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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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V. Äußere Ausstattung.

Anstrich.

Eiserne Untergestelle werden zunächst sorgfältig gereinigt, dann mit einer rostschützenden Farbe und hierauf mit einer Ölfarbe in dem von der Verwaltung vorgeschriebenen Farbenton gestrichen. Radsterne und Achsen erhalten meist den gleichen Anstrich, Achsbüchsen, Federn, Bremsteile, Gasbehälter, Zug- und Stoßvorrichtungen, Fußtritte, eiserne Anhaltstangen und Handgriffe aber immer schwarzen Anstrich. Die Holzteile der Untergestelle werden vielfach nur mit heißem Leinöl, manchmal auch noch mit grauer Ölfarbe gestrichen.

Die Verschalungsbleche sind vor der Anbringung mit Bimsstein und Wasser sauber abzuschleifen und auf der Innenseite mit fetter Ölfarbe anzustreichen. Nach der Befestigung am Kastengerippe müssen sie außen nochmals gut gereinigt und abgeschliffen werden. Sodann sind folgende Arbeiten vorzunehmen:

1. Grundanstrich mit einer sehr dünnen (mageren) Ölfarbe;

2. Auskitten der Schraubenlöcher und sonstiger Vertiefungen;

3. drei- bis fünfmaliges Auftragen von Spachtelgrund je nach der Dicke der einzelnen Schichten;

4. Abschleifen mit Bimsstein;

5. Anstrich mit einer mageren Ölfarbe von dem Farbenton, der für den Wagen verlangt ist, und nach dem Trocknen des Anstrichs Auskitten der sich zeigenden Unebenheiten und Risse mit Spachtelgrund sowie Nachschleifen der ausgekitteten Stellen;

6. zwei oder 3 Anstriche mit einer fetteren Ölfarbe von dem gleichen Farbenton wie unter 5 angegeben;

7. zwei Überzüge mit Schleiflack, nach jedem Überzug Schleifen der Blechtafeln mit feingemahlenem Bimsstein;

8. Anbringung der Aufschriften und Einfassungslinien;

9. Überzug mit feinem Kutschenlack.

Bei einfacheren Wagen wird zuweilen ein kürzeres Arbeitsverfahren angewendet. Die Behandlung mit Schleif- und Kutschenlack entfällt und die Wagen erhalten nach dem Auftragen der zweiten Farbe (6) einen Anstrich mit einer Lackfarbe: Japanlack, Ripolin od. dgl. und auf diesem die Aufschriften und Einfassungslinien, die dann nach dem Trocknen noch überlackiert werden.

Um haltbare Anstriche zu erzielen, muß man bei jedem Arbeitsverfahren streng darauf achten, daß ein neuer Anstrich erst gegeben wird, wenn der vorausgehende gut durchgetrocknet ist. Die für den vollständigen Anstrich eines Wagens benötigte Zeit ist von der Wärme in der Lackierwerkstätte abhängig. Sie beträgt 18-25 Tage. Manche Verwaltungen haben ihren Lackierwerkstätten besondere Trocken räume angegliedert, in denen die zu lackierenden Wagen nach jedem Arbeitsabschnitt 5-8 Stunden lang einer Temperatur von 80-90° C ausgesetzt werden. Die Gesamtzeit für den Anstrich wird auf diese Weise um etwa 8 Tage gekürzt.

Holzverschalungen werden entweder ebenso wie die Blechverkleidungen behandelt oder, wenn sie aus feineren Hölzern hergestellt sind, nur mit farblosem Lack mehrmals überzogen.

Anschriften und Schilder.

P. müssen gleich den Güterwagen an den Seitenwänden und den Langträgern eine Reihe von Anschriften erhalten, die über die Eigentumsverwaltung, die Wagennummer, die Gattung des Wagens, das Eigengewicht, die Zeit der letzten Untersuchung, den Radstand, das Vorhandensein von Lenkachsen, die Art der durchgehenden Bremse oder Leitung für eine solche und über sonstige Verhältnisse der Wagen Aufschluß gibt (vgl. Anschriften).

In neuerer Zeit findet man in Deutschland allgemein und ebenso auf vielen Bahnen anderer Länder an den Seitenwänden der P. Laufschilder mit der Bezeichnung des Reisewegs der Wagen. Die gleichen Schilder sind in den deutschen D-Zugwagen auch in den Seitengängen angebracht, damit sich die Reisenden während der Fahrt darüber versichern können, ob sie den richtigen Wagen benutzen.

Fußtritte, Anhaltgriffe, Signalstützen.

Zum Besteigen der Wagen, der Bremshäuser und der Dächer sind Fußtritte und Anhaltgriffe nötig. Die von den Reisenden benutzten Einsteigtritte an den Langseiten der Wagen werden aus Holz oder Riffelblech hergestellt. Die Tritthalter sind an den Langträgern, bei Drehgestellwagen manchmal an den Drehgestellrahmen befestigt. Hölzerne Tritte werden an den Enden durch ein übergezogenes Eisenband oder durch lange Bolzen gegen Reißen gesichert und zur Verhütung des Abrutschens bisweilen mit geriffelten Gummiplatten belegt, meist aber nur an den vorderen Rändern der oberen Fläche mit geriffelten Metalleisten besetzt.

Bei Abteilwagen besteht die untere Trittstufe an den Langseiten aus einem Laufbrett, das auf die ganze Wagenlänge und über die Stirnbalken hinaus durchgeführt ist, damit die Zugbeamten während der Fahrt von einem Wagen zum andern übertreten können.

Die Enden der Laufbretter und Tritte müssen hinter der Stoßfläche der nicht eingedrückten Buffer mindestens um 300 mm zurückstehen (§ 135 der TV. von 1909). Die unteren Trittstufen der P. werden so weit ausladend und so tief angeordnet, als es die von den Verwaltungen vorgeschriebenen Umgrenzungslinien der Fahrzeuge gestatten. Die Ausladung der

V. Äußere Ausstattung.

Anstrich.

Eiserne Untergestelle werden zunächst sorgfältig gereinigt, dann mit einer rostschützenden Farbe und hierauf mit einer Ölfarbe in dem von der Verwaltung vorgeschriebenen Farbenton gestrichen. Radsterne und Achsen erhalten meist den gleichen Anstrich, Achsbüchsen, Federn, Bremsteile, Gasbehälter, Zug- und Stoßvorrichtungen, Fußtritte, eiserne Anhaltstangen und Handgriffe aber immer schwarzen Anstrich. Die Holzteile der Untergestelle werden vielfach nur mit heißem Leinöl, manchmal auch noch mit grauer Ölfarbe gestrichen.

Die Verschalungsbleche sind vor der Anbringung mit Bimsstein und Wasser sauber abzuschleifen und auf der Innenseite mit fetter Ölfarbe anzustreichen. Nach der Befestigung am Kastengerippe müssen sie außen nochmals gut gereinigt und abgeschliffen werden. Sodann sind folgende Arbeiten vorzunehmen:

1. Grundanstrich mit einer sehr dünnen (mageren) Ölfarbe;

2. Auskitten der Schraubenlöcher und sonstiger Vertiefungen;

3. drei- bis fünfmaliges Auftragen von Spachtelgrund je nach der Dicke der einzelnen Schichten;

4. Abschleifen mit Bimsstein;

5. Anstrich mit einer mageren Ölfarbe von dem Farbenton, der für den Wagen verlangt ist, und nach dem Trocknen des Anstrichs Auskitten der sich zeigenden Unebenheiten und Risse mit Spachtelgrund sowie Nachschleifen der ausgekitteten Stellen;

6. zwei oder 3 Anstriche mit einer fetteren Ölfarbe von dem gleichen Farbenton wie unter 5 angegeben;

7. zwei Überzüge mit Schleiflack, nach jedem Überzug Schleifen der Blechtafeln mit feingemahlenem Bimsstein;

8. Anbringung der Aufschriften und Einfassungslinien;

9. Überzug mit feinem Kutschenlack.

Bei einfacheren Wagen wird zuweilen ein kürzeres Arbeitsverfahren angewendet. Die Behandlung mit Schleif- und Kutschenlack entfällt und die Wagen erhalten nach dem Auftragen der zweiten Farbe (6) einen Anstrich mit einer Lackfarbe: Japanlack, Ripolin od. dgl. und auf diesem die Aufschriften und Einfassungslinien, die dann nach dem Trocknen noch überlackiert werden.

Um haltbare Anstriche zu erzielen, muß man bei jedem Arbeitsverfahren streng darauf achten, daß ein neuer Anstrich erst gegeben wird, wenn der vorausgehende gut durchgetrocknet ist. Die für den vollständigen Anstrich eines Wagens benötigte Zeit ist von der Wärme in der Lackierwerkstätte abhängig. Sie beträgt 18–25 Tage. Manche Verwaltungen haben ihren Lackierwerkstätten besondere Trocken räume angegliedert, in denen die zu lackierenden Wagen nach jedem Arbeitsabschnitt 5–8 Stunden lang einer Temperatur von 80–90° C ausgesetzt werden. Die Gesamtzeit für den Anstrich wird auf diese Weise um etwa 8 Tage gekürzt.

Holzverschalungen werden entweder ebenso wie die Blechverkleidungen behandelt oder, wenn sie aus feineren Hölzern hergestellt sind, nur mit farblosem Lack mehrmals überzogen.

Anschriften und Schilder.

P. müssen gleich den Güterwagen an den Seitenwänden und den Langträgern eine Reihe von Anschriften erhalten, die über die Eigentumsverwaltung, die Wagennummer, die Gattung des Wagens, das Eigengewicht, die Zeit der letzten Untersuchung, den Radstand, das Vorhandensein von Lenkachsen, die Art der durchgehenden Bremse oder Leitung für eine solche und über sonstige Verhältnisse der Wagen Aufschluß gibt (vgl. Anschriften).

In neuerer Zeit findet man in Deutschland allgemein und ebenso auf vielen Bahnen anderer Länder an den Seitenwänden der P. Laufschilder mit der Bezeichnung des Reisewegs der Wagen. Die gleichen Schilder sind in den deutschen D-Zugwagen auch in den Seitengängen angebracht, damit sich die Reisenden während der Fahrt darüber versichern können, ob sie den richtigen Wagen benutzen.

Fußtritte, Anhaltgriffe, Signalstützen.

Zum Besteigen der Wagen, der Bremshäuser und der Dächer sind Fußtritte und Anhaltgriffe nötig. Die von den Reisenden benutzten Einsteigtritte an den Langseiten der Wagen werden aus Holz oder Riffelblech hergestellt. Die Tritthalter sind an den Langträgern, bei Drehgestellwagen manchmal an den Drehgestellrahmen befestigt. Hölzerne Tritte werden an den Enden durch ein übergezogenes Eisenband oder durch lange Bolzen gegen Reißen gesichert und zur Verhütung des Abrutschens bisweilen mit geriffelten Gummiplatten belegt, meist aber nur an den vorderen Rändern der oberen Fläche mit geriffelten Metalleisten besetzt.

Bei Abteilwagen besteht die untere Trittstufe an den Langseiten aus einem Laufbrett, das auf die ganze Wagenlänge und über die Stirnbalken hinaus durchgeführt ist, damit die Zugbeamten während der Fahrt von einem Wagen zum andern übertreten können.

Die Enden der Laufbretter und Tritte müssen hinter der Stoßfläche der nicht eingedrückten Buffer mindestens um 300 mm zurückstehen (§ 135 der TV. von 1909). Die unteren Trittstufen der P. werden so weit ausladend und so tief angeordnet, als es die von den Verwaltungen vorgeschriebenen Umgrenzungslinien der Fahrzeuge gestatten. Die Ausladung der

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[56/0068] V. Äußere Ausstattung. Anstrich. Eiserne Untergestelle werden zunächst sorgfältig gereinigt, dann mit einer rostschützenden Farbe und hierauf mit einer Ölfarbe in dem von der Verwaltung vorgeschriebenen Farbenton gestrichen. Radsterne und Achsen erhalten meist den gleichen Anstrich, Achsbüchsen, Federn, Bremsteile, Gasbehälter, Zug- und Stoßvorrichtungen, Fußtritte, eiserne Anhaltstangen und Handgriffe aber immer schwarzen Anstrich. Die Holzteile der Untergestelle werden vielfach nur mit heißem Leinöl, manchmal auch noch mit grauer Ölfarbe gestrichen. Die Verschalungsbleche sind vor der Anbringung mit Bimsstein und Wasser sauber abzuschleifen und auf der Innenseite mit fetter Ölfarbe anzustreichen. Nach der Befestigung am Kastengerippe müssen sie außen nochmals gut gereinigt und abgeschliffen werden. Sodann sind folgende Arbeiten vorzunehmen: 1. Grundanstrich mit einer sehr dünnen (mageren) Ölfarbe; 2. Auskitten der Schraubenlöcher und sonstiger Vertiefungen; 3. drei- bis fünfmaliges Auftragen von Spachtelgrund je nach der Dicke der einzelnen Schichten; 4. Abschleifen mit Bimsstein; 5. Anstrich mit einer mageren Ölfarbe von dem Farbenton, der für den Wagen verlangt ist, und nach dem Trocknen des Anstrichs Auskitten der sich zeigenden Unebenheiten und Risse mit Spachtelgrund sowie Nachschleifen der ausgekitteten Stellen; 6. zwei oder 3 Anstriche mit einer fetteren Ölfarbe von dem gleichen Farbenton wie unter 5 angegeben; 7. zwei Überzüge mit Schleiflack, nach jedem Überzug Schleifen der Blechtafeln mit feingemahlenem Bimsstein; 8. Anbringung der Aufschriften und Einfassungslinien; 9. Überzug mit feinem Kutschenlack. Bei einfacheren Wagen wird zuweilen ein kürzeres Arbeitsverfahren angewendet. Die Behandlung mit Schleif- und Kutschenlack entfällt und die Wagen erhalten nach dem Auftragen der zweiten Farbe (6) einen Anstrich mit einer Lackfarbe: Japanlack, Ripolin od. dgl. und auf diesem die Aufschriften und Einfassungslinien, die dann nach dem Trocknen noch überlackiert werden. Um haltbare Anstriche zu erzielen, muß man bei jedem Arbeitsverfahren streng darauf achten, daß ein neuer Anstrich erst gegeben wird, wenn der vorausgehende gut durchgetrocknet ist. Die für den vollständigen Anstrich eines Wagens benötigte Zeit ist von der Wärme in der Lackierwerkstätte abhängig. Sie beträgt 18–25 Tage. Manche Verwaltungen haben ihren Lackierwerkstätten besondere Trocken räume angegliedert, in denen die zu lackierenden Wagen nach jedem Arbeitsabschnitt 5–8 Stunden lang einer Temperatur von 80–90° C ausgesetzt werden. Die Gesamtzeit für den Anstrich wird auf diese Weise um etwa 8 Tage gekürzt. Holzverschalungen werden entweder ebenso wie die Blechverkleidungen behandelt oder, wenn sie aus feineren Hölzern hergestellt sind, nur mit farblosem Lack mehrmals überzogen. Anschriften und Schilder. P. müssen gleich den Güterwagen an den Seitenwänden und den Langträgern eine Reihe von Anschriften erhalten, die über die Eigentumsverwaltung, die Wagennummer, die Gattung des Wagens, das Eigengewicht, die Zeit der letzten Untersuchung, den Radstand, das Vorhandensein von Lenkachsen, die Art der durchgehenden Bremse oder Leitung für eine solche und über sonstige Verhältnisse der Wagen Aufschluß gibt (vgl. Anschriften). In neuerer Zeit findet man in Deutschland allgemein und ebenso auf vielen Bahnen anderer Länder an den Seitenwänden der P. Laufschilder mit der Bezeichnung des Reisewegs der Wagen. Die gleichen Schilder sind in den deutschen D-Zugwagen auch in den Seitengängen angebracht, damit sich die Reisenden während der Fahrt darüber versichern können, ob sie den richtigen Wagen benutzen. Fußtritte, Anhaltgriffe, Signalstützen. Zum Besteigen der Wagen, der Bremshäuser und der Dächer sind Fußtritte und Anhaltgriffe nötig. Die von den Reisenden benutzten Einsteigtritte an den Langseiten der Wagen werden aus Holz oder Riffelblech hergestellt. Die Tritthalter sind an den Langträgern, bei Drehgestellwagen manchmal an den Drehgestellrahmen befestigt. Hölzerne Tritte werden an den Enden durch ein übergezogenes Eisenband oder durch lange Bolzen gegen Reißen gesichert und zur Verhütung des Abrutschens bisweilen mit geriffelten Gummiplatten belegt, meist aber nur an den vorderen Rändern der oberen Fläche mit geriffelten Metalleisten besetzt. Bei Abteilwagen besteht die untere Trittstufe an den Langseiten aus einem Laufbrett, das auf die ganze Wagenlänge und über die Stirnbalken hinaus durchgeführt ist, damit die Zugbeamten während der Fahrt von einem Wagen zum andern übertreten können. Die Enden der Laufbretter und Tritte müssen hinter der Stoßfläche der nicht eingedrückten Buffer mindestens um 300 mm zurückstehen (§ 135 der TV. von 1909). Die unteren Trittstufen der P. werden so weit ausladend und so tief angeordnet, als es die von den Verwaltungen vorgeschriebenen Umgrenzungslinien der Fahrzeuge gestatten. Die Ausladung der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/68>, abgerufen am 01.11.2024.