Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.Viadukte der Albulabahn. Die Kosten der eingleisigen Viadukte betrugen für 1 m2 Ansichtumgrenzungsfläche:
Melan. Steinwürfelunterlagen s. Oberbau. Steinwurf nennt man Vorlagen aus regellos geschlichteten großen Steinen zum Schutz gegen den Angriff durch fließendes Wasser. S. wird bei Brückenpfeilern und -widerlagern sowie bei Uferschutzmauern angewendet. Die Steine werden, ohne Werkzeuge zu Hilfe zu nehmen, vor das Bauwerk in den Flußlauf geworfen und wirken lediglich durch ihr Gewicht, weshalb sie einen Rauminhalt von mindestens 1/4 m3 haben sollen. Stellwerke (interlocking frames, interlocking machines; apparails de manoeuvre de signal et d'aiguillage; apparecchi di manovra per segnale e scambio) sind die zu einem gemeinsamen Werk zusammengefaßten Vorrichtungen zur Fernbedienung von Weichen und Signalen sowie zur Herstellung von Abhängigkeiten bei der Weichen- und Signalstellung. S., die lediglich zum Stellen von Weichen dienen, heißen Weichenstellwerke. Signalstellwerke sind S., die nur Vorrichtungen zum Stellen von Signalen enthalten. In den Weichen- und Signalstellwerken sind Weichen- und Signalhebel vorhanden. Abhängigkeiten werden bei der Weichen- und Signalstellung geschaffen: zwischen einzelnen Signalen, um die gleichzeitige Fahrstellung feindlicher Signale zu verhüten, zwischen Weichen und Signalen, um die richtige Lage der Weichen bei Fahrsignal zu sichern. Diese Abhängigkeiten werden, wenn alle dabei in Betracht kommenden Hebel in einem S. vereinigt sind, in diesem selbst hergestellt. Ist die Signalstellung von der Stellung von Weichen abhängig zu machen, deren Hebel mit den Signalhebeln nicht in einem S. sich befinden, so wird zwischen dem Signalstellwerk und dem Weichenstellwerk eine elektrische Zustimmung eingerichtet. Ein solches Weichenstellwerk heißt Zustimmungsstellwerk. Die Abhängigkeit zwischen der Signalstellung und der Stellung von Handweichen wird durch Riegelwerke oder Schlüsselsicherung geschaffen. S., bei denen Weichen und Signale durch Gestänge oder Drahtzug gestellt werden, bezeichnet man als mechanische, solche, bei denen die Weichen und Signale durch Elektrizität, Druckluft, Wasserdruck oder Preßgas bewegt werden, als Kraftstellwerke. Die Kraftstellwerke sind in Bd. VI behandelt. Die mechanischen S. sollen in folgenden Abschnitten besprochen werden: I. Weichenstellwerke. II. Signalstellwerke. III. Weichen- und Signalstellwerke. IV. Zustimmungsstellwerke. V. Riegelwerke. VI. Schlüsselsicherungen. VII. Verbindung der S. mit der Stations- und Streckenblockung. I. Weichenstellwerke. a) Allgemeines. Zum Umlegen einer an ein S. angeschlossenen Weiche (fernbediente, ferngestellte Weiche, Stellwerkweiche) dient der Weichenhebel, die zur Übertragung der Hebelbewegung auf die Weichenzungen bestimmte Gestänge- oder Drahtleitung und der zwischen dieser und den Weichenzungen eingeschaltete Weichenantrieb. Die gesamte Stellvorrichtung soll folgende Bedingungen erfüllen: 1. Der Schaft des Weichenhebels muß in den beiden Endstellungen (Grundstellung und Stellung des umgelegten Hebels) festgehalten werden. 2. Die anliegende Weichenzunge muß bei den Endstellungen des Hebels fest an die Backenschiene anschließen und die abliegende Zunge muß ausreichend weit von der Backenschiene entfernt sein. 3. Die Weiche muß auffahrbar sein, d. h. bei dem Auffahren der Weiche (s. d.) dürfen keine Teile der Stellvorrichtung oder der Zungen zerstört werden. Viadukte der Albulabahn. Die Kosten der eingleisigen Viadukte betrugen für 1 m2 Ansichtumgrenzungsfläche:
Melan. Steinwürfelunterlagen s. Oberbau. Steinwurf nennt man Vorlagen aus regellos geschlichteten großen Steinen zum Schutz gegen den Angriff durch fließendes Wasser. S. wird bei Brückenpfeilern und -widerlagern sowie bei Uferschutzmauern angewendet. Die Steine werden, ohne Werkzeuge zu Hilfe zu nehmen, vor das Bauwerk in den Flußlauf geworfen und wirken lediglich durch ihr Gewicht, weshalb sie einen Rauminhalt von mindestens 1/4 m3 haben sollen. Stellwerke (interlocking frames, interlocking machines; apparails de manœuvre de signal et d'aiguillage; apparecchi di manovra per segnale e scambio) sind die zu einem gemeinsamen Werk zusammengefaßten Vorrichtungen zur Fernbedienung von Weichen und Signalen sowie zur Herstellung von Abhängigkeiten bei der Weichen- und Signalstellung. S., die lediglich zum Stellen von Weichen dienen, heißen Weichenstellwerke. Signalstellwerke sind S., die nur Vorrichtungen zum Stellen von Signalen enthalten. In den Weichen- und Signalstellwerken sind Weichen- und Signalhebel vorhanden. Abhängigkeiten werden bei der Weichen- und Signalstellung geschaffen: zwischen einzelnen Signalen, um die gleichzeitige Fahrstellung feindlicher Signale zu verhüten, zwischen Weichen und Signalen, um die richtige Lage der Weichen bei Fahrsignal zu sichern. Diese Abhängigkeiten werden, wenn alle dabei in Betracht kommenden Hebel in einem S. vereinigt sind, in diesem selbst hergestellt. Ist die Signalstellung von der Stellung von Weichen abhängig zu machen, deren Hebel mit den Signalhebeln nicht in einem S. sich befinden, so wird zwischen dem Signalstellwerk und dem Weichenstellwerk eine elektrische Zustimmung eingerichtet. Ein solches Weichenstellwerk heißt Zustimmungsstellwerk. Die Abhängigkeit zwischen der Signalstellung und der Stellung von Handweichen wird durch Riegelwerke oder Schlüsselsicherung geschaffen. S., bei denen Weichen und Signale durch Gestänge oder Drahtzug gestellt werden, bezeichnet man als mechanische, solche, bei denen die Weichen und Signale durch Elektrizität, Druckluft, Wasserdruck oder Preßgas bewegt werden, als Kraftstellwerke. Die Kraftstellwerke sind in Bd. VI behandelt. Die mechanischen S. sollen in folgenden Abschnitten besprochen werden: I. Weichenstellwerke. II. Signalstellwerke. III. Weichen- und Signalstellwerke. IV. Zustimmungsstellwerke. V. Riegelwerke. VI. Schlüsselsicherungen. VII. Verbindung der S. mit der Stations- und Streckenblockung. I. Weichenstellwerke. a) Allgemeines. Zum Umlegen einer an ein S. angeschlossenen Weiche (fernbediente, ferngestellte Weiche, Stellwerkweiche) dient der Weichenhebel, die zur Übertragung der Hebelbewegung auf die Weichenzungen bestimmte Gestänge- oder Drahtleitung und der zwischen dieser und den Weichenzungen eingeschaltete Weichenantrieb. Die gesamte Stellvorrichtung soll folgende Bedingungen erfüllen: 1. Der Schaft des Weichenhebels muß in den beiden Endstellungen (Grundstellung und Stellung des umgelegten Hebels) festgehalten werden. 2. Die anliegende Weichenzunge muß bei den Endstellungen des Hebels fest an die Backenschiene anschließen und die abliegende Zunge muß ausreichend weit von der Backenschiene entfernt sein. 3. 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Viadukte der Albulabahn.
Die Kosten der eingleisigen Viadukte betrugen für 1 m2 Ansichtumgrenzungsfläche:
Arlbergbahn,
Viadukte von etwa 10 m Weite 61–63 K
Viadukte von etwa 10–22 m Weite 60–66 K
Staatsbahnlinie Tabor-Pisek,
Viadukte von 10–12 m Weite 56–65 K
Albulabahn (1 m Spur), Öffnungen von 20 m Weite, Landwasserviadukt 47 K
Albulaviadukt 36 K
Melan.
Steinwürfelunterlagen s. Oberbau.
Steinwurf nennt man Vorlagen aus regellos geschlichteten großen Steinen zum Schutz gegen den Angriff durch fließendes Wasser. S. wird bei Brückenpfeilern und -widerlagern sowie bei Uferschutzmauern angewendet. Die Steine werden, ohne Werkzeuge zu Hilfe zu nehmen, vor das Bauwerk in den Flußlauf geworfen und wirken lediglich durch ihr Gewicht, weshalb sie einen Rauminhalt von mindestens 1/4 m3 haben sollen.
Stellwerke (interlocking frames, interlocking machines; apparails de manœuvre de signal et d'aiguillage; apparecchi di manovra per segnale e scambio) sind die zu einem gemeinsamen Werk zusammengefaßten Vorrichtungen zur Fernbedienung von Weichen und Signalen sowie zur Herstellung von Abhängigkeiten bei der Weichen- und Signalstellung.
S., die lediglich zum Stellen von Weichen dienen, heißen Weichenstellwerke. Signalstellwerke sind S., die nur Vorrichtungen zum Stellen von Signalen enthalten. In den Weichen- und Signalstellwerken sind Weichen- und Signalhebel vorhanden.
Abhängigkeiten werden bei der Weichen- und Signalstellung geschaffen: zwischen einzelnen Signalen, um die gleichzeitige Fahrstellung feindlicher Signale zu verhüten, zwischen Weichen und Signalen, um die richtige Lage der Weichen bei Fahrsignal zu sichern.
Diese Abhängigkeiten werden, wenn alle dabei in Betracht kommenden Hebel in einem S. vereinigt sind, in diesem selbst hergestellt. Ist die Signalstellung von der Stellung von Weichen abhängig zu machen, deren Hebel mit den Signalhebeln nicht in einem S. sich befinden, so wird zwischen dem Signalstellwerk und dem Weichenstellwerk eine elektrische Zustimmung eingerichtet. Ein solches Weichenstellwerk heißt Zustimmungsstellwerk. Die Abhängigkeit zwischen der Signalstellung und der Stellung von Handweichen wird durch Riegelwerke oder Schlüsselsicherung geschaffen.
S., bei denen Weichen und Signale durch Gestänge oder Drahtzug gestellt werden, bezeichnet man als mechanische, solche, bei denen die Weichen und Signale durch Elektrizität, Druckluft, Wasserdruck oder Preßgas bewegt werden, als Kraftstellwerke.
Die Kraftstellwerke sind in Bd. VI behandelt. Die mechanischen S. sollen in folgenden Abschnitten besprochen werden:
I. Weichenstellwerke.
II. Signalstellwerke.
III. Weichen- und Signalstellwerke.
IV. Zustimmungsstellwerke.
V. Riegelwerke.
VI. Schlüsselsicherungen.
VII. Verbindung der S. mit der Stations- und Streckenblockung.
I. Weichenstellwerke.
a) Allgemeines. Zum Umlegen einer an ein S. angeschlossenen Weiche (fernbediente, ferngestellte Weiche, Stellwerkweiche) dient der Weichenhebel, die zur Übertragung der Hebelbewegung auf die Weichenzungen bestimmte Gestänge- oder Drahtleitung und der zwischen dieser und den Weichenzungen eingeschaltete Weichenantrieb.
Die gesamte Stellvorrichtung soll folgende Bedingungen erfüllen:
1. Der Schaft des Weichenhebels muß in den beiden Endstellungen (Grundstellung und Stellung des umgelegten Hebels) festgehalten werden.
2. Die anliegende Weichenzunge muß bei den Endstellungen des Hebels fest an die Backenschiene anschließen und die abliegende Zunge muß ausreichend weit von der Backenschiene entfernt sein.
3. Die Weiche muß auffahrbar sein, d. h. bei dem Auffahren der Weiche (s. d.) dürfen keine Teile der Stellvorrichtung oder der Zungen zerstört werden.
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