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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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bei Tag und bei Dunkelheit dasselbe (s. auch Vorsignal).

Die Signale am Zug - Signale 15 bis 20 - dienen teils dazu, die Züge, einzeln fahrende Triebwagen und Lokomotiven als geschlossene Züge zu kennzeichnen, teils dazu, dem Strecken- und Stationspersonal gewisse Mitteilungen zu machen (s. Zugsignale).

Die Signale an einzelnen Fahrzeugen - Signal 21 bis 24 - kennzeichnen: Lokomotiven bei Verschubbewegungen (bei


Abb. 93. Signalbrücke.
Dunkelheit vorn und hinten eine weiß leuchtende Laterne), mit Personen besetzte Bahnpost-, Speise- und Schlafwagen während eines Stillagers (bei Tag an jeder Langseite eine grüne Flagge), mit explosiven Gegenständen beladene Wagen (viereckige schwarze Flaggen mit einem weißen P) und endlich Kleinwagen (bei Dunkelheit rotes Licht).

Die Signale des Zugpersonals werden vom Lokomotivführer mit der Dampfpfeife, vom Zugführer mit dem Horn oder der Mundpfeife gegeben. Es sind die Signale - 25 bis 27 - des Lokomotivführers "Achtung", "Bremsen anziehen (mäßig und stark)" und "Bremsen lösen" sowie die Signale des Zugführers - 28 bis 30 - mit der Bedeutung "das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen", "Abfahren" und "Halt".

Die Rangiersignale - 31 bis 34 - mit den Begriffen "Vorziehen", "Zurückdrücken", "Abstoßen" und "Halt" werden vom Rangierleiter mit der Mundpfeife oder dem Horn und mit dem Arm gegeben.

Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen sind im Anhang zum Signalbuch u. a. noch vorgesehen die Rangierhaltetafel, über die hinaus das Rangieren auf dem Einfahrgleis der Regel nach verboten ist, Haltetafeln für Schiebelokomotiven, durch die die Stellen angezeigt werden, bis zu der die Schiebelokomotive einen Zug schieben soll und wo sie bei der Rückkehr vor Einfahrt in den Bahnhof weitere Befehle abwarten muß. Ferner ist für das Verschieben von Ablaufbergen ein Ablaufsignal eingeführt, das anzeigt, ob das Abdrücken verboten ist oder ob es langsam oder mäßig schnell erfolgen soll.

bei Tag und bei Dunkelheit dasselbe (s. auch Vorsignal).

Die Signale am Zug – Signale 15 bis 20 – dienen teils dazu, die Züge, einzeln fahrende Triebwagen und Lokomotiven als geschlossene Züge zu kennzeichnen, teils dazu, dem Strecken- und Stationspersonal gewisse Mitteilungen zu machen (s. Zugsignale).

Die Signale an einzelnen Fahrzeugen – Signal 21 bis 24 – kennzeichnen: Lokomotiven bei Verschubbewegungen (bei


Abb. 93. Signalbrücke.
Dunkelheit vorn und hinten eine weiß leuchtende Laterne), mit Personen besetzte Bahnpost-, Speise- und Schlafwagen während eines Stillagers (bei Tag an jeder Langseite eine grüne Flagge), mit explosiven Gegenständen beladene Wagen (viereckige schwarze Flaggen mit einem weißen P) und endlich Kleinwagen (bei Dunkelheit rotes Licht).

Die Signale des Zugpersonals werden vom Lokomotivführer mit der Dampfpfeife, vom Zugführer mit dem Horn oder der Mundpfeife gegeben. Es sind die Signale – 25 bis 27 – des Lokomotivführers „Achtung“, „Bremsen anziehen (mäßig und stark)“ und „Bremsen lösen“ sowie die Signale des Zugführers – 28 bis 30 – mit der Bedeutung „das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen“, „Abfahren“ und „Halt“.

Die Rangiersignale – 31 bis 34 – mit den Begriffen „Vorziehen“, „Zurückdrücken“, „Abstoßen“ und „Halt“ werden vom Rangierleiter mit der Mundpfeife oder dem Horn und mit dem Arm gegeben.

Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen sind im Anhang zum Signalbuch u. a. noch vorgesehen die Rangierhaltetafel, über die hinaus das Rangieren auf dem Einfahrgleis der Regel nach verboten ist, Haltetafeln für Schiebelokomotiven, durch die die Stellen angezeigt werden, bis zu der die Schiebelokomotive einen Zug schieben soll und wo sie bei der Rückkehr vor Einfahrt in den Bahnhof weitere Befehle abwarten muß. Ferner ist für das Verschieben von Ablaufbergen ein Ablaufsignal eingeführt, das anzeigt, ob das Abdrücken verboten ist oder ob es langsam oder mäßig schnell erfolgen soll.

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[58/0062] bei Tag und bei Dunkelheit dasselbe (s. auch Vorsignal). Die Signale am Zug – Signale 15 bis 20 – dienen teils dazu, die Züge, einzeln fahrende Triebwagen und Lokomotiven als geschlossene Züge zu kennzeichnen, teils dazu, dem Strecken- und Stationspersonal gewisse Mitteilungen zu machen (s. Zugsignale). Die Signale an einzelnen Fahrzeugen – Signal 21 bis 24 – kennzeichnen: Lokomotiven bei Verschubbewegungen (bei [Abbildung Abb. 93. Signalbrücke. ] Dunkelheit vorn und hinten eine weiß leuchtende Laterne), mit Personen besetzte Bahnpost-, Speise- und Schlafwagen während eines Stillagers (bei Tag an jeder Langseite eine grüne Flagge), mit explosiven Gegenständen beladene Wagen (viereckige schwarze Flaggen mit einem weißen P) und endlich Kleinwagen (bei Dunkelheit rotes Licht). Die Signale des Zugpersonals werden vom Lokomotivführer mit der Dampfpfeife, vom Zugführer mit dem Horn oder der Mundpfeife gegeben. Es sind die Signale – 25 bis 27 – des Lokomotivführers „Achtung“, „Bremsen anziehen (mäßig und stark)“ und „Bremsen lösen“ sowie die Signale des Zugführers – 28 bis 30 – mit der Bedeutung „das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen“, „Abfahren“ und „Halt“. Die Rangiersignale – 31 bis 34 – mit den Begriffen „Vorziehen“, „Zurückdrücken“, „Abstoßen“ und „Halt“ werden vom Rangierleiter mit der Mundpfeife oder dem Horn und mit dem Arm gegeben. Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen sind im Anhang zum Signalbuch u. a. noch vorgesehen die Rangierhaltetafel, über die hinaus das Rangieren auf dem Einfahrgleis der Regel nach verboten ist, Haltetafeln für Schiebelokomotiven, durch die die Stellen angezeigt werden, bis zu der die Schiebelokomotive einen Zug schieben soll und wo sie bei der Rückkehr vor Einfahrt in den Bahnhof weitere Befehle abwarten muß. Ferner ist für das Verschieben von Ablaufbergen ein Ablaufsignal eingeführt, das anzeigt, ob das Abdrücken verboten ist oder ob es langsam oder mäßig schnell erfolgen soll.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/62>, abgerufen am 23.11.2024.