Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.eröffnet. Der Betrieb wird auch im Winter fortgeführt. Die Bahn hat die Meterspur und Höchststeigungen von 30%0. Der elektrische Strom für den Betrieb wird vom Elektrizitätswerk Appenzell bezogen und in einem der Bahn gehörigen Unterwerk aus Drehstrom von 6000 Volt Spannung, 50 Perioden, in Gleichstrom von 1000 Volt Fahrdrahtspannung umgewandelt. Je 2 Motoren haben Serienschaltung, jeder Motor 65 PS. Das Anlagekapital für die eröffnete Teilstrecke beträgt 1·3 Mill. Fr. Rücksichtlich der Bergstrecke von Wasserauen zum Gipfel (9·6 km) ist späterer Entscheidung vorbehalten, ob die Linie streckenweise als Zahnbahn oder als Bergaufzug hergestellt werden soll. Für diesen Teil der Bahn waren bis 1916 weder technische noch finanzielle Vorlagen eingereicht worden, und dürfte die Ausführung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sein. Saharaquerbahn. Eine Eisenbahn durch die Sahara zur Verbindung von Algier und Sudan wurde zuerst 1876 von Duponchel angeregt; neuerdings wird der Gedanke von französischen Kolonialpolitikern wegen der Nutzbarmachung der "schwarzen Armee" eifrig erörtert. Saintoyant empfiehlt eine Linie zur Verbindung von Algier mit dem Bevölkerungsgebiet des Niger, von Colomb-Bechar über Taurirt und Timbuktu in östlicher Richtung zum Tschadsee. Zur Erkundung dieser Bahntrasse wurde im Januar 1912 eine Expedition unter Hauptmann Nieger nach Afrika entsendet. Das Anfangsglied der Bahn würde die Strecke Oran-Ain Sefra-Colomb-Bechar bilden. Andere ähnliche Pläne suchen weiter östlich den Anschluß an die Strecke Philippeville-Constantine-Biskra. Berthelot hat eine Eisenbahn von Oran und Algier durch die Sahara über Zemio und Stanleyville nach Kapstadt, also nach dem Vorbild der Kap-Kairo-Bahn, vorgeschlagen, um eine schnellere Reiseverbindung zu schaffen, als sie jetzt durch die Dampfer ermöglicht ist. Die Linie würde in das Verkehrsnetz von Belgisch-Kongo und der südafrikanischen Union eingreifen. Es wird dafür sogar ein Vollspurgleis vorgeschlagen, um Züge mit großer Reisegeschwindigkeit, 60 km/Std., durchführen zu können. Alle diese und andere ähnliche Pläne stehen auf schwacher wirtschaftlicher Grundlage und sind wegen ihrer Abenteuerlichkeit weit entfernt von ihrer Verwirklichung. Literatur: Le Transsaharien, son utilite, ses conditions d'etablissement et d'exploitation. Paris 1910, Berger-Levrault. - Roume, Journal officiel von Französisch-Westafrika, 1912, Nr. 388, S. 77. - Hübner, Kol. Monatsblätter, 1913, S. 498. - Schander, Die Eisenbahnpolitik Frankreichs in Nordafrika. 1913, S. 553-585. Baltzer. Saisonbahnen, in der Schweiz übliche Bezeichnung für Bahnen mit beschränkter Betriebsdauer (Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen u. s. w.). Der Betrieb der meisten S. beginnt im April, Mai oder Juni und schließt im September oder Oktober. Die Rigibahnen eröffnen den Betrieb schon im März und stehen bis Dezember in Betrieb. Saisonkarten (season tickets), ermäßigte Fahrkarten (Abonnementkarten oder Rückfahrkarten, Rundreisekarten u. s. w.), deren Ausgabe und Gültigkeitsdauer mit Rücksicht auf ihren Zweck auf bestimmte Kalenderzeitabschnitte (Saison) beschränkt ist. Hierher gehören Badefahrkarten (s. d.), Sommerkarten, Wintersportkarten u. dgl. Im weiteren Sinn sind S. gleichbedeutend mit Zeitkarten (s. d.). Saison- oder Zeittarife sind differentiell gebildete Ausnahmetarife (s. Gütertarife, Bd. V, S. 470), die für bestimmte Abschnitte eines Jahres Frachtermäßigungen vorsehen. Ihr Zweck ist ein verschiedener. Sie wollen ein Gut, das seiner Natur nach eine hohe Fracht nicht vertragen kann, zu einer bestimmten Zeit aber in übergroßen Mengen auf den Markt geworfen wird und für weite Kreise des Volkes eine allgemeine wirtschaftliche Bedeutung hat (namentlich Nahrungsmittel), versand- und absatzfähig machen. Vgl. Rhabarber, der bei Auflieferung vom 15. April bis 30. Juli in Deutschland zu den Sätzen des Spezialtarifs III (sonst Spezialtarif I) verfrachtet wird; Butter, Schmalz und Margarine, die bei Aufgabe als Stückgut in der Zeit vom 1. April bis 30. September in Frachtstücken von höchstens 200 kg Einzelgewicht dem Spezialtarif f. best. Eilgüter in Deutschland zugewiesen sind; für Kartoffeln im Fall der Verwendung als Saatgut wird in Deutschland vom 1. März bis 31. Mai für Frachtstückgut die Fracht für das halbe wirkliche Gewicht nach den Sätzen des Spezialtarifs f. best. Stückgüter berechnet. Hierunter fallen auch die Erleichterungen, die der österreichische Tarif für einzelne Pechsorten und für frisch gesalzene Häute bei der Beförderung in den Wintermonaten zugestanden hat. Die Zeittarife bezwecken auch eine vorteilhafte Ausnutzung der Betriebsmittel, indem sie zu einem Bezug von Zeitgütern, wie Düngemitteln, Kohlen u. s. w. durch Frachtermäßigungen in einer Zeit anreizen, zu der diese Güter eine zweckentsprechende Verwendung in den einzelnen wirtschaftlichen Betrieben noch nicht finden können. eröffnet. Der Betrieb wird auch im Winter fortgeführt. Die Bahn hat die Meterspur und Höchststeigungen von 30‰. Der elektrische Strom für den Betrieb wird vom Elektrizitätswerk Appenzell bezogen und in einem der Bahn gehörigen Unterwerk aus Drehstrom von 6000 Volt Spannung, 50 Perioden, in Gleichstrom von 1000 Volt Fahrdrahtspannung umgewandelt. Je 2 Motoren haben Serienschaltung, jeder Motor 65 PS. Das Anlagekapital für die eröffnete Teilstrecke beträgt 1·3 Mill. Fr. Rücksichtlich der Bergstrecke von Wasserauen zum Gipfel (9·6 km) ist späterer Entscheidung vorbehalten, ob die Linie streckenweise als Zahnbahn oder als Bergaufzug hergestellt werden soll. Für diesen Teil der Bahn waren bis 1916 weder technische noch finanzielle Vorlagen eingereicht worden, und dürfte die Ausführung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sein. Saharaquerbahn. Eine Eisenbahn durch die Sahara zur Verbindung von Algier und Sudan wurde zuerst 1876 von Duponchel angeregt; neuerdings wird der Gedanke von französischen Kolonialpolitikern wegen der Nutzbarmachung der „schwarzen Armee“ eifrig erörtert. Saintoyant empfiehlt eine Linie zur Verbindung von Algier mit dem Bevölkerungsgebiet des Niger, von Colomb-Béchar über Taurirt und Timbuktu in östlicher Richtung zum Tschadsee. Zur Erkundung dieser Bahntrasse wurde im Januar 1912 eine Expedition unter Hauptmann Niéger nach Afrika entsendet. Das Anfangsglied der Bahn würde die Strecke Oran-Aϊn Sefra-Colomb-Béchar bilden. Andere ähnliche Pläne suchen weiter östlich den Anschluß an die Strecke Philippeville-Constantine-Biskra. Berthelot hat eine Eisenbahn von Oran und Algier durch die Sahara über Zemio und Stanleyville nach Kapstadt, also nach dem Vorbild der Kap-Kairo-Bahn, vorgeschlagen, um eine schnellere Reiseverbindung zu schaffen, als sie jetzt durch die Dampfer ermöglicht ist. Die Linie würde in das Verkehrsnetz von Belgisch-Kongo und der südafrikanischen Union eingreifen. Es wird dafür sogar ein Vollspurgleis vorgeschlagen, um Züge mit großer Reisegeschwindigkeit, 60 km/Std., durchführen zu können. Alle diese und andere ähnliche Pläne stehen auf schwacher wirtschaftlicher Grundlage und sind wegen ihrer Abenteuerlichkeit weit entfernt von ihrer Verwirklichung. Literatur: Le Transsaharien, son utilité, ses conditions d'établissement et d'exploitation. Paris 1910, Berger-Levrault. – Roume, Journal officiel von Französisch-Westafrika, 1912, Nr. 388, S. 77. – Hübner, Kol. Monatsblätter, 1913, S. 498. – Schander, Die Eisenbahnpolitik Frankreichs in Nordafrika. 1913, S. 553–585. Baltzer. Saisonbahnen, in der Schweiz übliche Bezeichnung für Bahnen mit beschränkter Betriebsdauer (Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen u. s. w.). Der Betrieb der meisten S. beginnt im April, Mai oder Juni und schließt im September oder Oktober. Die Rigibahnen eröffnen den Betrieb schon im März und stehen bis Dezember in Betrieb. Saisonkarten (season tickets), ermäßigte Fahrkarten (Abonnementkarten oder Rückfahrkarten, Rundreisekarten u. s. w.), deren Ausgabe und Gültigkeitsdauer mit Rücksicht auf ihren Zweck auf bestimmte Kalenderzeitabschnitte (Saison) beschränkt ist. Hierher gehören Badefahrkarten (s. d.), Sommerkarten, Wintersportkarten u. dgl. Im weiteren Sinn sind S. gleichbedeutend mit Zeitkarten (s. d.). Saison- oder Zeittarife sind differentiell gebildete Ausnahmetarife (s. Gütertarife, Bd. V, S. 470), die für bestimmte Abschnitte eines Jahres Frachtermäßigungen vorsehen. Ihr Zweck ist ein verschiedener. Sie wollen ein Gut, das seiner Natur nach eine hohe Fracht nicht vertragen kann, zu einer bestimmten Zeit aber in übergroßen Mengen auf den Markt geworfen wird und für weite Kreise des Volkes eine allgemeine wirtschaftliche Bedeutung hat (namentlich Nahrungsmittel), versand- und absatzfähig machen. Vgl. Rhabarber, der bei Auflieferung vom 15. April bis 30. Juli in Deutschland zu den Sätzen des Spezialtarifs III (sonst Spezialtarif I) verfrachtet wird; Butter, Schmalz und Margarine, die bei Aufgabe als Stückgut in der Zeit vom 1. April bis 30. September in Frachtstücken von höchstens 200 kg Einzelgewicht dem Spezialtarif f. best. Eilgüter in Deutschland zugewiesen sind; für Kartoffeln im Fall der Verwendung als Saatgut wird in Deutschland vom 1. März bis 31. Mai für Frachtstückgut die Fracht für das halbe wirkliche Gewicht nach den Sätzen des Spezialtarifs f. best. Stückgüter berechnet. Hierunter fallen auch die Erleichterungen, die der österreichische Tarif für einzelne Pechsorten und für frisch gesalzene Häute bei der Beförderung in den Wintermonaten zugestanden hat. Die Zeittarife bezwecken auch eine vorteilhafte Ausnutzung der Betriebsmittel, indem sie zu einem Bezug von Zeitgütern, wie Düngemitteln, Kohlen u. s. w. durch Frachtermäßigungen in einer Zeit anreizen, zu der diese Güter eine zweckentsprechende Verwendung in den einzelnen wirtschaftlichen Betrieben noch nicht finden können. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0313" n="296"/> eröffnet. Der Betrieb wird auch im Winter fortgeführt.</p><lb/> <p>Die Bahn hat die Meterspur und Höchststeigungen von 30<hi rendition="#i">‰.</hi> Der elektrische Strom für den Betrieb wird vom Elektrizitätswerk Appenzell bezogen und in einem der Bahn gehörigen Unterwerk aus Drehstrom von 6000 Volt Spannung, 50 Perioden, in Gleichstrom von 1000 Volt Fahrdrahtspannung umgewandelt. Je 2 Motoren haben Serienschaltung, jeder Motor 65 PS.</p><lb/> <p>Das Anlagekapital für die eröffnete Teilstrecke beträgt 1·3 Mill. Fr.</p><lb/> <p>Rücksichtlich der Bergstrecke von Wasserauen zum Gipfel (9·6 <hi rendition="#i">km</hi>) ist späterer Entscheidung vorbehalten, ob die Linie streckenweise als Zahnbahn oder als Bergaufzug hergestellt werden soll. Für diesen Teil der Bahn waren bis 1916 weder technische noch finanzielle Vorlagen eingereicht worden, und dürfte die Ausführung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sein.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Saharaquerbahn.</hi> Eine Eisenbahn durch die Sahara zur Verbindung von Algier und Sudan wurde zuerst 1876 von <hi rendition="#g">Duponchel</hi> angeregt; neuerdings wird der Gedanke von französischen Kolonialpolitikern wegen der Nutzbarmachung der „schwarzen Armee“ eifrig erörtert. <hi rendition="#g">Saintoyant</hi> empfiehlt eine Linie zur Verbindung von Algier mit dem Bevölkerungsgebiet des Niger, von Colomb-Béchar über Taurirt und Timbuktu in östlicher Richtung zum Tschadsee.</p><lb/> <p>Zur Erkundung dieser Bahntrasse wurde im Januar 1912 eine Expedition unter Hauptmann <hi rendition="#g">Niéger</hi> nach Afrika entsendet.</p><lb/> <p>Das Anfangsglied der Bahn würde die Strecke Oran-Aϊn Sefra-Colomb-Béchar bilden. Andere ähnliche Pläne suchen weiter östlich den Anschluß an die Strecke Philippeville-Constantine-Biskra. <hi rendition="#g">Berthelot</hi> hat eine Eisenbahn von Oran und Algier durch die Sahara über Zemio und Stanleyville nach Kapstadt, also nach dem Vorbild der Kap-Kairo-Bahn, vorgeschlagen, um eine schnellere Reiseverbindung zu schaffen, als sie jetzt durch die Dampfer ermöglicht ist. Die Linie würde in das Verkehrsnetz von Belgisch-Kongo und der südafrikanischen Union eingreifen. Es wird dafür sogar ein Vollspurgleis vorgeschlagen, um Züge mit großer Reisegeschwindigkeit, 60 <hi rendition="#i">km</hi>/Std., durchführen zu können. Alle diese und andere ähnliche Pläne stehen auf schwacher wirtschaftlicher Grundlage und sind wegen ihrer Abenteuerlichkeit weit entfernt von ihrer Verwirklichung.</p><lb/> <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi> Le Transsaharien, son utilité, ses conditions d'établissement et d'exploitation. Paris 1910, Berger-Levrault. – <hi rendition="#g">Roume</hi>, Journal officiel von Französisch-Westafrika, 1912, Nr. 388, S. 77. – <hi rendition="#g">Hübner</hi>, Kol. Monatsblätter, 1913, S. 498. – <hi rendition="#g">Schander</hi>, Die Eisenbahnpolitik Frankreichs in Nordafrika. 1913, S. 553–585.</p><lb/> <p rendition="#right">Baltzer.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Saisonbahnen</hi>, in der Schweiz übliche Bezeichnung für Bahnen mit beschränkter Betriebsdauer (Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen u. s. w.). Der Betrieb der meisten S. beginnt im April, Mai oder Juni und schließt im September oder Oktober. Die Rigibahnen eröffnen den Betrieb schon im März und stehen bis Dezember in Betrieb.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Saisonkarten</hi><hi rendition="#i">(season tickets),</hi> ermäßigte Fahrkarten (Abonnementkarten oder Rückfahrkarten, Rundreisekarten u. s. w.), deren Ausgabe und Gültigkeitsdauer mit Rücksicht auf ihren Zweck auf bestimmte Kalenderzeitabschnitte (Saison) beschränkt ist. Hierher gehören Badefahrkarten (s. d.), Sommerkarten, Wintersportkarten u. dgl.</p><lb/> <p>Im weiteren Sinn sind S. gleichbedeutend mit Zeitkarten (s. d.).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Saison- oder Zeittarife</hi> sind differentiell gebildete Ausnahmetarife (s. Gütertarife, Bd. V, S. 470), die für bestimmte Abschnitte eines Jahres Frachtermäßigungen vorsehen. Ihr Zweck ist ein verschiedener. Sie wollen ein Gut, das seiner Natur nach eine hohe Fracht nicht vertragen kann, zu einer bestimmten Zeit aber in übergroßen Mengen auf den Markt geworfen wird und für weite Kreise des Volkes eine allgemeine wirtschaftliche Bedeutung hat (namentlich Nahrungsmittel), versand- und absatzfähig machen. Vgl. Rhabarber, der bei Auflieferung vom 15. April bis 30. Juli in Deutschland zu den Sätzen des Spezialtarifs III (sonst Spezialtarif I) verfrachtet wird; Butter, Schmalz und Margarine, die bei Aufgabe als Stückgut in der Zeit vom 1. April bis 30. September in Frachtstücken von höchstens 200 <hi rendition="#i">kg</hi> Einzelgewicht dem Spezialtarif f. best. Eilgüter in Deutschland zugewiesen sind; für Kartoffeln im Fall der Verwendung als Saatgut wird in Deutschland vom 1. März bis 31. Mai für Frachtstückgut die Fracht für das halbe wirkliche Gewicht nach den Sätzen des Spezialtarifs f. best. Stückgüter berechnet. Hierunter fallen auch die Erleichterungen, die der österreichische Tarif für einzelne Pechsorten und für frisch gesalzene Häute bei der Beförderung in den Wintermonaten zugestanden hat. Die Zeittarife bezwecken auch eine vorteilhafte Ausnutzung der Betriebsmittel, indem sie zu einem Bezug von Zeitgütern, wie Düngemitteln, Kohlen u. s. w. durch Frachtermäßigungen in einer Zeit anreizen, zu der diese Güter eine zweckentsprechende Verwendung in den einzelnen wirtschaftlichen Betrieben noch nicht finden können. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [296/0313]
eröffnet. Der Betrieb wird auch im Winter fortgeführt.
Die Bahn hat die Meterspur und Höchststeigungen von 30‰. Der elektrische Strom für den Betrieb wird vom Elektrizitätswerk Appenzell bezogen und in einem der Bahn gehörigen Unterwerk aus Drehstrom von 6000 Volt Spannung, 50 Perioden, in Gleichstrom von 1000 Volt Fahrdrahtspannung umgewandelt. Je 2 Motoren haben Serienschaltung, jeder Motor 65 PS.
Das Anlagekapital für die eröffnete Teilstrecke beträgt 1·3 Mill. Fr.
Rücksichtlich der Bergstrecke von Wasserauen zum Gipfel (9·6 km) ist späterer Entscheidung vorbehalten, ob die Linie streckenweise als Zahnbahn oder als Bergaufzug hergestellt werden soll. Für diesen Teil der Bahn waren bis 1916 weder technische noch finanzielle Vorlagen eingereicht worden, und dürfte die Ausführung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sein.
Saharaquerbahn. Eine Eisenbahn durch die Sahara zur Verbindung von Algier und Sudan wurde zuerst 1876 von Duponchel angeregt; neuerdings wird der Gedanke von französischen Kolonialpolitikern wegen der Nutzbarmachung der „schwarzen Armee“ eifrig erörtert. Saintoyant empfiehlt eine Linie zur Verbindung von Algier mit dem Bevölkerungsgebiet des Niger, von Colomb-Béchar über Taurirt und Timbuktu in östlicher Richtung zum Tschadsee.
Zur Erkundung dieser Bahntrasse wurde im Januar 1912 eine Expedition unter Hauptmann Niéger nach Afrika entsendet.
Das Anfangsglied der Bahn würde die Strecke Oran-Aϊn Sefra-Colomb-Béchar bilden. Andere ähnliche Pläne suchen weiter östlich den Anschluß an die Strecke Philippeville-Constantine-Biskra. Berthelot hat eine Eisenbahn von Oran und Algier durch die Sahara über Zemio und Stanleyville nach Kapstadt, also nach dem Vorbild der Kap-Kairo-Bahn, vorgeschlagen, um eine schnellere Reiseverbindung zu schaffen, als sie jetzt durch die Dampfer ermöglicht ist. Die Linie würde in das Verkehrsnetz von Belgisch-Kongo und der südafrikanischen Union eingreifen. Es wird dafür sogar ein Vollspurgleis vorgeschlagen, um Züge mit großer Reisegeschwindigkeit, 60 km/Std., durchführen zu können. Alle diese und andere ähnliche Pläne stehen auf schwacher wirtschaftlicher Grundlage und sind wegen ihrer Abenteuerlichkeit weit entfernt von ihrer Verwirklichung.
Literatur: Le Transsaharien, son utilité, ses conditions d'établissement et d'exploitation. Paris 1910, Berger-Levrault. – Roume, Journal officiel von Französisch-Westafrika, 1912, Nr. 388, S. 77. – Hübner, Kol. Monatsblätter, 1913, S. 498. – Schander, Die Eisenbahnpolitik Frankreichs in Nordafrika. 1913, S. 553–585.
Baltzer.
Saisonbahnen, in der Schweiz übliche Bezeichnung für Bahnen mit beschränkter Betriebsdauer (Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen u. s. w.). Der Betrieb der meisten S. beginnt im April, Mai oder Juni und schließt im September oder Oktober. Die Rigibahnen eröffnen den Betrieb schon im März und stehen bis Dezember in Betrieb.
Saisonkarten (season tickets), ermäßigte Fahrkarten (Abonnementkarten oder Rückfahrkarten, Rundreisekarten u. s. w.), deren Ausgabe und Gültigkeitsdauer mit Rücksicht auf ihren Zweck auf bestimmte Kalenderzeitabschnitte (Saison) beschränkt ist. Hierher gehören Badefahrkarten (s. d.), Sommerkarten, Wintersportkarten u. dgl.
Im weiteren Sinn sind S. gleichbedeutend mit Zeitkarten (s. d.).
Saison- oder Zeittarife sind differentiell gebildete Ausnahmetarife (s. Gütertarife, Bd. V, S. 470), die für bestimmte Abschnitte eines Jahres Frachtermäßigungen vorsehen. Ihr Zweck ist ein verschiedener. Sie wollen ein Gut, das seiner Natur nach eine hohe Fracht nicht vertragen kann, zu einer bestimmten Zeit aber in übergroßen Mengen auf den Markt geworfen wird und für weite Kreise des Volkes eine allgemeine wirtschaftliche Bedeutung hat (namentlich Nahrungsmittel), versand- und absatzfähig machen. Vgl. Rhabarber, der bei Auflieferung vom 15. April bis 30. Juli in Deutschland zu den Sätzen des Spezialtarifs III (sonst Spezialtarif I) verfrachtet wird; Butter, Schmalz und Margarine, die bei Aufgabe als Stückgut in der Zeit vom 1. April bis 30. September in Frachtstücken von höchstens 200 kg Einzelgewicht dem Spezialtarif f. best. Eilgüter in Deutschland zugewiesen sind; für Kartoffeln im Fall der Verwendung als Saatgut wird in Deutschland vom 1. März bis 31. Mai für Frachtstückgut die Fracht für das halbe wirkliche Gewicht nach den Sätzen des Spezialtarifs f. best. Stückgüter berechnet. Hierunter fallen auch die Erleichterungen, die der österreichische Tarif für einzelne Pechsorten und für frisch gesalzene Häute bei der Beförderung in den Wintermonaten zugestanden hat. Die Zeittarife bezwecken auch eine vorteilhafte Ausnutzung der Betriebsmittel, indem sie zu einem Bezug von Zeitgütern, wie Düngemitteln, Kohlen u. s. w. durch Frachtermäßigungen in einer Zeit anreizen, zu der diese Güter eine zweckentsprechende Verwendung in den einzelnen wirtschaftlichen Betrieben noch nicht finden können.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:51Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:51Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text sowie die Faksimiles 0459 und 0460 stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |