ihre Reihenfolge zu prüfen. Fahrkartenpakete, die mit verletztem Verschluß ankommen oder sonst vorzeitig geöffnet wurden, sind auf die Richtigkeit des Inhaltes zu prüfen, nach Richtigbefund neu zu verpacken und unter Beisetzung einer mit Datum und Unterschrift zu versehenden Bemerkung auf dem Umschlag wieder zu verschließen. Ergeben sich bei der Prüfung eines Pakets Anstände, so ist Anzeige zu erstatten. Soweit die F. nicht sofort gebraucht werden, verbleiben sie in ihrer ursprünglichen Verpackung und sind bis zur Einlegung in den Verkaufsschrank an einem sicheren Ort oder in dem hierzu etwa gelieferten Behälter unter Verschluß aufzubewahren. Vor Einlegung in den Verkaufsschrank sind die Karten nachzuzählen. Die Karten sind in den Verkaufsschrank so zu legen, daß die niedrigste Nummer zuerst ausgegeben wird. Außer der Verkaufszeit ist der Verkaufsschrank stets unter Verschluß zu halten. Die überwiesenen F. haben für die Verkaufsstelle den Wert baren Geldes, da jede fehlende Karte als verkauft angesehen und die Verkaufsstelle hierfür mit dem tarifmäßigen Fahrgeld belastet wird.

Blankokarten sind gelegentlich der Prüfung an den hierfür bestimmten Stellen mit dem Namen der Verkaufsstation, wenn dieser nicht schon vorgedruckt ist, zu versehen.

Besondere Vorschriften bestehen für die Bestellung und Lieferung zusammenstellbarer Fahrscheine des VDEV.

Die Rechnungslegung umfaßt die Zusammenstellung und den Abschluß der Tagesrechnungen, die Monatsrechnungen u. s. w. Im Verkehr mit fremden Bahnen wird in der Regel für jede Fahrkartengattung, jede Bestimmungsbahn oder jeden Verkehr und jeden Bahnweg besondere Rechnung gelegt, während im Lokalverkehr nur die Trennung nach Fahrkartengattungen stattfindet.

Die Rechnungslegung der Stationen wird von den Kontrollbureaus der betreffenden Bahnen geprüft, die für den Anschlußverkehr mit den Abrechnungsbureaus oder mit der abrechnenden Verwaltung den Ausgleich der auf die einzelnen Bahnen entfallenden Anteile pflegen.

Die Geldabfuhr erfolgt zumeist täglich.

Von Zeit zu Zeit wird durch Organe der vorgesetzten Dienststelle eine Skontrierung der Fahrkartenrechnungsleger (Kassasturz) zwecks Überprüfung der Gebarung vorgenommen.

VIII. Ausgabe der F. an die Reisenden.

Diese erfolgt hauptsächlich an den Fahrkartenschaltern, außerdem aber auch in den Stadtbureaus der Eisenbahnen und durch private Unternehmer (in größeren Städten und nächst unbesetzten Haltestellen), zuweilen auf Dampfschiffen, die Anschluß an Eisenbahnlinien haben und in größeren Hotels. Die Lösung von F. kann in einzelnen Ländern (so in Österreich und Ungarn) gegen Zahlung eines Zuschlages auch im Zuge erfolgen.

Die Fahrkartenausgabe beginnt zu einer festgesetzten Zeit vor Abgang des Zuges; doch werden die Schalter bei starkem Verkehr früher eröffnet; in besonders großen Durchgangsstationen bleiben sie sogar ununterbrochen offen.

Der Beginn der Fahrkartenausgabe ist verschieden festgesetzt. Der Versuch einer einheitlichen Gestaltung bei den kontinentalen Eisenbahnen ergab, daß in den einzelnen Ländern verschiedene und schwer zu vereinbarende Gepflogenheiten hinsichtlich des Offenhaltens der Fahrkartenschalter bestehen. Das Bedürfnis einer einheitlichen Regelung wurde verneint.

In Deutschland, Österreich und Ungarn und der Schweiz sind die Fahrkartenschalter auf Stationen mit geringerem Verkehr eine halbe Stunde, auf (von der vorgesetzten Dienststelle zu bestimmenden) Stationen mit größerem Verkehr mindestens eine Stunde vor der Abfahrtszeit offen zu halten. Fünf Minuten vor der Abfahrtszeit erlischt der Anspruch auf Verabfolgung einer Fahrkarte.

Tatsächlich werden F. so lange verabfolgt, als die sonstigen Dienstesobliegenheiten des

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[462/0479] Bei der Anforderung ist ein Bedarf von zwei bis vier Monaten anzusprechen. Das Verlangen wird in der Regel mittels im Pauseverfahren hergestellten Bestellscheinen, Bedarfslisten gestellt. Die in den Druckereien der Bahnanstalten oder in Privatdruckereien hergestellten Karten werden den Verkaufsstellen gegen Bestätigung in der Regel derart verpackt überwiesen, daß von jedem Paket – zu 50 oder 100 Stück – die oberste Karte mit der höchsten Nummer sichtbar liegt. Beim Empfang sind die Karten zu prüfen. Verschlossene Pakete brauchen nur nach ihrer Anzahl sowie nach den Bestimmungsstationen, den Kontrollnummern, den Preisen und den Wagenklassen durchgesehen zu werden. Bei den nicht in verschlossenen Paketen ankommenden Fahrkarten ist außerdem noch die Stückzahl der Karten und ihre Reihenfolge zu prüfen. Fahrkartenpakete, die mit verletztem Verschluß ankommen oder sonst vorzeitig geöffnet wurden, sind auf die Richtigkeit des Inhaltes zu prüfen, nach Richtigbefund neu zu verpacken und unter Beisetzung einer mit Datum und Unterschrift zu versehenden Bemerkung auf dem Umschlag wieder zu verschließen. Ergeben sich bei der Prüfung eines Pakets Anstände, so ist Anzeige zu erstatten. Soweit die F. nicht sofort gebraucht werden, verbleiben sie in ihrer ursprünglichen Verpackung und sind bis zur Einlegung in den Verkaufsschrank an einem sicheren Ort oder in dem hierzu etwa gelieferten Behälter unter Verschluß aufzubewahren. Vor Einlegung in den Verkaufsschrank sind die Karten nachzuzählen. Die Karten sind in den Verkaufsschrank so zu legen, daß die niedrigste Nummer zuerst ausgegeben wird. Außer der Verkaufszeit ist der Verkaufsschrank stets unter Verschluß zu halten. Die überwiesenen F. haben für die Verkaufsstelle den Wert baren Geldes, da jede fehlende Karte als verkauft angesehen und die Verkaufsstelle hierfür mit dem tarifmäßigen Fahrgeld belastet wird. Blankokarten sind gelegentlich der Prüfung an den hierfür bestimmten Stellen mit dem Namen der Verkaufsstation, wenn dieser nicht schon vorgedruckt ist, zu versehen. Besondere Vorschriften bestehen für die Bestellung und Lieferung zusammenstellbarer Fahrscheine des VDEV. Die Rechnungslegung umfaßt die Zusammenstellung und den Abschluß der Tagesrechnungen, die Monatsrechnungen u. s. w. Im Verkehr mit fremden Bahnen wird in der Regel für jede Fahrkartengattung, jede Bestimmungsbahn oder jeden Verkehr und jeden Bahnweg besondere Rechnung gelegt, während im Lokalverkehr nur die Trennung nach Fahrkartengattungen stattfindet. Die Rechnungslegung der Stationen wird von den Kontrollbureaus der betreffenden Bahnen geprüft, die für den Anschlußverkehr mit den Abrechnungsbureaus oder mit der abrechnenden Verwaltung den Ausgleich der auf die einzelnen Bahnen entfallenden Anteile pflegen. Die Geldabfuhr erfolgt zumeist täglich. Von Zeit zu Zeit wird durch Organe der vorgesetzten Dienststelle eine Skontrierung der Fahrkartenrechnungsleger (Kassasturz) zwecks Überprüfung der Gebarung vorgenommen. VIII. Ausgabe der F. an die Reisenden. Diese erfolgt hauptsächlich an den Fahrkartenschaltern, außerdem aber auch in den Stadtbureaus der Eisenbahnen und durch private Unternehmer (in größeren Städten und nächst unbesetzten Haltestellen), zuweilen auf Dampfschiffen, die Anschluß an Eisenbahnlinien haben und in größeren Hotels. Die Lösung von F. kann in einzelnen Ländern (so in Österreich und Ungarn) gegen Zahlung eines Zuschlages auch im Zuge erfolgen. Die Fahrkartenausgabe beginnt zu einer festgesetzten Zeit vor Abgang des Zuges; doch werden die Schalter bei starkem Verkehr früher eröffnet; in besonders großen Durchgangsstationen bleiben sie sogar ununterbrochen offen. Der Beginn der Fahrkartenausgabe ist verschieden festgesetzt. Der Versuch einer einheitlichen Gestaltung bei den kontinentalen Eisenbahnen ergab, daß in den einzelnen Ländern verschiedene und schwer zu vereinbarende Gepflogenheiten hinsichtlich des Offenhaltens der Fahrkartenschalter bestehen. Das Bedürfnis einer einheitlichen Regelung wurde verneint. In Deutschland, Österreich und Ungarn und der Schweiz sind die Fahrkartenschalter auf Stationen mit geringerem Verkehr eine halbe Stunde, auf (von der vorgesetzten Dienststelle zu bestimmenden) Stationen mit größerem Verkehr mindestens eine Stunde vor der Abfahrtszeit offen zu halten. Fünf Minuten vor der Abfahrtszeit erlischt der Anspruch auf Verabfolgung einer Fahrkarte. Tatsächlich werden F. so lange verabfolgt, als die sonstigen Dienstesobliegenheiten des

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/479>, abgerufen am 22.11.2024.