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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Werte sind bei der heutigen verwickelten Bauart der Fahrzeuge und der veränderten Beanspruchung nicht mehr zutreffend.

Die Zahl der Arbeiter, die vor dem Kriege in Deutschland auf die Unterhaltung der zugeteilten und der in Ausbesserung befindlichen Fahrzeuge entfielen, gibt nachstehende Zusammenstellung:



Die kleineren Werte dieser Zusammenstellung gelten für leichte und einfache, die größeren für schwere, neuzeitige Fahrzeuge. So beträgt z. B. die Feuerbüchsheizflache einer 4/4 gekuppelten Naßdampfgüterzuglokomotive 10·32 m2, die einer gleichen Heißdampflokomotive 13·88 m2, die Zahl der Stehbolzen und Deckenanker im ersten Fall etwa 700, im zweiten Fall rd. 1200.

Die Zahl der Arbeiter war nach dem Krieg um rd. 100% gestiegen. Diese Steigerung ist zurückzuführen auf den unvermittelten Wegfall der Akkordarbeit, die Einführung des Achtstundentages, Gewährung von Mehrurlaub und auf die außerordentliche Verschlechterung des Zustandes der Fahrzeuge infolge des Mangels an wichtigen Rohstoffen, unter dem die vom Ausland abgeschnittenen deutschen u. s. w. Bahnen gelitten haben. Es ist anzunehmen, daß die seit Wiedereinführung der Akkordarbeit und Verbesserung des Zustandes der Fahrzeuge schon erheblich gesunkene Arbeiterzahl sich den vor dem Kriege bestehenden Verhältnissen bis auf etwa 20% nähern wird. Dieser Mehrbedarf wird als Folge der achtstündigen Arbeitszeit, des Mehrurlaubs und anderer Änderungen bestehen bleiben.

Dagegen läßt die von den deutschen Reichsbahnen durchgeführte Verteilung der Lokomotiven und Wagen nach Bauarten auf bestimmte W. und innerhalb dieser W. wieder auf gleiche Stände nach Bauarten eine bessere und schnellere Ausbesserung mit geringerer Arbeiterzahl erhoffen, da die Beamten und Arbeiter sich besser einarbeiten und Vorrats- und Austauschteile eher zur Hand sein werden. So haben z. B. die W. Leinhausen statt bisher 20 Lokomotivgattungen jetzt 4, Stendal statt 16 jetzt 3, Lingen statt 21 jetzt 3 Gattungen zu unterhalten. Von großer Bedeutung sind ferner die Bestrebungen auf Vereinheitlichung der Fahrzeuge selbst. Diese ließe sich schon durch Festlegen weniger Grundformen erzielen. Aus diesen können dann unter entsprechender Änderung der Achsenzahl und Baulängen alle nötigen Arten der gleichen Gattungen entwickelt werden. Die übrigen Hauptmaße und Einzelheiten für alle abgeleiteten Arten würden die gleichen bleiben. Aus einer 1 D 1-Personenzuglokomotive würde eine 2 C-Lokomotive gleicher Art, aus einer 1 E-Güterzuglokomotive eine 1 D-Lokomotive dieser Art herzuleiten sein.

Nach den TV. § 63 "ist die Größe der bedeckten Arbeitsräume in den W. zweckmäßig derart zu bemessen, daß darin 25% der zur Unterhaltung zugewiesenen Lokomotiven, 10% der Personenwagen und mindestens 3% der Güterwagen gleichzeitig ausgebessert werden können. Außerdem sollen noch 5% aller Wagen auf den Gleisen innerhalb der Einfriedigungen der W. Platz finden".

Für die Haupt- und Nebenwerkstätten der preußischen Bahnen galten bis zum Krieg folgende Werte:


14·5%der Lokomotiven,
6 %der Tender,
5 %der Kessel,
7·5%der Personenwagen,
3 %der Güterwagen.

VII. Abmessungen und Einrichtungen der Werkstättenabteilungen.

A. Lokomotivwerkstätten.

1. Richthallen. Ihre Größe wird wesentlich beeinflußt von der Betriebsform, der Quer- oder Längsgleisform.

In den Richthallen sollen die Lokomotiven und Tender untersucht, soweit erforderlich zerlegt und ausgebessert werden. Nötig sind gute Tages- und künstliche Beleuchtung sowie ausreichende Heizbarkeit.

a) Quergleiswerkstätten. Auf einen Ausbesserungsstand soll nur eine Lokomotive ohne Tender entfallen, um das Ein- und Ausbringen der Fahrzeuge nicht von dem gegenseitigen Ausbesserungszustand abhängig zu machen und um allzu große Kranspannweiten zu vermeiden.

Die Standlänge richtet sich nach der größten Lokomotivlänge. Die Höhe muß zum Abheben der Führerhäuser und Kessel ausreichen und auch die Beförderung dieser Teile über die Lokomotiven hinweg zulassen. Bei genügendem Abstand der beiden Kranbrücken oder bei geteilten (Doppel-) Kranen kann die Last in den Zwischenraum der Kranbrücken so hineingezogen werden, daß an Bauhöhe gespart wird. Der Abstand der Arbeitsstände beträgt in neueren W. 6 m. Der Abstand der Arbeitsgruben

Werte sind bei der heutigen verwickelten Bauart der Fahrzeuge und der veränderten Beanspruchung nicht mehr zutreffend.

Die Zahl der Arbeiter, die vor dem Kriege in Deutschland auf die Unterhaltung der zugeteilten und der in Ausbesserung befindlichen Fahrzeuge entfielen, gibt nachstehende Zusammenstellung:



Die kleineren Werte dieser Zusammenstellung gelten für leichte und einfache, die größeren für schwere, neuzeitige Fahrzeuge. So beträgt z. B. die Feuerbüchsheizflache einer 4/4 gekuppelten Naßdampfgüterzuglokomotive 10·32 m2, die einer gleichen Heißdampflokomotive 13·88 m2, die Zahl der Stehbolzen und Deckenanker im ersten Fall etwa 700, im zweiten Fall rd. 1200.

Die Zahl der Arbeiter war nach dem Krieg um rd. 100% gestiegen. Diese Steigerung ist zurückzuführen auf den unvermittelten Wegfall der Akkordarbeit, die Einführung des Achtstundentages, Gewährung von Mehrurlaub und auf die außerordentliche Verschlechterung des Zustandes der Fahrzeuge infolge des Mangels an wichtigen Rohstoffen, unter dem die vom Ausland abgeschnittenen deutschen u. s. w. Bahnen gelitten haben. Es ist anzunehmen, daß die seit Wiedereinführung der Akkordarbeit und Verbesserung des Zustandes der Fahrzeuge schon erheblich gesunkene Arbeiterzahl sich den vor dem Kriege bestehenden Verhältnissen bis auf etwa 20% nähern wird. Dieser Mehrbedarf wird als Folge der achtstündigen Arbeitszeit, des Mehrurlaubs und anderer Änderungen bestehen bleiben.

Dagegen läßt die von den deutschen Reichsbahnen durchgeführte Verteilung der Lokomotiven und Wagen nach Bauarten auf bestimmte W. und innerhalb dieser W. wieder auf gleiche Stände nach Bauarten eine bessere und schnellere Ausbesserung mit geringerer Arbeiterzahl erhoffen, da die Beamten und Arbeiter sich besser einarbeiten und Vorrats- und Austauschteile eher zur Hand sein werden. So haben z. B. die W. Leinhausen statt bisher 20 Lokomotivgattungen jetzt 4, Stendal statt 16 jetzt 3, Lingen statt 21 jetzt 3 Gattungen zu unterhalten. Von großer Bedeutung sind ferner die Bestrebungen auf Vereinheitlichung der Fahrzeuge selbst. Diese ließe sich schon durch Festlegen weniger Grundformen erzielen. Aus diesen können dann unter entsprechender Änderung der Achsenzahl und Baulängen alle nötigen Arten der gleichen Gattungen entwickelt werden. Die übrigen Hauptmaße und Einzelheiten für alle abgeleiteten Arten würden die gleichen bleiben. Aus einer 1 D 1-Personenzuglokomotive würde eine 2 C-Lokomotive gleicher Art, aus einer 1 E-Güterzuglokomotive eine 1 D-Lokomotive dieser Art herzuleiten sein.

Nach den TV. § 63 „ist die Größe der bedeckten Arbeitsräume in den W. zweckmäßig derart zu bemessen, daß darin 25% der zur Unterhaltung zugewiesenen Lokomotiven, 10% der Personenwagen und mindestens 3% der Güterwagen gleichzeitig ausgebessert werden können. Außerdem sollen noch 5% aller Wagen auf den Gleisen innerhalb der Einfriedigungen der W. Platz finden“.

Für die Haupt- und Nebenwerkstätten der preußischen Bahnen galten bis zum Krieg folgende Werte:


14·5%der Lokomotiven,
6 %der Tender,
5 %der Kessel,
7·5%der Personenwagen,
3 %der Güterwagen.

VII. Abmessungen und Einrichtungen der Werkstättenabteilungen.

A. Lokomotivwerkstätten.

1. Richthallen. Ihre Größe wird wesentlich beeinflußt von der Betriebsform, der Quer- oder Längsgleisform.

In den Richthallen sollen die Lokomotiven und Tender untersucht, soweit erforderlich zerlegt und ausgebessert werden. Nötig sind gute Tages- und künstliche Beleuchtung sowie ausreichende Heizbarkeit.

a) Quergleiswerkstätten. Auf einen Ausbesserungsstand soll nur eine Lokomotive ohne Tender entfallen, um das Ein- und Ausbringen der Fahrzeuge nicht von dem gegenseitigen Ausbesserungszustand abhängig zu machen und um allzu große Kranspannweiten zu vermeiden.

Die Standlänge richtet sich nach der größten Lokomotivlänge. Die Höhe muß zum Abheben der Führerhäuser und Kessel ausreichen und auch die Beförderung dieser Teile über die Lokomotiven hinweg zulassen. Bei genügendem Abstand der beiden Kranbrücken oder bei geteilten (Doppel-) Kranen kann die Last in den Zwischenraum der Kranbrücken so hineingezogen werden, daß an Bauhöhe gespart wird. Der Abstand der Arbeitsstände beträgt in neueren W. 6 m. Der Abstand der Arbeitsgruben

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[332/0347] Werte sind bei der heutigen verwickelten Bauart der Fahrzeuge und der veränderten Beanspruchung nicht mehr zutreffend. Die Zahl der Arbeiter, die vor dem Kriege in Deutschland auf die Unterhaltung der zugeteilten und der in Ausbesserung befindlichen Fahrzeuge entfielen, gibt nachstehende Zusammenstellung: Die kleineren Werte dieser Zusammenstellung gelten für leichte und einfache, die größeren für schwere, neuzeitige Fahrzeuge. So beträgt z. B. die Feuerbüchsheizflache einer 4/4 gekuppelten Naßdampfgüterzuglokomotive 10·32 m2, die einer gleichen Heißdampflokomotive 13·88 m2, die Zahl der Stehbolzen und Deckenanker im ersten Fall etwa 700, im zweiten Fall rd. 1200. Die Zahl der Arbeiter war nach dem Krieg um rd. 100% gestiegen. Diese Steigerung ist zurückzuführen auf den unvermittelten Wegfall der Akkordarbeit, die Einführung des Achtstundentages, Gewährung von Mehrurlaub und auf die außerordentliche Verschlechterung des Zustandes der Fahrzeuge infolge des Mangels an wichtigen Rohstoffen, unter dem die vom Ausland abgeschnittenen deutschen u. s. w. Bahnen gelitten haben. Es ist anzunehmen, daß die seit Wiedereinführung der Akkordarbeit und Verbesserung des Zustandes der Fahrzeuge schon erheblich gesunkene Arbeiterzahl sich den vor dem Kriege bestehenden Verhältnissen bis auf etwa 20% nähern wird. Dieser Mehrbedarf wird als Folge der achtstündigen Arbeitszeit, des Mehrurlaubs und anderer Änderungen bestehen bleiben. Dagegen läßt die von den deutschen Reichsbahnen durchgeführte Verteilung der Lokomotiven und Wagen nach Bauarten auf bestimmte W. und innerhalb dieser W. wieder auf gleiche Stände nach Bauarten eine bessere und schnellere Ausbesserung mit geringerer Arbeiterzahl erhoffen, da die Beamten und Arbeiter sich besser einarbeiten und Vorrats- und Austauschteile eher zur Hand sein werden. So haben z. B. die W. Leinhausen statt bisher 20 Lokomotivgattungen jetzt 4, Stendal statt 16 jetzt 3, Lingen statt 21 jetzt 3 Gattungen zu unterhalten. Von großer Bedeutung sind ferner die Bestrebungen auf Vereinheitlichung der Fahrzeuge selbst. Diese ließe sich schon durch Festlegen weniger Grundformen erzielen. Aus diesen können dann unter entsprechender Änderung der Achsenzahl und Baulängen alle nötigen Arten der gleichen Gattungen entwickelt werden. Die übrigen Hauptmaße und Einzelheiten für alle abgeleiteten Arten würden die gleichen bleiben. Aus einer 1 D 1-Personenzuglokomotive würde eine 2 C-Lokomotive gleicher Art, aus einer 1 E-Güterzuglokomotive eine 1 D-Lokomotive dieser Art herzuleiten sein. Nach den TV. § 63 „ist die Größe der bedeckten Arbeitsräume in den W. zweckmäßig derart zu bemessen, daß darin 25% der zur Unterhaltung zugewiesenen Lokomotiven, 10% der Personenwagen und mindestens 3% der Güterwagen gleichzeitig ausgebessert werden können. Außerdem sollen noch 5% aller Wagen auf den Gleisen innerhalb der Einfriedigungen der W. Platz finden“. Für die Haupt- und Nebenwerkstätten der preußischen Bahnen galten bis zum Krieg folgende Werte: 14·5% der Lokomotiven, 6 % der Tender, 5 % der Kessel, 7·5% der Personenwagen, 3 % der Güterwagen. VII. Abmessungen und Einrichtungen der Werkstättenabteilungen. A. Lokomotivwerkstätten. 1. Richthallen. Ihre Größe wird wesentlich beeinflußt von der Betriebsform, der Quer- oder Längsgleisform. In den Richthallen sollen die Lokomotiven und Tender untersucht, soweit erforderlich zerlegt und ausgebessert werden. Nötig sind gute Tages- und künstliche Beleuchtung sowie ausreichende Heizbarkeit. a) Quergleiswerkstätten. Auf einen Ausbesserungsstand soll nur eine Lokomotive ohne Tender entfallen, um das Ein- und Ausbringen der Fahrzeuge nicht von dem gegenseitigen Ausbesserungszustand abhängig zu machen und um allzu große Kranspannweiten zu vermeiden. Die Standlänge richtet sich nach der größten Lokomotivlänge. Die Höhe muß zum Abheben der Führerhäuser und Kessel ausreichen und auch die Beförderung dieser Teile über die Lokomotiven hinweg zulassen. Bei genügendem Abstand der beiden Kranbrücken oder bei geteilten (Doppel-) Kranen kann die Last in den Zwischenraum der Kranbrücken so hineingezogen werden, daß an Bauhöhe gespart wird. Der Abstand der Arbeitsstände beträgt in neueren W. 6 m. Der Abstand der Arbeitsgruben

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/347>, abgerufen am 16.07.2024.