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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Sterbekassen (burying-funds; caisses mortuaires; casse mortuari) sind freie Vereinigungen des Personals mit dem Zweck, durch Erhebung von Beiträgen die Mittel zu sammeln, um den Hinterbliebenen bei dem Tode eines Mitglieds eine bestimmte Geldsumme zur Deckung der Bestattungskosten und zur Erleichterung des Übergangs in neue Verhältnisse zu sichern. Sie sind meist auf den Bereich einer Verwaltung, vielfach nur auf einzelne Dienstklassen beschränkt.

Sie gingen aus den in den Anfängen des Eisenbahnwesens häufig veranstalteten Sammlungen für die in Not hinterlassenen Angehörigen verstorbener Kameraden hervor. Bald bildeten sich Organe bzw. Vereine, die an Stelle der unregelmäßigen und unsicheren Sammlungen bei jedem Todesfall von allen Mitgliedern, alt und jung, gleiche Beträge erhoben (sog. Umlageverfahren) und den Ertrag nach Abzug der Verwaltungskosten und einer kleinen Rücklage für einen Betriebs- und Reservefonds den Hinterbliebenen übergaben. Die scheinbare Billigkeit bei den wenigen Sterbefällen des jungen Eisenbahnbetriebs übte eine große Werbekraft aus. Als mit dem zunehmenden Alter der Mitglieder sich die Sterbefälle und damit die Beiträge vermehrten, während die Lebensversicherungen ihre Prämien herabsetzen konnten, stockte der Zugang und viele Kassen brachen zusammen (Sterbekassenelend), andere konnten sich zwar dank einem hochentwickelten Standesgefühl unter namhaften Opfern halten, sahen sich aber, auch infolge staatlichen Eingreifens genötigt, von der Umlage zu den rationellen Prämien mit Abstufungen nach dem Eintrittsalter überzugehen.

So wirken jetzt mehr und mehr leistungs- und lebensfähige Kassen, die auf den Grundsätzen des modernen Versicherungswesens aufgebaut sind.

Die Beiträge sollen nach den allgemeinen Sterbetafeln so berechnet sein, daß sie für jede Altersgruppe (Jahresklasse) mit den Zinseszinsen zur Deckung aller im Laufe der Jahre anfallenden Sterbegelder ausreichen ohne Rücksicht darauf, ob und wie viele neue Mitglieder zugehen. Statt der fortlaufenden Beiträge sollte stets auch die einmalige Einlage vorgesehen sein, besonders dann, wenn die Mitglieder auch ihre Frauen versichern können, denen die fortlaufenden Beiträge nach dem Tode des Mannes schwer fallen. Das Sterbegeld muß auf eine angemessene, dem Zweck der Kasse entsprechende Summe beschränkt sein, weil kleine Kassen durch raschen Abgang hoch versicherter Personen leicht Schaden nehmen; es wird sich in der Regel zwischen 300 und 1500 M. bewegen. Personen, die sich höher versichern wollen, sind an die Lebensversicherungsanstalten zu weisen. Der Zinsfuß ist möglichst nieder, etwa zu 3, jedenfalls nicht über 31/2% anzunehmen, um die Beiträge bei anhaltendem Sinken oder unerwartet großer Sterblichkeit nicht ändern zu müssen. Überschüsse können den Mitgliedern in Form von Dividenden als Beitragsnachlaß oder - was der Schwierigkeit wegen weniger zu empfehlen ist - durch Gutschrift auf das Sterbegeld zugeführt werden. Mangels einer genügenden ärztlichen Untersuchung, zumal da bei der Aufnahme, dem Charakter der Kasse entsprechend, wohlwollend zu verfahren ist, wird zweckmäßig die Auszahlung des vollen Sterbegeldes von einer Wartezeit (1-5 Jahre) abhängig gemacht. Es empfiehlt sich bei Errichtung einer Kasse einen erfahrenen Versicherungsmathematiker beizuziehen und ihn wenigstens alle 4-5 Jahre eine Bilanz nach versicherungstechnischen Grundsätzen ziehen zu lassen.

An Stelle der vielen kleinen Kassen, die die einzelnen Personalgruppen für sich errichten, dürfte überall unter Unterstützung und Aufsicht der Eisenbahnverwaltung zur Vermeidung der gerade auf dem Gebiet des Versicherungswesens mißlichen Zersplitterung und von unwirtschaftlichen Aufwendungen die Schaffung einer einzigen großen zentralen Kasse schon wegen der Verteilung des Risikos und wegen der Möglichkeit einer einheitlichen guten Verwaltung vorzuziehen sein. Den einzelnen Gruppen könnte ein angemessener Einfluß durch satzungsmäßiges Recht der Vertretung im Vorstand oder Ausschuß gewährt werden.

Wenn Vereine mit vornehmlich anderen Zwecken, wie Pflege der Kameradschaft, nebenher Sterbekasseneinrichtungen treffen, so tun sie gut, das Sterbegeld in mäßigen Grenzen (bis zu 200 M.) zu halten, besondere Beiträge in möglichst einfacher Form mit nur 2-4 Abstufungen festzusetzen und auf Ansammlung eines ausreichenden, gesondert verwalteten Vermögens Bedacht zu nehmen.

Aus der übergroßen Zahl von Sterbekassen seien die Einrichtungen und Ergebnisse von zweien hier kurz erwähnt, von der einfacheren Sterbekasse der Eisenbahndirektionsbezirke Berlin und von der mehr entwickelten Sterbekasse von Angehörigen der württembergischen Verkehrsanstalten.

Die Berliner Eisenbahndirektionskasse gewährt nach Wahl ein Sterbegeld von 75, 150, 300 und 600 M., hat 7 Altersstufen, die erste bis 32, die letzte bis 45 Jahren und erhebt von 32jährigen für je 75 M. 121/2 Pf. Monatsbeiträge und vorläufig noch einen 13. Beitrag für Verwaltungskosten; das Eintrittsgeld beträgt 1%. Der Beitrag steigt in den höheren Altersstufen und beträgt mit 45 Jahren das Doppelte. Die Kasse hatte 1915 bei 10.943 Versicherungen mit 3,240.000 M. versichertem Kapital 77.000 M. Beiträge und ein Vermögen von 1,596.000 M., sie bezahlte für Begräbnisgelder 70.300, für die Verwaltung 9200 M. und schüttete 33.100 M. Dividenden aus.

Die württembergische Kasse versichert das Personal von 100-1500 M., die Mitgliederfrauen bis zu 700 M., sie erhebt 1-2 M. Eintrittsgeld. Ihre Beiträge, denen eine 3%ige Verzinsung zu grunde gelegt ist, stellen sich für 20jährige auf 1·86, für 30jährige auf 2·53, für 40jährige auf 3·76, für 50jährige


Sterbekassen (burying-funds; caisses mortuaires; casse mortuari) sind freie Vereinigungen des Personals mit dem Zweck, durch Erhebung von Beiträgen die Mittel zu sammeln, um den Hinterbliebenen bei dem Tode eines Mitglieds eine bestimmte Geldsumme zur Deckung der Bestattungskosten und zur Erleichterung des Übergangs in neue Verhältnisse zu sichern. Sie sind meist auf den Bereich einer Verwaltung, vielfach nur auf einzelne Dienstklassen beschränkt.

Sie gingen aus den in den Anfängen des Eisenbahnwesens häufig veranstalteten Sammlungen für die in Not hinterlassenen Angehörigen verstorbener Kameraden hervor. Bald bildeten sich Organe bzw. Vereine, die an Stelle der unregelmäßigen und unsicheren Sammlungen bei jedem Todesfall von allen Mitgliedern, alt und jung, gleiche Beträge erhoben (sog. Umlageverfahren) und den Ertrag nach Abzug der Verwaltungskosten und einer kleinen Rücklage für einen Betriebs- und Reservefonds den Hinterbliebenen übergaben. Die scheinbare Billigkeit bei den wenigen Sterbefällen des jungen Eisenbahnbetriebs übte eine große Werbekraft aus. Als mit dem zunehmenden Alter der Mitglieder sich die Sterbefälle und damit die Beiträge vermehrten, während die Lebensversicherungen ihre Prämien herabsetzen konnten, stockte der Zugang und viele Kassen brachen zusammen (Sterbekassenelend), andere konnten sich zwar dank einem hochentwickelten Standesgefühl unter namhaften Opfern halten, sahen sich aber, auch infolge staatlichen Eingreifens genötigt, von der Umlage zu den rationellen Prämien mit Abstufungen nach dem Eintrittsalter überzugehen.

So wirken jetzt mehr und mehr leistungs- und lebensfähige Kassen, die auf den Grundsätzen des modernen Versicherungswesens aufgebaut sind.

Die Beiträge sollen nach den allgemeinen Sterbetafeln so berechnet sein, daß sie für jede Altersgruppe (Jahresklasse) mit den Zinseszinsen zur Deckung aller im Laufe der Jahre anfallenden Sterbegelder ausreichen ohne Rücksicht darauf, ob und wie viele neue Mitglieder zugehen. Statt der fortlaufenden Beiträge sollte stets auch die einmalige Einlage vorgesehen sein, besonders dann, wenn die Mitglieder auch ihre Frauen versichern können, denen die fortlaufenden Beiträge nach dem Tode des Mannes schwer fallen. Das Sterbegeld muß auf eine angemessene, dem Zweck der Kasse entsprechende Summe beschränkt sein, weil kleine Kassen durch raschen Abgang hoch versicherter Personen leicht Schaden nehmen; es wird sich in der Regel zwischen 300 und 1500 M. bewegen. Personen, die sich höher versichern wollen, sind an die Lebensversicherungsanstalten zu weisen. Der Zinsfuß ist möglichst nieder, etwa zu 3, jedenfalls nicht über 31/2% anzunehmen, um die Beiträge bei anhaltendem Sinken oder unerwartet großer Sterblichkeit nicht ändern zu müssen. Überschüsse können den Mitgliedern in Form von Dividenden als Beitragsnachlaß oder – was der Schwierigkeit wegen weniger zu empfehlen ist – durch Gutschrift auf das Sterbegeld zugeführt werden. Mangels einer genügenden ärztlichen Untersuchung, zumal da bei der Aufnahme, dem Charakter der Kasse entsprechend, wohlwollend zu verfahren ist, wird zweckmäßig die Auszahlung des vollen Sterbegeldes von einer Wartezeit (1–5 Jahre) abhängig gemacht. Es empfiehlt sich bei Errichtung einer Kasse einen erfahrenen Versicherungsmathematiker beizuziehen und ihn wenigstens alle 4–5 Jahre eine Bilanz nach versicherungstechnischen Grundsätzen ziehen zu lassen.

An Stelle der vielen kleinen Kassen, die die einzelnen Personalgruppen für sich errichten, dürfte überall unter Unterstützung und Aufsicht der Eisenbahnverwaltung zur Vermeidung der gerade auf dem Gebiet des Versicherungswesens mißlichen Zersplitterung und von unwirtschaftlichen Aufwendungen die Schaffung einer einzigen großen zentralen Kasse schon wegen der Verteilung des Risikos und wegen der Möglichkeit einer einheitlichen guten Verwaltung vorzuziehen sein. Den einzelnen Gruppen könnte ein angemessener Einfluß durch satzungsmäßiges Recht der Vertretung im Vorstand oder Ausschuß gewährt werden.

Wenn Vereine mit vornehmlich anderen Zwecken, wie Pflege der Kameradschaft, nebenher Sterbekasseneinrichtungen treffen, so tun sie gut, das Sterbegeld in mäßigen Grenzen (bis zu 200 M.) zu halten, besondere Beiträge in möglichst einfacher Form mit nur 2–4 Abstufungen festzusetzen und auf Ansammlung eines ausreichenden, gesondert verwalteten Vermögens Bedacht zu nehmen.

Aus der übergroßen Zahl von Sterbekassen seien die Einrichtungen und Ergebnisse von zweien hier kurz erwähnt, von der einfacheren Sterbekasse der Eisenbahndirektionsbezirke Berlin und von der mehr entwickelten Sterbekasse von Angehörigen der württembergischen Verkehrsanstalten.

Die Berliner Eisenbahndirektionskasse gewährt nach Wahl ein Sterbegeld von 75, 150, 300 und 600 M., hat 7 Altersstufen, die erste bis 32, die letzte bis 45 Jahren und erhebt von 32jährigen für je 75 M. 121/2 Pf. Monatsbeiträge und vorläufig noch einen 13. Beitrag für Verwaltungskosten; das Eintrittsgeld beträgt 1%. Der Beitrag steigt in den höheren Altersstufen und beträgt mit 45 Jahren das Doppelte. Die Kasse hatte 1915 bei 10.943 Versicherungen mit 3,240.000 M. versichertem Kapital 77.000 M. Beiträge und ein Vermögen von 1,596.000 M., sie bezahlte für Begräbnisgelder 70.300, für die Verwaltung 9200 M. und schüttete 33.100 M. Dividenden aus.

Die württembergische Kasse versichert das Personal von 100–1500 M., die Mitgliederfrauen bis zu 700 M., sie erhebt 1–2 M. Eintrittsgeld. Ihre Beiträge, denen eine 3%ige Verzinsung zu grunde gelegt ist, stellen sich für 20jährige auf 1·86, für 30jährige auf 2·53, für 40jährige auf 3·76, für 50jährige

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[181/0191] Sterbekassen (burying-funds; caisses mortuaires; casse mortuari) sind freie Vereinigungen des Personals mit dem Zweck, durch Erhebung von Beiträgen die Mittel zu sammeln, um den Hinterbliebenen bei dem Tode eines Mitglieds eine bestimmte Geldsumme zur Deckung der Bestattungskosten und zur Erleichterung des Übergangs in neue Verhältnisse zu sichern. Sie sind meist auf den Bereich einer Verwaltung, vielfach nur auf einzelne Dienstklassen beschränkt. Sie gingen aus den in den Anfängen des Eisenbahnwesens häufig veranstalteten Sammlungen für die in Not hinterlassenen Angehörigen verstorbener Kameraden hervor. Bald bildeten sich Organe bzw. Vereine, die an Stelle der unregelmäßigen und unsicheren Sammlungen bei jedem Todesfall von allen Mitgliedern, alt und jung, gleiche Beträge erhoben (sog. Umlageverfahren) und den Ertrag nach Abzug der Verwaltungskosten und einer kleinen Rücklage für einen Betriebs- und Reservefonds den Hinterbliebenen übergaben. 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Der Zinsfuß ist möglichst nieder, etwa zu 3, jedenfalls nicht über 31/2% anzunehmen, um die Beiträge bei anhaltendem Sinken oder unerwartet großer Sterblichkeit nicht ändern zu müssen. Überschüsse können den Mitgliedern in Form von Dividenden als Beitragsnachlaß oder – was der Schwierigkeit wegen weniger zu empfehlen ist – durch Gutschrift auf das Sterbegeld zugeführt werden. Mangels einer genügenden ärztlichen Untersuchung, zumal da bei der Aufnahme, dem Charakter der Kasse entsprechend, wohlwollend zu verfahren ist, wird zweckmäßig die Auszahlung des vollen Sterbegeldes von einer Wartezeit (1–5 Jahre) abhängig gemacht. Es empfiehlt sich bei Errichtung einer Kasse einen erfahrenen Versicherungsmathematiker beizuziehen und ihn wenigstens alle 4–5 Jahre eine Bilanz nach versicherungstechnischen Grundsätzen ziehen zu lassen. An Stelle der vielen kleinen Kassen, die die einzelnen Personalgruppen für sich errichten, dürfte überall unter Unterstützung und Aufsicht der Eisenbahnverwaltung zur Vermeidung der gerade auf dem Gebiet des Versicherungswesens mißlichen Zersplitterung und von unwirtschaftlichen Aufwendungen die Schaffung einer einzigen großen zentralen Kasse schon wegen der Verteilung des Risikos und wegen der Möglichkeit einer einheitlichen guten Verwaltung vorzuziehen sein. Den einzelnen Gruppen könnte ein angemessener Einfluß durch satzungsmäßiges Recht der Vertretung im Vorstand oder Ausschuß gewährt werden. Wenn Vereine mit vornehmlich anderen Zwecken, wie Pflege der Kameradschaft, nebenher Sterbekasseneinrichtungen treffen, so tun sie gut, das Sterbegeld in mäßigen Grenzen (bis zu 200 M.) zu halten, besondere Beiträge in möglichst einfacher Form mit nur 2–4 Abstufungen festzusetzen und auf Ansammlung eines ausreichenden, gesondert verwalteten Vermögens Bedacht zu nehmen. Aus der übergroßen Zahl von Sterbekassen seien die Einrichtungen und Ergebnisse von zweien hier kurz erwähnt, von der einfacheren Sterbekasse der Eisenbahndirektionsbezirke Berlin und von der mehr entwickelten Sterbekasse von Angehörigen der württembergischen Verkehrsanstalten. Die Berliner Eisenbahndirektionskasse gewährt nach Wahl ein Sterbegeld von 75, 150, 300 und 600 M., hat 7 Altersstufen, die erste bis 32, die letzte bis 45 Jahren und erhebt von 32jährigen für je 75 M. 121/2 Pf. Monatsbeiträge und vorläufig noch einen 13. Beitrag für Verwaltungskosten; das Eintrittsgeld beträgt 1%. Der Beitrag steigt in den höheren Altersstufen und beträgt mit 45 Jahren das Doppelte. Die Kasse hatte 1915 bei 10.943 Versicherungen mit 3,240.000 M. versichertem Kapital 77.000 M. Beiträge und ein Vermögen von 1,596.000 M., sie bezahlte für Begräbnisgelder 70.300, für die Verwaltung 9200 M. und schüttete 33.100 M. Dividenden aus. Die württembergische Kasse versichert das Personal von 100–1500 M., die Mitgliederfrauen bis zu 700 M., sie erhebt 1–2 M. Eintrittsgeld. Ihre Beiträge, denen eine 3%ige Verzinsung zu grunde gelegt ist, stellen sich für 20jährige auf 1·86, für 30jährige auf 2·53, für 40jährige auf 3·76, für 50jährige

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/191>, abgerufen am 01.11.2024.