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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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(Feuerbüchse), hervorgerufen durch Nachgeben der Dichtung zwischen Feuerrohr und Rohrwand der Feuerbüchse (s. Feuerrohre).

Die in die Feuerbüchse eintretende Wassermenge ist, wenn eine größere Anzahl von Röhren rinnt, eine so bedeutende, daß das Feuer auf dem der Rohrwand zunächst liegenden Teil des Rostes gelöscht wird. Der hierdurch entstehende Wasserverlust, verbunden mit der Verminderung der Temperatur in der Feuerbüchse, macht in einem solchen Fall die Weiterfahrt unmöglich, umsomehr, als, um den Wasserverlust zu ersetzen oder das Wasser nicht bis unter die Feuerbüchsdecke sinken zu lassen, beide Dampfstrahlpumpen bzw. alle Speisevorrichtungen in Tätigkeit gesetzt werden müssen.

Die Ursachen dieser den Betrieb so häufig störenden Erscheinung sind:

1. Schlechtes Speisewasser. Der auf der Rohrwand und auf den Feuerröhren in der Nähe der Rohrwand in großer Menge abgelagerte Kesselstein bedingt als schlechter Wärmeleiter eine sehr hohe Temperatur der Rohrwand und der in der Rohrwand steckenden Enden der Feuerröhren. Nach Absperrung des Reglers nimmt die dünnwandige Feuerröhre, gekühlt durch das Kesselwasser, sehr bald eine Temperatur an, die kleiner ist als die Temperatur der Rohrwand; der Durchmesser der Feuerröhren verkleinert sich daher überall und auch an der dichtenden Stelle. Es entsteht ein ringförmiger Spalt zwischen Feuerröhre und Rohrwand, durch den das Kesselwasser mit großer Gewalt in den Feuerungsraum dringt.

2. Forcierter Betrieb. Wird der Kessel über das Maß der gewöhnlichen Leistungsfähigkeit angestrengt, d. h. werden durch allzu weitgehende Anwendung der Mittel zur Verstärkung des Zuges (Verengung der Blasrohrmündung und durch Aufwerfen großer Brennstoffmengen) in der Feuerbüchse hohe Temperaturen und Stichflammen erzeugt, so bewirkt die (wie bei Vorhandensein von Kesselstein) eintretende außergewöhnlich hohe Temperatur eine Ausdehnung der Feuerröhren an der Dichtstelle; nach Absperrung des Reglers erfolgt dann wieder die Zusammenziehung der Röhren rascher als jene der Rohrwand, und tritt sofort heftiges R. auf.

3. Unsachgemäßes Vorgehen:

a) bei der Feuerung. Allzulanges Offenhalten der Heiztür während des Feuerns und durch längere Zeit ausgeübtes Aufschüren des Feuers mit dem Rostspieß läßt, wenn oben an der Heiztür nicht ein Schutzschirm angebracht ist (s. Rauchverzehrung), einen Strom kalter Luft auf die Feuerröhren kommen; die durch diese Kühlung bedingte Verkleinerung des Röhrendurchmessers kann selbst während der Fahrt R. hervorrufen;

b) beim Speisen. Lang andauerndes Speisen mit zu großen Dampfstrahlpumpen gibt durch rasche Erniedrigung des Dampfdrucks, mithin auch Erniedrigung der Wassertemperatur, zu einer Kühlung der Feuerröhren Veranlassung, womit, wie in den anderen Fällen, eine Verkleinerung des Röhrendurchmessers verbunden ist;

c) nach Absperren des Reglers. Wird nach Fahrt auf anhaltender Steigung oder nach erhöhter Leistung überhaupt, während der vom Blasrohr Gebrauch gemacht wurde, der Regler geschlossen, ohne das Hilfsgebläse sofort zu öffnen (oft nicht möglich, weil kurz vorher zu viel Kohle aufgeworfen wurde), so ist, wegen plötzlicher Unterbrechung der Verbrennung, eine Temperaturerniedrigung in der Feuerbüchse unausbleiblich, mithin auch die Ursache zum R. gegeben.

Die allgemeinen Mittel zur Verhinderung des R. bestehen in der Anwendung von reinem oder künstlich gereinigtem Speisewasser und in Vermeidung der unter Punkt 3 angegebenen Vorkommnisse.

Undicht gewordene Feuerröhren können beim Weiterfahren unter Dampf durch rasche Anwendung der Ursachen des R. in umgekehrter Folge: Verengung des Blasrohrs, Öffnen des Hilfsgebläses und Haltung eines hohen Feuers, wieder dicht gemacht werden.

Bei der Talfahrt (Regler geschlossen) können die Rohre während der Fahrt bei offenem Hilfsgebläse vermittels des Rohrdorns aufgetrieben und dicht gemacht werden.

Bei Vorhandensein von gutem Speisewasser ist die Anwendung von an den eisernen Feuerröhren angelöteten Kupferstutzen ein Mittel, durch das bei sonst sachgemäßer Behandlung das R. vermieden werden kann. Sehr reine weiche Speisewässer gestatten auch die Verwendung von Feuerröhren ohne Stutzen.

Von großem Einfluß auf das Dichthalten der Feuerröhren ist auch der richtige Vorgang beim Einziehen der Röhren. Die Feuerröhren selbst sowie die Bohrungen in der Rohrwand müssen metallisch blank sein, damit eine rein metallische Dichtung beim Aufwalzen erzielt werde. Hat ferner die Lokomotive vor Inbetriebsetzung eine längere Strecke im "Kalttransport", d. i. ohne Wasser im Kessel, zurückzulegen (insbesondere zu beachten bei neu eingelieferten Lokomotiven), so sind vor dem Anheizen sämtliche Rohre mit der Rohrwalze sorgfältig nachzuziehen, weil das Rütteln der

(Feuerbüchse), hervorgerufen durch Nachgeben der Dichtung zwischen Feuerrohr und Rohrwand der Feuerbüchse (s. Feuerrohre).

Die in die Feuerbüchse eintretende Wassermenge ist, wenn eine größere Anzahl von Röhren rinnt, eine so bedeutende, daß das Feuer auf dem der Rohrwand zunächst liegenden Teil des Rostes gelöscht wird. Der hierdurch entstehende Wasserverlust, verbunden mit der Verminderung der Temperatur in der Feuerbüchse, macht in einem solchen Fall die Weiterfahrt unmöglich, umsomehr, als, um den Wasserverlust zu ersetzen oder das Wasser nicht bis unter die Feuerbüchsdecke sinken zu lassen, beide Dampfstrahlpumpen bzw. alle Speisevorrichtungen in Tätigkeit gesetzt werden müssen.

Die Ursachen dieser den Betrieb so häufig störenden Erscheinung sind:

1. Schlechtes Speisewasser. Der auf der Rohrwand und auf den Feuerröhren in der Nähe der Rohrwand in großer Menge abgelagerte Kesselstein bedingt als schlechter Wärmeleiter eine sehr hohe Temperatur der Rohrwand und der in der Rohrwand steckenden Enden der Feuerröhren. Nach Absperrung des Reglers nimmt die dünnwandige Feuerröhre, gekühlt durch das Kesselwasser, sehr bald eine Temperatur an, die kleiner ist als die Temperatur der Rohrwand; der Durchmesser der Feuerröhren verkleinert sich daher überall und auch an der dichtenden Stelle. Es entsteht ein ringförmiger Spalt zwischen Feuerröhre und Rohrwand, durch den das Kesselwasser mit großer Gewalt in den Feuerungsraum dringt.

2. Forcierter Betrieb. Wird der Kessel über das Maß der gewöhnlichen Leistungsfähigkeit angestrengt, d. h. werden durch allzu weitgehende Anwendung der Mittel zur Verstärkung des Zuges (Verengung der Blasrohrmündung und durch Aufwerfen großer Brennstoffmengen) in der Feuerbüchse hohe Temperaturen und Stichflammen erzeugt, so bewirkt die (wie bei Vorhandensein von Kesselstein) eintretende außergewöhnlich hohe Temperatur eine Ausdehnung der Feuerröhren an der Dichtstelle; nach Absperrung des Reglers erfolgt dann wieder die Zusammenziehung der Röhren rascher als jene der Rohrwand, und tritt sofort heftiges R. auf.

3. Unsachgemäßes Vorgehen:

a) bei der Feuerung. Allzulanges Offenhalten der Heiztür während des Feuerns und durch längere Zeit ausgeübtes Aufschüren des Feuers mit dem Rostspieß läßt, wenn oben an der Heiztür nicht ein Schutzschirm angebracht ist (s. Rauchverzehrung), einen Strom kalter Luft auf die Feuerröhren kommen; die durch diese Kühlung bedingte Verkleinerung des Röhrendurchmessers kann selbst während der Fahrt R. hervorrufen;

b) beim Speisen. Lang andauerndes Speisen mit zu großen Dampfstrahlpumpen gibt durch rasche Erniedrigung des Dampfdrucks, mithin auch Erniedrigung der Wassertemperatur, zu einer Kühlung der Feuerröhren Veranlassung, womit, wie in den anderen Fällen, eine Verkleinerung des Röhrendurchmessers verbunden ist;

c) nach Absperren des Reglers. Wird nach Fahrt auf anhaltender Steigung oder nach erhöhter Leistung überhaupt, während der vom Blasrohr Gebrauch gemacht wurde, der Regler geschlossen, ohne das Hilfsgebläse sofort zu öffnen (oft nicht möglich, weil kurz vorher zu viel Kohle aufgeworfen wurde), so ist, wegen plötzlicher Unterbrechung der Verbrennung, eine Temperaturerniedrigung in der Feuerbüchse unausbleiblich, mithin auch die Ursache zum R. gegeben.

Die allgemeinen Mittel zur Verhinderung des R. bestehen in der Anwendung von reinem oder künstlich gereinigtem Speisewasser und in Vermeidung der unter Punkt 3 angegebenen Vorkommnisse.

Undicht gewordene Feuerröhren können beim Weiterfahren unter Dampf durch rasche Anwendung der Ursachen des R. in umgekehrter Folge: Verengung des Blasrohrs, Öffnen des Hilfsgebläses und Haltung eines hohen Feuers, wieder dicht gemacht werden.

Bei der Talfahrt (Regler geschlossen) können die Rohre während der Fahrt bei offenem Hilfsgebläse vermittels des Rohrdorns aufgetrieben und dicht gemacht werden.

Bei Vorhandensein von gutem Speisewasser ist die Anwendung von an den eisernen Feuerröhren angelöteten Kupferstutzen ein Mittel, durch das bei sonst sachgemäßer Behandlung das R. vermieden werden kann. Sehr reine weiche Speisewässer gestatten auch die Verwendung von Feuerröhren ohne Stutzen.

Von großem Einfluß auf das Dichthalten der Feuerröhren ist auch der richtige Vorgang beim Einziehen der Röhren. Die Feuerröhren selbst sowie die Bohrungen in der Rohrwand müssen metallisch blank sein, damit eine rein metallische Dichtung beim Aufwalzen erzielt werde. Hat ferner die Lokomotive vor Inbetriebsetzung eine längere Strecke im „Kalttransport“, d. i. ohne Wasser im Kessel, zurückzulegen (insbesondere zu beachten bei neu eingelieferten Lokomotiven), so sind vor dem Anheizen sämtliche Rohre mit der Rohrwalze sorgfältig nachzuziehen, weil das Rütteln der

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[228/0242] (Feuerbüchse), hervorgerufen durch Nachgeben der Dichtung zwischen Feuerrohr und Rohrwand der Feuerbüchse (s. Feuerrohre). Die in die Feuerbüchse eintretende Wassermenge ist, wenn eine größere Anzahl von Röhren rinnt, eine so bedeutende, daß das Feuer auf dem der Rohrwand zunächst liegenden Teil des Rostes gelöscht wird. Der hierdurch entstehende Wasserverlust, verbunden mit der Verminderung der Temperatur in der Feuerbüchse, macht in einem solchen Fall die Weiterfahrt unmöglich, umsomehr, als, um den Wasserverlust zu ersetzen oder das Wasser nicht bis unter die Feuerbüchsdecke sinken zu lassen, beide Dampfstrahlpumpen bzw. alle Speisevorrichtungen in Tätigkeit gesetzt werden müssen. Die Ursachen dieser den Betrieb so häufig störenden Erscheinung sind: 1. Schlechtes Speisewasser. Der auf der Rohrwand und auf den Feuerröhren in der Nähe der Rohrwand in großer Menge abgelagerte Kesselstein bedingt als schlechter Wärmeleiter eine sehr hohe Temperatur der Rohrwand und der in der Rohrwand steckenden Enden der Feuerröhren. Nach Absperrung des Reglers nimmt die dünnwandige Feuerröhre, gekühlt durch das Kesselwasser, sehr bald eine Temperatur an, die kleiner ist als die Temperatur der Rohrwand; der Durchmesser der Feuerröhren verkleinert sich daher überall und auch an der dichtenden Stelle. Es entsteht ein ringförmiger Spalt zwischen Feuerröhre und Rohrwand, durch den das Kesselwasser mit großer Gewalt in den Feuerungsraum dringt. 2. Forcierter Betrieb. Wird der Kessel über das Maß der gewöhnlichen Leistungsfähigkeit angestrengt, d. h. werden durch allzu weitgehende Anwendung der Mittel zur Verstärkung des Zuges (Verengung der Blasrohrmündung und durch Aufwerfen großer Brennstoffmengen) in der Feuerbüchse hohe Temperaturen und Stichflammen erzeugt, so bewirkt die (wie bei Vorhandensein von Kesselstein) eintretende außergewöhnlich hohe Temperatur eine Ausdehnung der Feuerröhren an der Dichtstelle; nach Absperrung des Reglers erfolgt dann wieder die Zusammenziehung der Röhren rascher als jene der Rohrwand, und tritt sofort heftiges R. auf. 3. Unsachgemäßes Vorgehen: a) bei der Feuerung. Allzulanges Offenhalten der Heiztür während des Feuerns und durch längere Zeit ausgeübtes Aufschüren des Feuers mit dem Rostspieß läßt, wenn oben an der Heiztür nicht ein Schutzschirm angebracht ist (s. Rauchverzehrung), einen Strom kalter Luft auf die Feuerröhren kommen; die durch diese Kühlung bedingte Verkleinerung des Röhrendurchmessers kann selbst während der Fahrt R. hervorrufen; b) beim Speisen. Lang andauerndes Speisen mit zu großen Dampfstrahlpumpen gibt durch rasche Erniedrigung des Dampfdrucks, mithin auch Erniedrigung der Wassertemperatur, zu einer Kühlung der Feuerröhren Veranlassung, womit, wie in den anderen Fällen, eine Verkleinerung des Röhrendurchmessers verbunden ist; c) nach Absperren des Reglers. Wird nach Fahrt auf anhaltender Steigung oder nach erhöhter Leistung überhaupt, während der vom Blasrohr Gebrauch gemacht wurde, der Regler geschlossen, ohne das Hilfsgebläse sofort zu öffnen (oft nicht möglich, weil kurz vorher zu viel Kohle aufgeworfen wurde), so ist, wegen plötzlicher Unterbrechung der Verbrennung, eine Temperaturerniedrigung in der Feuerbüchse unausbleiblich, mithin auch die Ursache zum R. gegeben. Die allgemeinen Mittel zur Verhinderung des R. bestehen in der Anwendung von reinem oder künstlich gereinigtem Speisewasser und in Vermeidung der unter Punkt 3 angegebenen Vorkommnisse. Undicht gewordene Feuerröhren können beim Weiterfahren unter Dampf durch rasche Anwendung der Ursachen des R. in umgekehrter Folge: Verengung des Blasrohrs, Öffnen des Hilfsgebläses und Haltung eines hohen Feuers, wieder dicht gemacht werden. Bei der Talfahrt (Regler geschlossen) können die Rohre während der Fahrt bei offenem Hilfsgebläse vermittels des Rohrdorns aufgetrieben und dicht gemacht werden. Bei Vorhandensein von gutem Speisewasser ist die Anwendung von an den eisernen Feuerröhren angelöteten Kupferstutzen ein Mittel, durch das bei sonst sachgemäßer Behandlung das R. vermieden werden kann. Sehr reine weiche Speisewässer gestatten auch die Verwendung von Feuerröhren ohne Stutzen. Von großem Einfluß auf das Dichthalten der Feuerröhren ist auch der richtige Vorgang beim Einziehen der Röhren. Die Feuerröhren selbst sowie die Bohrungen in der Rohrwand müssen metallisch blank sein, damit eine rein metallische Dichtung beim Aufwalzen erzielt werde. Hat ferner die Lokomotive vor Inbetriebsetzung eine längere Strecke im „Kalttransport“, d. i. ohne Wasser im Kessel, zurückzulegen (insbesondere zu beachten bei neu eingelieferten Lokomotiven), so sind vor dem Anheizen sämtliche Rohre mit der Rohrwalze sorgfältig nachzuziehen, weil das Rütteln der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/242>, abgerufen am 01.11.2024.