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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Abb. 161. Fahrstraßenfestlegesperre.
können und dabei die Fahrstellung feindlicher Signale ausgeschlossen ist;

b) die Freigabe eines Fahrsignals von der Zustimmung anderer bei der Zulassung der Zugfahrt beteiligter Stellen abhängig gemacht wird und

c) die in der Fahrstraße des Zuges liegenden und diese Fahrstraßen schützenden Weichen, Gleissperren u. s. w. auch dann noch unter Verschluß gehalten werden, wenn das Signal wieder auf Halt gestellt ist.

Zum Festlegen und Freigeben der Signale (a) dienen Signalfelder (Signalfestlege- und Signalfreigabefelder), zur Abgabe einer Zustimmung (b) Zustimmungsabgabefelder und zu ihrem Empfang Zustimmungsempfangfelder, zur Festlegung einer Fahrstraße (c) Fahrstraßenfestlegefelder und zu ihrer Auflösung Fahrstraßenauflösefelder.

Die Streckenblockung (s. auch Blockeinrichtungen, Bd. II, S. 386) soll die Zugfahrten außerhalb der Bahnhöfe von Zugfolge- zu Zugfolgestelle sichern. Nach Einfahrt eines Zuges in eine von solchen Zugfolgestellen begrenzte Blockstrecke wird das Signal an ihrem Anfang - Ausfahrsignal oder Blocksignal - durch ein Blockfeld - Anfangfeld - in der Haltstellung verschlossen. Dieses Signal kann nur von der nächsten vorwärts gelegenen Zugfolgestelle durch Bedienen eines Blockfeldes - des Endfeldes - wieder freigegeben werden.

Die Festlegung von Fahrstraßen oder Signalen durch ein Blockfeld geschieht dadurch, daß beim Blocken des Feldes dessen Riegelstange nach unten gedrückt und in dieser Lage elektrisch verschlossen wird. Die Aufhebung dieses Verschlusses - die Entblockung - erfolgt durch Entsendung von Strom von einer Freigabestelle oder infolge Befahren eines Schienenstromschließers durch den Zug. Die Riegelstangen wirken auf Blocksperren, die sich unter dem Blockwerk im Blockuntersatz befinden und mit den Fahrstraßen- und Signalschubstangen in Verbindung stehen.

Bei der Stationsblockung kommt die Fahrstraßenhebelsperre und die Fahrstraßenfestlegesperre vor.

Die Fahrstraßenhebelsperre findet sich unter den Signalfestlegefeldern und Zustimmungsabgabefeldern in S., die von einer Befehlstelle abhängig sind, und unter den Zustimmungsabgabefeldern in



Abb. 161. Fahrstraßenfestlegesperre.
können und dabei die Fahrstellung feindlicher Signale ausgeschlossen ist;

b) die Freigabe eines Fahrsignals von der Zustimmung anderer bei der Zulassung der Zugfahrt beteiligter Stellen abhängig gemacht wird und

c) die in der Fahrstraße des Zuges liegenden und diese Fahrstraßen schützenden Weichen, Gleissperren u. s. w. auch dann noch unter Verschluß gehalten werden, wenn das Signal wieder auf Halt gestellt ist.

Zum Festlegen und Freigeben der Signale (a) dienen Signalfelder (Signalfestlege- und Signalfreigabefelder), zur Abgabe einer Zustimmung (b) Zustimmungsabgabefelder und zu ihrem Empfang Zustimmungsempfangfelder, zur Festlegung einer Fahrstraße (c) Fahrstraßenfestlegefelder und zu ihrer Auflösung Fahrstraßenauflösefelder.

Die Streckenblockung (s. auch Blockeinrichtungen, Bd. II, S. 386) soll die Zugfahrten außerhalb der Bahnhöfe von Zugfolge- zu Zugfolgestelle sichern. Nach Einfahrt eines Zuges in eine von solchen Zugfolgestellen begrenzte Blockstrecke wird das Signal an ihrem Anfang – Ausfahrsignal oder Blocksignal – durch ein Blockfeld – Anfangfeld – in der Haltstellung verschlossen. Dieses Signal kann nur von der nächsten vorwärts gelegenen Zugfolgestelle durch Bedienen eines Blockfeldes – des Endfeldes – wieder freigegeben werden.

Die Festlegung von Fahrstraßen oder Signalen durch ein Blockfeld geschieht dadurch, daß beim Blocken des Feldes dessen Riegelstange nach unten gedrückt und in dieser Lage elektrisch verschlossen wird. Die Aufhebung dieses Verschlusses – die Entblockung – erfolgt durch Entsendung von Strom von einer Freigabestelle oder infolge Befahren eines Schienenstromschließers durch den Zug. Die Riegelstangen wirken auf Blocksperren, die sich unter dem Blockwerk im Blockuntersatz befinden und mit den Fahrstraßen- und Signalschubstangen in Verbindung stehen.

Bei der Stationsblockung kommt die Fahrstraßenhebelsperre und die Fahrstraßenfestlegesperre vor.

Die Fahrstraßenhebelsperre findet sich unter den Signalfestlegefeldern und Zustimmungsabgabefeldern in S., die von einer Befehlstelle abhängig sind, und unter den Zustimmungsabgabefeldern in

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[172/0182] [Abbildung Abb. 161. Fahrstraßenfestlegesperre. ] können und dabei die Fahrstellung feindlicher Signale ausgeschlossen ist; b) die Freigabe eines Fahrsignals von der Zustimmung anderer bei der Zulassung der Zugfahrt beteiligter Stellen abhängig gemacht wird und c) die in der Fahrstraße des Zuges liegenden und diese Fahrstraßen schützenden Weichen, Gleissperren u. s. w. auch dann noch unter Verschluß gehalten werden, wenn das Signal wieder auf Halt gestellt ist. Zum Festlegen und Freigeben der Signale (a) dienen Signalfelder (Signalfestlege- und Signalfreigabefelder), zur Abgabe einer Zustimmung (b) Zustimmungsabgabefelder und zu ihrem Empfang Zustimmungsempfangfelder, zur Festlegung einer Fahrstraße (c) Fahrstraßenfestlegefelder und zu ihrer Auflösung Fahrstraßenauflösefelder. Die Streckenblockung (s. auch Blockeinrichtungen, Bd. II, S. 386) soll die Zugfahrten außerhalb der Bahnhöfe von Zugfolge- zu Zugfolgestelle sichern. Nach Einfahrt eines Zuges in eine von solchen Zugfolgestellen begrenzte Blockstrecke wird das Signal an ihrem Anfang – Ausfahrsignal oder Blocksignal – durch ein Blockfeld – Anfangfeld – in der Haltstellung verschlossen. Dieses Signal kann nur von der nächsten vorwärts gelegenen Zugfolgestelle durch Bedienen eines Blockfeldes – des Endfeldes – wieder freigegeben werden. Die Festlegung von Fahrstraßen oder Signalen durch ein Blockfeld geschieht dadurch, daß beim Blocken des Feldes dessen Riegelstange nach unten gedrückt und in dieser Lage elektrisch verschlossen wird. Die Aufhebung dieses Verschlusses – die Entblockung – erfolgt durch Entsendung von Strom von einer Freigabestelle oder infolge Befahren eines Schienenstromschließers durch den Zug. Die Riegelstangen wirken auf Blocksperren, die sich unter dem Blockwerk im Blockuntersatz befinden und mit den Fahrstraßen- und Signalschubstangen in Verbindung stehen. Bei der Stationsblockung kommt die Fahrstraßenhebelsperre und die Fahrstraßenfestlegesperre vor. Die Fahrstraßenhebelsperre findet sich unter den Signalfestlegefeldern und Zustimmungsabgabefeldern in S., die von einer Befehlstelle abhängig sind, und unter den Zustimmungsabgabefeldern in

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/182>, abgerufen am 24.11.2024.