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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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nach den einzelnen Ladestellen geschieht indessen häufig erst auf dem angeschlossenen Ortsgüterbahnhof u. s. w. Ebenso werden auch manche Streckenzüge nur nach Richtungen, nicht nach Stationen geordnet, verlassen den V. also, wie man sagt, in bunter Folge der Wagen. Hierfür ist die Gattung des Güterzuges maßgebend.

Nach der Zweckbestimmung kann man gemäß den Vorschriften folgende Güterzuggattungen auf den deutschen Bahnen unterscheiden (vgl. Güterzüge).

a) Ferngüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen geschlossen auf größere Entfernungen durchzuführen. Diese Züge, die vorwiegend für Massengüter und für leer zurücklaufende Wagen, die zur Massengutbeförderung gedient haben, benutzt werden, bedürfen im allgemeinen keiner Ordnung nach Stationen, sondern enthalten die bis zur Endstation des Zuglaufs zusammenbleibenden Wagen in bunter Folge.

b) Nahgüterzüge, die dem Nahverkehr einer Bahnstrecke von einem Knotenpunkt bis zu einem andern Knotenpunkt dienen und deshalb möglichst auf allen Stationen halten. Diese Züge bedürfen einer vollständigen Ordnung der Wagen nach Stationen.

Zwischen den Fern- und Nahgüterzügen stehen:

c) Die Durchgangsgüterzüge. Sie haben mit den Ferngüterzügen das gemein, daß sie auch auf große Entfernungen laufen. Sie bleiben aber nicht, wie im allgemeinen diese, in ihrem Bestand unverändert, sondern halten unterwegs auf bestimmten wichtigeren Stationen, namentlich Bahnknotenpunkten, um Wagen auszusetzen und aufzunehmen. Sie bedürfen daher, wie die Nahgüterzüge, der Ordnung nach Stationen, aber nicht nach allen durchfahrenen Stationen, sondern nur nach denjenigen wichtigen Stationen, auf denen ihr Bestand sich durch Aussetzen und Aufnehmen von Wagen ändert.

Der allgemeine Fall ist hiernach, soweit nicht Fernzugbeförderung in Frage kommt, daß ein Wagen zunächst in einen Nahgüterzug eingereiht wird, dann in einen Durchgangszug übergeht und schließlich seine Reise in einem Nahgüterzug vollendet. Beginnt oder endet die Reise in einer Verkehrsstation eines Durchgangsgüterzugs, so fällt die anfängliche oder schließliche Beförderung im Nahgüterzug fort.

Die unterwegs stattfindenden Veränderungen der Nahgüterzüge geschehen regelmäßig, diejenigen der Durchgangsgüterzüge häufig nicht auf eigentlichen V., sondern auf den Ortsgüterbahnhöfen. Der Güterzuge hält dann in der Regel auf einem Hauptgütergleis (Überholungsgleis) und das Aus- und Einsetzen der Wagen wird mit Hilfe eines Ausziehgleises bewirkt (s. Bahnhöfe). Zum Austausch von Güterwagengruppen zwischen weiterlaufenden Durchgangsgüterzügen dienen Güteraustauschbahnhöfe oder Übergabebahnhöfe. Die Anlage eines V. hat sich darnach zu richten, ob alle 3 genannten Zuggattungen in ihm zu bilden sind oder nur einzelne und welche.

II. Arten des Verschiebens. Damit Wagen, die in geschlossener Folge auf einem Gleis (Zerlegungsgleis) sich befinden, in eine neue Ordnung gebracht werden können, bedarf man einer Gleisgruppe, in deren Gleise die Wagen wie in die Fächer eines Schrankes verteilt werden, um sodann zum geordneten Zug wieder zusammengestellt zu werden. Die Gleise solcher Gleisgruppen können zugänglich gemacht werden durch Weichen, Drehscheiben oder Schiebebühnen. Auf den eigentlichen V. werden bei uns ausschließlich Weichen verwendet, die deshalb im folgenden allein berücksichtigt werden sollen.

Um die Wagen behufs Ordnens in Bewegung zu setzen, benutzt man die Kraft von Menschen oder Tieren, elektrische oder Wasserdruckspills, Verschiebeseilanlagen, Verschiebewinden, Lokomotivkraft oder die Schwerkraft, letztere entweder allein oder in Verbindung mit Lokomotivkraft. Für den eigentlichen Betrieb auf V. kommt im allgemeinen nur die Verwendung von Schwerkraft, von Lokomotivkraft oder einer Verbindung von beiden in Frage.

Die althergebrachte Art des Verschiebens bildet das sog. Abstoßen mit der Lokomotive. Die zu ordnenden Wagen stehen in dichter Folge als Verschiebezug gekuppelt auf dem Zerlegungsgleis (Taf. II, Abb. 1), an das eine Ordnungsgleisgruppe angeschlossen ist. An dem der Ordnungsgleisgruppe abgewendeten Ende des Verschiebezugs befindet sich, mit ihm gekuppelt, eine Verschiebelokomotive. Nachdem der erste Wagen oder die erste Wagengruppe gemeinsamer Bestimmung, der erste "Rangiergang" (in Taf. II, Abb. 1 die Wagengruppe a) abgekuppelt ist, setzt sich die Lokomotive in Bewegung und schiebt den ganzen Verschiebezug mit wachsender Geschwindigkeit in der Richtung nach der Gleisgruppe zu. Dann bremst sie plötzlich; die vorher losgekuppelte Wagengruppe a läuft weiter und gelangt in dasjenige Gleis der Gleisgruppe, für das vorher die Weichen eingestellt waren. Inzwischen ist der Verschiebezug zum Stillstand gelangt. Nachdem die zweite Wagengruppe b gemeinsamer Bestimmung (der zweite Rangiergang)

nach den einzelnen Ladestellen geschieht indessen häufig erst auf dem angeschlossenen Ortsgüterbahnhof u. s. w. Ebenso werden auch manche Streckenzüge nur nach Richtungen, nicht nach Stationen geordnet, verlassen den V. also, wie man sagt, in bunter Folge der Wagen. Hierfür ist die Gattung des Güterzuges maßgebend.

Nach der Zweckbestimmung kann man gemäß den Vorschriften folgende Güterzuggattungen auf den deutschen Bahnen unterscheiden (vgl. Güterzüge).

a) Ferngüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen geschlossen auf größere Entfernungen durchzuführen. Diese Züge, die vorwiegend für Massengüter und für leer zurücklaufende Wagen, die zur Massengutbeförderung gedient haben, benutzt werden, bedürfen im allgemeinen keiner Ordnung nach Stationen, sondern enthalten die bis zur Endstation des Zuglaufs zusammenbleibenden Wagen in bunter Folge.

b) Nahgüterzüge, die dem Nahverkehr einer Bahnstrecke von einem Knotenpunkt bis zu einem andern Knotenpunkt dienen und deshalb möglichst auf allen Stationen halten. Diese Züge bedürfen einer vollständigen Ordnung der Wagen nach Stationen.

Zwischen den Fern- und Nahgüterzügen stehen:

c) Die Durchgangsgüterzüge. Sie haben mit den Ferngüterzügen das gemein, daß sie auch auf große Entfernungen laufen. Sie bleiben aber nicht, wie im allgemeinen diese, in ihrem Bestand unverändert, sondern halten unterwegs auf bestimmten wichtigeren Stationen, namentlich Bahnknotenpunkten, um Wagen auszusetzen und aufzunehmen. Sie bedürfen daher, wie die Nahgüterzüge, der Ordnung nach Stationen, aber nicht nach allen durchfahrenen Stationen, sondern nur nach denjenigen wichtigen Stationen, auf denen ihr Bestand sich durch Aussetzen und Aufnehmen von Wagen ändert.

Der allgemeine Fall ist hiernach, soweit nicht Fernzugbeförderung in Frage kommt, daß ein Wagen zunächst in einen Nahgüterzug eingereiht wird, dann in einen Durchgangszug übergeht und schließlich seine Reise in einem Nahgüterzug vollendet. Beginnt oder endet die Reise in einer Verkehrsstation eines Durchgangsgüterzugs, so fällt die anfängliche oder schließliche Beförderung im Nahgüterzug fort.

Die unterwegs stattfindenden Veränderungen der Nahgüterzüge geschehen regelmäßig, diejenigen der Durchgangsgüterzüge häufig nicht auf eigentlichen V., sondern auf den Ortsgüterbahnhöfen. Der Güterzuge hält dann in der Regel auf einem Hauptgütergleis (Überholungsgleis) und das Aus- und Einsetzen der Wagen wird mit Hilfe eines Ausziehgleises bewirkt (s. Bahnhöfe). Zum Austausch von Güterwagengruppen zwischen weiterlaufenden Durchgangsgüterzügen dienen Güteraustauschbahnhöfe oder Übergabebahnhöfe. Die Anlage eines V. hat sich darnach zu richten, ob alle 3 genannten Zuggattungen in ihm zu bilden sind oder nur einzelne und welche.

II. Arten des Verschiebens. Damit Wagen, die in geschlossener Folge auf einem Gleis (Zerlegungsgleis) sich befinden, in eine neue Ordnung gebracht werden können, bedarf man einer Gleisgruppe, in deren Gleise die Wagen wie in die Fächer eines Schrankes verteilt werden, um sodann zum geordneten Zug wieder zusammengestellt zu werden. Die Gleise solcher Gleisgruppen können zugänglich gemacht werden durch Weichen, Drehscheiben oder Schiebebühnen. Auf den eigentlichen V. werden bei uns ausschließlich Weichen verwendet, die deshalb im folgenden allein berücksichtigt werden sollen.

Um die Wagen behufs Ordnens in Bewegung zu setzen, benutzt man die Kraft von Menschen oder Tieren, elektrische oder Wasserdruckspills, Verschiebeseilanlagen, Verschiebewinden, Lokomotivkraft oder die Schwerkraft, letztere entweder allein oder in Verbindung mit Lokomotivkraft. Für den eigentlichen Betrieb auf V. kommt im allgemeinen nur die Verwendung von Schwerkraft, von Lokomotivkraft oder einer Verbindung von beiden in Frage.

Die althergebrachte Art des Verschiebens bildet das sog. Abstoßen mit der Lokomotive. Die zu ordnenden Wagen stehen in dichter Folge als Verschiebezug gekuppelt auf dem Zerlegungsgleis (Taf. II, Abb. 1), an das eine Ordnungsgleisgruppe angeschlossen ist. An dem der Ordnungsgleisgruppe abgewendeten Ende des Verschiebezugs befindet sich, mit ihm gekuppelt, eine Verschiebelokomotive. Nachdem der erste Wagen oder die erste Wagengruppe gemeinsamer Bestimmung, der erste „Rangiergang“ (in Taf. II, Abb. 1 die Wagengruppe a) abgekuppelt ist, setzt sich die Lokomotive in Bewegung und schiebt den ganzen Verschiebezug mit wachsender Geschwindigkeit in der Richtung nach der Gleisgruppe zu. Dann bremst sie plötzlich; die vorher losgekuppelte Wagengruppe a läuft weiter und gelangt in dasjenige Gleis der Gleisgruppe, für das vorher die Weichen eingestellt waren. Inzwischen ist der Verschiebezug zum Stillstand gelangt. Nachdem die zweite Wagengruppe b gemeinsamer Bestimmung (der zweite Rangiergang)

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[125/0138] nach den einzelnen Ladestellen geschieht indessen häufig erst auf dem angeschlossenen Ortsgüterbahnhof u. s. w. Ebenso werden auch manche Streckenzüge nur nach Richtungen, nicht nach Stationen geordnet, verlassen den V. also, wie man sagt, in bunter Folge der Wagen. Hierfür ist die Gattung des Güterzuges maßgebend. Nach der Zweckbestimmung kann man gemäß den Vorschriften folgende Güterzuggattungen auf den deutschen Bahnen unterscheiden (vgl. Güterzüge). a) Ferngüterzüge, die dazu bestimmt sind, beladene oder leere Wagen geschlossen auf größere Entfernungen durchzuführen. Diese Züge, die vorwiegend für Massengüter und für leer zurücklaufende Wagen, die zur Massengutbeförderung gedient haben, benutzt werden, bedürfen im allgemeinen keiner Ordnung nach Stationen, sondern enthalten die bis zur Endstation des Zuglaufs zusammenbleibenden Wagen in bunter Folge. b) Nahgüterzüge, die dem Nahverkehr einer Bahnstrecke von einem Knotenpunkt bis zu einem andern Knotenpunkt dienen und deshalb möglichst auf allen Stationen halten. Diese Züge bedürfen einer vollständigen Ordnung der Wagen nach Stationen. Zwischen den Fern- und Nahgüterzügen stehen: c) Die Durchgangsgüterzüge. Sie haben mit den Ferngüterzügen das gemein, daß sie auch auf große Entfernungen laufen. Sie bleiben aber nicht, wie im allgemeinen diese, in ihrem Bestand unverändert, sondern halten unterwegs auf bestimmten wichtigeren Stationen, namentlich Bahnknotenpunkten, um Wagen auszusetzen und aufzunehmen. Sie bedürfen daher, wie die Nahgüterzüge, der Ordnung nach Stationen, aber nicht nach allen durchfahrenen Stationen, sondern nur nach denjenigen wichtigen Stationen, auf denen ihr Bestand sich durch Aussetzen und Aufnehmen von Wagen ändert. Der allgemeine Fall ist hiernach, soweit nicht Fernzugbeförderung in Frage kommt, daß ein Wagen zunächst in einen Nahgüterzug eingereiht wird, dann in einen Durchgangszug übergeht und schließlich seine Reise in einem Nahgüterzug vollendet. Beginnt oder endet die Reise in einer Verkehrsstation eines Durchgangsgüterzugs, so fällt die anfängliche oder schließliche Beförderung im Nahgüterzug fort. Die unterwegs stattfindenden Veränderungen der Nahgüterzüge geschehen regelmäßig, diejenigen der Durchgangsgüterzüge häufig nicht auf eigentlichen V., sondern auf den Ortsgüterbahnhöfen. Der Güterzuge hält dann in der Regel auf einem Hauptgütergleis (Überholungsgleis) und das Aus- und Einsetzen der Wagen wird mit Hilfe eines Ausziehgleises bewirkt (s. Bahnhöfe). Zum Austausch von Güterwagengruppen zwischen weiterlaufenden Durchgangsgüterzügen dienen Güteraustauschbahnhöfe oder Übergabebahnhöfe. Die Anlage eines V. hat sich darnach zu richten, ob alle 3 genannten Zuggattungen in ihm zu bilden sind oder nur einzelne und welche. II. Arten des Verschiebens. Damit Wagen, die in geschlossener Folge auf einem Gleis (Zerlegungsgleis) sich befinden, in eine neue Ordnung gebracht werden können, bedarf man einer Gleisgruppe, in deren Gleise die Wagen wie in die Fächer eines Schrankes verteilt werden, um sodann zum geordneten Zug wieder zusammengestellt zu werden. Die Gleise solcher Gleisgruppen können zugänglich gemacht werden durch Weichen, Drehscheiben oder Schiebebühnen. Auf den eigentlichen V. werden bei uns ausschließlich Weichen verwendet, die deshalb im folgenden allein berücksichtigt werden sollen. Um die Wagen behufs Ordnens in Bewegung zu setzen, benutzt man die Kraft von Menschen oder Tieren, elektrische oder Wasserdruckspills, Verschiebeseilanlagen, Verschiebewinden, Lokomotivkraft oder die Schwerkraft, letztere entweder allein oder in Verbindung mit Lokomotivkraft. Für den eigentlichen Betrieb auf V. kommt im allgemeinen nur die Verwendung von Schwerkraft, von Lokomotivkraft oder einer Verbindung von beiden in Frage. Die althergebrachte Art des Verschiebens bildet das sog. Abstoßen mit der Lokomotive. Die zu ordnenden Wagen stehen in dichter Folge als Verschiebezug gekuppelt auf dem Zerlegungsgleis (Taf. II, Abb. 1), an das eine Ordnungsgleisgruppe angeschlossen ist. An dem der Ordnungsgleisgruppe abgewendeten Ende des Verschiebezugs befindet sich, mit ihm gekuppelt, eine Verschiebelokomotive. Nachdem der erste Wagen oder die erste Wagengruppe gemeinsamer Bestimmung, der erste „Rangiergang“ (in Taf. II, Abb. 1 die Wagengruppe a) abgekuppelt ist, setzt sich die Lokomotive in Bewegung und schiebt den ganzen Verschiebezug mit wachsender Geschwindigkeit in der Richtung nach der Gleisgruppe zu. Dann bremst sie plötzlich; die vorher losgekuppelte Wagengruppe a läuft weiter und gelangt in dasjenige Gleis der Gleisgruppe, für das vorher die Weichen eingestellt waren. Inzwischen ist der Verschiebezug zum Stillstand gelangt. Nachdem die zweite Wagengruppe b gemeinsamer Bestimmung (der zweite Rangiergang)

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/138>, abgerufen am 21.06.2024.