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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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die durch Hebel und Schwingen selbsttätig herabgesenkten Sitzkissen zu liegen kommen. Die Einrichtung beansprucht viel Platz und hat wohl schon deshalb eine größere Verbreitung nicht gefunden.

In den amerikanischen Schlafwagen werden nachts zu beiden Seiten des Mittelgangs obere und untere Liegestätten in der Längsrichtung des Wagens bereitet. Die unteren Liegestätten gewinnt man durch Vorziehen der einander gegenüberstehenden Sitze und durch Einschieben der Rückenkissen in die Räume, die zuvor von den Sitzkissen eingenommen waren; die oberen Liegestätten entstehen durch Herunterklappen der oberhalb der Seitenfenster befindlichen, bei Tag schräg gegen die Decke hinaufgeschlagenen Matratzen. Hinter jeder derselben sind Keilkissen, Decken und eine lose Wand untergebracht, die auf die Rücklehne gesteckt wird und dazu dient die oberen Betten in der Längsrichtung zu trennen. Auf der Gangseite werden die Schlafräume durch Vorhänge abgeschlossen. Als Nachteil der Einrichtung ist zu bezeichnen, daß die freie Höhe über den Sitzen bei Tag durch die tief herabreichenden Klappen der oberen Betten sehr beengt wird.

Die Schlafwagen der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und die der Internationalen Schlafwagengesellschaft haben Einrichtungen zur Herstellung von 4 Querbetten in einem Vollabteil und von 2 Querbetten in einem Halbabteil. Ähnliche Anordnungen sind auch in den Abteilen I. Klasse vieler D-Zugwagen der großen europäischen Festlandsbahnen anzutreffen. Bei der ältesten dieser Anordnungen, die heute noch für Schlafwagen allgemein gebräuchlich ist, wird die Rücklehne hochgeklappt, in wagrechter Lage verriegelt und außerdem durch Gurten an der Decke befestigt. Nach Zurückschlagen der in der unteren Hälfte der Rücklehne angenähten Polsterklappe entsteht oben eine ebene Liegestätte. Das Unterlager ergibt sich auf der etwas vorgezogenen Sitzbank, bei Schlafwagen auf der Unterseite der hier wendbaren Bank. Lose beigegebene Rollen dienen in den D-Zugwagen als Kopfpolster. In den Schlafwagen werden für jedes Bett 1 Matratze, 1 Keilkissen, 1 Kopfkissen, 1 Leintuch und 2 wollene Decken in Leinenbezügen mitgeführt.

Zur Vergrößerung des Abstandes zwischen den oberen und unteren Liegestätten werden bei einer auf den württembergischen und anderen Eisenbahnen in D-Zugwagen eingeführten Schlafeinrichtung von Wetter gleichzeitig mit dem Aufklappen der Rücklehnen durch ein Hebelwerk die Sitze selbsttätig gesenkt und vorgeschoben.

Die Rücklehnen können in den eben besprochenen Fällen, weil ihre Vorderseite als Liegestätte zu dienen hat, nicht so gestaltet werden, daß sie beim Sitzen eine bequeme Rückenstütze bilden, auch dürfen sie in der Mitte weder Kopfbacken noch Armlehnen erhalten. Die bayerische Staatseisenbahn hat deshalb in einer Anzahl von Wagen eine vom Verfasser dieses Aufsatzes angegebene Einrichtung ausführen lassen. Bei dieser werden die in einem eisernen Rahmen drehbar gelagerten Rücklehnen nach dem Hochklappen vollständig in dem Rahmen durchgeschlagen und die gepolsterten Rückseiten der Lehnen als Oberlager benutzt. Diese Anordnung ermöglicht es, die Vorderseite der Rücklehnen ebenso bequem wie in Abteilwagen und mit Kopfbacken und Armlehnen auszustatten.

Die französische Ostbahn hat im Jahre 1906 auf der Mailänder Ausstellung einen D-Zugwagen vorgeführt, der in den Vollabteilen I. Klasse eine aus 4 Querlagern bestehende neue Schlafeinrichtung hatte. Die Oberlager sind in diesem Wagen vollständig getrennt von den Sitzbänken über deren Rücklehnen angeordnet und bei Tag gegen die Wand hinaufgeschlagen. Sie werden beim Herrichten der Schlaflager heruntergeklappt, verriegelt und mit Lederriemen an der Decke aufgehängt, nachdem zuvor die über ihnen angebrachten mit drehbaren Haltern versehenen Gepäcknetze dicht an die Wand zurückgedreht worden sind. Die die unteren Liegestätten bildenden Sitzbänke werden zur Erzielung einer möglichst großen Lagerbreite gegen die Wagenmitte vorgezogen. Die Einrichtung gestattet wie die bayerische Anordnung eine allen Anforderungen der Bequemlichkeit entsprechende Ausführung der Rücklehnen.

Sitze III. und IV. Klasse. Die Sitzgestelle der III. und IV. Klasse werden aus Holz oder Eisen hergestellt, die Sitzflächen und Rücklehnen der Holzgestelle aus verleimten Brettern, die der Eisengestelle aus gebogenen Holzfurnieren oder aus Holzlatten, die in Abständen von etwa 5 mm an das Sitzgestell angeschraubt sind. Bänke, unter denen Heizröhren liegen, sind durch ein auf ihrer Unterseite befestigtes Blech, durch Asbestschiefer oder Steinpappe gegen die strahlende Wärme geschützt.

In russischen Durchgangswagen III. Klasse sind die Sitzeinrichtungen oft auch als Schlaflager verwendbar. Die Wagen haben auf der einen Seite des Ganges Sitze mit 3 Plätzen, auf der andern Sitze mit einem Platz. Auf der breiten Sitzreihe dienen die Bänke als untere, die aufgeklappten Rücklehnen als mittlere und die Gepäckbretter als obere Querlager. Auf der schmalen Sitzreihe werden durch Einschieben

die durch Hebel und Schwingen selbsttätig herabgesenkten Sitzkissen zu liegen kommen. Die Einrichtung beansprucht viel Platz und hat wohl schon deshalb eine größere Verbreitung nicht gefunden.

In den amerikanischen Schlafwagen werden nachts zu beiden Seiten des Mittelgangs obere und untere Liegestätten in der Längsrichtung des Wagens bereitet. Die unteren Liegestätten gewinnt man durch Vorziehen der einander gegenüberstehenden Sitze und durch Einschieben der Rückenkissen in die Räume, die zuvor von den Sitzkissen eingenommen waren; die oberen Liegestätten entstehen durch Herunterklappen der oberhalb der Seitenfenster befindlichen, bei Tag schräg gegen die Decke hinaufgeschlagenen Matratzen. Hinter jeder derselben sind Keilkissen, Decken und eine lose Wand untergebracht, die auf die Rücklehne gesteckt wird und dazu dient die oberen Betten in der Längsrichtung zu trennen. Auf der Gangseite werden die Schlafräume durch Vorhänge abgeschlossen. Als Nachteil der Einrichtung ist zu bezeichnen, daß die freie Höhe über den Sitzen bei Tag durch die tief herabreichenden Klappen der oberen Betten sehr beengt wird.

Die Schlafwagen der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und die der Internationalen Schlafwagengesellschaft haben Einrichtungen zur Herstellung von 4 Querbetten in einem Vollabteil und von 2 Querbetten in einem Halbabteil. Ähnliche Anordnungen sind auch in den Abteilen I. Klasse vieler D-Zugwagen der großen europäischen Festlandsbahnen anzutreffen. Bei der ältesten dieser Anordnungen, die heute noch für Schlafwagen allgemein gebräuchlich ist, wird die Rücklehne hochgeklappt, in wagrechter Lage verriegelt und außerdem durch Gurten an der Decke befestigt. Nach Zurückschlagen der in der unteren Hälfte der Rücklehne angenähten Polsterklappe entsteht oben eine ebene Liegestätte. Das Unterlager ergibt sich auf der etwas vorgezogenen Sitzbank, bei Schlafwagen auf der Unterseite der hier wendbaren Bank. Lose beigegebene Rollen dienen in den D-Zugwagen als Kopfpolster. In den Schlafwagen werden für jedes Bett 1 Matratze, 1 Keilkissen, 1 Kopfkissen, 1 Leintuch und 2 wollene Decken in Leinenbezügen mitgeführt.

Zur Vergrößerung des Abstandes zwischen den oberen und unteren Liegestätten werden bei einer auf den württembergischen und anderen Eisenbahnen in D-Zugwagen eingeführten Schlafeinrichtung von Wetter gleichzeitig mit dem Aufklappen der Rücklehnen durch ein Hebelwerk die Sitze selbsttätig gesenkt und vorgeschoben.

Die Rücklehnen können in den eben besprochenen Fällen, weil ihre Vorderseite als Liegestätte zu dienen hat, nicht so gestaltet werden, daß sie beim Sitzen eine bequeme Rückenstütze bilden, auch dürfen sie in der Mitte weder Kopfbacken noch Armlehnen erhalten. Die bayerische Staatseisenbahn hat deshalb in einer Anzahl von Wagen eine vom Verfasser dieses Aufsatzes angegebene Einrichtung ausführen lassen. Bei dieser werden die in einem eisernen Rahmen drehbar gelagerten Rücklehnen nach dem Hochklappen vollständig in dem Rahmen durchgeschlagen und die gepolsterten Rückseiten der Lehnen als Oberlager benutzt. Diese Anordnung ermöglicht es, die Vorderseite der Rücklehnen ebenso bequem wie in Abteilwagen und mit Kopfbacken und Armlehnen auszustatten.

Die französische Ostbahn hat im Jahre 1906 auf der Mailänder Ausstellung einen D-Zugwagen vorgeführt, der in den Vollabteilen I. Klasse eine aus 4 Querlagern bestehende neue Schlafeinrichtung hatte. Die Oberlager sind in diesem Wagen vollständig getrennt von den Sitzbänken über deren Rücklehnen angeordnet und bei Tag gegen die Wand hinaufgeschlagen. Sie werden beim Herrichten der Schlaflager heruntergeklappt, verriegelt und mit Lederriemen an der Decke aufgehängt, nachdem zuvor die über ihnen angebrachten mit drehbaren Haltern versehenen Gepäcknetze dicht an die Wand zurückgedreht worden sind. Die die unteren Liegestätten bildenden Sitzbänke werden zur Erzielung einer möglichst großen Lagerbreite gegen die Wagenmitte vorgezogen. Die Einrichtung gestattet wie die bayerische Anordnung eine allen Anforderungen der Bequemlichkeit entsprechende Ausführung der Rücklehnen.

Sitze III. und IV. Klasse. Die Sitzgestelle der III. und IV. Klasse werden aus Holz oder Eisen hergestellt, die Sitzflächen und Rücklehnen der Holzgestelle aus verleimten Brettern, die der Eisengestelle aus gebogenen Holzfurnieren oder aus Holzlatten, die in Abständen von etwa 5 mm an das Sitzgestell angeschraubt sind. Bänke, unter denen Heizröhren liegen, sind durch ein auf ihrer Unterseite befestigtes Blech, durch Asbestschiefer oder Steinpappe gegen die strahlende Wärme geschützt.

In russischen Durchgangswagen III. Klasse sind die Sitzeinrichtungen oft auch als Schlaflager verwendbar. Die Wagen haben auf der einen Seite des Ganges Sitze mit 3 Plätzen, auf der andern Sitze mit einem Platz. Auf der breiten Sitzreihe dienen die Bänke als untere, die aufgeklappten Rücklehnen als mittlere und die Gepäckbretter als obere Querlager. Auf der schmalen Sitzreihe werden durch Einschieben

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[59/0071] die durch Hebel und Schwingen selbsttätig herabgesenkten Sitzkissen zu liegen kommen. Die Einrichtung beansprucht viel Platz und hat wohl schon deshalb eine größere Verbreitung nicht gefunden. In den amerikanischen Schlafwagen werden nachts zu beiden Seiten des Mittelgangs obere und untere Liegestätten in der Längsrichtung des Wagens bereitet. Die unteren Liegestätten gewinnt man durch Vorziehen der einander gegenüberstehenden Sitze und durch Einschieben der Rückenkissen in die Räume, die zuvor von den Sitzkissen eingenommen waren; die oberen Liegestätten entstehen durch Herunterklappen der oberhalb der Seitenfenster befindlichen, bei Tag schräg gegen die Decke hinaufgeschlagenen Matratzen. Hinter jeder derselben sind Keilkissen, Decken und eine lose Wand untergebracht, die auf die Rücklehne gesteckt wird und dazu dient die oberen Betten in der Längsrichtung zu trennen. Auf der Gangseite werden die Schlafräume durch Vorhänge abgeschlossen. Als Nachteil der Einrichtung ist zu bezeichnen, daß die freie Höhe über den Sitzen bei Tag durch die tief herabreichenden Klappen der oberen Betten sehr beengt wird. Die Schlafwagen der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und die der Internationalen Schlafwagengesellschaft haben Einrichtungen zur Herstellung von 4 Querbetten in einem Vollabteil und von 2 Querbetten in einem Halbabteil. Ähnliche Anordnungen sind auch in den Abteilen I. Klasse vieler D-Zugwagen der großen europäischen Festlandsbahnen anzutreffen. Bei der ältesten dieser Anordnungen, die heute noch für Schlafwagen allgemein gebräuchlich ist, wird die Rücklehne hochgeklappt, in wagrechter Lage verriegelt und außerdem durch Gurten an der Decke befestigt. Nach Zurückschlagen der in der unteren Hälfte der Rücklehne angenähten Polsterklappe entsteht oben eine ebene Liegestätte. Das Unterlager ergibt sich auf der etwas vorgezogenen Sitzbank, bei Schlafwagen auf der Unterseite der hier wendbaren Bank. Lose beigegebene Rollen dienen in den D-Zugwagen als Kopfpolster. In den Schlafwagen werden für jedes Bett 1 Matratze, 1 Keilkissen, 1 Kopfkissen, 1 Leintuch und 2 wollene Decken in Leinenbezügen mitgeführt. Zur Vergrößerung des Abstandes zwischen den oberen und unteren Liegestätten werden bei einer auf den württembergischen und anderen Eisenbahnen in D-Zugwagen eingeführten Schlafeinrichtung von Wetter gleichzeitig mit dem Aufklappen der Rücklehnen durch ein Hebelwerk die Sitze selbsttätig gesenkt und vorgeschoben. Die Rücklehnen können in den eben besprochenen Fällen, weil ihre Vorderseite als Liegestätte zu dienen hat, nicht so gestaltet werden, daß sie beim Sitzen eine bequeme Rückenstütze bilden, auch dürfen sie in der Mitte weder Kopfbacken noch Armlehnen erhalten. Die bayerische Staatseisenbahn hat deshalb in einer Anzahl von Wagen eine vom Verfasser dieses Aufsatzes angegebene Einrichtung ausführen lassen. Bei dieser werden die in einem eisernen Rahmen drehbar gelagerten Rücklehnen nach dem Hochklappen vollständig in dem Rahmen durchgeschlagen und die gepolsterten Rückseiten der Lehnen als Oberlager benutzt. Diese Anordnung ermöglicht es, die Vorderseite der Rücklehnen ebenso bequem wie in Abteilwagen und mit Kopfbacken und Armlehnen auszustatten. Die französische Ostbahn hat im Jahre 1906 auf der Mailänder Ausstellung einen D-Zugwagen vorgeführt, der in den Vollabteilen I. Klasse eine aus 4 Querlagern bestehende neue Schlafeinrichtung hatte. Die Oberlager sind in diesem Wagen vollständig getrennt von den Sitzbänken über deren Rücklehnen angeordnet und bei Tag gegen die Wand hinaufgeschlagen. Sie werden beim Herrichten der Schlaflager heruntergeklappt, verriegelt und mit Lederriemen an der Decke aufgehängt, nachdem zuvor die über ihnen angebrachten mit drehbaren Haltern versehenen Gepäcknetze dicht an die Wand zurückgedreht worden sind. Die die unteren Liegestätten bildenden Sitzbänke werden zur Erzielung einer möglichst großen Lagerbreite gegen die Wagenmitte vorgezogen. Die Einrichtung gestattet wie die bayerische Anordnung eine allen Anforderungen der Bequemlichkeit entsprechende Ausführung der Rücklehnen. Sitze III. und IV. Klasse. Die Sitzgestelle der III. und IV. Klasse werden aus Holz oder Eisen hergestellt, die Sitzflächen und Rücklehnen der Holzgestelle aus verleimten Brettern, die der Eisengestelle aus gebogenen Holzfurnieren oder aus Holzlatten, die in Abständen von etwa 5 mm an das Sitzgestell angeschraubt sind. Bänke, unter denen Heizröhren liegen, sind durch ein auf ihrer Unterseite befestigtes Blech, durch Asbestschiefer oder Steinpappe gegen die strahlende Wärme geschützt. In russischen Durchgangswagen III. Klasse sind die Sitzeinrichtungen oft auch als Schlaflager verwendbar. Die Wagen haben auf der einen Seite des Ganges Sitze mit 3 Plätzen, auf der andern Sitze mit einem Platz. Auf der breiten Sitzreihe dienen die Bänke als untere, die aufgeklappten Rücklehnen als mittlere und die Gepäckbretter als obere Querlager. Auf der schmalen Sitzreihe werden durch Einschieben

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/71>, abgerufen am 01.11.2024.