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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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4. Das Auffahren einer Weiche soll dem Wärter im S. durch ein sichtbares Zeichen angezeigt werden.

Die Bauart der Weichenstellwerke ist bei Verwendung von Gestänge- und Drahtzugleitungen wesentlich voneinander verschieden.

b) Weichenstellwerke mit Gestängeleitung. Die Gesamtanordnung eines solchen S. zeigt Taf. V, Abb. 1. Im Stellwerksgebäude steht auf der Hebelbank (B) der Weichenhebel (A), von dem die Gestängeleitung nach unten und dann unter Einschaltung von Ablenk- und Ausgleichvorrichtungen (C, C1 C2) zu der Verbindungsstange der Weichenzungen führt. An diese greift sie mit dem Weichenantrieb (E) an.

Der Weichenhebel (Taf. V, Abb. 3) ist in einem Bock gelagert, der auf der Hebelbank befestigt ist. In der Grundstellung steht er nach oben, unter etwa 30° gegen die Senkrechte nach hinten geneigt. Der umgelegte Hebel weist schräg nach unten. In der Grundstellung greift die Handfallenstange a in den Ausschnitt d, bei umgelegtem Hebel in den Ausschnitt d1 des Hebelbocks ein und wird darin durch die Spannung der Handfallenfeder e festgehalten. Mit dem Hebel sitzt auf derselben Welle drehbar das Zahnrad f, dessen Zähne in den im unteren Teil des Hebelbocks gelagerten, gezahnten Bogen g eingreifen. Beim Umlegen des Hebels wird durch die angehobene Handfallenstange das Zahnrad fest mit dem Hebel gekuppelt und in der Richtung der Hebelbewegung mitgedreht. Der gezahnte Bogen macht dabei die entgegengesetzte Bewegung und drückt das ihm angehängte Gestänge nach unten. Die Bewegung des Gestänges überträgt sich weiter bis zur Weiche und stellt die Weichenzungen um.

In den Endstellungen des Hebels ist eine unter Federdruck stehende lösbare Kupplung zwischen dem Hebel und dem Zahnrad vorhanden. Beim Auffahren der Weiche wird, da der Hebel durch die Handfallenstange in dem Hebelbock festgehalten ist, die Kupplung zwischen Hebel und Zahnrad aufgehoben. Die vom ordnungsmäßigen Zustand abweichende Stellung des Zahnrads zum Hebel zeigt zwar schon an, daß die Weiche aufgefahren ist; vielfach wird dieses aber durch das Erscheinen eines roten Zeichens noch besonders kenntlich gemacht.

Bei einigen Bauarten der Weichenhebel für Gestängeleitung wird zur Übertragung der Hebelbewegung auf die Leitung ein Zahnrad in Verbindung mit einer Zahnstange, bei anderen eine Kulissensteuerung verwendet.

Die Gestängeleitungen werden aus Gasrohr hergestellt. Zur Verbindung der einzelnen Rohre dienen Gewindemuffen. Nach den preußischen Vorschriften sollen zu den Leitungen 42 mm starke Gasrohre von 4 mm Wandstärke verwendet werden. Die Verbindungsmuffen sollen 120 mm lang und mit je 2 Kontroilöchern versehen sein. In angemessenen Abständen - etwa 3-3·5 m - werden die Rohrgestänge durch Rollen-, Walzen- oder Kugellager unterstützt. Taf. V, Abb. 4 zeigt solche Lager.

An den Punkten, wo Richtungsänderungen des Gestänges in wagrechter oder senkrechter Ebene erforderlich sind, werden Winkelhebel eingeschaltet (Taf. V, Abb. 8). Diese Vorrichtungen können bei richtiger Anordnung auch Längenänderungen, die durch Wärmeschwankungen in dem Gestänge entstehen, ausgleichen. Vielfach sind aber noch besondere Ausgleichvorrichtungen erforderlich (Taf. V, Abb. 7). Die Winkelumlenkungen und Ausgleichvorrichtungen erhalten gußeiserne oder schmiedeeiserne Erdfüße.

Der Weichenantrieb besteht bei der Gestängeleitung aus einem Winkelhebel (Taf. V, Abb. 9), der die Bewegung des Gestänges durch Vermittlung des Spitzenverschlusses (s. d.) auf die Weichenzungen überträgt.

c) Weichenstellwerke mit Drahtleitung. Die Gesamtanordnung eines solchen S. zeigt Taf. V, Abb. 10. Von der mit dem Hebel verbundenen Seilscheibe (Stellrolle) führt eine geschlossene Doppelleitung aus Drahtseil und Stahldraht über Umlenkrollen zu dem Weichenantrieb. In die Drahtleitung ist zum Ausgleich von Längenänderungen und zur Erfüllung gewisser, später zu erörternder Sicherheitsbedingungen ein Spannwerk (s. d.) eingeschaltet.

Der Drahtzugweichenhebel ist wie der Gestängehebel in dem Hebelbock gelagert. In den Endstellungen wird er ebenfalls durch die Handfallenstange, die in Ausschnitte des Hebelbocks eingreift, festgehalten. Eine unter Federdruck stehende lösbare Kupplung verbindet ihn hierbei mit der Seilscheibe. Bei dem in der Taf. V, Abb. 12 dargestellten Hebel der Einheitsform der preußischen Staatsbahnen erfolgt die Kupplung zwischen Hebel und Seilscheibe durch das keilförmige Kuppelstück a, das in eine Ausklinkung der Seilscheibe eingreift. In dieser Lage wird das Kuppelstück durch eine Feder, die Kuppel- oder Ausscheerfeder festgehalten. Beim Auffahren der Weiche wird der Druck der Feder überwunden und die Seilscheibe vom Hebelschaft gelöst.

Um die Seilscheibe sind 2 an ihr befestigte Drahtseile geschlungen, deren Enden mit der zum Antrieb führenden, 5 mm starken, doppelten Drahtleitung verbunden sind. Nach den preußischen Vorschriften für die Lieferung von Drahtseilen

4. Das Auffahren einer Weiche soll dem Wärter im S. durch ein sichtbares Zeichen angezeigt werden.

Die Bauart der Weichenstellwerke ist bei Verwendung von Gestänge- und Drahtzugleitungen wesentlich voneinander verschieden.

b) Weichenstellwerke mit Gestängeleitung. Die Gesamtanordnung eines solchen S. zeigt Taf. V, Abb. 1. Im Stellwerksgebäude steht auf der Hebelbank (B) der Weichenhebel (A), von dem die Gestängeleitung nach unten und dann unter Einschaltung von Ablenk- und Ausgleichvorrichtungen (C, C1 C2) zu der Verbindungsstange der Weichenzungen führt. An diese greift sie mit dem Weichenantrieb (E) an.

Der Weichenhebel (Taf. V, Abb. 3) ist in einem Bock gelagert, der auf der Hebelbank befestigt ist. In der Grundstellung steht er nach oben, unter etwa 30° gegen die Senkrechte nach hinten geneigt. Der umgelegte Hebel weist schräg nach unten. In der Grundstellung greift die Handfallenstange a in den Ausschnitt d, bei umgelegtem Hebel in den Ausschnitt d1 des Hebelbocks ein und wird darin durch die Spannung der Handfallenfeder e festgehalten. Mit dem Hebel sitzt auf derselben Welle drehbar das Zahnrad f, dessen Zähne in den im unteren Teil des Hebelbocks gelagerten, gezahnten Bogen g eingreifen. Beim Umlegen des Hebels wird durch die angehobene Handfallenstange das Zahnrad fest mit dem Hebel gekuppelt und in der Richtung der Hebelbewegung mitgedreht. Der gezahnte Bogen macht dabei die entgegengesetzte Bewegung und drückt das ihm angehängte Gestänge nach unten. Die Bewegung des Gestänges überträgt sich weiter bis zur Weiche und stellt die Weichenzungen um.

In den Endstellungen des Hebels ist eine unter Federdruck stehende lösbare Kupplung zwischen dem Hebel und dem Zahnrad vorhanden. Beim Auffahren der Weiche wird, da der Hebel durch die Handfallenstange in dem Hebelbock festgehalten ist, die Kupplung zwischen Hebel und Zahnrad aufgehoben. Die vom ordnungsmäßigen Zustand abweichende Stellung des Zahnrads zum Hebel zeigt zwar schon an, daß die Weiche aufgefahren ist; vielfach wird dieses aber durch das Erscheinen eines roten Zeichens noch besonders kenntlich gemacht.

Bei einigen Bauarten der Weichenhebel für Gestängeleitung wird zur Übertragung der Hebelbewegung auf die Leitung ein Zahnrad in Verbindung mit einer Zahnstange, bei anderen eine Kulissensteuerung verwendet.

Die Gestängeleitungen werden aus Gasrohr hergestellt. Zur Verbindung der einzelnen Rohre dienen Gewindemuffen. Nach den preußischen Vorschriften sollen zu den Leitungen 42 mm starke Gasrohre von 4 mm Wandstärke verwendet werden. Die Verbindungsmuffen sollen 120 mm lang und mit je 2 Kontroilöchern versehen sein. In angemessenen Abständen – etwa 3–3·5 m – werden die Rohrgestänge durch Rollen-, Walzen- oder Kugellager unterstützt. Taf. V, Abb. 4 zeigt solche Lager.

An den Punkten, wo Richtungsänderungen des Gestänges in wagrechter oder senkrechter Ebene erforderlich sind, werden Winkelhebel eingeschaltet (Taf. V, Abb. 8). Diese Vorrichtungen können bei richtiger Anordnung auch Längenänderungen, die durch Wärmeschwankungen in dem Gestänge entstehen, ausgleichen. Vielfach sind aber noch besondere Ausgleichvorrichtungen erforderlich (Taf. V, Abb. 7). Die Winkelumlenkungen und Ausgleichvorrichtungen erhalten gußeiserne oder schmiedeeiserne Erdfüße.

Der Weichenantrieb besteht bei der Gestängeleitung aus einem Winkelhebel (Taf. V, Abb. 9), der die Bewegung des Gestänges durch Vermittlung des Spitzenverschlusses (s. d.) auf die Weichenzungen überträgt.

c) Weichenstellwerke mit Drahtleitung. Die Gesamtanordnung eines solchen S. zeigt Taf. V, Abb. 10. Von der mit dem Hebel verbundenen Seilscheibe (Stellrolle) führt eine geschlossene Doppelleitung aus Drahtseil und Stahldraht über Umlenkrollen zu dem Weichenantrieb. In die Drahtleitung ist zum Ausgleich von Längenänderungen und zur Erfüllung gewisser, später zu erörternder Sicherheitsbedingungen ein Spannwerk (s. d.) eingeschaltet.

Der Drahtzugweichenhebel ist wie der Gestängehebel in dem Hebelbock gelagert. In den Endstellungen wird er ebenfalls durch die Handfallenstange, die in Ausschnitte des Hebelbocks eingreift, festgehalten. Eine unter Federdruck stehende lösbare Kupplung verbindet ihn hierbei mit der Seilscheibe. Bei dem in der Taf. V, Abb. 12 dargestellten Hebel der Einheitsform der preußischen Staatsbahnen erfolgt die Kupplung zwischen Hebel und Seilscheibe durch das keilförmige Kuppelstück a, das in eine Ausklinkung der Seilscheibe eingreift. In dieser Lage wird das Kuppelstück durch eine Feder, die Kuppel- oder Ausscheerfeder festgehalten. Beim Auffahren der Weiche wird der Druck der Feder überwunden und die Seilscheibe vom Hebelschaft gelöst.

Um die Seilscheibe sind 2 an ihr befestigte Drahtseile geschlungen, deren Enden mit der zum Antrieb führenden, 5 mm starken, doppelten Drahtleitung verbunden sind. Nach den preußischen Vorschriften für die Lieferung von Drahtseilen

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[164/0171] 4. Das Auffahren einer Weiche soll dem Wärter im S. durch ein sichtbares Zeichen angezeigt werden. Die Bauart der Weichenstellwerke ist bei Verwendung von Gestänge- und Drahtzugleitungen wesentlich voneinander verschieden. b) Weichenstellwerke mit Gestängeleitung. Die Gesamtanordnung eines solchen S. zeigt Taf. V, Abb. 1. Im Stellwerksgebäude steht auf der Hebelbank (B) der Weichenhebel (A), von dem die Gestängeleitung nach unten und dann unter Einschaltung von Ablenk- und Ausgleichvorrichtungen (C, C1 C2) zu der Verbindungsstange der Weichenzungen führt. An diese greift sie mit dem Weichenantrieb (E) an. Der Weichenhebel (Taf. V, Abb. 3) ist in einem Bock gelagert, der auf der Hebelbank befestigt ist. In der Grundstellung steht er nach oben, unter etwa 30° gegen die Senkrechte nach hinten geneigt. Der umgelegte Hebel weist schräg nach unten. In der Grundstellung greift die Handfallenstange a in den Ausschnitt d, bei umgelegtem Hebel in den Ausschnitt d1 des Hebelbocks ein und wird darin durch die Spannung der Handfallenfeder e festgehalten. Mit dem Hebel sitzt auf derselben Welle drehbar das Zahnrad f, dessen Zähne in den im unteren Teil des Hebelbocks gelagerten, gezahnten Bogen g eingreifen. Beim Umlegen des Hebels wird durch die angehobene Handfallenstange das Zahnrad fest mit dem Hebel gekuppelt und in der Richtung der Hebelbewegung mitgedreht. Der gezahnte Bogen macht dabei die entgegengesetzte Bewegung und drückt das ihm angehängte Gestänge nach unten. Die Bewegung des Gestänges überträgt sich weiter bis zur Weiche und stellt die Weichenzungen um. In den Endstellungen des Hebels ist eine unter Federdruck stehende lösbare Kupplung zwischen dem Hebel und dem Zahnrad vorhanden. Beim Auffahren der Weiche wird, da der Hebel durch die Handfallenstange in dem Hebelbock festgehalten ist, die Kupplung zwischen Hebel und Zahnrad aufgehoben. Die vom ordnungsmäßigen Zustand abweichende Stellung des Zahnrads zum Hebel zeigt zwar schon an, daß die Weiche aufgefahren ist; vielfach wird dieses aber durch das Erscheinen eines roten Zeichens noch besonders kenntlich gemacht. Bei einigen Bauarten der Weichenhebel für Gestängeleitung wird zur Übertragung der Hebelbewegung auf die Leitung ein Zahnrad in Verbindung mit einer Zahnstange, bei anderen eine Kulissensteuerung verwendet. Die Gestängeleitungen werden aus Gasrohr hergestellt. Zur Verbindung der einzelnen Rohre dienen Gewindemuffen. Nach den preußischen Vorschriften sollen zu den Leitungen 42 mm starke Gasrohre von 4 mm Wandstärke verwendet werden. Die Verbindungsmuffen sollen 120 mm lang und mit je 2 Kontroilöchern versehen sein. In angemessenen Abständen – etwa 3–3·5 m – werden die Rohrgestänge durch Rollen-, Walzen- oder Kugellager unterstützt. Taf. V, Abb. 4 zeigt solche Lager. An den Punkten, wo Richtungsänderungen des Gestänges in wagrechter oder senkrechter Ebene erforderlich sind, werden Winkelhebel eingeschaltet (Taf. V, Abb. 8). Diese Vorrichtungen können bei richtiger Anordnung auch Längenänderungen, die durch Wärmeschwankungen in dem Gestänge entstehen, ausgleichen. Vielfach sind aber noch besondere Ausgleichvorrichtungen erforderlich (Taf. V, Abb. 7). Die Winkelumlenkungen und Ausgleichvorrichtungen erhalten gußeiserne oder schmiedeeiserne Erdfüße. Der Weichenantrieb besteht bei der Gestängeleitung aus einem Winkelhebel (Taf. V, Abb. 9), der die Bewegung des Gestänges durch Vermittlung des Spitzenverschlusses (s. d.) auf die Weichenzungen überträgt. c) Weichenstellwerke mit Drahtleitung. Die Gesamtanordnung eines solchen S. zeigt Taf. V, Abb. 10. Von der mit dem Hebel verbundenen Seilscheibe (Stellrolle) führt eine geschlossene Doppelleitung aus Drahtseil und Stahldraht über Umlenkrollen zu dem Weichenantrieb. In die Drahtleitung ist zum Ausgleich von Längenänderungen und zur Erfüllung gewisser, später zu erörternder Sicherheitsbedingungen ein Spannwerk (s. d.) eingeschaltet. Der Drahtzugweichenhebel ist wie der Gestängehebel in dem Hebelbock gelagert. In den Endstellungen wird er ebenfalls durch die Handfallenstange, die in Ausschnitte des Hebelbocks eingreift, festgehalten. Eine unter Federdruck stehende lösbare Kupplung verbindet ihn hierbei mit der Seilscheibe. Bei dem in der Taf. V, Abb. 12 dargestellten Hebel der Einheitsform der preußischen Staatsbahnen erfolgt die Kupplung zwischen Hebel und Seilscheibe durch das keilförmige Kuppelstück a, das in eine Ausklinkung der Seilscheibe eingreift. In dieser Lage wird das Kuppelstück durch eine Feder, die Kuppel- oder Ausscheerfeder festgehalten. Beim Auffahren der Weiche wird der Druck der Feder überwunden und die Seilscheibe vom Hebelschaft gelöst. Um die Seilscheibe sind 2 an ihr befestigte Drahtseile geschlungen, deren Enden mit der zum Antrieb führenden, 5 mm starken, doppelten Drahtleitung verbunden sind. Nach den preußischen Vorschriften für die Lieferung von Drahtseilen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/171>, abgerufen am 25.11.2024.