Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.Von neueren hervorragenden Bauwerken sei der Viadukt von Fades auf der Linie Miramas - l'Estagne der Paris - Lyon - Mittelmeerbahn angeführt (3 Öffnungen, mittlere mit 144 m Lichtweite, Fahrbahnhöhe über Wasser 132·5 m, Pfeilerhöhe 92 m). Auf der i. J. 1910/11 eröffneten Linie von Prades nach Bourg Madame ist eine Hängebrücke mit 156 m Spannweite ausgeführt worden. Ein zweites hervorragendes Bauwerk dieser Strecke ist der Pont Sejourne, ein gewölbter Viadukt, in seinem mittleren Teile in 2 Etagen ausgeführt. Auf der im Bau befindlichen Linie Frasno-Vallorbe hat am 2. Oktober 1913 der Durchschlag des großen Mont d'Or-Tunnels stattgefunden. Von diesem 6199 m langen Tunnel liegen 990 m auf schweizerischem und 5209 m auf französischem Gebiete. Die F. haben zum allergrößten Teil die normale Spurweite von 1·435 m. Ende 1910 besaßen von den Bahnen des Interet general 38.310 km die Normalspur, 2100 km die Schmalspur von 1 m und 28 km eine geringere Spur. Von Lokalbahnen sind 1259 km schmalspurig (meist einmetrig). Außer einzelnen Haupt- und verschiedenen Lokalbahnen befinden sich unter den Schmalspurbahnen nichtöffentliche Privatbahnen (Chemins de fer prives), die ohne Zwangsenteignung zu stande gekommen sind und ausschließlich zu Zwecken ihres Eigentümers (Gruben-, Hüttenbesitzers u. s. w.) verwendet werden. Außerdem befinden sich unter den Schmalspurbahnen konzessionierte Privatbahnen (Chemins de fer industriels et divers), die, mit Enteignungsrecht ausgestattet, seinerzeit an den Staat heimfallen und gleichfalls nur für ihre Eigentümer arbeiten, jedoch auch zur öffentlichen Personen- und Güteraufnahme angehalten werden können. Am bekanntesten unter diesen Bahnen, deren älteste 1840 eröffnet wurde, ist das den Kohlengruben und Eisenwerken von Commentry gehörige, einmetrige, nunmehr 28 km umfassende Netz. Auf Lokalbahnen findet der elektrische Betrieb erst in der letzten Zeit ausgedehntere Anwendung, so u. a. auf einem in Meterspur ausgeführten, den "Chemins de fer departementaux de la Haute-Vienne" gehörenden Netz von 345 km Betriebslänge (eröffnet 1912) im Departement Haute-Vienne, das die kleineren Ortschaften mit der Hauptstadt Limoges verbindet. Die elektrische Zugförderung ist bei den französischen Hauptbahnen bisher nur auf kurzen Strecken zur Anwendung gekommen, u. zw. Paris-Juvisy der Orleansbahn, Paris-Versailles der Staatsbahnen, le Fayet-Chamonix Argentiere der PLM., Perpignan-Villefranche der Südbahn. Zwischen La Mure und Gap ist eine 80 km lange Linie im Bau, die mit Gleichstrom betrieben werden wird. Im Zusammenhange mit dem mächtigen Verkehrsaufschwunge, der in den letzten Jahren eingetreten ist, hat sich die Notwendigkeit einer Ausgestaltung der Stationsanlagen sowie der Vermehrung der Fahrbetriebsmittel und der Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit ergeben. Bemerkenswert ist die Ausgestaltung der Pariser Bahnhöfe (St. Lazare, Nord, Quai d'Orsay, Les Invalides), ferner die Anlage der Personenbahnhöfe Cambrai, Les Mans, St. Omer und Valenciennes, sowie der Güterbahnhöfe Juvisy, Lumes bei Charleville, St. Etienne, Terrenoire u. s. w. Die Zahl der Lokomotiven ist von 1905 bis Ende 1910 von 11.271 auf 12.840, die Zahl der Wagen von 334.727 auf 379.240 gestiegen. Auch die Leistungsfähigkeit der Betriebsmittel hat eine außerordentliche Steigerung erfahren; dies gilt insbesondere von der Erhöhung der Zugkraft der Schnellzuglokomotiven, vor allen der der Orleansbahn. Gleiche Aufmerksamkeit widmen die französischen Bahnen der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Güterzugslokomotiven zur Verringerung der Zahl der Züge. Hand in Hand mit der Steigerung der Zugkraft der Lokomotiven geht der Bau größerer Güterwagen (mit einer Tragfähigkeit von 20-40 t) sowie von großen Personenwagen, die mit allem Komfort ausgestattet sind. Durchgangswagen sind schon seit 1905 bei allen großen Schnellzügen ausschließlich in Verwendung. In den letzten Jahren hat man begonnen, die Personenwagen mit 2 und 3 Achsen durch 4achsige Wagen mit Drehgestellen zu ersetzen. Besonders bemerkenswert sind derartige von der Paris-Orleans-Gesellschaft gebaute Wagen. IV. Gesetzgebung, Verwaltung und Staatsaufsicht. Das erste grundlegende Gesetz ist das vom 15. Juli 1845 (sur la police des chemins de fer). Dieses erklärt die Eisenbahn als "öffentliches Gut" (domaine public) mit allen Rechtsfolgen und trifft Maßnahmen zur Wahrung dieses Teils der Domaines publics und zur Sicherung des Verkehrs auf den Schienenwegen. Es regelt ferner die Gerichtsbarkeit und die Strafen sowohl für die Organe der Bahnverwaltung als auch für das Publikum. Die Betriebsordnung vom 15. November 1846 (Ordonnance royale sur la police, la saurete et l'exploitation des chemins de fer), abgeändert durch Ordonnanz von 1901, beschäftigt sich Von neueren hervorragenden Bauwerken sei der Viadukt von Fades auf der Linie Miramas – l'Estagne der Paris – Lyon – Mittelmeerbahn angeführt (3 Öffnungen, mittlere mit 144 m Lichtweite, Fahrbahnhöhe über Wasser 132·5 m, Pfeilerhöhe 92 m). Auf der i. J. 1910/11 eröffneten Linie von Prades nach Bourg Madame ist eine Hängebrücke mit 156 m Spannweite ausgeführt worden. Ein zweites hervorragendes Bauwerk dieser Strecke ist der Pont Séjourné, ein gewölbter Viadukt, in seinem mittleren Teile in 2 Etagen ausgeführt. Auf der im Bau befindlichen Linie Frasno-Vallorbe hat am 2. Oktober 1913 der Durchschlag des großen Mont d'Or-Tunnels stattgefunden. Von diesem 6199 m langen Tunnel liegen 990 m auf schweizerischem und 5209 m auf französischem Gebiete. Die F. haben zum allergrößten Teil die normale Spurweite von 1·435 m. Ende 1910 besaßen von den Bahnen des Intérêt général 38.310 km die Normalspur, 2100 km die Schmalspur von 1 m und 28 km eine geringere Spur. Von Lokalbahnen sind 1259 km schmalspurig (meist einmetrig). Außer einzelnen Haupt- und verschiedenen Lokalbahnen befinden sich unter den Schmalspurbahnen nichtöffentliche Privatbahnen (Chemins de fer privés), die ohne Zwangsenteignung zu stande gekommen sind und ausschließlich zu Zwecken ihres Eigentümers (Gruben-, Hüttenbesitzers u. s. w.) verwendet werden. Außerdem befinden sich unter den Schmalspurbahnen konzessionierte Privatbahnen (Chemins de fer industriels et divers), die, mit Enteignungsrecht ausgestattet, seinerzeit an den Staat heimfallen und gleichfalls nur für ihre Eigentümer arbeiten, jedoch auch zur öffentlichen Personen- und Güteraufnahme angehalten werden können. Am bekanntesten unter diesen Bahnen, deren älteste 1840 eröffnet wurde, ist das den Kohlengruben und Eisenwerken von Commentry gehörige, einmetrige, nunmehr 28 km umfassende Netz. Auf Lokalbahnen findet der elektrische Betrieb erst in der letzten Zeit ausgedehntere Anwendung, so u. a. auf einem in Meterspur ausgeführten, den „Chemins de fer départementaux de la Haute-Vienne“ gehörenden Netz von 345 km Betriebslänge (eröffnet 1912) im Departement Haute-Vienne, das die kleineren Ortschaften mit der Hauptstadt Limoges verbindet. Die elektrische Zugförderung ist bei den französischen Hauptbahnen bisher nur auf kurzen Strecken zur Anwendung gekommen, u. zw. Paris-Juvisy der Orléansbahn, Paris-Versailles der Staatsbahnen, le Fayet-Chamonix Argentière der PLM., Perpignan-Villefranche der Südbahn. Zwischen La Mure und Gap ist eine 80 km lange Linie im Bau, die mit Gleichstrom betrieben werden wird. Im Zusammenhange mit dem mächtigen Verkehrsaufschwunge, der in den letzten Jahren eingetreten ist, hat sich die Notwendigkeit einer Ausgestaltung der Stationsanlagen sowie der Vermehrung der Fahrbetriebsmittel und der Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit ergeben. Bemerkenswert ist die Ausgestaltung der Pariser Bahnhöfe (St. Lazare, Nord, Quai d'Orsay, Les Invalides), ferner die Anlage der Personenbahnhöfe Cambrai, Les Mans, St. Omer und Valenciennes, sowie der Güterbahnhöfe Juvisy, Lumes bei Charleville, St. Etienne, Terrenoire u. s. w. Die Zahl der Lokomotiven ist von 1905 bis Ende 1910 von 11.271 auf 12.840, die Zahl der Wagen von 334.727 auf 379.240 gestiegen. Auch die Leistungsfähigkeit der Betriebsmittel hat eine außerordentliche Steigerung erfahren; dies gilt insbesondere von der Erhöhung der Zugkraft der Schnellzuglokomotiven, vor allen der der Orléansbahn. Gleiche Aufmerksamkeit widmen die französischen Bahnen der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Güterzugslokomotiven zur Verringerung der Zahl der Züge. Hand in Hand mit der Steigerung der Zugkraft der Lokomotiven geht der Bau größerer Güterwagen (mit einer Tragfähigkeit von 20–40 t) sowie von großen Personenwagen, die mit allem Komfort ausgestattet sind. Durchgangswagen sind schon seit 1905 bei allen großen Schnellzügen ausschließlich in Verwendung. In den letzten Jahren hat man begonnen, die Personenwagen mit 2 und 3 Achsen durch 4achsige Wagen mit Drehgestellen zu ersetzen. Besonders bemerkenswert sind derartige von der Paris-Orléans-Gesellschaft gebaute Wagen. IV. Gesetzgebung, Verwaltung und Staatsaufsicht. Das erste grundlegende Gesetz ist das vom 15. Juli 1845 (sur la police des chemins de fer). Dieses erklärt die Eisenbahn als „öffentliches Gut“ (domaine public) mit allen Rechtsfolgen und trifft Maßnahmen zur Wahrung dieses Teils der Domaines publics und zur Sicherung des Verkehrs auf den Schienenwegen. Es regelt ferner die Gerichtsbarkeit und die Strafen sowohl für die Organe der Bahnverwaltung als auch für das Publikum. Die Betriebsordnung vom 15. 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Von neueren hervorragenden Bauwerken sei der Viadukt von Fades auf der Linie Miramas – l'Estagne der Paris – Lyon – Mittelmeerbahn angeführt (3 Öffnungen, mittlere mit 144 m Lichtweite, Fahrbahnhöhe über Wasser 132·5 m, Pfeilerhöhe 92 m).
Auf der i. J. 1910/11 eröffneten Linie von Prades nach Bourg Madame ist eine Hängebrücke mit 156 m Spannweite ausgeführt worden. Ein zweites hervorragendes Bauwerk dieser Strecke ist der Pont Séjourné, ein gewölbter Viadukt, in seinem mittleren Teile in 2 Etagen ausgeführt.
Auf der im Bau befindlichen Linie Frasno-Vallorbe hat am 2. Oktober 1913 der Durchschlag des großen Mont d'Or-Tunnels stattgefunden. Von diesem 6199 m langen Tunnel liegen 990 m auf schweizerischem und 5209 m auf französischem Gebiete.
Die F. haben zum allergrößten Teil die normale Spurweite von 1·435 m. Ende 1910 besaßen von den Bahnen des Intérêt général 38.310 km die Normalspur, 2100 km die Schmalspur von 1 m und 28 km eine geringere Spur. Von Lokalbahnen sind 1259 km schmalspurig (meist einmetrig).
Außer einzelnen Haupt- und verschiedenen Lokalbahnen befinden sich unter den Schmalspurbahnen nichtöffentliche Privatbahnen (Chemins de fer privés), die ohne Zwangsenteignung zu stande gekommen sind und ausschließlich zu Zwecken ihres Eigentümers (Gruben-, Hüttenbesitzers u. s. w.) verwendet werden.
Außerdem befinden sich unter den Schmalspurbahnen konzessionierte Privatbahnen (Chemins de fer industriels et divers), die, mit Enteignungsrecht ausgestattet, seinerzeit an den Staat heimfallen und gleichfalls nur für ihre Eigentümer arbeiten, jedoch auch zur öffentlichen Personen- und Güteraufnahme angehalten werden können. Am bekanntesten unter diesen Bahnen, deren älteste 1840 eröffnet wurde, ist das den Kohlengruben und Eisenwerken von Commentry gehörige, einmetrige, nunmehr 28 km umfassende Netz.
Auf Lokalbahnen findet der elektrische Betrieb erst in der letzten Zeit ausgedehntere Anwendung, so u. a. auf einem in Meterspur ausgeführten, den „Chemins de fer départementaux de la Haute-Vienne“ gehörenden Netz von 345 km Betriebslänge (eröffnet 1912) im Departement Haute-Vienne, das die kleineren Ortschaften mit der Hauptstadt Limoges verbindet.
Die elektrische Zugförderung ist bei den französischen Hauptbahnen bisher nur auf kurzen Strecken zur Anwendung gekommen, u. zw. Paris-Juvisy der Orléansbahn, Paris-Versailles der Staatsbahnen, le Fayet-Chamonix Argentière der PLM., Perpignan-Villefranche der Südbahn. Zwischen La Mure und Gap ist eine 80 km lange Linie im Bau, die mit Gleichstrom betrieben werden wird.
Im Zusammenhange mit dem mächtigen Verkehrsaufschwunge, der in den letzten Jahren eingetreten ist, hat sich die Notwendigkeit einer Ausgestaltung der Stationsanlagen sowie der Vermehrung der Fahrbetriebsmittel und der Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit ergeben.
Bemerkenswert ist die Ausgestaltung der Pariser Bahnhöfe (St. Lazare, Nord, Quai d'Orsay, Les Invalides), ferner die Anlage der Personenbahnhöfe Cambrai, Les Mans, St. Omer und Valenciennes, sowie der Güterbahnhöfe Juvisy, Lumes bei Charleville, St. Etienne, Terrenoire u. s. w.
Die Zahl der Lokomotiven ist von 1905 bis Ende 1910 von 11.271 auf 12.840, die Zahl der Wagen von 334.727 auf 379.240 gestiegen. Auch die Leistungsfähigkeit der Betriebsmittel hat eine außerordentliche Steigerung erfahren; dies gilt insbesondere von der Erhöhung der Zugkraft der Schnellzuglokomotiven, vor allen der der Orléansbahn. Gleiche Aufmerksamkeit widmen die französischen Bahnen der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Güterzugslokomotiven zur Verringerung der Zahl der Züge.
Hand in Hand mit der Steigerung der Zugkraft der Lokomotiven geht der Bau größerer Güterwagen (mit einer Tragfähigkeit von 20–40 t) sowie von großen Personenwagen, die mit allem Komfort ausgestattet sind. Durchgangswagen sind schon seit 1905 bei allen großen Schnellzügen ausschließlich in Verwendung. In den letzten Jahren hat man begonnen, die Personenwagen mit 2 und 3 Achsen durch 4achsige Wagen mit Drehgestellen zu ersetzen. Besonders bemerkenswert sind derartige von der Paris-Orléans-Gesellschaft gebaute Wagen.
IV. Gesetzgebung, Verwaltung und Staatsaufsicht.
Das erste grundlegende Gesetz ist das vom 15. Juli 1845 (sur la police des chemins de fer). Dieses erklärt die Eisenbahn als „öffentliches Gut“ (domaine public) mit allen Rechtsfolgen und trifft Maßnahmen zur Wahrung dieses Teils der Domaines publics und zur Sicherung des Verkehrs auf den Schienenwegen. Es regelt ferner die Gerichtsbarkeit und die Strafen sowohl für die Organe der Bahnverwaltung als auch für das Publikum.
Die Betriebsordnung vom 15. November 1846 (Ordonnance royale sur la police, la sûreté et l'exploitation des chemins de fer), abgeändert durch Ordonnanz von 1901, beschäftigt sich
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