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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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der von einem Rad niedergedrückte Hebel erst nach etwa 15 Sekunden seine Anfangsstellung wieder einnimmt. Es ist dann auch bei langsam fahrenden Zügen die Sicherheit vorhanden, daß ein zweites Rad den Taster berührt, ehe die durch das vorhergehende Rad bewirkte Sperrung aufgehoben ist.

IV. Zustimmungsstellwerke.

Zustimmungsstellwerke sind Weichenstellwerke, deren Weichenhebel in einer bestimmten Weise festgelegt sein müssen, bevor in einem davon getrennten Signalstellwerk die Signale gezogen werden können. Die Festlegung der Weichenhebel in dem Zustimmungsstellwerk geschieht durch Fahrstraßenhebel, die Festlegung der Fahrstraßenhebel durch ein Blockfeld - das Zustimmungsabgabefeld. Mit dem Zustimmungsabgabefeld im Zustimmungsstellwerk steht ein zweites Blockfeld - das Zustimmungsempfangfeld - in einem andern S. in Wechselwirkung. In der Grundstellung ist das Zustimmungsabgabefeld entblockt und die Weichenhebel sind frei. Im geblockten Zustand verschließt das Zustimmungsabgabefeld die Weichenhebel, von deren Stellung die Signalgebung an anderer Stelle abhängig ist. Statt der Stellhebel ferngestellter Weichen können durch ein Zustimmungsstellwerk auch Riegelhebel von Handweichen festgelegt werden. Das in Grundstellung geblockte Zustimmungsempfangsfeld verschließt den Fahrstraßenhebel und hierdurch den zu dieser Fahrstraße gehörigen Signalhebel. Das entblockte Zustimmungsempfangsfeld gibt diesen Fahrstraßenhebel frei.

V. Riegelwerke

dienen dazu, Handweichen, Handgleissperren, Drehbrücken u. dgl. festzulegen und von deren richtiger Stellung die an anderer Stelle erfolgende Signalgebung abhängig zu machen. Die Festlegung der Weichen, der Gleissperren oder der Drehbrücken erfolgt durch Riegel (s. d.), die durch besondere Riegelhebel bewegt werden. Die Festlegung der Riegelhebel geschieht durch Fahrstraßenhebel und deren Festlegung durch Blockfelder oder Schlüssel, die nach Verschließen des Fahrstraßenhebels den Signalhebel frei geben.

Die Riegel werden durch Hebel oder Kurbeln gestellt. Soll eine Weiche nur in einer Stellung geriegelt werden, so wird ein Weichenhebel als Riegelhebel verwendet. Zur Riegelung einer Weiche in beiden Endstellungen dient eine Riegelkurbel für 2 Bewegungen oder ein Riegeldoppelhebel, der aus 2 einfachen Hebeln besteht, die in einem Doppeldrahtzug liegen. Durch eine und dieselbe Riegelleitung können auch mehrere Riegel gestellt werden. Die Riegelkurbeln unterscheiden sich von den Signalkurbeln (s. d.) dadurch, daß sie mit einer Drahtbruchsperre ausgerüstet sind, die bei Drahtbruch in der Riegelleitung das Umlegen oder Zurücklegen der Kurbel unmöglich macht. Das Signal kann also nur bei ordnungsmäßigem Zustand der Riegelanlage auf Fahrt gestellt werden.

Taf. VII, Abb. 9 zeigt ein Riegelwerk mit Kurbeln. Über jeder Kurbel befinden sich im Gehäuse 2 Ausschnitte, hinter denen eine Scheibe sich bewegt, die durch rote oder weiße Farbe die Stellung der Kurbel anzeigt. Rote Farbe bedeutet Grundstellung der Kurbel, weiße Farbe die Stellung, bei der die Weichen geriegelt sind. Über der Kurbel sind Fahrstraßenschieber gelagert, die Verschlußstücke tragen. Mit der Kurbel sind Schaltscheiben verbunden, die in der Grundstellung die Fahrstraßenschieber sperren.

Der Zusammenhang zwischen dem Riegelwerk und den Weichen ist aus Taf. VI, Abb. 13 ersichtlich. Taf. VII, Abb. 10 zeigt die Anlage bei geriegelter Weiche. Der Riegelschieber ist dabei wie beim Kontrollriegel doppelt, so daß beide Weichenzungen festgehalten werden. Zur Schaffung einer Abhängigkeit zwischen handgestellten Weichen und Signalen wird jedoch in vielen Fällen auch ein einfacher Riegel verwendet.

VI. Schlüsselsicherungen.

Weichen und Gleissperren werden vielfach auch durch Handschlösser gesichert. Die Schlösser sollen so eingerichtet sein, daß sich der Schlüssel erst aus dem Schloß entfernen läßt, wenn die Weiche oder Gleissperre in der richtigen Lage verschlossen ist.

Dabei kann auch die Signalgebung von dem richtigen Verschluß der Weichen oder Gleissperren abhängig gemacht werden, indem der aus dem Handschloß herausgezogene Schlüssel benutzt wird, um den unter Verschluß liegenden Signalhebel freizumachen. Der Signalhebel kann unmittelbar durch ein Handschloß oder mittelbar durch einen unter Blockverschluß liegenden Fahrstraßenhebel verschlossen sein. Der aus dem Weichenhandschloß herausgezogene Schlüssel wird in das Blockwerk gesteckt und gibt, nachdem er umgedreht ist, den Signalhebel frei oder er macht das zum Freigeben des Signals dienende Blockfeld bedienbar. Dieser Schlüssel kann erst wieder aus dem S. oder Blockwerk herausgezogen werden, wenn der Signalhebel zurückgelegt oder das Blockfeld an der Freigabestelle entblockt ist. Die Schlüssel solcher mit den

der von einem Rad niedergedrückte Hebel erst nach etwa 15 Sekunden seine Anfangsstellung wieder einnimmt. Es ist dann auch bei langsam fahrenden Zügen die Sicherheit vorhanden, daß ein zweites Rad den Taster berührt, ehe die durch das vorhergehende Rad bewirkte Sperrung aufgehoben ist.

IV. Zustimmungsstellwerke.

Zustimmungsstellwerke sind Weichenstellwerke, deren Weichenhebel in einer bestimmten Weise festgelegt sein müssen, bevor in einem davon getrennten Signalstellwerk die Signale gezogen werden können. Die Festlegung der Weichenhebel in dem Zustimmungsstellwerk geschieht durch Fahrstraßenhebel, die Festlegung der Fahrstraßenhebel durch ein Blockfeld – das Zustimmungsabgabefeld. Mit dem Zustimmungsabgabefeld im Zustimmungsstellwerk steht ein zweites Blockfeld – das Zustimmungsempfangfeld – in einem andern S. in Wechselwirkung. In der Grundstellung ist das Zustimmungsabgabefeld entblockt und die Weichenhebel sind frei. Im geblockten Zustand verschließt das Zustimmungsabgabefeld die Weichenhebel, von deren Stellung die Signalgebung an anderer Stelle abhängig ist. Statt der Stellhebel ferngestellter Weichen können durch ein Zustimmungsstellwerk auch Riegelhebel von Handweichen festgelegt werden. Das in Grundstellung geblockte Zustimmungsempfangsfeld verschließt den Fahrstraßenhebel und hierdurch den zu dieser Fahrstraße gehörigen Signalhebel. Das entblockte Zustimmungsempfangsfeld gibt diesen Fahrstraßenhebel frei.

V. Riegelwerke

dienen dazu, Handweichen, Handgleissperren, Drehbrücken u. dgl. festzulegen und von deren richtiger Stellung die an anderer Stelle erfolgende Signalgebung abhängig zu machen. Die Festlegung der Weichen, der Gleissperren oder der Drehbrücken erfolgt durch Riegel (s. d.), die durch besondere Riegelhebel bewegt werden. Die Festlegung der Riegelhebel geschieht durch Fahrstraßenhebel und deren Festlegung durch Blockfelder oder Schlüssel, die nach Verschließen des Fahrstraßenhebels den Signalhebel frei geben.

Die Riegel werden durch Hebel oder Kurbeln gestellt. Soll eine Weiche nur in einer Stellung geriegelt werden, so wird ein Weichenhebel als Riegelhebel verwendet. Zur Riegelung einer Weiche in beiden Endstellungen dient eine Riegelkurbel für 2 Bewegungen oder ein Riegeldoppelhebel, der aus 2 einfachen Hebeln besteht, die in einem Doppeldrahtzug liegen. Durch eine und dieselbe Riegelleitung können auch mehrere Riegel gestellt werden. Die Riegelkurbeln unterscheiden sich von den Signalkurbeln (s. d.) dadurch, daß sie mit einer Drahtbruchsperre ausgerüstet sind, die bei Drahtbruch in der Riegelleitung das Umlegen oder Zurücklegen der Kurbel unmöglich macht. Das Signal kann also nur bei ordnungsmäßigem Zustand der Riegelanlage auf Fahrt gestellt werden.

Taf. VII, Abb. 9 zeigt ein Riegelwerk mit Kurbeln. Über jeder Kurbel befinden sich im Gehäuse 2 Ausschnitte, hinter denen eine Scheibe sich bewegt, die durch rote oder weiße Farbe die Stellung der Kurbel anzeigt. Rote Farbe bedeutet Grundstellung der Kurbel, weiße Farbe die Stellung, bei der die Weichen geriegelt sind. Über der Kurbel sind Fahrstraßenschieber gelagert, die Verschlußstücke tragen. Mit der Kurbel sind Schaltscheiben verbunden, die in der Grundstellung die Fahrstraßenschieber sperren.

Der Zusammenhang zwischen dem Riegelwerk und den Weichen ist aus Taf. VI, Abb. 13 ersichtlich. Taf. VII, Abb. 10 zeigt die Anlage bei geriegelter Weiche. Der Riegelschieber ist dabei wie beim Kontrollriegel doppelt, so daß beide Weichenzungen festgehalten werden. Zur Schaffung einer Abhängigkeit zwischen handgestellten Weichen und Signalen wird jedoch in vielen Fällen auch ein einfacher Riegel verwendet.

VI. Schlüsselsicherungen.

Weichen und Gleissperren werden vielfach auch durch Handschlösser gesichert. Die Schlösser sollen so eingerichtet sein, daß sich der Schlüssel erst aus dem Schloß entfernen läßt, wenn die Weiche oder Gleissperre in der richtigen Lage verschlossen ist.

Dabei kann auch die Signalgebung von dem richtigen Verschluß der Weichen oder Gleissperren abhängig gemacht werden, indem der aus dem Handschloß herausgezogene Schlüssel benutzt wird, um den unter Verschluß liegenden Signalhebel freizumachen. Der Signalhebel kann unmittelbar durch ein Handschloß oder mittelbar durch einen unter Blockverschluß liegenden Fahrstraßenhebel verschlossen sein. Der aus dem Weichenhandschloß herausgezogene Schlüssel wird in das Blockwerk gesteckt und gibt, nachdem er umgedreht ist, den Signalhebel frei oder er macht das zum Freigeben des Signals dienende Blockfeld bedienbar. Dieser Schlüssel kann erst wieder aus dem S. oder Blockwerk herausgezogen werden, wenn der Signalhebel zurückgelegt oder das Blockfeld an der Freigabestelle entblockt ist. Die Schlüssel solcher mit den

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[170/0180] der von einem Rad niedergedrückte Hebel erst nach etwa 15 Sekunden seine Anfangsstellung wieder einnimmt. Es ist dann auch bei langsam fahrenden Zügen die Sicherheit vorhanden, daß ein zweites Rad den Taster berührt, ehe die durch das vorhergehende Rad bewirkte Sperrung aufgehoben ist. IV. Zustimmungsstellwerke. Zustimmungsstellwerke sind Weichenstellwerke, deren Weichenhebel in einer bestimmten Weise festgelegt sein müssen, bevor in einem davon getrennten Signalstellwerk die Signale gezogen werden können. Die Festlegung der Weichenhebel in dem Zustimmungsstellwerk geschieht durch Fahrstraßenhebel, die Festlegung der Fahrstraßenhebel durch ein Blockfeld – das Zustimmungsabgabefeld. Mit dem Zustimmungsabgabefeld im Zustimmungsstellwerk steht ein zweites Blockfeld – das Zustimmungsempfangfeld – in einem andern S. in Wechselwirkung. In der Grundstellung ist das Zustimmungsabgabefeld entblockt und die Weichenhebel sind frei. Im geblockten Zustand verschließt das Zustimmungsabgabefeld die Weichenhebel, von deren Stellung die Signalgebung an anderer Stelle abhängig ist. Statt der Stellhebel ferngestellter Weichen können durch ein Zustimmungsstellwerk auch Riegelhebel von Handweichen festgelegt werden. Das in Grundstellung geblockte Zustimmungsempfangsfeld verschließt den Fahrstraßenhebel und hierdurch den zu dieser Fahrstraße gehörigen Signalhebel. Das entblockte Zustimmungsempfangsfeld gibt diesen Fahrstraßenhebel frei. V. Riegelwerke dienen dazu, Handweichen, Handgleissperren, Drehbrücken u. dgl. festzulegen und von deren richtiger Stellung die an anderer Stelle erfolgende Signalgebung abhängig zu machen. Die Festlegung der Weichen, der Gleissperren oder der Drehbrücken erfolgt durch Riegel (s. d.), die durch besondere Riegelhebel bewegt werden. Die Festlegung der Riegelhebel geschieht durch Fahrstraßenhebel und deren Festlegung durch Blockfelder oder Schlüssel, die nach Verschließen des Fahrstraßenhebels den Signalhebel frei geben. Die Riegel werden durch Hebel oder Kurbeln gestellt. Soll eine Weiche nur in einer Stellung geriegelt werden, so wird ein Weichenhebel als Riegelhebel verwendet. Zur Riegelung einer Weiche in beiden Endstellungen dient eine Riegelkurbel für 2 Bewegungen oder ein Riegeldoppelhebel, der aus 2 einfachen Hebeln besteht, die in einem Doppeldrahtzug liegen. Durch eine und dieselbe Riegelleitung können auch mehrere Riegel gestellt werden. Die Riegelkurbeln unterscheiden sich von den Signalkurbeln (s. d.) dadurch, daß sie mit einer Drahtbruchsperre ausgerüstet sind, die bei Drahtbruch in der Riegelleitung das Umlegen oder Zurücklegen der Kurbel unmöglich macht. Das Signal kann also nur bei ordnungsmäßigem Zustand der Riegelanlage auf Fahrt gestellt werden. Taf. VII, Abb. 9 zeigt ein Riegelwerk mit Kurbeln. Über jeder Kurbel befinden sich im Gehäuse 2 Ausschnitte, hinter denen eine Scheibe sich bewegt, die durch rote oder weiße Farbe die Stellung der Kurbel anzeigt. Rote Farbe bedeutet Grundstellung der Kurbel, weiße Farbe die Stellung, bei der die Weichen geriegelt sind. Über der Kurbel sind Fahrstraßenschieber gelagert, die Verschlußstücke tragen. Mit der Kurbel sind Schaltscheiben verbunden, die in der Grundstellung die Fahrstraßenschieber sperren. Der Zusammenhang zwischen dem Riegelwerk und den Weichen ist aus Taf. VI, Abb. 13 ersichtlich. Taf. VII, Abb. 10 zeigt die Anlage bei geriegelter Weiche. Der Riegelschieber ist dabei wie beim Kontrollriegel doppelt, so daß beide Weichenzungen festgehalten werden. Zur Schaffung einer Abhängigkeit zwischen handgestellten Weichen und Signalen wird jedoch in vielen Fällen auch ein einfacher Riegel verwendet. VI. Schlüsselsicherungen. Weichen und Gleissperren werden vielfach auch durch Handschlösser gesichert. Die Schlösser sollen so eingerichtet sein, daß sich der Schlüssel erst aus dem Schloß entfernen läßt, wenn die Weiche oder Gleissperre in der richtigen Lage verschlossen ist. Dabei kann auch die Signalgebung von dem richtigen Verschluß der Weichen oder Gleissperren abhängig gemacht werden, indem der aus dem Handschloß herausgezogene Schlüssel benutzt wird, um den unter Verschluß liegenden Signalhebel freizumachen. Der Signalhebel kann unmittelbar durch ein Handschloß oder mittelbar durch einen unter Blockverschluß liegenden Fahrstraßenhebel verschlossen sein. Der aus dem Weichenhandschloß herausgezogene Schlüssel wird in das Blockwerk gesteckt und gibt, nachdem er umgedreht ist, den Signalhebel frei oder er macht das zum Freigeben des Signals dienende Blockfeld bedienbar. Dieser Schlüssel kann erst wieder aus dem S. oder Blockwerk herausgezogen werden, wenn der Signalhebel zurückgelegt oder das Blockfeld an der Freigabestelle entblockt ist. Die Schlüssel solcher mit den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/180>, abgerufen am 24.11.2024.