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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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zu besonderen Behörden (Oberwerkdirektionen) zusammengefaßt werden, die dem Reichsverkehrsministerium gegenüber die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Werkstätten tragen.

In gleichem Sinne wird der Dienst in den Betriebswerkstätten der Deutschen Eisenbahnverwaltungen zurzeit umgestaltet. Auch hier soll die Arbeit mit kaufmännisch-technischem Geist durchdrungen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs so sehr wie möglich gefördert werden.

Die Deutsche Reichsbahn besitzt 110 Haupt- und Nebenwerkstätten. Darin wurden beschäftigt Anfang 1922: rund 47.600 Arbeitskräfte für die Lokomotivunterhaltung, rund 24.100 Arbeitskräfte für die Personenwagenunterhaltung, rund 29.500 Arbeitskräfte für die Güterwagenunterhaltung, rund 31.420 Arbeitskräfte für die Unterhaltung der maschinellen Anlagen, der Weichen sowie für sonstige Arbeiten.

Die Zahl der Betriebswerkstätten beträgt rund 400, darunter etwa 70 mit einer Belegschaft von mehr als 600 Köpfen, etwa 200 mit 200-600 Köpfen und etwa 130 mit 50-200 Köpfen.

I. Einteilung und Zweck der Werkstätten.

Die Werkstätten werden im allgemeinen eingeteilt in Haupt-, Neben- und Betriebswerkstätten.

Die Deutschen Haupt- und Nebenwerkstätten haben die größeren Ausbesserungen und amtlichen Untersuchungen der Fahrzeuge auszuführen und die mechanischen Anlagen der Eisenbahnen zu unterhalten. Die Nebenwerkstätten unterscheiden sich von den Hauptwerkstätten durch geringere Ausdehnung und einfachere Ausstattung. Den Betriebswerkstätten obliegt die Pflege und Wartung der Fahrzeuge im Betrieb, sowie Betrieb und Instandsetzen der maschinentechnischen Nebenanlagen. Sie sind der Betriebswerkmeisterei unterstellt, der auch das Verteilen und Beaufsichtigen des maschinentechnischen Fahrpersonals obliegt.

Der Werkmeisterei sind ferner die auf Bahnhöfen mit wenigen Lokomotiven eingerichteten Lokomotivstationen (Lokomotivschlossereien) in technischer und wirtschaftlicher Beziehung nachgeordnet, im übrigen dem Bahnhofsleiter unterstellt. Diese Schlossereien sollen kleinere Schäden beseitigen. Ähnliche Einrichtungen sind für verkehrsreiche Zeiten vorgesehen, um gering beschädigte Güterwagen zum Vermeiden von Leerläufen auf den Bahnhöfen selbst auszubessern. Hauptziel der preußischen Betriebswerkstätten war bisher, die Fahrzeuge betriebstüchtig zu erhalten und kleine Schäden so rechtzeitig zu beseitigen, daß großen Ausbesserungen vorgebeugt wird.

Neuerdings wird dahin gestrebt, die Betriebswerkstätten so einzurichten, daß sie alle zur Pflege der Lokomotiven im Betrieb gehörenden Ausbesserungsarbeiten ausführen können. Sie sollen also unter Erweiterung der ihnen bisher zugewiesenen Aufgaben sämtliche Unterhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten an Lokomotiven erledigen, die zwischen zwei allgemeinen Ausbesserungen oder zwischen einer allgemeinen Ausbesserung und einer Untersuchung anfallen. Hierdurch werden die Verluste verringert, die durch Befördern der Lokomotiven zwischen Betriebs- und Hauptwerkstätten entstehen.

II. Gliederung der Werkstättenverwaltung.

a) Zentralstellen. Vollkommen selbständig ist das Werkstättenwesen nur in England, Amerika und bei einigen Bahnen Frankreichs.

In diesen Staaten ruht die Zentralgewalt in der Hand des obersten Leiters für das Lokomotiv- und Wagenwesen (Superintendent); nur der Etat (Haushalt) wird durch den Präsidenten der Bahngesellschaft festgesetzt.

In Deutschland sowie in Österreich werden die Werkstätten unter der oberen Leitung des Reichsverkehrsministers durch die Direktionen verwaltet. Für die größeren Länder sind Zweigstellen des Ministeriums gebildet, denen ein Teil der Befugnisse übertragen ist. Dem Ministerium ist die einheitliche Regelung des Dienstes innerhalb des gesamten Bereichs der Reichseisenbahnen vorbehalten. Den Direktionen obliegt das einheitliche Leiten und Verwalten aller zu ihrem Bezirk gehörenden Werkstätten. Es liegt im wesentlichen in der Hand des Werkstättendezernenten, der bei Sonderfragen den jeweils zuständigen (bautechnischen, administrativen) Dezernenten hinzuzuziehen hat. Die Betriebswerkstätten werden neuerdings durch den betriebsmaschinen-technischen Dezernenten beaufsichtigt, um ein einheitliches Behandeln der betrieblichen Angelegenheiten sicherzustellen. Durch dieses Trennen leidet die zielbewußte Ausbesserungsarbeit, weil der wichtige Einfluß des Werkstättendezernenten auf Ausgestalten und Zusammenarbeiten der Haupt- und Betriebswerkstätten aufgehoben ist. Das Lohnwesen bearbeitet der (administrative) Lohndezernent für alle Arbeiter des Direktionsbezirkes einheitlich. (Vgl. auch Martens "Verbesserungen im Werkstättenbetrieb, Oberwerkdirektion ...", Mai-Sonderheft 1922 der Verkehrstechnik.)

b) Örtliche Verwaltung der Hauptwerkstätten. An der Spitze großer (Haupt-)Werkstätten steht bei allen Eisenbahnverwaltungen ein Maschineningenieur mit akademischer Vorbildung, der sich neben der technischen und wirtschaftlichen Leitung auch den sozialpolitischen und ethischen Fragen dieser Werke mit Rücksicht auf die große Arbeiter zahl widmen muß. Er wird von einem Beamten gleicher Vorbildung vertreten.

Dem Leiter sind unterstellt: ein Konstruktions-(technisches)Bureau, ein Rechnungs-Bureau, ein Sekretariat (Verwaltungs-Bureau), die Magazinverwaltung und das Personal für die Werkbewachung. Ferner im Werkstättenbetriebsdienst: die Leiter der einzelnen Werkmeistereien (Werkmeister), u. zw. je nach Umfang der Anlage einer oder mehrere für

zu besonderen Behörden (Oberwerkdirektionen) zusammengefaßt werden, die dem Reichsverkehrsministerium gegenüber die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Werkstätten tragen.

In gleichem Sinne wird der Dienst in den Betriebswerkstätten der Deutschen Eisenbahnverwaltungen zurzeit umgestaltet. Auch hier soll die Arbeit mit kaufmännisch-technischem Geist durchdrungen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs so sehr wie möglich gefördert werden.

Die Deutsche Reichsbahn besitzt 110 Haupt- und Nebenwerkstätten. Darin wurden beschäftigt Anfang 1922: rund 47.600 Arbeitskräfte für die Lokomotivunterhaltung, rund 24.100 Arbeitskräfte für die Personenwagenunterhaltung, rund 29.500 Arbeitskräfte für die Güterwagenunterhaltung, rund 31.420 Arbeitskräfte für die Unterhaltung der maschinellen Anlagen, der Weichen sowie für sonstige Arbeiten.

Die Zahl der Betriebswerkstätten beträgt rund 400, darunter etwa 70 mit einer Belegschaft von mehr als 600 Köpfen, etwa 200 mit 200–600 Köpfen und etwa 130 mit 50–200 Köpfen.

I. Einteilung und Zweck der Werkstätten.

Die Werkstätten werden im allgemeinen eingeteilt in Haupt-, Neben- und Betriebswerkstätten.

Die Deutschen Haupt- und Nebenwerkstätten haben die größeren Ausbesserungen und amtlichen Untersuchungen der Fahrzeuge auszuführen und die mechanischen Anlagen der Eisenbahnen zu unterhalten. Die Nebenwerkstätten unterscheiden sich von den Hauptwerkstätten durch geringere Ausdehnung und einfachere Ausstattung. Den Betriebswerkstätten obliegt die Pflege und Wartung der Fahrzeuge im Betrieb, sowie Betrieb und Instandsetzen der maschinentechnischen Nebenanlagen. Sie sind der Betriebswerkmeisterei unterstellt, der auch das Verteilen und Beaufsichtigen des maschinentechnischen Fahrpersonals obliegt.

Der Werkmeisterei sind ferner die auf Bahnhöfen mit wenigen Lokomotiven eingerichteten Lokomotivstationen (Lokomotivschlossereien) in technischer und wirtschaftlicher Beziehung nachgeordnet, im übrigen dem Bahnhofsleiter unterstellt. Diese Schlossereien sollen kleinere Schäden beseitigen. Ähnliche Einrichtungen sind für verkehrsreiche Zeiten vorgesehen, um gering beschädigte Güterwagen zum Vermeiden von Leerläufen auf den Bahnhöfen selbst auszubessern. Hauptziel der preußischen Betriebswerkstätten war bisher, die Fahrzeuge betriebstüchtig zu erhalten und kleine Schäden so rechtzeitig zu beseitigen, daß großen Ausbesserungen vorgebeugt wird.

Neuerdings wird dahin gestrebt, die Betriebswerkstätten so einzurichten, daß sie alle zur Pflege der Lokomotiven im Betrieb gehörenden Ausbesserungsarbeiten ausführen können. Sie sollen also unter Erweiterung der ihnen bisher zugewiesenen Aufgaben sämtliche Unterhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten an Lokomotiven erledigen, die zwischen zwei allgemeinen Ausbesserungen oder zwischen einer allgemeinen Ausbesserung und einer Untersuchung anfallen. Hierdurch werden die Verluste verringert, die durch Befördern der Lokomotiven zwischen Betriebs- und Hauptwerkstätten entstehen.

II. Gliederung der Werkstättenverwaltung.

a) Zentralstellen. Vollkommen selbständig ist das Werkstättenwesen nur in England, Amerika und bei einigen Bahnen Frankreichs.

In diesen Staaten ruht die Zentralgewalt in der Hand des obersten Leiters für das Lokomotiv- und Wagenwesen (Superintendent); nur der Etat (Haushalt) wird durch den Präsidenten der Bahngesellschaft festgesetzt.

In Deutschland sowie in Österreich werden die Werkstätten unter der oberen Leitung des Reichsverkehrsministers durch die Direktionen verwaltet. Für die größeren Länder sind Zweigstellen des Ministeriums gebildet, denen ein Teil der Befugnisse übertragen ist. Dem Ministerium ist die einheitliche Regelung des Dienstes innerhalb des gesamten Bereichs der Reichseisenbahnen vorbehalten. Den Direktionen obliegt das einheitliche Leiten und Verwalten aller zu ihrem Bezirk gehörenden Werkstätten. Es liegt im wesentlichen in der Hand des Werkstättendezernenten, der bei Sonderfragen den jeweils zuständigen (bautechnischen, administrativen) Dezernenten hinzuzuziehen hat. Die Betriebswerkstätten werden neuerdings durch den betriebsmaschinen-technischen Dezernenten beaufsichtigt, um ein einheitliches Behandeln der betrieblichen Angelegenheiten sicherzustellen. Durch dieses Trennen leidet die zielbewußte Ausbesserungsarbeit, weil der wichtige Einfluß des Werkstättendezernenten auf Ausgestalten und Zusammenarbeiten der Haupt- und Betriebswerkstätten aufgehoben ist. Das Lohnwesen bearbeitet der (administrative) Lohndezernent für alle Arbeiter des Direktionsbezirkes einheitlich. (Vgl. auch Martens „Verbesserungen im Werkstättenbetrieb, Oberwerkdirektion ...“, Mai-Sonderheft 1922 der Verkehrstechnik.)

b) Örtliche Verwaltung der Hauptwerkstätten. An der Spitze großer (Haupt-)Werkstätten steht bei allen Eisenbahnverwaltungen ein Maschineningenieur mit akademischer Vorbildung, der sich neben der technischen und wirtschaftlichen Leitung auch den sozialpolitischen und ethischen Fragen dieser Werke mit Rücksicht auf die große Arbeiter zahl widmen muß. Er wird von einem Beamten gleicher Vorbildung vertreten.

Dem Leiter sind unterstellt: ein Konstruktions-(technisches)Bureau, ein Rechnungs-Bureau, ein Sekretariat (Verwaltungs-Bureau), die Magazinverwaltung und das Personal für die Werkbewachung. Ferner im Werkstättenbetriebsdienst: die Leiter der einzelnen Werkmeistereien (Werkmeister), u. zw. je nach Umfang der Anlage einer oder mehrere für

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[358/0388] zu besonderen Behörden (Oberwerkdirektionen) zusammengefaßt werden, die dem Reichsverkehrsministerium gegenüber die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Werkstätten tragen. In gleichem Sinne wird der Dienst in den Betriebswerkstätten der Deutschen Eisenbahnverwaltungen zurzeit umgestaltet. Auch hier soll die Arbeit mit kaufmännisch-technischem Geist durchdrungen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs so sehr wie möglich gefördert werden. Die Deutsche Reichsbahn besitzt 110 Haupt- und Nebenwerkstätten. Darin wurden beschäftigt Anfang 1922: rund 47.600 Arbeitskräfte für die Lokomotivunterhaltung, rund 24.100 Arbeitskräfte für die Personenwagenunterhaltung, rund 29.500 Arbeitskräfte für die Güterwagenunterhaltung, rund 31.420 Arbeitskräfte für die Unterhaltung der maschinellen Anlagen, der Weichen sowie für sonstige Arbeiten. Die Zahl der Betriebswerkstätten beträgt rund 400, darunter etwa 70 mit einer Belegschaft von mehr als 600 Köpfen, etwa 200 mit 200–600 Köpfen und etwa 130 mit 50–200 Köpfen. I. Einteilung und Zweck der Werkstätten. Die Werkstätten werden im allgemeinen eingeteilt in Haupt-, Neben- und Betriebswerkstätten. Die Deutschen Haupt- und Nebenwerkstätten haben die größeren Ausbesserungen und amtlichen Untersuchungen der Fahrzeuge auszuführen und die mechanischen Anlagen der Eisenbahnen zu unterhalten. Die Nebenwerkstätten unterscheiden sich von den Hauptwerkstätten durch geringere Ausdehnung und einfachere Ausstattung. Den Betriebswerkstätten obliegt die Pflege und Wartung der Fahrzeuge im Betrieb, sowie Betrieb und Instandsetzen der maschinentechnischen Nebenanlagen. Sie sind der Betriebswerkmeisterei unterstellt, der auch das Verteilen und Beaufsichtigen des maschinentechnischen Fahrpersonals obliegt. Der Werkmeisterei sind ferner die auf Bahnhöfen mit wenigen Lokomotiven eingerichteten Lokomotivstationen (Lokomotivschlossereien) in technischer und wirtschaftlicher Beziehung nachgeordnet, im übrigen dem Bahnhofsleiter unterstellt. Diese Schlossereien sollen kleinere Schäden beseitigen. Ähnliche Einrichtungen sind für verkehrsreiche Zeiten vorgesehen, um gering beschädigte Güterwagen zum Vermeiden von Leerläufen auf den Bahnhöfen selbst auszubessern. Hauptziel der preußischen Betriebswerkstätten war bisher, die Fahrzeuge betriebstüchtig zu erhalten und kleine Schäden so rechtzeitig zu beseitigen, daß großen Ausbesserungen vorgebeugt wird. Neuerdings wird dahin gestrebt, die Betriebswerkstätten so einzurichten, daß sie alle zur Pflege der Lokomotiven im Betrieb gehörenden Ausbesserungsarbeiten ausführen können. Sie sollen also unter Erweiterung der ihnen bisher zugewiesenen Aufgaben sämtliche Unterhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten an Lokomotiven erledigen, die zwischen zwei allgemeinen Ausbesserungen oder zwischen einer allgemeinen Ausbesserung und einer Untersuchung anfallen. Hierdurch werden die Verluste verringert, die durch Befördern der Lokomotiven zwischen Betriebs- und Hauptwerkstätten entstehen. II. Gliederung der Werkstättenverwaltung. a) Zentralstellen. Vollkommen selbständig ist das Werkstättenwesen nur in England, Amerika und bei einigen Bahnen Frankreichs. In diesen Staaten ruht die Zentralgewalt in der Hand des obersten Leiters für das Lokomotiv- und Wagenwesen (Superintendent); nur der Etat (Haushalt) wird durch den Präsidenten der Bahngesellschaft festgesetzt. In Deutschland sowie in Österreich werden die Werkstätten unter der oberen Leitung des Reichsverkehrsministers durch die Direktionen verwaltet. Für die größeren Länder sind Zweigstellen des Ministeriums gebildet, denen ein Teil der Befugnisse übertragen ist. Dem Ministerium ist die einheitliche Regelung des Dienstes innerhalb des gesamten Bereichs der Reichseisenbahnen vorbehalten. Den Direktionen obliegt das einheitliche Leiten und Verwalten aller zu ihrem Bezirk gehörenden Werkstätten. Es liegt im wesentlichen in der Hand des Werkstättendezernenten, der bei Sonderfragen den jeweils zuständigen (bautechnischen, administrativen) Dezernenten hinzuzuziehen hat. Die Betriebswerkstätten werden neuerdings durch den betriebsmaschinen-technischen Dezernenten beaufsichtigt, um ein einheitliches Behandeln der betrieblichen Angelegenheiten sicherzustellen. Durch dieses Trennen leidet die zielbewußte Ausbesserungsarbeit, weil der wichtige Einfluß des Werkstättendezernenten auf Ausgestalten und Zusammenarbeiten der Haupt- und Betriebswerkstätten aufgehoben ist. Das Lohnwesen bearbeitet der (administrative) Lohndezernent für alle Arbeiter des Direktionsbezirkes einheitlich. (Vgl. auch Martens „Verbesserungen im Werkstättenbetrieb, Oberwerkdirektion ...“, Mai-Sonderheft 1922 der Verkehrstechnik.) b) Örtliche Verwaltung der Hauptwerkstätten. An der Spitze großer (Haupt-)Werkstätten steht bei allen Eisenbahnverwaltungen ein Maschineningenieur mit akademischer Vorbildung, der sich neben der technischen und wirtschaftlichen Leitung auch den sozialpolitischen und ethischen Fragen dieser Werke mit Rücksicht auf die große Arbeiter zahl widmen muß. Er wird von einem Beamten gleicher Vorbildung vertreten. Dem Leiter sind unterstellt: ein Konstruktions-(technisches)Bureau, ein Rechnungs-Bureau, ein Sekretariat (Verwaltungs-Bureau), die Magazinverwaltung und das Personal für die Werkbewachung. Ferner im Werkstättenbetriebsdienst: die Leiter der einzelnen Werkmeistereien (Werkmeister), u. zw. je nach Umfang der Anlage einer oder mehrere für

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 358. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/388>, abgerufen am 30.06.2024.