Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.Signalen in Abhängigkeit stehender Handschlösser stecken im S. oder Blockwerk, wenn sie nicht benutzt werden. Die Schlüssel nicht abhängiger Handschlösser sollen, wenn sie nicht benutzt werden, an bestimmter Stelle eines Schlüsselbretts so aufgehängt werden, daß der Fahrdienstleiter mit einem Blick erkennen kann, ob die Schlüssel der Weichen, die zu einer Fahrstraße gehören, sich am Brett befinden. Zu dem Zweck werden die Schlüsselgriffe so ausgebildet, daß sie sich nur an der für sie bestimmten Stelle aufhängen lassen. Solche Schlüsselsicherungen werden verwendet bei einfachen Betriebsverhältnissen zur Herstellung von Abhängigkeiten zwischen den Signalen und den Einfahrweichen, bei Gleisanschlüssen auf der freien Strecke, in Bahnhöfen bei selten umzustellenden Weichen und Gleissperren sowie zur vorübergehenden Sicherung von Weichen bei Störungen oder bei Bauausführungen, bei denen Weichen zeitweilig vom S. abgebunden werden oder die Abhängigkeit zwischen Weichen und Signalen aufgehoben ist. Abb. 160. Blocksperren. VII. Verbindung der S. mit der Stations- und Streckenblockung. Die Stationsblockung (s. auch Blockeinrichtungen, Bd. II, S. 414) soll die Zugfahrten innerhalb der Stationen sichern. Zu diesem Zweck werden die Weichen und Signale in größerem oder geringerem Umfang durch Blockfelder derart festgelegt, daß a) die Hauptsignale nur unter Mitwirkung des Fahrdienstleiters auf Fahrt gestellt werden Signalen in Abhängigkeit stehender Handschlösser stecken im S. oder Blockwerk, wenn sie nicht benutzt werden. Die Schlüssel nicht abhängiger Handschlösser sollen, wenn sie nicht benutzt werden, an bestimmter Stelle eines Schlüsselbretts so aufgehängt werden, daß der Fahrdienstleiter mit einem Blick erkennen kann, ob die Schlüssel der Weichen, die zu einer Fahrstraße gehören, sich am Brett befinden. Zu dem Zweck werden die Schlüsselgriffe so ausgebildet, daß sie sich nur an der für sie bestimmten Stelle aufhängen lassen. Solche Schlüsselsicherungen werden verwendet bei einfachen Betriebsverhältnissen zur Herstellung von Abhängigkeiten zwischen den Signalen und den Einfahrweichen, bei Gleisanschlüssen auf der freien Strecke, in Bahnhöfen bei selten umzustellenden Weichen und Gleissperren sowie zur vorübergehenden Sicherung von Weichen bei Störungen oder bei Bauausführungen, bei denen Weichen zeitweilig vom S. abgebunden werden oder die Abhängigkeit zwischen Weichen und Signalen aufgehoben ist. Abb. 160. Blocksperren. VII. Verbindung der S. mit der Stations- und Streckenblockung. Die Stationsblockung (s. auch Blockeinrichtungen, Bd. II, S. 414) soll die Zugfahrten innerhalb der Stationen sichern. Zu diesem Zweck werden die Weichen und Signale in größerem oder geringerem Umfang durch Blockfelder derart festgelegt, daß a) die Hauptsignale nur unter Mitwirkung des Fahrdienstleiters auf Fahrt gestellt werden <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0181" n="171"/> Signalen in Abhängigkeit stehender Handschlösser stecken im S. oder Blockwerk, wenn sie nicht benutzt werden. Die Schlüssel nicht abhängiger Handschlösser sollen, wenn sie nicht benutzt werden, an bestimmter Stelle eines Schlüsselbretts so aufgehängt werden, daß der Fahrdienstleiter mit einem Blick erkennen kann, ob die Schlüssel der Weichen, die zu einer Fahrstraße gehören, sich am Brett befinden. Zu dem Zweck werden die Schlüsselgriffe so ausgebildet, daß sie sich nur an der für sie bestimmten Stelle aufhängen lassen.</p><lb/> <p>Solche Schlüsselsicherungen werden verwendet bei einfachen Betriebsverhältnissen zur Herstellung von Abhängigkeiten zwischen den Signalen und den Einfahrweichen, bei Gleisanschlüssen auf der freien Strecke, in Bahnhöfen bei selten umzustellenden Weichen und Gleissperren sowie zur vorübergehenden Sicherung von Weichen bei Störungen oder bei Bauausführungen, bei denen Weichen zeitweilig vom S. abgebunden werden oder die Abhängigkeit zwischen Weichen und Signalen aufgehoben ist.</p><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen09_1921/figures/roell_eisenbahnwesen09_1921_figure-0211.jpg" rendition="#c"> <head>Abb. 160. Blocksperren.</head><lb/> </figure><lb/> <p rendition="#c">VII. <hi rendition="#g">Verbindung der S. mit der Stations- und Streckenblockung</hi>.</p><lb/> <p>Die Stationsblockung (s. auch Blockeinrichtungen, Bd. II, S. 414) soll die Zugfahrten innerhalb der Stationen sichern. Zu diesem Zweck werden die Weichen und Signale in größerem oder geringerem Umfang durch Blockfelder derart festgelegt, daß</p><lb/> <p><hi rendition="#i">a)</hi> die Hauptsignale nur unter Mitwirkung des Fahrdienstleiters auf Fahrt gestellt werden </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [171/0181]
Signalen in Abhängigkeit stehender Handschlösser stecken im S. oder Blockwerk, wenn sie nicht benutzt werden. Die Schlüssel nicht abhängiger Handschlösser sollen, wenn sie nicht benutzt werden, an bestimmter Stelle eines Schlüsselbretts so aufgehängt werden, daß der Fahrdienstleiter mit einem Blick erkennen kann, ob die Schlüssel der Weichen, die zu einer Fahrstraße gehören, sich am Brett befinden. Zu dem Zweck werden die Schlüsselgriffe so ausgebildet, daß sie sich nur an der für sie bestimmten Stelle aufhängen lassen.
Solche Schlüsselsicherungen werden verwendet bei einfachen Betriebsverhältnissen zur Herstellung von Abhängigkeiten zwischen den Signalen und den Einfahrweichen, bei Gleisanschlüssen auf der freien Strecke, in Bahnhöfen bei selten umzustellenden Weichen und Gleissperren sowie zur vorübergehenden Sicherung von Weichen bei Störungen oder bei Bauausführungen, bei denen Weichen zeitweilig vom S. abgebunden werden oder die Abhängigkeit zwischen Weichen und Signalen aufgehoben ist.
[Abbildung Abb. 160. Blocksperren.
]
VII. Verbindung der S. mit der Stations- und Streckenblockung.
Die Stationsblockung (s. auch Blockeinrichtungen, Bd. II, S. 414) soll die Zugfahrten innerhalb der Stationen sichern. Zu diesem Zweck werden die Weichen und Signale in größerem oder geringerem Umfang durch Blockfelder derart festgelegt, daß
a) die Hauptsignale nur unter Mitwirkung des Fahrdienstleiters auf Fahrt gestellt werden
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