Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.Ein Kostenüberschlag wird erforderlich, wenn die Ausführung einer neuen Bahnlinie, die Legung zweiter, dritter und weiterer Gleise beabsichtigt wird oder größere Zu- oder Umbauten geplant sind. Der Kostenüberschlag ist zu erstellen, noch ehe an die Ausarbeitung des Entwurfs im einzelnen geschritten wird. Er wird gemacht, um die Einträglichkeit des Baues nachzuweisen und damit den Vorschlag überhaupt zu rechtfertigen, um das Vertrauen jener Kreise zu gewinnen, auf deren Kapitalien man angewiesen ist, endlich, um eine Wahl zwischen mehreren Lösungen der gleichen Aufgabe zu treffen. So ist z. B. von mehreren zwischen zwei gegebenen Punkten möglichen Bahnlinien oder Straßenzügen, jener zu ermitteln, der die geringsten Gesamtkosten erfordert und deshalb genauer ausgearbeitet werden soll. Die Herstellung eines umfaßenderen Kostenüberschlags erfordert ein sehr vielseitiges Wissen und große Erfahrung. Handelt es sich um die Herstellung einer Eisenbahnlinie, so sind vor allem die Anlagekosten zu schätzen, wobei es sich um die Geschäftsleitung und Aufsicht, um die Vorarbeiten und Grunderwerbung, um die Erdarbeiten, Kunstbauten, Flußbauten, um den Oberbau, die Hochbauten und Betriebseinrichtungen, um die Fahrbetriebsmittel, um die Verzinsung des Anlagekapitals u. s. w. handelt. Dazu kommt dann die schwierige Aufgabe, die Betriebskosten mit Rücksicht auf den zu erwartenden Verkehr richtig zu schätzen, endlich die voraussichtlichen Unterhaltungskosten genau genug anzusetzen. Für die Erstellung eines Kostenüberschlages werden die Anlagekosten in der Regel mit Durchschnittswerten für das km Bahnlänge ermittelt. Wie verschieden diese ausfallen können, zeigen die unter Baukosten Bd. II, S. 10, 11 und 12 aufgeführten Tabellen. Eine halbwegs verläßliche Kostenschätzung kann nur nach Bereisung der in Aussicht gefaßten Trasse erfolgen. Ist auf Grund eines Entwurfes allgemeinerer Art (Vorentwurf s. Bauentwurf) und eines Kostenüberschlages der Beschluß zur Ausführung der geplanten Anlage gefaßt, so kann an die Aufstellung des genauen K. geschritten werden. Diese Aufstellung erfolgt an der Hand des ausführlichen Entwurfes (Einzelpläne s. Bauentwurf), wobei für jedes einzelne Bauwerk ein genauer K. verfaßt wird, um den Umfang und Kostenbetrag für jede einzelne zur Herstellung des betreffenden Bauwerks erforderliche Lieferung und Arbeit sowie eine möglichst genaue Gesamtkostensumme und damit die erforderliche Grundlage für die Verdingung zu liefern. Ein solcher K. für ein nur einigermaßen bedeutendes Bauwerk setzt sich aus fünf Teilen zusammen: 1. dem Vorbericht, 2. den Bedingnisheften, 3. den Vorausmaßen, 4. dem Preisverzeichnis, 5. der Kostenberechnung. Der Vorbericht oder technische Bericht soll in wenigen Worten ein klares Bild von dem betreffenden Bauwerk und den Ausführungsverhältnissen geben. Dabei sollen namentlich jene Punkte berührt werden, die nicht unmittelbar aus den Plänen entnommen werden können. Er enthält demnach die Darlegung des Zwecks, dem durch das Bauwerk genügt sowie der Art und Weise, wie diesem Zweck durch die gewählte Anlage entsprochen werden soll; ferner Angaben über das zu verwendende Baumaterial und dessen Bezugsorte, die Angabe, inwieweit Akkord- oder Regiebau in Frage kommt, endlich die Mitteilung des Gesamtkostenbetrages. Die Bedingnishefte enthalten alle erforderlichen Bestimmungen rechtlicher, kaufmännischer und technischer Art. Die Bestimmungen rechtlicher und kaufmännischer Natur sind Gegenstand der allgemeinen Bedingnisse, während die technischen Vorschriften den Inhalt besonderer Bedingnisse bilden. Letztere werden in der Regel nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baugewerbszweigen unterteilt und enthalten nebst den Bestimmungen über die Auflieferung und Verarbeitung der Baustoffe auch Weisungen über die Vermessung und Abrechnung der geleisteten Arbeiten (s. Verdingungswesen). Die Vorausmaße bilden den umfangreichsten Teil des K., weil in ihnen alle einzelnen Teile des Bauwerks in ihren Ausmaßen zur Darstellung kommen müssen. Zur Erzielung einer klaren Übersicht und um die Größe jeder Einzelleistung und jede beliebige Summe gleichartiger Leistungen ohne Schwierigkeit entnehmen zu können, werden die Vorausmaße nach den verschiedenen Arbeitsgattungen und innerhalb der so gewonnenen Unterabteilungen nach möglichst einfachen Gesichtspunkten gegliedert. Die Leistungen werden dabei je nach ihrer Art oder auch nur dem Herkommen entsprechend nach Körper-, Flächen- und Längeneinheiten, nach der Stückzahl oder dem Gewicht berechnet. Einer so eingehenden Behandlung, wie vorstehend angedeutet worden, unterliegen nur jene Leistungen nicht, bei denen dies eben nicht möglich oder nur sehr schwierig ist. Für diese kommen dann Pauschsummen in Ansatz, die entweder rein erfahrungsgemäß Ein Kostenüberschlag wird erforderlich, wenn die Ausführung einer neuen Bahnlinie, die Legung zweiter, dritter und weiterer Gleise beabsichtigt wird oder größere Zu- oder Umbauten geplant sind. Der Kostenüberschlag ist zu erstellen, noch ehe an die Ausarbeitung des Entwurfs im einzelnen geschritten wird. Er wird gemacht, um die Einträglichkeit des Baues nachzuweisen und damit den Vorschlag überhaupt zu rechtfertigen, um das Vertrauen jener Kreise zu gewinnen, auf deren Kapitalien man angewiesen ist, endlich, um eine Wahl zwischen mehreren Lösungen der gleichen Aufgabe zu treffen. So ist z. B. von mehreren zwischen zwei gegebenen Punkten möglichen Bahnlinien oder Straßenzügen, jener zu ermitteln, der die geringsten Gesamtkosten erfordert und deshalb genauer ausgearbeitet werden soll. Die Herstellung eines umfaßenderen Kostenüberschlags erfordert ein sehr vielseitiges Wissen und große Erfahrung. Handelt es sich um die Herstellung einer Eisenbahnlinie, so sind vor allem die Anlagekosten zu schätzen, wobei es sich um die Geschäftsleitung und Aufsicht, um die Vorarbeiten und Grunderwerbung, um die Erdarbeiten, Kunstbauten, Flußbauten, um den Oberbau, die Hochbauten und Betriebseinrichtungen, um die Fahrbetriebsmittel, um die Verzinsung des Anlagekapitals u. s. w. handelt. Dazu kommt dann die schwierige Aufgabe, die Betriebskosten mit Rücksicht auf den zu erwartenden Verkehr richtig zu schätzen, endlich die voraussichtlichen Unterhaltungskosten genau genug anzusetzen. Für die Erstellung eines Kostenüberschlages werden die Anlagekosten in der Regel mit Durchschnittswerten für das km Bahnlänge ermittelt. Wie verschieden diese ausfallen können, zeigen die unter Baukosten Bd. II, S. 10, 11 und 12 aufgeführten Tabellen. Eine halbwegs verläßliche Kostenschätzung kann nur nach Bereisung der in Aussicht gefaßten Trasse erfolgen. Ist auf Grund eines Entwurfes allgemeinerer Art (Vorentwurf s. Bauentwurf) und eines Kostenüberschlages der Beschluß zur Ausführung der geplanten Anlage gefaßt, so kann an die Aufstellung des genauen K. geschritten werden. Diese Aufstellung erfolgt an der Hand des ausführlichen Entwurfes (Einzelpläne s. Bauentwurf), wobei für jedes einzelne Bauwerk ein genauer K. verfaßt wird, um den Umfang und Kostenbetrag für jede einzelne zur Herstellung des betreffenden Bauwerks erforderliche Lieferung und Arbeit sowie eine möglichst genaue Gesamtkostensumme und damit die erforderliche Grundlage für die Verdingung zu liefern. Ein solcher K. für ein nur einigermaßen bedeutendes Bauwerk setzt sich aus fünf Teilen zusammen: 1. dem Vorbericht, 2. den Bedingnisheften, 3. den Vorausmaßen, 4. dem Preisverzeichnis, 5. der Kostenberechnung. Der Vorbericht oder technische Bericht soll in wenigen Worten ein klares Bild von dem betreffenden Bauwerk und den Ausführungsverhältnissen geben. Dabei sollen namentlich jene Punkte berührt werden, die nicht unmittelbar aus den Plänen entnommen werden können. Er enthält demnach die Darlegung des Zwecks, dem durch das Bauwerk genügt sowie der Art und Weise, wie diesem Zweck durch die gewählte Anlage entsprochen werden soll; ferner Angaben über das zu verwendende Baumaterial und dessen Bezugsorte, die Angabe, inwieweit Akkord- oder Regiebau in Frage kommt, endlich die Mitteilung des Gesamtkostenbetrages. Die Bedingnishefte enthalten alle erforderlichen Bestimmungen rechtlicher, kaufmännischer und technischer Art. Die Bestimmungen rechtlicher und kaufmännischer Natur sind Gegenstand der allgemeinen Bedingnisse, während die technischen Vorschriften den Inhalt besonderer Bedingnisse bilden. Letztere werden in der Regel nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baugewerbszweigen unterteilt und enthalten nebst den Bestimmungen über die Auflieferung und Verarbeitung der Baustoffe auch Weisungen über die Vermessung und Abrechnung der geleisteten Arbeiten (s. Verdingungswesen). Die Vorausmaße bilden den umfangreichsten Teil des K., weil in ihnen alle einzelnen Teile des Bauwerks in ihren Ausmaßen zur Darstellung kommen müssen. Zur Erzielung einer klaren Übersicht und um die Größe jeder Einzelleistung und jede beliebige Summe gleichartiger Leistungen ohne Schwierigkeit entnehmen zu können, werden die Vorausmaße nach den verschiedenen Arbeitsgattungen und innerhalb der so gewonnenen Unterabteilungen nach möglichst einfachen Gesichtspunkten gegliedert. Die Leistungen werden dabei je nach ihrer Art oder auch nur dem Herkommen entsprechend nach Körper-, Flächen- und Längeneinheiten, nach der Stückzahl oder dem Gewicht berechnet. Einer so eingehenden Behandlung, wie vorstehend angedeutet worden, unterliegen nur jene Leistungen nicht, bei denen dies eben nicht möglich oder nur sehr schwierig ist. Für diese kommen dann Pauschsummen in Ansatz, die entweder rein erfahrungsgemäß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0430" n="413"/> </p><lb/> <p>Ein Kostenüberschlag wird erforderlich, wenn die Ausführung einer neuen Bahnlinie, die Legung zweiter, dritter und weiterer Gleise beabsichtigt wird oder größere Zu- oder Umbauten geplant sind. Der Kostenüberschlag ist zu erstellen, noch ehe an die Ausarbeitung des Entwurfs im einzelnen geschritten wird. Er wird gemacht, um die Einträglichkeit des Baues nachzuweisen und damit den Vorschlag überhaupt zu rechtfertigen, um das Vertrauen jener Kreise zu gewinnen, auf deren Kapitalien man angewiesen ist, endlich, um eine Wahl zwischen mehreren Lösungen der gleichen Aufgabe zu treffen. So ist z. B. von mehreren zwischen zwei gegebenen Punkten möglichen Bahnlinien oder Straßenzügen, jener zu ermitteln, der die geringsten Gesamtkosten erfordert und deshalb genauer ausgearbeitet werden soll.</p><lb/> <p>Die Herstellung eines umfaßenderen Kostenüberschlags erfordert ein sehr vielseitiges Wissen und große Erfahrung. 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Ein Kostenüberschlag wird erforderlich, wenn die Ausführung einer neuen Bahnlinie, die Legung zweiter, dritter und weiterer Gleise beabsichtigt wird oder größere Zu- oder Umbauten geplant sind. Der Kostenüberschlag ist zu erstellen, noch ehe an die Ausarbeitung des Entwurfs im einzelnen geschritten wird. Er wird gemacht, um die Einträglichkeit des Baues nachzuweisen und damit den Vorschlag überhaupt zu rechtfertigen, um das Vertrauen jener Kreise zu gewinnen, auf deren Kapitalien man angewiesen ist, endlich, um eine Wahl zwischen mehreren Lösungen der gleichen Aufgabe zu treffen. So ist z. B. von mehreren zwischen zwei gegebenen Punkten möglichen Bahnlinien oder Straßenzügen, jener zu ermitteln, der die geringsten Gesamtkosten erfordert und deshalb genauer ausgearbeitet werden soll.
Die Herstellung eines umfaßenderen Kostenüberschlags erfordert ein sehr vielseitiges Wissen und große Erfahrung. Handelt es sich um die Herstellung einer Eisenbahnlinie, so sind vor allem die Anlagekosten zu schätzen, wobei es sich um die Geschäftsleitung und Aufsicht, um die Vorarbeiten und Grunderwerbung, um die Erdarbeiten, Kunstbauten, Flußbauten, um den Oberbau, die Hochbauten und Betriebseinrichtungen, um die Fahrbetriebsmittel, um die Verzinsung des Anlagekapitals u. s. w. handelt. Dazu kommt dann die schwierige Aufgabe, die Betriebskosten mit Rücksicht auf den zu erwartenden Verkehr richtig zu schätzen, endlich die voraussichtlichen Unterhaltungskosten genau genug anzusetzen.
Für die Erstellung eines Kostenüberschlages werden die Anlagekosten in der Regel mit Durchschnittswerten für das km Bahnlänge ermittelt. Wie verschieden diese ausfallen können, zeigen die unter Baukosten Bd. II, S. 10, 11 und 12 aufgeführten Tabellen. Eine halbwegs verläßliche Kostenschätzung kann nur nach Bereisung der in Aussicht gefaßten Trasse erfolgen.
Ist auf Grund eines Entwurfes allgemeinerer Art (Vorentwurf s. Bauentwurf) und eines Kostenüberschlages der Beschluß zur Ausführung der geplanten Anlage gefaßt, so kann an die Aufstellung des genauen K. geschritten werden.
Diese Aufstellung erfolgt an der Hand des ausführlichen Entwurfes (Einzelpläne s. Bauentwurf), wobei für jedes einzelne Bauwerk ein genauer K. verfaßt wird, um den Umfang und Kostenbetrag für jede einzelne zur Herstellung des betreffenden Bauwerks erforderliche Lieferung und Arbeit sowie eine möglichst genaue Gesamtkostensumme und damit die erforderliche Grundlage für die Verdingung zu liefern.
Ein solcher K. für ein nur einigermaßen bedeutendes Bauwerk setzt sich aus fünf Teilen zusammen: 1. dem Vorbericht, 2. den Bedingnisheften, 3. den Vorausmaßen, 4. dem Preisverzeichnis, 5. der Kostenberechnung.
Der Vorbericht oder technische Bericht soll in wenigen Worten ein klares Bild von dem betreffenden Bauwerk und den Ausführungsverhältnissen geben. Dabei sollen namentlich jene Punkte berührt werden, die nicht unmittelbar aus den Plänen entnommen werden können. Er enthält demnach die Darlegung des Zwecks, dem durch das Bauwerk genügt sowie der Art und Weise, wie diesem Zweck durch die gewählte Anlage entsprochen werden soll; ferner Angaben über das zu verwendende Baumaterial und dessen Bezugsorte, die Angabe, inwieweit Akkord- oder Regiebau in Frage kommt, endlich die Mitteilung des Gesamtkostenbetrages.
Die Bedingnishefte enthalten alle erforderlichen Bestimmungen rechtlicher, kaufmännischer und technischer Art. Die Bestimmungen rechtlicher und kaufmännischer Natur sind Gegenstand der allgemeinen Bedingnisse, während die technischen Vorschriften den Inhalt besonderer Bedingnisse bilden. Letztere werden in der Regel nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baugewerbszweigen unterteilt und enthalten nebst den Bestimmungen über die Auflieferung und Verarbeitung der Baustoffe auch Weisungen über die Vermessung und Abrechnung der geleisteten Arbeiten (s. Verdingungswesen).
Die Vorausmaße bilden den umfangreichsten Teil des K., weil in ihnen alle einzelnen Teile des Bauwerks in ihren Ausmaßen zur Darstellung kommen müssen. Zur Erzielung einer klaren Übersicht und um die Größe jeder Einzelleistung und jede beliebige Summe gleichartiger Leistungen ohne Schwierigkeit entnehmen zu können, werden die Vorausmaße nach den verschiedenen Arbeitsgattungen und innerhalb der so gewonnenen Unterabteilungen nach möglichst einfachen Gesichtspunkten gegliedert. Die Leistungen werden dabei je nach ihrer Art oder auch nur dem Herkommen entsprechend nach Körper-, Flächen- und Längeneinheiten, nach der Stückzahl oder dem Gewicht berechnet. Einer so eingehenden Behandlung, wie vorstehend angedeutet worden, unterliegen nur jene Leistungen nicht, bei denen dies eben nicht möglich oder nur sehr schwierig ist. Für diese kommen dann Pauschsummen in Ansatz, die entweder rein erfahrungsgemäß
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