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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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von ungebleichter Leinwand. Die beiden losen Schichten sind durch Abheften gegen Verschieben gesichert und an den Rändern sind durch Abnähen wulstartige Kanten hergestellt. Das so vorgerichtete Kissen ist mit einer durch Schnur befestigten dicken Schicht von Roßhaaren belegt, hierauf mit feiner Leinwand und zuletzt mit Tuch, Plüsch, Leder oder einem andern geeigneten Stoff überzogen.

Sitze mit Auflagkissen erhalten über dem Federrost nur eine Polsterung mit Seegras und etwas Roßhaaren und einen Überzug aus Drell oder Leinwand.

Statt der Hanfgurte sind auch Tragroste aus gewelltem und verzinntem Stahldraht in Gebrauch.

In neuerer Zeit werden Polsterungen mit einem aus Stahlbändern bestehenden Federkorb verwendet, der getrennt vom eigentlichen Polster hergestellt, in den Holzrahmen des Polsters eingeschoben und damit verschraubt ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Polster leicht gereinigt und ausgebessert werden können.

Die Traggestelle der Sitzkissen sind aus Holz und häufig mit der Rückwand des Abteils durch Flacheisenbügel verbunden. Zum Schutz gegen den Staub und die strahlende Wärme der Heizrohren werden die Sitze unten am Rahmen mit Asbestschiefer oder Steinpappe belegt.

Die Rücklehnen sind in ähnlicher Weise gepolstert wie die Sitze. Sie haben gewöhnlich, entsprechend der Sitzeinteilung, entweder in der Mitte eine oder rechts und links vom Mittelplatz je eine aufklappbare, gepolsterte Armlehne und darüber feste Kopfbacken, außerdem an den Seiten feste, gepolsterte Armlehnen oder lose, zwischen Wand und Sitzbank eingeschobene Keilkissen, die auch als Kopfpolster verwendet werden können, und über diesen ebenfalls feste Kopfbacken. Zuweilen sind in Abteilen I. Klasse die Armlehnen durch lose und die Kopfbacken durch abknüpfbare Rollen ersetzt.

Bei den D-Zugwagen der preußisch-hessischen Eisenbahnen werden für die Abteile I. Klasse verhältnismäßig niedrige Rückenpolster benutzt, damit die Reisenden, wenn sie sich dagegen lehnen, den Hut nicht abnehmen müssen. Über den Rücklehnen ist in der Mitte ein fester Kopfbacken angebracht und für jeden Sitzplatz sind 2 lose aufgehängte Daunenkissen und 1 Armrolle beigegeben.

Auf den nordamerikanischen Bahnen sind Sitze von sehr verschiedener Bauart in Benutzung. Am häufigsten findet man in den Tageswagen Polsterbänke mit beweglichen, am Gestell drehbar gelagerten Rücklehnen, die sich umlegen lassen, so daß man nach Belieben vor- oder rückwärts sitzen kann. Der auf Taf. II, Abb. 7 dargestellte dänische P. ist mit der gleichen Sitzeinrichtung versehen. - Die amerikanischen Luxuswagen haben teils feste Polstersitze, teils Korbsessel, Drehsessel oder ähnliche Sitzgelegenheiten.

Schlafeinrichtungen. Die Sitze in den Abteilen I. Klasse sind häufig, die der Schlafwagen stets so eingerichtet, daß sie in der Nacht zu Schlaflagern umgewandelt werden können. Die Lagerstätten sind entweder in der Längsrichtung oder in der Querrichtung der Wagen angeordnet. Man unterscheidet hiernach Längs- und Querbetten.

Bei einer früher für Abteilwagen verwendeten Einrichtung der Wagenbauanstalt Gebr. Gastell in Mainz wurde das Schlaflager durch Umlegen der einander gegenüber stehenden, rückwärts gepolsterten Rücklehnen, von denen die eine einen Kopfpolster hatte, hergestellt. Die mit den Rücklehnen durch ein Hebelwerk verbundenen Sitzkissen wurden dabei gleichzeitig vorgeschoben und stützten das Lager.

In den Abteilwagen einiger deutscher Bahnen lassen sich die Sitzkissen der I. Klasse so weit vorziehen, daß sie zusammenstoßen; wenn dann noch die unteren Teile der dem Abort gegenüber befindlichen Rücklehnen umgeklappt werden, so entstehen 3 Schlaflager in der Längsrichtung des Wagens. Die umgelegten Rücklehnen dienen als Kopflager, die Kissen auf der entgegengesetzten Seite und eine an der Aborttür drehbar befestigte und herabschlagbare Polsterklappe als Fußlager. Diese und die erstbeschriebene Anordnung haben den Nachteil, daß der Zugang zum Abort durch die Schlaflager gesperrt wird und daß ein Reisender meist nicht ohne erhebliche Störung der Mitschläfer den Wagen verlassen kann.

Schlaflager in der Längsrichtung des Wagens finden sich noch bei französischen und bei amerikanischen Wagen.

Die von Canton erdachte und erstmals 1865 in Wagen der französischen Ostbahn angewendete Schlafeinrichtung ist auf Taf. IV, Abb. 2, dargestellt. Jedes Schlafabteil hat 3 bequeme Sitze. Hinter den Rücklehnen der Sitze ist ein Kasten eingebaut. Dieser hat vorne 3 mit den Rücklehnen verbundene Klappen, die um eine in ihrem unteren Drittel angeordnete Achse drehbar sind. Auf der Rückseite jeder Klappe befindet sich eine Sprungfedermatratze und auf dieser eine Roßhaarmatratze. In dem Kasten sind für jedes Bett eine lose Kopfrolle und 2 Kopfkissen untergebracht. Beim Herrichten der Schlaflager legt man die Klappen um, wobei diese auf

von ungebleichter Leinwand. Die beiden losen Schichten sind durch Abheften gegen Verschieben gesichert und an den Rändern sind durch Abnähen wulstartige Kanten hergestellt. Das so vorgerichtete Kissen ist mit einer durch Schnur befestigten dicken Schicht von Roßhaaren belegt, hierauf mit feiner Leinwand und zuletzt mit Tuch, Plüsch, Leder oder einem andern geeigneten Stoff überzogen.

Sitze mit Auflagkissen erhalten über dem Federrost nur eine Polsterung mit Seegras und etwas Roßhaaren und einen Überzug aus Drell oder Leinwand.

Statt der Hanfgurte sind auch Tragroste aus gewelltem und verzinntem Stahldraht in Gebrauch.

In neuerer Zeit werden Polsterungen mit einem aus Stahlbändern bestehenden Federkorb verwendet, der getrennt vom eigentlichen Polster hergestellt, in den Holzrahmen des Polsters eingeschoben und damit verschraubt ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Polster leicht gereinigt und ausgebessert werden können.

Die Traggestelle der Sitzkissen sind aus Holz und häufig mit der Rückwand des Abteils durch Flacheisenbügel verbunden. Zum Schutz gegen den Staub und die strahlende Wärme der Heizrohren werden die Sitze unten am Rahmen mit Asbestschiefer oder Steinpappe belegt.

Die Rücklehnen sind in ähnlicher Weise gepolstert wie die Sitze. Sie haben gewöhnlich, entsprechend der Sitzeinteilung, entweder in der Mitte eine oder rechts und links vom Mittelplatz je eine aufklappbare, gepolsterte Armlehne und darüber feste Kopfbacken, außerdem an den Seiten feste, gepolsterte Armlehnen oder lose, zwischen Wand und Sitzbank eingeschobene Keilkissen, die auch als Kopfpolster verwendet werden können, und über diesen ebenfalls feste Kopfbacken. Zuweilen sind in Abteilen I. Klasse die Armlehnen durch lose und die Kopfbacken durch abknüpfbare Rollen ersetzt.

Bei den D-Zugwagen der preußisch-hessischen Eisenbahnen werden für die Abteile I. Klasse verhältnismäßig niedrige Rückenpolster benutzt, damit die Reisenden, wenn sie sich dagegen lehnen, den Hut nicht abnehmen müssen. Über den Rücklehnen ist in der Mitte ein fester Kopfbacken angebracht und für jeden Sitzplatz sind 2 lose aufgehängte Daunenkissen und 1 Armrolle beigegeben.

Auf den nordamerikanischen Bahnen sind Sitze von sehr verschiedener Bauart in Benutzung. Am häufigsten findet man in den Tageswagen Polsterbänke mit beweglichen, am Gestell drehbar gelagerten Rücklehnen, die sich umlegen lassen, so daß man nach Belieben vor- oder rückwärts sitzen kann. Der auf Taf. II, Abb. 7 dargestellte dänische P. ist mit der gleichen Sitzeinrichtung versehen. – Die amerikanischen Luxuswagen haben teils feste Polstersitze, teils Korbsessel, Drehsessel oder ähnliche Sitzgelegenheiten.

Schlafeinrichtungen. Die Sitze in den Abteilen I. Klasse sind häufig, die der Schlafwagen stets so eingerichtet, daß sie in der Nacht zu Schlaflagern umgewandelt werden können. Die Lagerstätten sind entweder in der Längsrichtung oder in der Querrichtung der Wagen angeordnet. Man unterscheidet hiernach Längs- und Querbetten.

Bei einer früher für Abteilwagen verwendeten Einrichtung der Wagenbauanstalt Gebr. Gastell in Mainz wurde das Schlaflager durch Umlegen der einander gegenüber stehenden, rückwärts gepolsterten Rücklehnen, von denen die eine einen Kopfpolster hatte, hergestellt. Die mit den Rücklehnen durch ein Hebelwerk verbundenen Sitzkissen wurden dabei gleichzeitig vorgeschoben und stützten das Lager.

In den Abteilwagen einiger deutscher Bahnen lassen sich die Sitzkissen der I. Klasse so weit vorziehen, daß sie zusammenstoßen; wenn dann noch die unteren Teile der dem Abort gegenüber befindlichen Rücklehnen umgeklappt werden, so entstehen 3 Schlaflager in der Längsrichtung des Wagens. Die umgelegten Rücklehnen dienen als Kopflager, die Kissen auf der entgegengesetzten Seite und eine an der Aborttür drehbar befestigte und herabschlagbare Polsterklappe als Fußlager. Diese und die erstbeschriebene Anordnung haben den Nachteil, daß der Zugang zum Abort durch die Schlaflager gesperrt wird und daß ein Reisender meist nicht ohne erhebliche Störung der Mitschläfer den Wagen verlassen kann.

Schlaflager in der Längsrichtung des Wagens finden sich noch bei französischen und bei amerikanischen Wagen.

Die von Canton erdachte und erstmals 1865 in Wagen der französischen Ostbahn angewendete Schlafeinrichtung ist auf Taf. IV, Abb. 2, dargestellt. Jedes Schlafabteil hat 3 bequeme Sitze. Hinter den Rücklehnen der Sitze ist ein Kasten eingebaut. Dieser hat vorne 3 mit den Rücklehnen verbundene Klappen, die um eine in ihrem unteren Drittel angeordnete Achse drehbar sind. Auf der Rückseite jeder Klappe befindet sich eine Sprungfedermatratze und auf dieser eine Roßhaarmatratze. In dem Kasten sind für jedes Bett eine lose Kopfrolle und 2 Kopfkissen untergebracht. Beim Herrichten der Schlaflager legt man die Klappen um, wobei diese auf

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[58/0070] von ungebleichter Leinwand. Die beiden losen Schichten sind durch Abheften gegen Verschieben gesichert und an den Rändern sind durch Abnähen wulstartige Kanten hergestellt. Das so vorgerichtete Kissen ist mit einer durch Schnur befestigten dicken Schicht von Roßhaaren belegt, hierauf mit feiner Leinwand und zuletzt mit Tuch, Plüsch, Leder oder einem andern geeigneten Stoff überzogen. Sitze mit Auflagkissen erhalten über dem Federrost nur eine Polsterung mit Seegras und etwas Roßhaaren und einen Überzug aus Drell oder Leinwand. Statt der Hanfgurte sind auch Tragroste aus gewelltem und verzinntem Stahldraht in Gebrauch. In neuerer Zeit werden Polsterungen mit einem aus Stahlbändern bestehenden Federkorb verwendet, der getrennt vom eigentlichen Polster hergestellt, in den Holzrahmen des Polsters eingeschoben und damit verschraubt ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Polster leicht gereinigt und ausgebessert werden können. Die Traggestelle der Sitzkissen sind aus Holz und häufig mit der Rückwand des Abteils durch Flacheisenbügel verbunden. Zum Schutz gegen den Staub und die strahlende Wärme der Heizrohren werden die Sitze unten am Rahmen mit Asbestschiefer oder Steinpappe belegt. Die Rücklehnen sind in ähnlicher Weise gepolstert wie die Sitze. Sie haben gewöhnlich, entsprechend der Sitzeinteilung, entweder in der Mitte eine oder rechts und links vom Mittelplatz je eine aufklappbare, gepolsterte Armlehne und darüber feste Kopfbacken, außerdem an den Seiten feste, gepolsterte Armlehnen oder lose, zwischen Wand und Sitzbank eingeschobene Keilkissen, die auch als Kopfpolster verwendet werden können, und über diesen ebenfalls feste Kopfbacken. Zuweilen sind in Abteilen I. Klasse die Armlehnen durch lose und die Kopfbacken durch abknüpfbare Rollen ersetzt. Bei den D-Zugwagen der preußisch-hessischen Eisenbahnen werden für die Abteile I. Klasse verhältnismäßig niedrige Rückenpolster benutzt, damit die Reisenden, wenn sie sich dagegen lehnen, den Hut nicht abnehmen müssen. Über den Rücklehnen ist in der Mitte ein fester Kopfbacken angebracht und für jeden Sitzplatz sind 2 lose aufgehängte Daunenkissen und 1 Armrolle beigegeben. Auf den nordamerikanischen Bahnen sind Sitze von sehr verschiedener Bauart in Benutzung. Am häufigsten findet man in den Tageswagen Polsterbänke mit beweglichen, am Gestell drehbar gelagerten Rücklehnen, die sich umlegen lassen, so daß man nach Belieben vor- oder rückwärts sitzen kann. Der auf Taf. II, Abb. 7 dargestellte dänische P. ist mit der gleichen Sitzeinrichtung versehen. – Die amerikanischen Luxuswagen haben teils feste Polstersitze, teils Korbsessel, Drehsessel oder ähnliche Sitzgelegenheiten. Schlafeinrichtungen. Die Sitze in den Abteilen I. Klasse sind häufig, die der Schlafwagen stets so eingerichtet, daß sie in der Nacht zu Schlaflagern umgewandelt werden können. Die Lagerstätten sind entweder in der Längsrichtung oder in der Querrichtung der Wagen angeordnet. Man unterscheidet hiernach Längs- und Querbetten. Bei einer früher für Abteilwagen verwendeten Einrichtung der Wagenbauanstalt Gebr. Gastell in Mainz wurde das Schlaflager durch Umlegen der einander gegenüber stehenden, rückwärts gepolsterten Rücklehnen, von denen die eine einen Kopfpolster hatte, hergestellt. Die mit den Rücklehnen durch ein Hebelwerk verbundenen Sitzkissen wurden dabei gleichzeitig vorgeschoben und stützten das Lager. In den Abteilwagen einiger deutscher Bahnen lassen sich die Sitzkissen der I. Klasse so weit vorziehen, daß sie zusammenstoßen; wenn dann noch die unteren Teile der dem Abort gegenüber befindlichen Rücklehnen umgeklappt werden, so entstehen 3 Schlaflager in der Längsrichtung des Wagens. Die umgelegten Rücklehnen dienen als Kopflager, die Kissen auf der entgegengesetzten Seite und eine an der Aborttür drehbar befestigte und herabschlagbare Polsterklappe als Fußlager. Diese und die erstbeschriebene Anordnung haben den Nachteil, daß der Zugang zum Abort durch die Schlaflager gesperrt wird und daß ein Reisender meist nicht ohne erhebliche Störung der Mitschläfer den Wagen verlassen kann. Schlaflager in der Längsrichtung des Wagens finden sich noch bei französischen und bei amerikanischen Wagen. Die von Canton erdachte und erstmals 1865 in Wagen der französischen Ostbahn angewendete Schlafeinrichtung ist auf Taf. IV, Abb. 2, dargestellt. Jedes Schlafabteil hat 3 bequeme Sitze. Hinter den Rücklehnen der Sitze ist ein Kasten eingebaut. Dieser hat vorne 3 mit den Rücklehnen verbundene Klappen, die um eine in ihrem unteren Drittel angeordnete Achse drehbar sind. Auf der Rückseite jeder Klappe befindet sich eine Sprungfedermatratze und auf dieser eine Roßhaarmatratze. In dem Kasten sind für jedes Bett eine lose Kopfrolle und 2 Kopfkissen untergebracht. Beim Herrichten der Schlaflager legt man die Klappen um, wobei diese auf

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/70>, abgerufen am 24.11.2024.