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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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die Lokomotiv-, Wagenausbesserung, Schmiede, Dreherei u. s. w., die Werkführer (unter den Werkmeistern), die Maschinenmeister und Maschinisten.

Die Nebenwerkstätten sind in Deutschland dem Vorstand des Maschinenamtes (in Österreich des Heizhauses) unterstellt. Sie werden von einem Betriebsingenieur geleitet und im übrigen wie die Hauptwerkstätten eingeteilt. Auch die Betriebswerkstätten unterstehen der Aufsicht der Maschinenämter. Die örtliche Leitung obliegt einem Werkstättenvorsteher (Werkleiter), dem je nach Umfang der Anlage Werkmeister und Werkführer nachgeordnet sind. Das Magazin größerer Betriebswerkstätten wird von einem selbständigen Magazinvorsteher verwaltet.

In Deutschland ist die Leitung der Haupt- und Nebenwerkstätten grundsätzlich vom Betrieb getrennt; am strengsten ist diese Trennung in Preußen durchgeführt.

Die frühere Organisation der Hauptwerkstätten bei den preußischen Bahnen wich von der vorstehend geschilderten insofern ab, als zwischen Werkleiter und Werkmeister noch Werkstättenvorsteher als Leiter einzelner Abteilungen zwischengeschaltet waren. Eine Werkmeisterei umfaßte durchschnittlich 80-120 Arbeiter mit 2-3 Werkführern. Wesentlich ist, daß auch diese Werkstätten von nur einem Leiter verwaltet wurden, der zugleich die wirtschaftliche Verantwortung trug. Auf Grund der Neuordnung von 1895 wurden dagegen die Hauptwerkstätten einem oder mehreren Leitern (Amtsvorständen) unterstellt, denen das Oberwachen des Werkstätten- und Werkstoffdienstes nach allgemeinen feststehenden Vorschriften und besonderen Anordnungen der Direktion obliegt. Jedem Amtsvorstande ist ein Werstättenamt mit 500-1000 Arbeitern zugeteilt. Hiernach wurden bis jetzt große Hauptwerkstätten von mehreren Amtsvorständen geleitet. Einem dieser Amtsvorstände war die Aufsicht über das Bureau und die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten übertragen. Den Vorständen waren Betriebsingenieure beigegeben, die sie unterstützen und vertreten sollen. Als Aufsichtsorgane in den Werkstätten sind wie früher Werkmeister und Werkführer bestellt. Die Werkmeister haben die Aufgabe, die Arbeiten zu verteilen, zu beaufsichtigen und den wirtschaftlichen Verbrauch der Werkstoffe zu überwachen. Den (aus den früheren Vorarbeitern hervorgegangenen) Werkführern ist insbesondere die Arbeiterkontrolle und das Aufschreiben der Akkordarbeiten übertragen. Bei dem neuen Gedingeverfahren obliegt diese Tätigkeit besonderen Beamten, so daß die Werkführer im wesentlichen nur noch das genaue und sparsame Ausführen der Arbeiten unmittelbar und im einzelnen nachzuprüfen haben. Der Mangel dieser Änderung lag im Fehlen einer Spitze in Werkstätten mit mehreren Ämtern.

Das Anwachsen der Werkstätten zu Großbetrieben, die außerordentliche Steigerung der Löhne und Werkstoffpreise, der höhere Wert der Fahrzeuge und Werkzeugmaschinen und aller sonstigen Anlagen erfordern aber mehr als bisher ein einheitliches und straffes Leiten und eine alle Unkosten erfassende Wirtschaftsführung (vgl. die Aufsätze von Martens in der Zeitschrift des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen, 1919; Der Eisenbahnwerkmeister, Organisation und Leitung der Lokomotiv- und Wagenwerke, 1920; Ein Beitrag zur Gesundung der Eisenbahnwerkstätten, 1921; Der Meister in der Neuordnung der Hauptwerkstätten, Taylors Lehre im Eisenbahnwesen, 1922 Wissenschaftliche Betriebsführung und ihre Anwendungsmöglichkeiten im Eisenbahnwesen).

Aus diesen Gründen entschloß man sich, wie schon erwähnt, in Preußen im Jahre 1920, die Verwaltung der Hauptwerkstätten umzugestalten (vgl. Denkschrift betreffend die Neuordnung der Verwaltung der Eisenbahn-Hauptwerkstätten. [Veröffentlicht u. a. in: Die Eisenbahnwerkstätte, 1920, H. 3 und 4]).

Unter Wiedereinführen nur eines Werkleiters (Werkdirektors) sollen die technische Aufsicht verbessert und die Selbstkosten, nämlich die Löhne, Materialien und Unkosten (Betriebs- und Verwaltungskosten), genau ermittelt werden. Der Aufbau dieser "Eisenbahn-Ausbesserungswerke" soll dreigliedrig sein und bestehen aus:

1. dem Direktor als dem alleinigen Gesamtleiter,

2. den Abteilungsleitern, unterstützt durch Werkingenieure,

3. den dem Abteilungsleiter unmittelbar unterstellten Meistern (unter Wegfall der bisherigen Werkmeister).

Hierdurch sollen die Hauptarbeitsgebiete klar abgegrenzt und alle Anordnungen an die ausführenden Stellen schneller als bisher weitergegeben werden. Der Direktor allein soll die Verantwortung für die Leistung, Wirtschaftlichkeit und ordnungsmäßige Verwaltung des Werks tragen. Er soll in allen zum Geschäftsbereich des Werks gehörenden Angelegenheiten, insbesondere in den Arbeiterangelegenheiten, letzte Instanz sein, bevor sie an die Schlichtungsausschüsse gehen. In großen Werkstätten sollen auch die Verwaltungsangelegenheiten einem besonderen Abteilungsleiter übertragen, in allen soll eine technische Abteilung eingerichtet werden. Die Werkstatt selbst wird je nach Größe und Bedarf in mehrere Betriebsabteilungen gegliedert.

Der Abteilungsleiter ist für seine Abteilung verantwortlich. Ihm sind 1-3 Werkingenieure beigegeben, die ihn beim Beaufsichtigen des Betriebs zu unterstützen haben. Sie übernehmen auch einen Teil der technischen und schriftlichen Aufgaben der früheren Werkmeister. Der künftige Meister hat die unmittelbare Aufsicht über die Arbeiter und soll die Arbeit zweckmäßig verteilen und ständig überwachen. Das bisherige Unterteilen des Aufsichtsdienstes zwischen Werkmeistern und Werkführern fällt also fort. Diese Aufsicht hatte sich besonders seit Beseitigen der Akkord- und Stückzeitarbeit immer mehr zu einer Doppelinstanz verwischt, die nicht ohne Nachteile für die Dienstgeschäfte blieb. Für Schreibarbeiten werden den Meistern Schreibhilfen beigegeben. Das Gedinge (Akkord)wesen wird von besonderen Beamten bearbeitet (vgl. Absatz V b).

Die Werkstoff- und Geräteverwaltung größerer Werke wird in einer besonderen Werkstoff- und Geräteabteilung unter technischer Leitung vereinigt.

Zum wissenschaftlichen und zusammenfassenden Behandeln aller Versuche werden in geeigneten Werken besondere Versuchsabteilungen eingerichtet.

Nach diesen Richtlinien sind bereits zahlreiche Hauptwerkstätten mit gutem Erfolge umgestaltet worden.

c) Örtliche Leitung der Betriebswerkstätten (vgl. Denkschrift, betreffend die Umgestaltung der Geschäftsordnung und Neuregelung des Aufsichtsdienstes bei den Betriebswerkstätten der [Deutschen] Reichsbahnen, September 1920).

Die Betriebswerkstätten wurden bisher von einem Werkstättenvorsteher geleitet, dem je nach Umfang der Anlage ein oder mehrere Werkmeister und Werkführer zur Unterstützung beigegeben waren. Ihre Selbständigkeit war gering, die Stellenbesetzung unzureichend. Abgesehen von der Aufschreibung der Leistungen der Fahrzeuge wurden bislang keinerlei Aufzeichnungen gemacht, durch die sich die zweckmäßige

die Lokomotiv-, Wagenausbesserung, Schmiede, Dreherei u. s. w., die Werkführer (unter den Werkmeistern), die Maschinenmeister und Maschinisten.

Die Nebenwerkstätten sind in Deutschland dem Vorstand des Maschinenamtes (in Österreich des Heizhauses) unterstellt. Sie werden von einem Betriebsingenieur geleitet und im übrigen wie die Hauptwerkstätten eingeteilt. Auch die Betriebswerkstätten unterstehen der Aufsicht der Maschinenämter. Die örtliche Leitung obliegt einem Werkstättenvorsteher (Werkleiter), dem je nach Umfang der Anlage Werkmeister und Werkführer nachgeordnet sind. Das Magazin größerer Betriebswerkstätten wird von einem selbständigen Magazinvorsteher verwaltet.

In Deutschland ist die Leitung der Haupt- und Nebenwerkstätten grundsätzlich vom Betrieb getrennt; am strengsten ist diese Trennung in Preußen durchgeführt.

Die frühere Organisation der Hauptwerkstätten bei den preußischen Bahnen wich von der vorstehend geschilderten insofern ab, als zwischen Werkleiter und Werkmeister noch Werkstättenvorsteher als Leiter einzelner Abteilungen zwischengeschaltet waren. Eine Werkmeisterei umfaßte durchschnittlich 80–120 Arbeiter mit 2–3 Werkführern. Wesentlich ist, daß auch diese Werkstätten von nur einem Leiter verwaltet wurden, der zugleich die wirtschaftliche Verantwortung trug. Auf Grund der Neuordnung von 1895 wurden dagegen die Hauptwerkstätten einem oder mehreren Leitern (Amtsvorständen) unterstellt, denen das Oberwachen des Werkstätten- und Werkstoffdienstes nach allgemeinen feststehenden Vorschriften und besonderen Anordnungen der Direktion obliegt. Jedem Amtsvorstande ist ein Werstättenamt mit 500–1000 Arbeitern zugeteilt. Hiernach wurden bis jetzt große Hauptwerkstätten von mehreren Amtsvorständen geleitet. Einem dieser Amtsvorstände war die Aufsicht über das Bureau und die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten übertragen. Den Vorständen waren Betriebsingenieure beigegeben, die sie unterstützen und vertreten sollen. Als Aufsichtsorgane in den Werkstätten sind wie früher Werkmeister und Werkführer bestellt. Die Werkmeister haben die Aufgabe, die Arbeiten zu verteilen, zu beaufsichtigen und den wirtschaftlichen Verbrauch der Werkstoffe zu überwachen. Den (aus den früheren Vorarbeitern hervorgegangenen) Werkführern ist insbesondere die Arbeiterkontrolle und das Aufschreiben der Akkordarbeiten übertragen. Bei dem neuen Gedingeverfahren obliegt diese Tätigkeit besonderen Beamten, so daß die Werkführer im wesentlichen nur noch das genaue und sparsame Ausführen der Arbeiten unmittelbar und im einzelnen nachzuprüfen haben. Der Mangel dieser Änderung lag im Fehlen einer Spitze in Werkstätten mit mehreren Ämtern.

Das Anwachsen der Werkstätten zu Großbetrieben, die außerordentliche Steigerung der Löhne und Werkstoffpreise, der höhere Wert der Fahrzeuge und Werkzeugmaschinen und aller sonstigen Anlagen erfordern aber mehr als bisher ein einheitliches und straffes Leiten und eine alle Unkosten erfassende Wirtschaftsführung (vgl. die Aufsätze von Martens in der Zeitschrift des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen, 1919; Der Eisenbahnwerkmeister, Organisation und Leitung der Lokomotiv- und Wagenwerke, 1920; Ein Beitrag zur Gesundung der Eisenbahnwerkstätten, 1921; Der Meister in der Neuordnung der Hauptwerkstätten, Taylors Lehre im Eisenbahnwesen, 1922 Wissenschaftliche Betriebsführung und ihre Anwendungsmöglichkeiten im Eisenbahnwesen).

Aus diesen Gründen entschloß man sich, wie schon erwähnt, in Preußen im Jahre 1920, die Verwaltung der Hauptwerkstätten umzugestalten (vgl. Denkschrift betreffend die Neuordnung der Verwaltung der Eisenbahn-Hauptwerkstätten. [Veröffentlicht u. a. in: Die Eisenbahnwerkstätte, 1920, H. 3 und 4]).

Unter Wiedereinführen nur eines Werkleiters (Werkdirektors) sollen die technische Aufsicht verbessert und die Selbstkosten, nämlich die Löhne, Materialien und Unkosten (Betriebs- und Verwaltungskosten), genau ermittelt werden. Der Aufbau dieser „Eisenbahn-Ausbesserungswerke“ soll dreigliedrig sein und bestehen aus:

1. dem Direktor als dem alleinigen Gesamtleiter,

2. den Abteilungsleitern, unterstützt durch Werkingenieure,

3. den dem Abteilungsleiter unmittelbar unterstellten Meistern (unter Wegfall der bisherigen Werkmeister).

Hierdurch sollen die Hauptarbeitsgebiete klar abgegrenzt und alle Anordnungen an die ausführenden Stellen schneller als bisher weitergegeben werden. Der Direktor allein soll die Verantwortung für die Leistung, Wirtschaftlichkeit und ordnungsmäßige Verwaltung des Werks tragen. Er soll in allen zum Geschäftsbereich des Werks gehörenden Angelegenheiten, insbesondere in den Arbeiterangelegenheiten, letzte Instanz sein, bevor sie an die Schlichtungsausschüsse gehen. In großen Werkstätten sollen auch die Verwaltungsangelegenheiten einem besonderen Abteilungsleiter übertragen, in allen soll eine technische Abteilung eingerichtet werden. Die Werkstatt selbst wird je nach Größe und Bedarf in mehrere Betriebsabteilungen gegliedert.

Der Abteilungsleiter ist für seine Abteilung verantwortlich. Ihm sind 1–3 Werkingenieure beigegeben, die ihn beim Beaufsichtigen des Betriebs zu unterstützen haben. Sie übernehmen auch einen Teil der technischen und schriftlichen Aufgaben der früheren Werkmeister. Der künftige Meister hat die unmittelbare Aufsicht über die Arbeiter und soll die Arbeit zweckmäßig verteilen und ständig überwachen. Das bisherige Unterteilen des Aufsichtsdienstes zwischen Werkmeistern und Werkführern fällt also fort. Diese Aufsicht hatte sich besonders seit Beseitigen der Akkord- und Stückzeitarbeit immer mehr zu einer Doppelinstanz verwischt, die nicht ohne Nachteile für die Dienstgeschäfte blieb. Für Schreibarbeiten werden den Meistern Schreibhilfen beigegeben. Das Gedinge (Akkord)wesen wird von besonderen Beamten bearbeitet (vgl. Absatz V b).

Die Werkstoff- und Geräteverwaltung größerer Werke wird in einer besonderen Werkstoff- und Geräteabteilung unter technischer Leitung vereinigt.

Zum wissenschaftlichen und zusammenfassenden Behandeln aller Versuche werden in geeigneten Werken besondere Versuchsabteilungen eingerichtet.

Nach diesen Richtlinien sind bereits zahlreiche Hauptwerkstätten mit gutem Erfolge umgestaltet worden.

c) Örtliche Leitung der Betriebswerkstätten (vgl. Denkschrift, betreffend die Umgestaltung der Geschäftsordnung und Neuregelung des Aufsichtsdienstes bei den Betriebswerkstätten der [Deutschen] Reichsbahnen, September 1920).

Die Betriebswerkstätten wurden bisher von einem Werkstättenvorsteher geleitet, dem je nach Umfang der Anlage ein oder mehrere Werkmeister und Werkführer zur Unterstützung beigegeben waren. Ihre Selbständigkeit war gering, die Stellenbesetzung unzureichend. Abgesehen von der Aufschreibung der Leistungen der Fahrzeuge wurden bislang keinerlei Aufzeichnungen gemacht, durch die sich die zweckmäßige

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Die frühere Organisation der Hauptwerkstätten bei den preußischen Bahnen wich von der vorstehend geschilderten insofern ab, als zwischen Werkleiter und Werkmeister noch Werkstättenvorsteher als Leiter einzelner Abteilungen zwischengeschaltet waren. Eine Werkmeisterei umfaßte durchschnittlich 80–120 Arbeiter mit 2–3 Werkführern. Wesentlich ist, daß auch diese Werkstätten von nur einem Leiter verwaltet wurden, der zugleich die wirtschaftliche Verantwortung trug. Auf Grund der Neuordnung von 1895 wurden dagegen die Hauptwerkstätten einem oder mehreren Leitern (Amtsvorständen) unterstellt, denen das Oberwachen des Werkstätten- und Werkstoffdienstes nach allgemeinen feststehenden Vorschriften und besonderen Anordnungen der Direktion obliegt. Jedem Amtsvorstande ist ein Werstättenamt mit 500–1000 Arbeitern zugeteilt. Hiernach wurden bis jetzt große Hauptwerkstätten von mehreren Amtsvorständen geleitet. Einem dieser Amtsvorstände war die Aufsicht über das Bureau und die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten übertragen. Den Vorständen waren Betriebsingenieure beigegeben, die sie unterstützen und vertreten sollen. Als Aufsichtsorgane in den Werkstätten sind wie früher Werkmeister und Werkführer bestellt. Die Werkmeister haben die Aufgabe, die Arbeiten zu verteilen, zu beaufsichtigen und den wirtschaftlichen Verbrauch der Werkstoffe zu überwachen. Den (aus den früheren Vorarbeitern hervorgegangenen) Werkführern ist insbesondere die Arbeiterkontrolle und das Aufschreiben der Akkordarbeiten übertragen. Bei dem neuen Gedingeverfahren obliegt diese Tätigkeit besonderen Beamten, so daß die Werkführer im wesentlichen nur noch das genaue und sparsame Ausführen der Arbeiten unmittelbar und im einzelnen nachzuprüfen haben. Der Mangel dieser Änderung lag im Fehlen einer Spitze in Werkstätten mit mehreren Ämtern. Das Anwachsen der Werkstätten zu Großbetrieben, die außerordentliche Steigerung der Löhne und Werkstoffpreise, der höhere Wert der Fahrzeuge und Werkzeugmaschinen und aller sonstigen Anlagen erfordern aber mehr als bisher ein einheitliches und straffes Leiten und eine alle Unkosten erfassende Wirtschaftsführung (vgl. die Aufsätze von Martens in der Zeitschrift des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen, 1919; Der Eisenbahnwerkmeister, Organisation und Leitung der Lokomotiv- und Wagenwerke, 1920; Ein Beitrag zur Gesundung der Eisenbahnwerkstätten, 1921; Der Meister in der Neuordnung der Hauptwerkstätten, Taylors Lehre im Eisenbahnwesen, 1922 Wissenschaftliche Betriebsführung und ihre Anwendungsmöglichkeiten im Eisenbahnwesen). Aus diesen Gründen entschloß man sich, wie schon erwähnt, in Preußen im Jahre 1920, die Verwaltung der Hauptwerkstätten umzugestalten (vgl. Denkschrift betreffend die Neuordnung der Verwaltung der Eisenbahn-Hauptwerkstätten. [Veröffentlicht u. a. in: Die Eisenbahnwerkstätte, 1920, H. 3 und 4]). Unter Wiedereinführen nur eines Werkleiters (Werkdirektors) sollen die technische Aufsicht verbessert und die Selbstkosten, nämlich die Löhne, Materialien und Unkosten (Betriebs- und Verwaltungskosten), genau ermittelt werden. Der Aufbau dieser „Eisenbahn-Ausbesserungswerke“ soll dreigliedrig sein und bestehen aus: 1. dem Direktor als dem alleinigen Gesamtleiter, 2. den Abteilungsleitern, unterstützt durch Werkingenieure, 3. den dem Abteilungsleiter unmittelbar unterstellten Meistern (unter Wegfall der bisherigen Werkmeister). Hierdurch sollen die Hauptarbeitsgebiete klar abgegrenzt und alle Anordnungen an die ausführenden Stellen schneller als bisher weitergegeben werden. Der Direktor allein soll die Verantwortung für die Leistung, Wirtschaftlichkeit und ordnungsmäßige Verwaltung des Werks tragen. Er soll in allen zum Geschäftsbereich des Werks gehörenden Angelegenheiten, insbesondere in den Arbeiterangelegenheiten, letzte Instanz sein, bevor sie an die Schlichtungsausschüsse gehen. In großen Werkstätten sollen auch die Verwaltungsangelegenheiten einem besonderen Abteilungsleiter übertragen, in allen soll eine technische Abteilung eingerichtet werden. Die Werkstatt selbst wird je nach Größe und Bedarf in mehrere Betriebsabteilungen gegliedert. Der Abteilungsleiter ist für seine Abteilung verantwortlich. Ihm sind 1–3 Werkingenieure beigegeben, die ihn beim Beaufsichtigen des Betriebs zu unterstützen haben. Sie übernehmen auch einen Teil der technischen und schriftlichen Aufgaben der früheren Werkmeister. Der künftige Meister hat die unmittelbare Aufsicht über die Arbeiter und soll die Arbeit zweckmäßig verteilen und ständig überwachen. Das bisherige Unterteilen des Aufsichtsdienstes zwischen Werkmeistern und Werkführern fällt also fort. Diese Aufsicht hatte sich besonders seit Beseitigen der Akkord- und Stückzeitarbeit immer mehr zu einer Doppelinstanz verwischt, die nicht ohne Nachteile für die Dienstgeschäfte blieb. Für Schreibarbeiten werden den Meistern Schreibhilfen beigegeben. Das Gedinge (Akkord)wesen wird von besonderen Beamten bearbeitet (vgl. Absatz V b). Die Werkstoff- und Geräteverwaltung größerer Werke wird in einer besonderen Werkstoff- und Geräteabteilung unter technischer Leitung vereinigt. Zum wissenschaftlichen und zusammenfassenden Behandeln aller Versuche werden in geeigneten Werken besondere Versuchsabteilungen eingerichtet. Nach diesen Richtlinien sind bereits zahlreiche Hauptwerkstätten mit gutem Erfolge umgestaltet worden. c) Örtliche Leitung der Betriebswerkstätten (vgl. Denkschrift, betreffend die Umgestaltung der Geschäftsordnung und Neuregelung des Aufsichtsdienstes bei den Betriebswerkstätten der [Deutschen] Reichsbahnen, September 1920). Die Betriebswerkstätten wurden bisher von einem Werkstättenvorsteher geleitet, dem je nach Umfang der Anlage ein oder mehrere Werkmeister und Werkführer zur Unterstützung beigegeben waren. Ihre Selbständigkeit war gering, die Stellenbesetzung unzureichend. Abgesehen von der Aufschreibung der Leistungen der Fahrzeuge wurden bislang keinerlei Aufzeichnungen gemacht, durch die sich die zweckmäßige

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/389>, abgerufen am 24.11.2024.