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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Tritte muß aber bei längeren Wagen mit Rücksicht auf das Befahren von Krümmungen nach den im Abschn. IV dieses Aufsatzes besprochenen Vorschriften eingeschränkt werden.

Die gewöhnlich für jedes Abteil einzeln ausgeführten, über dem Laufbrett befindlichen zweiten Trittstufen der Abteilwagen reichen beiderseits etwas über die Türöffnung hinaus; ihre Vorderkante liegt in einer durch die Vorderkante der Türschwelle und der unteren Trittstufen bestimmten Ebene.

Der Aufstieg ist bei Abteilwagen im allgemeinen unbequem; wesentlich günstiger gestaltet er sich bei den Durchgangswagen, weil bei diesen die oberste Stufenkante näher an die Wagenmitte gelegt werden kann.

Wenn sehr breite Wagen Mitteleingänge haben, so müssen die zugehörigen Fußtritte während der Fahrt hochgeklappt oder unter den Wagen hineingeschoben werden können.

Bei D-Zugwagen und anderen Durchgangswagen der deutschen Bahnen sind unter den Seitenfenstern an den Kastenlangschwellen oft Notfußtritte angebracht, die dazu bestimmt sind den Reisenden bei Unfällen das Verlassen der Wagen zu erleichtern.

Die Anhaltgriffe werden aus Eisen oder Rotguß hergestellt und so angebracht, daß sie beim Auf- und Absteigen bequem erfaßt werden können.

Abteilwagen sind mit senkrechten Anhaltgriffen neben den Türen und zum Anhalten beim Begehen der Laufbretter mit wagrechten Stangen zwischen den Türöffnungen ausgerüstet. Durchgangswagen mit geschlossenen Vorbauten haben senkrechte Anhaltgriffe an den Türsäulen und Durchgangswagen mit offenen Plattformen senkrecht oder schräg laufende Anhaltgriffe zu beiden Seiten der Einsteigtritte an den Kastenstirnwänden und Plattformsäulen.

Die Durchgangswagen einiger deutscher Bahnen haben außerdem an den äußeren Seitenwänden unter den Fenstern Handgriffe, die demselben Zweck dienen wie die vorerwähnten Notfußtritte.

Anhaltstangen sind ferner neben den Aufsteigleitern zu den Bremshäusern und den Dächern und, soweit erforderlich, auch auf den Dächern selbst angeordnet.

Bei allen Fahrzeugen ohne Notketten müssen nach § 80 der TV. von 1909 an jeder Kopfschwelle 2 Handgriffe für die Wagenkuppler angebracht werden.

Die Stirnseiten der P. sind zum Aufstecken der Zugsignale mit Signalstützen versehen. Die Ausführung der Signalstützen und ihre Anordnung an den Wagen ist für das Gebiet des VDEV. in § 81 der TV. von 1909 festgelegt.

VI. Innere Einrichtung.

Sitzbänke.

Die Sitzbänke sind fast stets in der Querrichtung, selten in der Längsrichtung der Wagen aufgestellt. In der I. und II. Klasse sind sie gepolstert und gefedert, in der III. Klasse dagegen aus Holz angefertigt und auf englischen und einigen französischen Bahnen mit einer leichten Polsterung versehen. Die IV. Klasse hat entweder keine oder nur wenige Holzbänke, dafür aber größere Stehräume, in denen die Fahrgäste Traglasten und umfangreicheres Reisegepäck unterbringen können.

Die Höhe der Sitze beträgt 450-480 mm. Die in den verschiedenen Ländern üblichen Maße für die Breite und Tiefe der Sitze und für den freien Raum zwischen 2 gegenüberliegenden Bänken sind aus den zu Abschn. II beigegebenen Wagenzeichnungen zu ersehen.

Abteilwagen haben gewöhnlich auf einer die ganze Wagenbreite einnehmenden Querbank

der I. Klasse 3 Sitzplätze

der II. Klasse 4 Sitzplätze

der III. Klasse 5 Sitzplätze

In den D-Zugwagen der deutschen und in zahlreichen P. der österreichischen Bahnen sind auf einer Querbank

der I. Klasse 2 Sitzplätze

der II. Klasse 3 Sitzplätze

der III. Klasse 4 Sitzplätze

Die italienischen, die französischen und einige andere Bahnen dagegen statten die Bänke in den D-Zugwagen mit derselben Anzahl Sitzplätze aus wie die der Abteilwagen.

Die Sitze und die Rücklehnen sollen tunlichst der Körperform angepaßt sein. Sie werden in der I. und II. Klasse getrennt ausgeführt, in der III. und IV. Klasse als zusammenhängendes Ganzes.

Sitze I. und II. Klasse. Die Sitzkissen der beiden oberen Klassen haben einen Holzrahmen. Über diesen sind in der Längs- und Querrichtung breite, kräftige Hanfgurte gespannt und auf deren Kreuzungsstellen Spiralfedern (Sprungfedern) aus 3-4 mm starkem, verkupfertem Stahldraht mit Bindfaden befestigt. Die vorne und seitlich am Rand befindlichen Federn sind mit einem Bügel aus 5 mm dickem Stahldraht verbunden. Der Bügel dient zur Bildung der Kanten und verhindert die Federn am seitlichen Ausweichen, erhält also die Form der Kissen.

Die Federn sind unter sich verschnürt und auf das richtige Höhenmaß niedergespannt. Der Federrost ist mit einem kräftigen Oberzug aus Zwillich versehen, dann folgen eine dicke Schicht Seegras und eine dünne Schicht von Roßhaaren und darüber wieder ein Überzug

Tritte muß aber bei längeren Wagen mit Rücksicht auf das Befahren von Krümmungen nach den im Abschn. IV dieses Aufsatzes besprochenen Vorschriften eingeschränkt werden.

Die gewöhnlich für jedes Abteil einzeln ausgeführten, über dem Laufbrett befindlichen zweiten Trittstufen der Abteilwagen reichen beiderseits etwas über die Türöffnung hinaus; ihre Vorderkante liegt in einer durch die Vorderkante der Türschwelle und der unteren Trittstufen bestimmten Ebene.

Der Aufstieg ist bei Abteilwagen im allgemeinen unbequem; wesentlich günstiger gestaltet er sich bei den Durchgangswagen, weil bei diesen die oberste Stufenkante näher an die Wagenmitte gelegt werden kann.

Wenn sehr breite Wagen Mitteleingänge haben, so müssen die zugehörigen Fußtritte während der Fahrt hochgeklappt oder unter den Wagen hineingeschoben werden können.

Bei D-Zugwagen und anderen Durchgangswagen der deutschen Bahnen sind unter den Seitenfenstern an den Kastenlangschwellen oft Notfußtritte angebracht, die dazu bestimmt sind den Reisenden bei Unfällen das Verlassen der Wagen zu erleichtern.

Die Anhaltgriffe werden aus Eisen oder Rotguß hergestellt und so angebracht, daß sie beim Auf- und Absteigen bequem erfaßt werden können.

Abteilwagen sind mit senkrechten Anhaltgriffen neben den Türen und zum Anhalten beim Begehen der Laufbretter mit wagrechten Stangen zwischen den Türöffnungen ausgerüstet. Durchgangswagen mit geschlossenen Vorbauten haben senkrechte Anhaltgriffe an den Türsäulen und Durchgangswagen mit offenen Plattformen senkrecht oder schräg laufende Anhaltgriffe zu beiden Seiten der Einsteigtritte an den Kastenstirnwänden und Plattformsäulen.

Die Durchgangswagen einiger deutscher Bahnen haben außerdem an den äußeren Seitenwänden unter den Fenstern Handgriffe, die demselben Zweck dienen wie die vorerwähnten Notfußtritte.

Anhaltstangen sind ferner neben den Aufsteigleitern zu den Bremshäusern und den Dächern und, soweit erforderlich, auch auf den Dächern selbst angeordnet.

Bei allen Fahrzeugen ohne Notketten müssen nach § 80 der TV. von 1909 an jeder Kopfschwelle 2 Handgriffe für die Wagenkuppler angebracht werden.

Die Stirnseiten der P. sind zum Aufstecken der Zugsignale mit Signalstützen versehen. Die Ausführung der Signalstützen und ihre Anordnung an den Wagen ist für das Gebiet des VDEV. in § 81 der TV. von 1909 festgelegt.

VI. Innere Einrichtung.

Sitzbänke.

Die Sitzbänke sind fast stets in der Querrichtung, selten in der Längsrichtung der Wagen aufgestellt. In der I. und II. Klasse sind sie gepolstert und gefedert, in der III. Klasse dagegen aus Holz angefertigt und auf englischen und einigen französischen Bahnen mit einer leichten Polsterung versehen. Die IV. Klasse hat entweder keine oder nur wenige Holzbänke, dafür aber größere Stehräume, in denen die Fahrgäste Traglasten und umfangreicheres Reisegepäck unterbringen können.

Die Höhe der Sitze beträgt 450–480 mm. Die in den verschiedenen Ländern üblichen Maße für die Breite und Tiefe der Sitze und für den freien Raum zwischen 2 gegenüberliegenden Bänken sind aus den zu Abschn. II beigegebenen Wagenzeichnungen zu ersehen.

Abteilwagen haben gewöhnlich auf einer die ganze Wagenbreite einnehmenden Querbank

der I. Klasse 3 Sitzplätze

der II. Klasse 4 Sitzplätze

der III. Klasse 5 Sitzplätze

In den D-Zugwagen der deutschen und in zahlreichen P. der österreichischen Bahnen sind auf einer Querbank

der I. Klasse 2 Sitzplätze

der II. Klasse 3 Sitzplätze

der III. Klasse 4 Sitzplätze

Die italienischen, die französischen und einige andere Bahnen dagegen statten die Bänke in den D-Zugwagen mit derselben Anzahl Sitzplätze aus wie die der Abteilwagen.

Die Sitze und die Rücklehnen sollen tunlichst der Körperform angepaßt sein. Sie werden in der I. und II. Klasse getrennt ausgeführt, in der III. und IV. Klasse als zusammenhängendes Ganzes.

Sitze I. und II. Klasse. Die Sitzkissen der beiden oberen Klassen haben einen Holzrahmen. Über diesen sind in der Längs- und Querrichtung breite, kräftige Hanfgurte gespannt und auf deren Kreuzungsstellen Spiralfedern (Sprungfedern) aus 3–4 mm starkem, verkupfertem Stahldraht mit Bindfaden befestigt. Die vorne und seitlich am Rand befindlichen Federn sind mit einem Bügel aus 5 mm dickem Stahldraht verbunden. Der Bügel dient zur Bildung der Kanten und verhindert die Federn am seitlichen Ausweichen, erhält also die Form der Kissen.

Die Federn sind unter sich verschnürt und auf das richtige Höhenmaß niedergespannt. Der Federrost ist mit einem kräftigen Oberzug aus Zwillich versehen, dann folgen eine dicke Schicht Seegras und eine dünne Schicht von Roßhaaren und darüber wieder ein Überzug

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[57/0069] Tritte muß aber bei längeren Wagen mit Rücksicht auf das Befahren von Krümmungen nach den im Abschn. IV dieses Aufsatzes besprochenen Vorschriften eingeschränkt werden. Die gewöhnlich für jedes Abteil einzeln ausgeführten, über dem Laufbrett befindlichen zweiten Trittstufen der Abteilwagen reichen beiderseits etwas über die Türöffnung hinaus; ihre Vorderkante liegt in einer durch die Vorderkante der Türschwelle und der unteren Trittstufen bestimmten Ebene. Der Aufstieg ist bei Abteilwagen im allgemeinen unbequem; wesentlich günstiger gestaltet er sich bei den Durchgangswagen, weil bei diesen die oberste Stufenkante näher an die Wagenmitte gelegt werden kann. Wenn sehr breite Wagen Mitteleingänge haben, so müssen die zugehörigen Fußtritte während der Fahrt hochgeklappt oder unter den Wagen hineingeschoben werden können. Bei D-Zugwagen und anderen Durchgangswagen der deutschen Bahnen sind unter den Seitenfenstern an den Kastenlangschwellen oft Notfußtritte angebracht, die dazu bestimmt sind den Reisenden bei Unfällen das Verlassen der Wagen zu erleichtern. Die Anhaltgriffe werden aus Eisen oder Rotguß hergestellt und so angebracht, daß sie beim Auf- und Absteigen bequem erfaßt werden können. Abteilwagen sind mit senkrechten Anhaltgriffen neben den Türen und zum Anhalten beim Begehen der Laufbretter mit wagrechten Stangen zwischen den Türöffnungen ausgerüstet. Durchgangswagen mit geschlossenen Vorbauten haben senkrechte Anhaltgriffe an den Türsäulen und Durchgangswagen mit offenen Plattformen senkrecht oder schräg laufende Anhaltgriffe zu beiden Seiten der Einsteigtritte an den Kastenstirnwänden und Plattformsäulen. Die Durchgangswagen einiger deutscher Bahnen haben außerdem an den äußeren Seitenwänden unter den Fenstern Handgriffe, die demselben Zweck dienen wie die vorerwähnten Notfußtritte. Anhaltstangen sind ferner neben den Aufsteigleitern zu den Bremshäusern und den Dächern und, soweit erforderlich, auch auf den Dächern selbst angeordnet. Bei allen Fahrzeugen ohne Notketten müssen nach § 80 der TV. von 1909 an jeder Kopfschwelle 2 Handgriffe für die Wagenkuppler angebracht werden. Die Stirnseiten der P. sind zum Aufstecken der Zugsignale mit Signalstützen versehen. Die Ausführung der Signalstützen und ihre Anordnung an den Wagen ist für das Gebiet des VDEV. in § 81 der TV. von 1909 festgelegt. VI. Innere Einrichtung. Sitzbänke. Die Sitzbänke sind fast stets in der Querrichtung, selten in der Längsrichtung der Wagen aufgestellt. In der I. und II. Klasse sind sie gepolstert und gefedert, in der III. Klasse dagegen aus Holz angefertigt und auf englischen und einigen französischen Bahnen mit einer leichten Polsterung versehen. Die IV. Klasse hat entweder keine oder nur wenige Holzbänke, dafür aber größere Stehräume, in denen die Fahrgäste Traglasten und umfangreicheres Reisegepäck unterbringen können. Die Höhe der Sitze beträgt 450–480 mm. Die in den verschiedenen Ländern üblichen Maße für die Breite und Tiefe der Sitze und für den freien Raum zwischen 2 gegenüberliegenden Bänken sind aus den zu Abschn. II beigegebenen Wagenzeichnungen zu ersehen. Abteilwagen haben gewöhnlich auf einer die ganze Wagenbreite einnehmenden Querbank der I. Klasse 3 Sitzplätze der II. Klasse 4 Sitzplätze der III. Klasse 5 Sitzplätze In den D-Zugwagen der deutschen und in zahlreichen P. der österreichischen Bahnen sind auf einer Querbank der I. Klasse 2 Sitzplätze der II. Klasse 3 Sitzplätze der III. Klasse 4 Sitzplätze Die italienischen, die französischen und einige andere Bahnen dagegen statten die Bänke in den D-Zugwagen mit derselben Anzahl Sitzplätze aus wie die der Abteilwagen. Die Sitze und die Rücklehnen sollen tunlichst der Körperform angepaßt sein. Sie werden in der I. und II. Klasse getrennt ausgeführt, in der III. und IV. Klasse als zusammenhängendes Ganzes. Sitze I. und II. Klasse. Die Sitzkissen der beiden oberen Klassen haben einen Holzrahmen. Über diesen sind in der Längs- und Querrichtung breite, kräftige Hanfgurte gespannt und auf deren Kreuzungsstellen Spiralfedern (Sprungfedern) aus 3–4 mm starkem, verkupfertem Stahldraht mit Bindfaden befestigt. Die vorne und seitlich am Rand befindlichen Federn sind mit einem Bügel aus 5 mm dickem Stahldraht verbunden. Der Bügel dient zur Bildung der Kanten und verhindert die Federn am seitlichen Ausweichen, erhält also die Form der Kissen. Die Federn sind unter sich verschnürt und auf das richtige Höhenmaß niedergespannt. Der Federrost ist mit einem kräftigen Oberzug aus Zwillich versehen, dann folgen eine dicke Schicht Seegras und eine dünne Schicht von Roßhaaren und darüber wieder ein Überzug

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/69>, abgerufen am 01.11.2024.