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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Weichen-, Signal- und Zustimmungsstellwerken. Auch unter Zustimmungsempfangfeldern und Signalfreigabefeldern in Befehlstellwerken kommen sie vor.

Abb. 160 stellt ein S. mit solchen Sperren dar. Unter den Signalfestlegefeldern A1 und A2 und dem Zustimmungsabgabefeld b befindet sich je eine Fahrstraßenhebelsperre. Die Signalfelder A1 und A2 sind geblockt, ihre Riegelstangen stehen tief. Das Zustimmungsfeld b ist entblockt, seine Riegelstange steht hoch. Bei dem entblockten Zustimmungsfeld liegt der Verschlußhaken 12 über der Verschlußscheibe 11. Wird der Fahrstraßenhebel b nach oben umgelegt, so wird durch die Winkelübertragung 3/4 die Fahrstraßenschubstange 7 nach rechts bewegt. Dabei dreht das Triebstück 8 die Verschlußscheibe 11 linksläufig. Wird das Feld b geblockt, so drückt die Riegelstange den Verschlußhaken 12 nach unten und hält ihn in der tiefen Lage fest. Der umgelegte Fahrstraßenhebel b kann nun nicht mehr zurückgelegt werden.

Der Fahrstraßenhebel a1/2 liegt in Grundstellung fest, da die geblockten Signalfelder A1 und A2 die Verschlußhaken in ihrer Tieflage festhalten und hierdurch eine Drehung der Verschlußscheibe verhindern. Erst wenn A1 oder A2 entblockt ist, läßt sich der Fahrstraßenhebel nach oben oder nach unten bewegen.

Die Fahrstraßenfestlegesperre findet sich unter den Fahrstraßenfestlegefeldern, die
Abb. 162. Anfangsperre.
Abb. 163. Endsperre mit Signalverschluß.

als Wechselstromblockfelder oder als Gleichstromblockfelder ausgeführt werden. Die geblockten Wechselstrom-Festlegefelder werden durch einen Beamten entblockt, der beurteilen kann, ob der Zug die zu sichernden Weichen sämtlich durchfahren hat oder zum Halten gekommen ist. Das Gleichstrom-Festlegefeld wird in der Regel durch den fahrenden Zug selbst entblockt. Hierzu dient ein Schienenstromschließer in Verbindung mit einer isolierten Schiene, wobei die letzte Achse des Zuges die Entblockung bewirkt. Abb. 161 zeigt eine Fahrstraßenfestlegesperre bei entblocktem und bei geblocktem Feld.

Weichen-, Signal- und Zustimmungsstellwerken. Auch unter Zustimmungsempfangfeldern und Signalfreigabefeldern in Befehlstellwerken kommen sie vor.

Abb. 160 stellt ein S. mit solchen Sperren dar. Unter den Signalfestlegefeldern A1 und A2 und dem Zustimmungsabgabefeld b befindet sich je eine Fahrstraßenhebelsperre. Die Signalfelder A1 und A2 sind geblockt, ihre Riegelstangen stehen tief. Das Zustimmungsfeld b ist entblockt, seine Riegelstange steht hoch. Bei dem entblockten Zustimmungsfeld liegt der Verschlußhaken 12 über der Verschlußscheibe 11. Wird der Fahrstraßenhebel b nach oben umgelegt, so wird durch die Winkelübertragung 3/4 die Fahrstraßenschubstange 7 nach rechts bewegt. Dabei dreht das Triebstück 8 die Verschlußscheibe 11 linksläufig. Wird das Feld b geblockt, so drückt die Riegelstange den Verschlußhaken 12 nach unten und hält ihn in der tiefen Lage fest. Der umgelegte Fahrstraßenhebel b kann nun nicht mehr zurückgelegt werden.

Der Fahrstraßenhebel a1/2 liegt in Grundstellung fest, da die geblockten Signalfelder A1 und A2 die Verschlußhaken in ihrer Tieflage festhalten und hierdurch eine Drehung der Verschlußscheibe verhindern. Erst wenn A1 oder A2 entblockt ist, läßt sich der Fahrstraßenhebel nach oben oder nach unten bewegen.

Die Fahrstraßenfestlegesperre findet sich unter den Fahrstraßenfestlegefeldern, die
Abb. 162. Anfangsperre.
Abb. 163. Endsperre mit Signalverschluß.

als Wechselstromblockfelder oder als Gleichstromblockfelder ausgeführt werden. Die geblockten Wechselstrom-Festlegefelder werden durch einen Beamten entblockt, der beurteilen kann, ob der Zug die zu sichernden Weichen sämtlich durchfahren hat oder zum Halten gekommen ist. Das Gleichstrom-Festlegefeld wird in der Regel durch den fahrenden Zug selbst entblockt. Hierzu dient ein Schienenstromschließer in Verbindung mit einer isolierten Schiene, wobei die letzte Achse des Zuges die Entblockung bewirkt. Abb. 161 zeigt eine Fahrstraßenfestlegesperre bei entblocktem und bei geblocktem Feld.

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[173/0183] Weichen-, Signal- und Zustimmungsstellwerken. Auch unter Zustimmungsempfangfeldern und Signalfreigabefeldern in Befehlstellwerken kommen sie vor. Abb. 160 stellt ein S. mit solchen Sperren dar. Unter den Signalfestlegefeldern A1 und A2 und dem Zustimmungsabgabefeld b befindet sich je eine Fahrstraßenhebelsperre. Die Signalfelder A1 und A2 sind geblockt, ihre Riegelstangen stehen tief. Das Zustimmungsfeld b ist entblockt, seine Riegelstange steht hoch. Bei dem entblockten Zustimmungsfeld liegt der Verschlußhaken 12 über der Verschlußscheibe 11. Wird der Fahrstraßenhebel b nach oben umgelegt, so wird durch die Winkelübertragung 3/4 die Fahrstraßenschubstange 7 nach rechts bewegt. Dabei dreht das Triebstück 8 die Verschlußscheibe 11 linksläufig. Wird das Feld b geblockt, so drückt die Riegelstange den Verschlußhaken 12 nach unten und hält ihn in der tiefen Lage fest. Der umgelegte Fahrstraßenhebel b kann nun nicht mehr zurückgelegt werden. Der Fahrstraßenhebel a1/2 liegt in Grundstellung fest, da die geblockten Signalfelder A1 und A2 die Verschlußhaken in ihrer Tieflage festhalten und hierdurch eine Drehung der Verschlußscheibe verhindern. Erst wenn A1 oder A2 entblockt ist, läßt sich der Fahrstraßenhebel nach oben oder nach unten bewegen. Die Fahrstraßenfestlegesperre findet sich unter den Fahrstraßenfestlegefeldern, die [Abbildung Abb. 162. Anfangsperre. ] [Abbildung Abb. 163. Endsperre mit Signalverschluß. ] als Wechselstromblockfelder oder als Gleichstromblockfelder ausgeführt werden. Die geblockten Wechselstrom-Festlegefelder werden durch einen Beamten entblockt, der beurteilen kann, ob der Zug die zu sichernden Weichen sämtlich durchfahren hat oder zum Halten gekommen ist. Das Gleichstrom-Festlegefeld wird in der Regel durch den fahrenden Zug selbst entblockt. Hierzu dient ein Schienenstromschließer in Verbindung mit einer isolierten Schiene, wobei die letzte Achse des Zuges die Entblockung bewirkt. Abb. 161 zeigt eine Fahrstraßenfestlegesperre bei entblocktem und bei geblocktem Feld.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/183>, abgerufen am 02.11.2024.