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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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und Bearbeitung aller wichtigen technischen Fragen mitwirkt und die als erweiterter technischer Ausschuß anzusehen ist. Sie wird im Bedarfsfall berufen. Sämtliche Vereinsverwaltungen sind berechtigt, durch einen oder mehrere Abgeordnete an der Technikerversammlung teilzunehmen. Über die Berufung dieser Versammlung und über deren Beratungsgegenstände entscheidet - falls dies nicht von der Vereinsversammlung geschieht - der technische Ausschuß im Einvernehmen mit der geschäftsführenden Verwaltung. Für die Geschäftsführung der Technikerversammlung gelten im übrigen die gleichen Bedingungen wie für die ständigen Ausschüsse.

Der Austritt aus dem V. steht jedem Mitglied und jeder angeschlossenen Verwaltung nach sechsmonatlicher Kündigung an jedem Vierteljahrsersten frei. In gewissen Fällen kann auch das Erlöschen einer Mitgliedschaft und die Ausschließung aus dem V. in besonderem Verfahren bewirkt werden.

II. Wirksamkeit und Einrichtungen des V.

Die Gründung des V. fiel in eine Zeit, als die im Gebiet des damaligen deutschen Bundes vorhandenen Bruchstücke von Eisenbahnen anfingen, Anschluß aneinander zu suchen, als ihre Ausgestaltung zu einem großen zusammenhängenden Eisenbahnnetz eben erst einsetzte. Außer gleicher Spurweite zeigten die Bahnen in ihrer Anlage und in ihren technischen Einrichtungen nur wenig Einheitlichkeit. Noch größere Verschiedenheiten wiesen die Verkehrseinrichtungen der einzelnen Bahnen auf. Es ist das hohe, bleibende Verdienst des V., sofort mit Weitblick das Ziel möglichster Einheit des gesamten Eisenbahnwesens ins Auge gefaßt und kraftvoll verfolgt zu haben. Ihm ist es zu danken, daß für die Eisenbahnen der mitteleuropäischen Staaten trotz der damaligen politischen Zerrissenheit einheitliche technische Einrichtungen geschaffen und gleichmäßig vervollkommnet, überhaupt alle Einrichtungen ins Leben gerufen wurden, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr wie in einem einheitlich verwalteten und betriebenen Bahnnetz ermöglichten. In einmütigem Zusammenwirken hauptsächlich der deutschen, österreichischen und ungarischen Verwaltungen haben die im V. zusammengeschlossenen Eisenbahnen auf dem Wege freier Vereinbarungen einen hohen Grad der Vervollkommnung und Vereinheitlichung des Eisenbahnwesens für Mitteleuropa erreicht, eine Einheit, deren gewaltige wirtschaftliche und politische Bedeutung heute klarer denn je erkannt wird.

Auf dem Gebiet der Technik waren die schon 1850 durch die Technikerversammlung ausgearbeiteten "Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands" von grundlegender Bedeutung. Sie enthielten eine Zusammenstellung der Regeln für Unter- und Oberbau, Bahnhofsanlagen, Lokomotiven und Wagen, die nach dem damaligen Stand der Technik als maßgeblich und für die Verwaltungen als erstrebenswert bezeichnet wurden. Gleichzeitig waren "Einheitliche Vorschriften für den durchgehenden Verkehr" erlassen, die die in dieser Hinsicht an den Zustand der Bahn und der Fahrzeuge zu stellenden Mindestanforderungen bezeichneten. Aus diesen Bestimmungen, die ständig der schnell fortschreitenden Entwicklung angepaßt wurden, gingen später (1867) die noch heute unter dem gleichen Namen erscheinenden "Technischen Vereinbarungen des V. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen" hervor, ein Werk, das auch weit über die Grenzen des Vereinsgebiets hinaus Bedeutung erlangt hat.

Von hervorragendem Nutzen für die Entwicklung der Eisenbahntechnik im Vereinsgebiet war ferner die Tätigkeit der Techniker des V. bei Bearbeitung der sonstigen wichtigen technischen Fragen, die im V. fortgesetzt zur Erörterung gestellt werden. Von der Gründung des V. an bildet es eine seiner wertvollsten Einrichtungen, die auftauchenden technischen Fragen von Zeit zu Zeit planmäßig aufzugreifen, die zahlreichen zerstreuten Einzelerfahrungen zu sammeln, um aus ihrer Summe die entscheidenden Folgerungen zu ziehen und sie dann zum Nutzen der Gesamtheit zu verwerten. Die so - oft nach langwierigen besonderen Erprobungen und Versuchen - gewonnenen gutachtlichen Urteile der bedeutendsten Eisenbahntechniker haben wesentlich zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Eisenbahnbetriebs beigetragen. Alle Wandlungen der Technik spiegeln sich in diesen Gutachten wider. Von größeren derartigen Arbeiten seien als Beispiele herausgegriffen:

Zusammenstellung der Oberbaukonstruktionen der dem V. angehörenden Eisenbahnen (1868).

Die Eigenschaften von Eisen und Stahl. Mitteilungen über die auf Veranlassung der technischen Kommission des V. angestellten Versuche. Nebst Entwürfen zu den Bedingungen für die Lieferung von Schienen, Achsen und Radreifen (1880).

Mitteilungen neuer Konstruktionen auf dem Gebiet des Lokomotiv- und Wagenbaues (Organ, 1892, II., VII. u. X. Erg.-Bd.).

Aus neuester Zeit seien auch noch die umfangreichen Arbeiten und Versuche des V. zur Einführung, einer selbsttätigen durchgehenden Güterzugbremse erwähnt.

Auf dem Gebiet des Personen- und Güterverkehrs war die Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen die erste Aufgabe

und Bearbeitung aller wichtigen technischen Fragen mitwirkt und die als erweiterter technischer Ausschuß anzusehen ist. Sie wird im Bedarfsfall berufen. Sämtliche Vereinsverwaltungen sind berechtigt, durch einen oder mehrere Abgeordnete an der Technikerversammlung teilzunehmen. Über die Berufung dieser Versammlung und über deren Beratungsgegenstände entscheidet – falls dies nicht von der Vereinsversammlung geschieht – der technische Ausschuß im Einvernehmen mit der geschäftsführenden Verwaltung. Für die Geschäftsführung der Technikerversammlung gelten im übrigen die gleichen Bedingungen wie für die ständigen Ausschüsse.

Der Austritt aus dem V. steht jedem Mitglied und jeder angeschlossenen Verwaltung nach sechsmonatlicher Kündigung an jedem Vierteljahrsersten frei. In gewissen Fällen kann auch das Erlöschen einer Mitgliedschaft und die Ausschließung aus dem V. in besonderem Verfahren bewirkt werden.

II. Wirksamkeit und Einrichtungen des V.

Die Gründung des V. fiel in eine Zeit, als die im Gebiet des damaligen deutschen Bundes vorhandenen Bruchstücke von Eisenbahnen anfingen, Anschluß aneinander zu suchen, als ihre Ausgestaltung zu einem großen zusammenhängenden Eisenbahnnetz eben erst einsetzte. Außer gleicher Spurweite zeigten die Bahnen in ihrer Anlage und in ihren technischen Einrichtungen nur wenig Einheitlichkeit. Noch größere Verschiedenheiten wiesen die Verkehrseinrichtungen der einzelnen Bahnen auf. Es ist das hohe, bleibende Verdienst des V., sofort mit Weitblick das Ziel möglichster Einheit des gesamten Eisenbahnwesens ins Auge gefaßt und kraftvoll verfolgt zu haben. Ihm ist es zu danken, daß für die Eisenbahnen der mitteleuropäischen Staaten trotz der damaligen politischen Zerrissenheit einheitliche technische Einrichtungen geschaffen und gleichmäßig vervollkommnet, überhaupt alle Einrichtungen ins Leben gerufen wurden, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr wie in einem einheitlich verwalteten und betriebenen Bahnnetz ermöglichten. In einmütigem Zusammenwirken hauptsächlich der deutschen, österreichischen und ungarischen Verwaltungen haben die im V. zusammengeschlossenen Eisenbahnen auf dem Wege freier Vereinbarungen einen hohen Grad der Vervollkommnung und Vereinheitlichung des Eisenbahnwesens für Mitteleuropa erreicht, eine Einheit, deren gewaltige wirtschaftliche und politische Bedeutung heute klarer denn je erkannt wird.

Auf dem Gebiet der Technik waren die schon 1850 durch die Technikerversammlung ausgearbeiteten „Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands“ von grundlegender Bedeutung. Sie enthielten eine Zusammenstellung der Regeln für Unter- und Oberbau, Bahnhofsanlagen, Lokomotiven und Wagen, die nach dem damaligen Stand der Technik als maßgeblich und für die Verwaltungen als erstrebenswert bezeichnet wurden. Gleichzeitig waren „Einheitliche Vorschriften für den durchgehenden Verkehr“ erlassen, die die in dieser Hinsicht an den Zustand der Bahn und der Fahrzeuge zu stellenden Mindestanforderungen bezeichneten. Aus diesen Bestimmungen, die ständig der schnell fortschreitenden Entwicklung angepaßt wurden, gingen später (1867) die noch heute unter dem gleichen Namen erscheinenden „Technischen Vereinbarungen des V. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen“ hervor, ein Werk, das auch weit über die Grenzen des Vereinsgebiets hinaus Bedeutung erlangt hat.

Von hervorragendem Nutzen für die Entwicklung der Eisenbahntechnik im Vereinsgebiet war ferner die Tätigkeit der Techniker des V. bei Bearbeitung der sonstigen wichtigen technischen Fragen, die im V. fortgesetzt zur Erörterung gestellt werden. Von der Gründung des V. an bildet es eine seiner wertvollsten Einrichtungen, die auftauchenden technischen Fragen von Zeit zu Zeit planmäßig aufzugreifen, die zahlreichen zerstreuten Einzelerfahrungen zu sammeln, um aus ihrer Summe die entscheidenden Folgerungen zu ziehen und sie dann zum Nutzen der Gesamtheit zu verwerten. Die so – oft nach langwierigen besonderen Erprobungen und Versuchen – gewonnenen gutachtlichen Urteile der bedeutendsten Eisenbahntechniker haben wesentlich zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Eisenbahnbetriebs beigetragen. Alle Wandlungen der Technik spiegeln sich in diesen Gutachten wider. Von größeren derartigen Arbeiten seien als Beispiele herausgegriffen:

Zusammenstellung der Oberbaukonstruktionen der dem V. angehörenden Eisenbahnen (1868).

Die Eigenschaften von Eisen und Stahl. Mitteilungen über die auf Veranlassung der technischen Kommission des V. angestellten Versuche. Nebst Entwürfen zu den Bedingungen für die Lieferung von Schienen, Achsen und Radreifen (1880).

Mitteilungen neuer Konstruktionen auf dem Gebiet des Lokomotiv- und Wagenbaues (Organ, 1892, II., VII. u. X. Erg.-Bd.).

Aus neuester Zeit seien auch noch die umfangreichen Arbeiten und Versuche des V. zur Einführung, einer selbsttätigen durchgehenden Güterzugbremse erwähnt.

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[97/0110] und Bearbeitung aller wichtigen technischen Fragen mitwirkt und die als erweiterter technischer Ausschuß anzusehen ist. Sie wird im Bedarfsfall berufen. Sämtliche Vereinsverwaltungen sind berechtigt, durch einen oder mehrere Abgeordnete an der Technikerversammlung teilzunehmen. Über die Berufung dieser Versammlung und über deren Beratungsgegenstände entscheidet – falls dies nicht von der Vereinsversammlung geschieht – der technische Ausschuß im Einvernehmen mit der geschäftsführenden Verwaltung. Für die Geschäftsführung der Technikerversammlung gelten im übrigen die gleichen Bedingungen wie für die ständigen Ausschüsse. Der Austritt aus dem V. steht jedem Mitglied und jeder angeschlossenen Verwaltung nach sechsmonatlicher Kündigung an jedem Vierteljahrsersten frei. In gewissen Fällen kann auch das Erlöschen einer Mitgliedschaft und die Ausschließung aus dem V. in besonderem Verfahren bewirkt werden. II. Wirksamkeit und Einrichtungen des V. Die Gründung des V. fiel in eine Zeit, als die im Gebiet des damaligen deutschen Bundes vorhandenen Bruchstücke von Eisenbahnen anfingen, Anschluß aneinander zu suchen, als ihre Ausgestaltung zu einem großen zusammenhängenden Eisenbahnnetz eben erst einsetzte. Außer gleicher Spurweite zeigten die Bahnen in ihrer Anlage und in ihren technischen Einrichtungen nur wenig Einheitlichkeit. Noch größere Verschiedenheiten wiesen die Verkehrseinrichtungen der einzelnen Bahnen auf. Es ist das hohe, bleibende Verdienst des V., sofort mit Weitblick das Ziel möglichster Einheit des gesamten Eisenbahnwesens ins Auge gefaßt und kraftvoll verfolgt zu haben. Ihm ist es zu danken, daß für die Eisenbahnen der mitteleuropäischen Staaten trotz der damaligen politischen Zerrissenheit einheitliche technische Einrichtungen geschaffen und gleichmäßig vervollkommnet, überhaupt alle Einrichtungen ins Leben gerufen wurden, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr wie in einem einheitlich verwalteten und betriebenen Bahnnetz ermöglichten. In einmütigem Zusammenwirken hauptsächlich der deutschen, österreichischen und ungarischen Verwaltungen haben die im V. zusammengeschlossenen Eisenbahnen auf dem Wege freier Vereinbarungen einen hohen Grad der Vervollkommnung und Vereinheitlichung des Eisenbahnwesens für Mitteleuropa erreicht, eine Einheit, deren gewaltige wirtschaftliche und politische Bedeutung heute klarer denn je erkannt wird. Auf dem Gebiet der Technik waren die schon 1850 durch die Technikerversammlung ausgearbeiteten „Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands“ von grundlegender Bedeutung. Sie enthielten eine Zusammenstellung der Regeln für Unter- und Oberbau, Bahnhofsanlagen, Lokomotiven und Wagen, die nach dem damaligen Stand der Technik als maßgeblich und für die Verwaltungen als erstrebenswert bezeichnet wurden. Gleichzeitig waren „Einheitliche Vorschriften für den durchgehenden Verkehr“ erlassen, die die in dieser Hinsicht an den Zustand der Bahn und der Fahrzeuge zu stellenden Mindestanforderungen bezeichneten. Aus diesen Bestimmungen, die ständig der schnell fortschreitenden Entwicklung angepaßt wurden, gingen später (1867) die noch heute unter dem gleichen Namen erscheinenden „Technischen Vereinbarungen des V. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen“ hervor, ein Werk, das auch weit über die Grenzen des Vereinsgebiets hinaus Bedeutung erlangt hat. Von hervorragendem Nutzen für die Entwicklung der Eisenbahntechnik im Vereinsgebiet war ferner die Tätigkeit der Techniker des V. bei Bearbeitung der sonstigen wichtigen technischen Fragen, die im V. fortgesetzt zur Erörterung gestellt werden. Von der Gründung des V. an bildet es eine seiner wertvollsten Einrichtungen, die auftauchenden technischen Fragen von Zeit zu Zeit planmäßig aufzugreifen, die zahlreichen zerstreuten Einzelerfahrungen zu sammeln, um aus ihrer Summe die entscheidenden Folgerungen zu ziehen und sie dann zum Nutzen der Gesamtheit zu verwerten. Die so – oft nach langwierigen besonderen Erprobungen und Versuchen – gewonnenen gutachtlichen Urteile der bedeutendsten Eisenbahntechniker haben wesentlich zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Eisenbahnbetriebs beigetragen. Alle Wandlungen der Technik spiegeln sich in diesen Gutachten wider. Von größeren derartigen Arbeiten seien als Beispiele herausgegriffen: Zusammenstellung der Oberbaukonstruktionen der dem V. angehörenden Eisenbahnen (1868). Die Eigenschaften von Eisen und Stahl. Mitteilungen über die auf Veranlassung der technischen Kommission des V. angestellten Versuche. Nebst Entwürfen zu den Bedingungen für die Lieferung von Schienen, Achsen und Radreifen (1880). Mitteilungen neuer Konstruktionen auf dem Gebiet des Lokomotiv- und Wagenbaues (Organ, 1892, II., VII. u. X. Erg.-Bd.). Aus neuester Zeit seien auch noch die umfangreichen Arbeiten und Versuche des V. zur Einführung, einer selbsttätigen durchgehenden Güterzugbremse erwähnt. Auf dem Gebiet des Personen- und Güterverkehrs war die Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen die erste Aufgabe

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/110>, abgerufen am 21.06.2024.